Mittwoch, 31. Oktober 2018

Die Schreibweise des Ortsnamens Weiach

«Weyach» oder doch «Weiach»? Wie lautet sie denn nun, die offizielle Schreibweise des Ortsnamens? Das war auch gegen Ende des 19. Jahrhunderts nicht so ganz klar. Traditionalistische ey-Anhänger und progressive ei-Verfechter fochten diese Frage über Jahrzehnte hinweg aus.

Offenbar dauerte es bei Ortsnamen auch länger als in der sonstigen Orthographie, wohl weil in der Toponomastik die Tradition höher gewertet wird:

«Noch bis ins frühe 19. Jahrhundert wurde statt heutigem ei in vielen Wörtern ey oder eÿ geschrieben (zum Beispiel „bey“ oder „beÿ“ statt „bei“). Die Schreibweise war im Rahmen der Verdoppelung aus eij entstanden. Das j war ursprünglich lediglich eine Nebenform des i, die am Wortanfang oder -ende benutzt wurde.» (Quelle: Wikipedia-Artikel Deutsche Rechtschreibung, Stand 30.10.2018)

Wenn «ey» wie in der übrigen Sprache ungeachtet der lokalen Aussprachegepflogenheiten (vgl. die bei Einheimischen gebräuchliche Form «Weych») auch bei Ortsnamen auf «ei» umgestellt wird, dann muss man sich nicht wundern, wenn Ortsfremde den Namen dann auch entsprechend aussprechen.

Gedruckte Fundstellen

Vor bald zwei Jahrzehnten − im Januar 2000 − habe ich bereits eine kurze Übersicht zum Thema publiziert (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 2). Nachstehend folgen die seither dazugewonnenen Erkenntnisse.

Zur Frage «ei» oder «ey» hat sich nämlich eine ganze Liste ergeben. Gefunden in Nachschlagewerken, Verzeichnissen, Fachzeitschriften und Zeitungen (Stand 26.9.2018):

a) Weyach

Lexika bis Mem.Tig 1820 (mit Ausnahme von Röder 1792 vgl. unten); Lutz 1822/27; Vogel 1835; VZ 1850; Vogel 1841; Mem.Tig 1841; Mem.Tig. 1853; Lutz/Sprecher 1856; Vogel 1857; Weber 1862; Stettler 1864; Weber 1870; Stettler 1872; Jüngste Fundstelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt 1932, S. 253.

b) Weiach

Donnstags-Nachrichten, 6. November 1777 (älteste bisher entdeckte Fundstelle);
Röder 1792 (zweitälteste Nennung des Dorfnamens in der heutigen Schreibweise);
Fäsi 1796 (vgl. Quellen am Schluss des Beitrags für den vollen Titel);
Zürcherisches Wochenblatt, 27. September 1819; Archiv für Thierheilkunde, Bd. 3 (1826), S. 274; RRB 1837/0340; VZ 1837; MvK 1844/46; Leuthy 1846; Kurzes Orts- und Bevölkerungslexikon der Schweiz 1851 (Weiach wird als amtliche Schreibweise bezeichnet); Inserat GdeRat Weiach Lägern-Bote Mai 1865; Nüscheler 1867; Mem.Tig. 1870; Weber 1873; Bülach-Dielsdorfer Volksfreund 1878; Steiger 1881; Wild AmZürcherRheine 1884; Weber/HenneamRhyn 1886.

[Erläuterung: Mem. Tig. = Memorabilia Tigurina; MvK = Meyer von Knonau; VZ = Beiträge zu den Volkszählungen. RRB = Regierungsratsbeschluss. Die weiteren Kurzbezeichnungen verweisen auf den chronologisch geordneten Übersichtsbeitrag «Weiach in Lexikonartikeln und Heimatbüchern» (WeiachBlog Nr. 1368)]

Man sieht hier einen jahrzehntelangen Prozess, beginnend mit einem Inserat eines Angehörigen der Weiacher Oberschicht, der 1777 nach einem Diebstahl die gestohlenen Gegenstände in den in der Stadt Zürich erscheinenden Donnstags-Nachrichten ausschrieb.

Die Zürcher Staatskanzlei schwenkt um

In den Regierungsratsprotokollen wird 1837 erstmals die Schreibweise mit «ei» verwendet (RRB 1837/0340). 1843 taucht sie zum zweiten Mal auf (StAZH MM 2.76 RRB 1843/0664). Ab diesem Jahr verwendet die Staatskanzlei nun überwiegend die Schreibweise «Weiach».

Dennoch findet man auch in Regierungsratprotokollen noch bis in die 1870er-Jahre hinein gelegentlich auch die althergebrachte Schreibweise «Weyach»: So am 19. Oktober 1872: «Schärer im Griesgraben bei Weyach. Ertheilung e. Wasserrechtes» (StAZH MM 2.198 RRB 1872/2450). Dito am 24. Oktober 1874: «Meierhofer in Weyach. Ertheilung e. Wasserrechtes» (StAZH MM 2.206 RRB 1874/2314). Es hängt also auch von der Amtstelle ab, wie geschrieben − und in der Folge abgeschrieben wird.

Der definitiv letzte Protokolleintrag der Zürcher Regierung mit alter Schreibweise ist der zur «Suspensirung des Gemeindammanns Meier in Weyach» vom 6. Mai 1885 (StAZH MM 2.248 RRB 1885/0866). «Gemeindammannamt Weyach» wird dort als Eigenname der Institution verwendet. Im weiteren Verlauf des Eintrags findet man nur noch die Schreibweise «Weiach».

Auch bei Hiesigen nicht einheitlich

Die Debatte widerspiegelt sich im Kleinen auch in unserer Gemeinde selber. Aus handschriftlichen Quellen (v.a. Turmkugeldokumenten sowie Protokollen und Verträgen offizieller Natur) sowie auf Objekten aus der Gemeinde wird deutlich, wie sich der Wandel abgespielt hat. Zwar ist noch längst kein vollständiger Überblick erstellt worden, aber einen ersten Eindruck kann man trotzdem vermitteln. Wo noch im 17. Jahrhundert Pfr. Erni die Schreibweise «Wyach» verwendet hat (1659; KTD 1), herrscht im 18. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts klar die Schreibweise mit «ey» vor (KTD = Signatur der Turmkugeldokumente, vgl. Wiachiana Fontes Bd. 1):

1706 − Weyach u. 1x Weiach (KTD 2)
1763 − Weyach (KTD 3)
1820 − Weyach (KTD 5)
1843 − Weyach (Grosse Kirchenglocke)
1850 − Weiach (KTD 7)
1855 − Weiach (KTD 8)
1860 − Weiach (Fahne des Gesangverein Weiach)
1863 − Weiach (KTD 9)
1878 − Weiach (KTD 10)
1886 − Weyach (Vertragstext) und Weiach (Bericht Stünzi) (KTD 11)

Auffallend ist, dass die Gebildeteren (v.a. der Pfarrer, der in der Regel die Turmkugeldokumente verfasst hat) ab 1850 eindeutig zur offiziellen Schreibweise tendieren, die bäuerlich-handwerklich geprägten Amtsträger eher zur traditionellen.

Von besonderem Interesse sind auch die beiden erwähnten Objekte: Kirchenglocke (mit «ey») und Gesangvereinfahne (17 Jahre später mit «ei»).

Auf Bundesebene will man offizielle Namen

Die Verwaltung des jungen Bundesstaates hatte eine Tendenz zur Offizialisierung zur Folge, wobei diese im Kanton Zürich auf oberster Ebene bereits gegeben war. Die Weichenstellung in Richtung «ei» sieht man 1851. Schon der Titel des «Kurzen Orts- und Bevölkerungslexikons» enthält den Vermerk «nach amtlichen Quellen bearbeitet». Im Vorwort erläutern die Herausgeber: «Bezüglich der Schreibweise der Orte hielten wir uns an die amtliche [...]». Herausgeber wechselten ab dann vermehrt auf «ei».

Und trotzdem hielten sich die «ey»-Befürworter offenbar auch in den 1880ern noch beharrlich. «Es kann nur eine Schreibweise geben», sagte man sich beim Eidg. Eisenbahndepartement und startete am 13. Juli 1887 eine Umfrage bei den Kantonen, wie sie es mit der «üblichen» Schreibweise für bestimmte bahntechnisch relevante Ortschaften hielten.

Die Antwort des Zürcher Regierungsrates folgte postwendend und ist in dessen Protokollbänden unter dem 15. Juli 1887 erhalten (RRB 1887/1447):

«Der Regierungsrath, nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern, beschließt:

[...] An das schweizerische Eisenbahndepartement zu schreiben:

In Erwiderung auf Ihre Anfrage vom 13. Juli d. J. beehren wir uns, Ihnen mitzutheilen, daß die im hiesigen Kanton übliche Schreibweise der in Ihrem Schreiben erwähnten Ortsnamen die folgende ist:

Oberwinterthur.
Weiach.
Bendlikon.
Thalweil.
Richtersweil.
Glattbrugg.
Hinweil.
Kappel.
Kollbrunnen.
Steg.
Gibsweil.»

Definitiv «Weiach» also. Dass die Regierung nicht lange nachfragen musste, hängt nicht nur mit der Tradtion der Staatskanzlei zusammen, sondern auch mit dem «Gesetz betreffend die Eintheilung des Kantons in Bezirke, Wahlkreise und politische Gemeinden vom 14. April 1872». Dort wird die Schreibweise mit «ei» verwendet.

Quellen, soweit nicht im Text erwähnt
  • [Fäsi 1796]: Memoriale was die beyden von allgemeiner Session ausgeschoßne Herren Obristfeldhauptmann Werdmüller, und Herr Obrist und Landammann Im Feld, auf der Visitation der Posten und Gränzen der Grafschaft Baden befunden, und welche posten nothwendig zu bewahren seyen. In: Bibliothek der Schweizerischen Staatskunde, Erdbeschreibung und Litteratur. Von J.C. Fäsi, Professor der Geschichte und Erdbeschreibung. Zweyter Band. Zürich 1796
  • Regierungsrat des Kantons Zürich (ed.): Eisenbahnwesen. Protokolleintrag vom 15.07.1887 [StAZH MM 3.1 RRB 1887/1447] − S. 31.
[Veröffentlicht am 16. Juni 2019 um 14:58 MESZ]

Sonntag, 28. Oktober 2018

Das älteste Gebäude in Weiach

Ab und zu kommt es vor, dass seitens meiner Leser Fragen auftauchen. Wie jüngst die nach dem ältesten Haus auf Weiacher Gemeindegebiet. Nachstehend der Versuch einer Antwort.

Bei in Mitteleuropa geborenen Menschen kann man das Alter heutzutage anhand eines amtlichen Registereintrags (und dem daraus erstellten Geburtsschein) mit ausreichender Genauigkeit bestimmen. Bei Bauwerken älterer Jahrgänge – insbesondere solchen aus der Zeit vor der Gründung der kantonalen Brandassekuranz – ist das nicht so einfach. Da muss man vorher noch einiges definieren.

1. Wann ist ein Bauwerk ein Gebäude?

Zuerst sind die Kriterien zu erörtern, unter denen man ein Gebäude als solches anerkennen will. Genügt es, ein paar Fundamentreste vor sich zu haben? Wenn ja, dann sind die Fundamente der römischen Wachttürme aus dem ausgehenden 4. Jahrhundert n. Chr., die östlich der Einmündung des Dorfbachs in den Rhein (KGS-Nr. 11678) und mitten im Hardwald (KGS-Nr. 11679) am Rheinbord stehen, natürliche Anwärter auf eine Spitzenposition (Brandenberger 2008, vgl. Quellen). Nur die Wallanlagen unbekannter Zeitstellung auf dem Aebnet (KGS-Nr. 7738) und dem Wörndel (Leuenchopf; KGS-Nr. 7741) oder die schon vor der Mitte des 19. Jahrhunderts geplünderten Grabhügel im Hard dürften dann älter sein (Brandenberger 2006).

2. Alter eines Bauelements oder eines Ensembles von Konstruktionsteilen?

Bei noch als solchen zweifelsfrei erkennbaren Gebäuden mit mehr oder weniger vollständiger Konstruktion stellt sich die Frage, ob man auf das Alter einzelner Bauteile abstellen kann, oder doch eher ein Ensemble an Konstruktionselementen untersuchen sollte.

Dazu muss man wissen, dass in früheren Zeiten selbst ganze Häuser komplett abgebaut und an anderer Stelle wiederaufgebaut wurden (so z.B. das Tierarzt-Haus auf der Müliwis an der Stadlerstrasse). Häufiger kam es überdies vor, dass ein Bauelement oder Gebäudeteil wiederverwendet wurde, z.B. der Keller eines Speichers für ein Wohnhaus.

Letztere Vermutung hat die Bauernhausforschung im Falle des Gebäudes Oberdorfstrasse 27/29. Es steht auf einem Kellergeschoss, dessen Balken dendrochronologisch auf 1240d datiert wurden (Hermann 1997). Bei dieser Jahrzahl handelt es sich um den Fällzeitpunkt der verwendeten Bäume. Wenn Bearbeitungsspuren, die auf eine Wiederverwendung der Balken hindeuten, fehlen, dann darf man annehmen, dass der Keller spätestens in der Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Das darüber errichtete Gebäude ist wesentlich jünger. Es wurde ebenfalls mit dendrochronologischen Methoden auf 1647d geschätzt. Und ist somit gegen das Ende des 30-jährigen Kriegs (1618-1648) errichtet worden.

Bei einer Untersuchung der kurz nach dem Bau der Kirche im Bühl erstellten Pfarrscheune (1707d bzw. Baujahr 1708), die heute als Kirchgemeindehaus genutzt wird, hat man eine Fachwerkschwelle aus den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts gefunden (dendrodatiert auf ca. 1515, vgl. Denkmalpflege-Kommission 1999 und Brandenberger 2000). Dabei dürfte es sich um einen der oben erwähnten Fälle von Bauteilrecycling handeln. Die Schwelle aus Eichenholz stammt entweder von einem Vorgängerbau oder von ganz woanders. [Korrektur Türschwelle auf Fachwerkschwelle am 28.9.2020, vgl. WeiachBlog Nr. 1591].

3. Technisches Gebäudealter?

Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich führt in ihrer Objektdatenbank eine Angabe zum sogenannten technischen Gebäudealter. Darunter versteht man das Erstellungsjahr der tragenden Konstruktionsteile.

«Die Angaben [...] sind mit grosser Vorsicht zu geniessen, da nicht klar ist, wie diese Daten zustande kamen. Für viele Gebäude konnten wir bereits feststellen, dass die dortigen Angaben nicht korrekt sind.» (Mitteilung A. Kerstan, Mitarbeiterin der Kunstdenkmäler-Inventarisation, 22. Oktober 2018).

Mit anderen Worten: die auch in der Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach (Erstellung im Sommer 2002) aufgeführten Jahrzahlen (insbesondere die vor 1809, dem Jahr als die Ersterfassung der Gebäudeversicherung erfolgte), dürfen nicht einfach für bare Münze genommen werden (wie das in einigen Artikeln der Weiacher Geschichte(n) der Fall war). So ist beispielsweise völlig unklar, worauf die Angabe «1580» für das Gebäude Trottenstrasse 7 fusst – das nach der Liste der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich älteste Haus in Weiach.

4. Ankerpunkt Dendrochronologie

Die Idee, ein technisches Gebäudealter zu ermitteln ist, ist an sich ein Schritt in die richtige Richtung: Bei den obgenannten Zweifeln ist es allerdings (gerade bei alten Häusern) unabdingbar, eine separate Methode zur Anwendung zu bringen, die bei allen Unsicherheiten doch eine gewisse wissenschaftliche Grundlage aufweist. Eine häufig gewählte Methode ist die dendrochronologische Datierung. Bei ihr ist entscheidend, dass genügend regionale Referenzwerte vorliegen, denn das Baumwachstum variiert je nach Gegend und Bodenbeschaffenheit ziemlich stark, auch wenn die daraus resultierenden Jahrringe in ein und demselben Jahr entstanden sind. Das muss man nämlich zuerst einmal einigermassen zweifelsfrei feststellen.

Aktueller Stand des Irrtums

Zum heutigen Zeitpunkt darf man unter Beiziehung von dendrochronologisch ausgewerteten Proben des Dachstuhls des Weiacher Pfarrhauses annehmen, dass die Balken und Sparren dieser Dachkonstruktion im Jahre 1564 dem Wald entnommen wurden. Fehlende auf Wiederverwendung hindeutende Bearbeitungsspuren legen nach Ansicht der Kantonalen Denkmalpflege (Böhmer und Müller) den Schluss nahe, dass sich dieser Dachstuhl seit ca. 1565 in situ verbaut im heutigen Pfarrhaus befindet. Nach diesem aus den Punkten 2 und 4 destillierten Methodenmix ist das Pfarrhaus mithin das älteste Gebäude in Weiach.

Quellen
  • Isabell Hermann (Hrsg.): Die Bauernhäuser des Kantons Zürich, Bd. 3. Basel 1997 – S. 274.
  • Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich (Ed.): Erläuternder Bericht zum Gutachten Nr. 19/1998 vom 6. März 1999 (Abschnitt Baugeschichte)
  • Brandenberger (2000): Der Kirchhof zu Weyach: ein wehrhaftes Ensemble… Weiacher Geschichte(n) Nr. 4. Erstmals veröffentlicht in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, März 2000 – S. 22.
  • Brandenberger (2006): Wie alt sind die Wallanlagen im Ebnet und auf dem Wörndel? Teil 1: Die Helvetier-Hypothese. Weiacher Geschichte(n) Nr. 76 (In: MGW, März 2006). Teil 2: «Unbekannte Zeitstellung». Weiacher Geschichte(n) Nr. 77 (In: MGW, April 2006).
  • Brandenberger (2008): «Verfluchter Platz». Liess ein römischer Wachtturm ihn bei den Weyachern in Verruf geraten? Weiacher Geschichte(n) Nr. 108. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2008 – S. 10-14.
  • Brandenberger (2018): Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Sechste, erweiterte Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Ausgabe V6.03, Juli 2018 – S. 74-75.(pdf, 14.95 MB)

[Veröffentlicht am 14. Juni 2019 um 02:35 MESZ]