Montag, 27. Juni 2016

Juniwetter 1966: Ja, ja - unsere jungen Bauern machen es sich bequem!

Der Eintrag zum Wettergeschehen des Juni vor 50 Jahren in der Jahreschronik von Walter Zollinger ist wieder einmal ein Paradebeispiel für die spitze Feder des langjährigen Dorfschullehrers von Weiach. Gesellschaftskritik wird dort eingestreut, wo man sie nicht unbedingt erwartet. Aber lesen Sie selbst:

«Juni. Die ersten 10 Tage zeichnen sich durch geradezu ideales Heuwetter aus; immer zwischen 22° und 27° am frühen Nachmittag. Mein Tagebuch meldet: "Es wird Heu heimgeführt en gros und zwar fast alles mit den neuen, modernen Ladewagen, also nur noch wenig "Handarbeit". "Ja, ja - unsere jungen Bauern machen es sich bequem! Auf "hohem Trone" sitzen sie, schieben und drehen an dem einen oder andern Hebel oder Rädchen, und die Maschine gehorcht automatisch! Ob's aber wohl für alle gut ist so? - Gut für's Futter und gut für den Bauernmenschen? - Am 10.6. schrieb ich: "Der Heuet ist zuende, Menge und Qualität recht gut." Vor 1 Jahr haben die beiden Nachbarn erst anfangs Juli ihre letzten Fuder eingeführt, also rd. 3 Wochen Unterschied.

Am frühen Morgen des 12.6. endlich wieder einmal gewittriger Regen, der noch vormittags über anhält. Alles ist froh; darauf hat man gewartet. Vom 13.6. bis zum 18.6. folgen wieder meist sonnige, düppige Sommertage. Immer hofft man, wenn ein graues Wölklein im Westen aufsteigt, jetzt gelinge es; aber immer wieder leert's im S.O. oder N.O. irgendwo aus, nur nicht bei uns. Am 18.6. abends endlich gerät's, ab 17.30 Uhr Gewitter mit nachfolgendem Regen und rascher Abkühlung. Und nun geniessen wir ein paar durchzogene Tage mit wechselndem Wetter und öftern Schauern, auch spürbaren Westwinden. Der letzte Tag, der 30.6., dann nochmals recht angenehm sonnig vom Spätvormittag bis zum Spätabend.

Höchsttemperaturen morgens 20°, mittags 29°, abends 24°
Tiefsttemperaturen morgens 9°, mittags 14°, abends 10°.
»

Wenn man das enorm nasse Wetter des diesjährigen «April-Juni» vor Augen hat, dann war das Juniwetter vor fünf Dezennien richtiggehend optimal. Da kann Zollinger dann getrost über Bauern auf hohem Throne lästern. Aber so ist das in der Landwirtschaft nun einmal mit der Mechanisierung - nämlich wie in sehr vielen anderen Lebensbereichen auch: «Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit». Es bleibt einem Bauern faktisch nicht viel anderes übrig als zu rationalisieren, wenn er konkurrenzfähig bleiben will. Damals waren es Ladewagen - heute werden moderne Traktoren schon bald standardmässig mit Navigationssystemen ausgerüstet. Damit ist es auch nur noch eine Frage der Zeit bis GPS-unterstützte Feldarbeit Einzug auf den Betrieben hält. Auch da kann man sich fragen, ob das alles nur gut ist für die Landwirtschaft und die ihnen anvertrauten Ökosysteme. Die Bilanz dürfte durchzogen sein.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 5. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

Mittwoch, 8. Juni 2016

Am Tage der Märtyrer Gervasius und Protasius besiegelt

Vorgestern war auf WeiachBlog die Rede von einer der handschriftlichen Anmerkungen im Nationalbibliotheks-Exemplar von Walter Zollingers «Chronik» (wie das 1972 publizierte Büchlein von vielen Einheimischen genannt wird).

Gleich unter dem auf 1271 datierten Eintrag aus dem Zinsverzeichnis der Fraumünsterabtei folgt die zweitälteste Nennung des Ortsnamens:



Und auch hier sind von der gleichen unbekannten Hand Korrekturen vorgenommen worden. Das Datum «12. Juni 1279» ist auf «19. Juni» korrigiert und dazu eine Anmerkung «9a» eingefügt worden, die im Anmerkungsteil mit dem Vermerk «Band V, S. 81f» eingetragen ist. Gemeint ist das «Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich», das den Beleg für 1271 in Anmerkung 9 referenziert hat (nämlich UBZH, Band IV, S. 165).

Von Zollinger falsch datierter Text aus St. Blasianischer Urkunde

Am angegebenen Ort (UBZH V 81) ist das Datum dieser Abschrift eines vom Abt von St. Blasien besiegelten notariellen Instruments tatsächlich als «19. Juni» ausgewiesen.

Nun könnten sich auch die Bearbeiter des 1900/01 publizierten fünften Bandes geirrt haben. Da es sich bei dem im Urkundenbuch abgedruckten Text allerdings nicht nur um ein Regest (d.h. eine Zusammenfassung), sondern um den vollen Wortlaut handelt, muss sich das Erstellungsdatum den damaligen Gebräuchen entsprechend als Textbestandteil finden lassen.

Und so ist es auch. Der Kanzlist datierte die Urkunde wie folgt: «anno domini MCCLXXIX, festo Gervasii et Prothasii, indictione VII».

Damit ist der Fall klar. Gervasius und Prothasius sind zwei christliche Märtyrer, die um 300 n. Chr. in Mailand gestorben sein sollen. Ihr Gedenktag ist der 19. Juni. Auch in diesem Punkt erweist sich die Richtigstellung von Zollingers Angabe als korrekt. Nach wie vor im Dunkeln liegt der Grund für die Datierung «12. Juni», die durchaus aus den Vorarbeiten von Pfr. Wipf et al. stammen könnte (vgl.: Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. 4. Auflage, Weiach Januar 2016 – S. 4).

Nun bleibt noch die Frage, was mit «indictione VII» gemeint ist. Indiktion ist ein Zählstil der auf die Antike zurückgeht und ursprünglich von der kaiserlichen Administration verwendet wurde. Bezeichnet wird damit eine Periode von 15 Jahren.

Korrektur der 4. Auflage erforderlich

Das fehlerhafte Datum wurde natürlich auch in die 3. und 4. Auflage (Titel: «Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes.» übernommen. Ab der Ausgabe Juni 2016 der 4. Auflage ist das Datum auf «19. Juni 1279» korrigiert.

Montag, 6. Juni 2016

Anmerkungen ins Exemplar der Nationalbibliothek geschrieben

Bekanntlich ist die erste von Walter Zollinger verfasste, in Druck gegebene und zwischen Buchdeckel gebundene Monografie zur Ortsgeschichte «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» in verschiedenen Bibliotheken verfügbar. Exemplare sind im Besitz der Zentralbibliothek Zürich, des Staatsarchivs des Kantons Zürich und des Stadtarchivs Zürich - um einmal nur die NEBIS-Bibliotheken aufzuführen.

1972 als Geschenk an die Landesbibliothek

Zollingers Büchlein hat es auch in die Bestände der früher «Landesbibliothek» genannten Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern geschafft. Das dortige Exemplar der Erstausgabe trägt die Signatur: N 125761. Bisher sah ich keine Notwendigkeit, mir gerade dieses Exemplar anzusehen. Vor ein paar Tagen habe ich es nun getan - und wurde überrascht.

Im NB-Exemplar, das gemäss dem bibliothekarischen Handvermerk «72 G 2375» auf der Titelseite im Jahre 1972 als Geschenk an die Landesbibliothek gelangte, hat noch jemand anderes als die dazu autorisierte Person seine Handschrift hinterlassen (hier auf S. 17):



Hineinschreiben ist verboten...

Um es an dieser Stelle einmal ganz deutlich zu sagen: DAS GEHT GAR NICHT. Man darf in ein Bibliotheksbuch nicht hineinkritzeln!!! Dies wird einem auf der Rückseite jedes Ausleihscheins gleich als erster Punkt in Erinnerung gerufen:



...in Einzelfällen aber hilfreich

Trotzdem bin ich in diesem Fall geneigt, dem unbekannten Annotator nicht gram zu sein. Den von ihm (oder ihr) handschriftlich korrigierten Fehler (vgl. oberes Bild) bezüglich der Übersetzung des Eintrags von 1271 zu Wiach habe ich nämlich schon vor Jahren gefunden. Meine Textauffassung wird nun durch den Handeintrag von unbekannt bestätigt:

Was in mittelalterlichem Latein so tönt: «Iohannes dictus Brotpeko de Cheiserstůl I den. de bonis suis in Wiâch, que comparavit a Ia. dicto Gêbi.», sei folgendermassen ins Deutsche zu übertragen: «Johannes, genannt Brotbeck von Cheiserstuol, [zahlt] 1 Denar für seine Güter in Wiach, die er von Iacobus genannt Gebi erworben hat.» (vgl. die Zitate in: Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. 3. Auflage, Weiach 2003 – S. 14).

Der Teiltext stammt nicht aus der Kaufurkunde!

Wenn im Zollinger'schen Werk 1972 von einem «Teiltext» die Rede ist, dann wird damit elegant die Tatsache bemäntelt, dass es sich bei der ältesten erhaltenen Nennung des Ortsnamens von Weiach um eine einzige, für sich stehende Zeile in einem Verzeichnis über Zinsverpflichtungen handelt. Dieses Verzeichnis der Fraumünsterabtei enthält Einträge für die Jahre von 1265 bis 1287.

Es dürfte zwar stimmen, dass die Transaktion, die zu diesem Eintrag führte (nämlich der Kauf von Gütern des Iacobus durch Johannes) letztlich auch mit einer Kaufurkunde besiegelt wurde. Und dass in diesem notariellen Instrument auch der Ortsname genannt wurde, ist höchst wahrscheinlich. Da dieser Kaufvertrag aber nicht mehr erhalten ist und allfällige weitere, ältere Urkunden mit Namensnennung von Wiach ebenfalls nicht, bleibt nur der dürre Eintrag in einem Rodel eines Zürcher Frauenklosters.

Für weitere Details vergleiche den Abschnitt «1271: Wer hat wem verkauft?» im WeiachBlog-Artikel Nr. 453 vom 11. Mai 2007: Ein alter NZZ-Artikel unter der Lupe.

Sonntag, 5. Juni 2016

Milchkuh-Initiative knapp angenommen

Die Volksinitiative vom 10. März 2014 «Für eine faire Verkehrsfinanzierung», die sogenannte Milchkuh-Initiative ist in Weiach angenommen worden!

Mit Stand 14:24 Uhr waren 170 von 183 Wahlkreisen ausgezählt. Und die Weiacherinnen und Weiacher sind bislang die einzigen im Kanton Zürich die diese Initiative angenommen haben, wenn auch nur mit hauchdünner Mehrheit (vgl. die Resultate des Statistischen Amts des Kantons Zürich):

Eidgenössische Vorlagen
37.87% Ja (Beteiligung 40.81%) Pro Service public
21.88% Ja (Beteiligung 41.13%) Für ein bedingungsloses Grundeinkommen
50.26% Ja (Beteiligung 41.13%) Für eine faire Verkehrsfinanzierung
51.61% Ja (Beteiligung 40.81%) Fortpflanzungsmedizingesetz
51.05% Ja (Beteiligung 40.92%) Änderung des Asylgesetzes

Bei einer mässig hohen Stimmbeteiligung von knapp über 40% (für die Bundesvorlagen) sieht man bei zwei anderen Vorlagen eine fast ebenso klare hälftige Teilung der Meinungen. Die Opposition gegen die Fortpflanzungsmedizin und das Asylgesetz ist sehr stark. Wenige Stimmen nur und die Angelegenheit wäre wie bei der Milchkuh-Initiative auf die andere Seite gekippt.

Immer noch hohe Zustimmungswerte erreichte - verglichen mit den traditionell freisinnig gestimmten Gegenden am Zürichsee - die Vorlage zum Service Public. Mit einem Achtungserfolg von fast 22% schneidet in Weiach die Grundeinkommen-Vorlage ab.

Widerstand gegen die Profi-Juristen-Kaste

Bei der einzigen kantonalen Vorlage resultierte ein wuchtiges Nein. Bei einer Stimmbeteiligung von immerhin 37.71% legten nur 38.12% ein Ja in die Urne. Bei der «Neuordnung der Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess» ging es um die «Wählbarkeitsvoraussetzungen für Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter». Konkret soll es an Bezirksgerichten keine Laienrichter mehr geben dürfen.

Das Vorhaben wird in der Abstimmungszeitung als die Beseitigung eines alten Zopfs verkauft: «Das heutige Laienrichtertum ist historisch gesehen ein Überbleibsel aus der politischen Aufklärung im 19. Jahrhundert.»

Vor allem aber wird den Laienrichtern unterstellt, sie seien aufgrund der ihnen fehlenden juristischen Ausbildung überfordert, was sich dann wie folgt liest: Die an einem Gerichtsverfahren Beteiligten hätten «einen Anspruch darauf, dass ihre Sache von Richterinnen und Richtern entschieden wird, die in der Lage sind, eigenständig den Prozessstoff zu verstehen und eigenverantwortlich darüber zu entscheiden.»

Das sieht man aber in der Nordwestecke des Unterlandes und im Weinland offenbar in weiten Kreisen völlig anders.

Samstag, 4. Juni 2016

Wenn der Gotthard in der Weiacher Kiesgrube liegt

Nun sind die Festreden also gehalten, die hohen Politiker der umliegenden Staaten wieder abgereist: die Eröffnung des Gotthardbasistunnels ist über die Bühne gerauscht. Ein Tunnel samt Anfahrtstrecken und Profilausbauten auf denselbigen, den die Schweiz primär für die restlichen Europäer erstellt hat. Nur für den Binnenverkehr ins Tessin hätte es die herkömmliche Infrastruktur auch getan. 20 Milliarden, investiert für Europa.

Offenbar staunte das Ausland nicht nur über die ingenieurtechnischen Innovationen, die das Bauwerk an sich ermöglicht haben, sondern vor allem darüber, wie es in der konsensorientierten und mit langwierigen Entscheidungsabläufen doch manchmal als schwerfällig gescholtenen Eidgenossenschaft möglich wurde, ein solches Megaprojekt nicht nur im Zeitplan und ohne gigantische Kostenüberschreitungen durchzuziehen. Sondern offenbar auch noch ganz ohne endlose Proteste von Wutbürgern - wie sie u.a. bei Stuttgart 21 aufwallten.

Am Donnerstag fuhr der erste reguläre Güterzug (Blick am Abend berichtete darüber in der Freitagsausgabe vom 3. Juni, S. 6) - und sinnigerweise war das ein Kieszug (allerdings mit Holcim-Wagen, ob Wagen der Weiacher Kies AG dabei waren, geht aus dem Bild nicht hervor). Sinnigerweise, weil beim Bau enorme Kubaturen an Beton verbraucht wurden.

Womit wir beim Thema Material wären. Dem, was aus dem Tunnel hinaus- und dem was zum Bauen hineinbefördert werden musste. Eine «kluge Materialbewirtschaftung» ist das A und O und sozusagen das Grundprinzip der Alp Transit AG, wie man der NZZ entnehmen konnte:

«An technischen Pionierleistungen mangelt es gleichfalls nicht. Eine davon ist die Verarbeitung von grossen Mengen der 28,2 Millionen Tonnen Ausbruchmaterial direkt vor Ort zu Beton (vgl. Artikel auf Seite 7). Man habe rund 10 Millionen Franken in die Forschung für die Materialbewirtschaftung investiert, erklärt der ehemalige Vorsitzende der Geschäftsleitung der Alptransit Gotthard AG (ATG), Peter Zbinden. Auch die sechs künstlichen Inseln in den Flachwasserzonen im Urnersee vor Flüelen, die mit 3,3 Millionen Tonnen Ausbruch aus Amsteg aufgeschüttet wurden, waren Teil des Materialbewirtschaftungskonzepts der ATG. Verantwortlich für das Projekt war die Urner Regierung, die ATG transportierte das Gestein und finanzierte die Aufschüttung. «Planung und Bauleitung kosteten den Kanton nichts, und für uns waren die Aufschüttungen günstiger, als mit dem Material zur Deponie nach Weiach zu fahren», hält Zbinden fest.»

Wie WeiachBlog auf Anfrage von Urs Wiesendanger, Betriebsleiter der Weiacher Kies, erfuhr, ist dennoch auch Material aus dem Gotthardtunnel-Ausbruch auf unserem Gemeindegebiet gelandet. Wenn auch stark bearbeitet. Das Ausbruchmaterial wurde nämlich zuerst bei Bodio gelagert. Dort wurde es soweit von den Eigenschaften her möglich vor Ort zu Betonzuschlagstoffen und anderen im Tunnelbau verwendbaren Chargen verarbeitet. Ein Teil von dem, was man wirklich nicht mehr brauchen konnte, landete schliesslich in Weiach in der Inertstoffdeponie. Dabei habe es sich, so Wiesendanger, vor allem um sehr weiches Material gehandelt.

Quellen
  • Feusi, Alois: Ein Tunnel der Superlative und des technischen Fortschritts. In: Neue Zürcher Zeitung, Dienstag, 24. Mai 2016 - Beilage Gotthard-Eröffnung, S. 8 sowie NZZ Online, 1. Juni 2016
  • Ruh, Boas: Aus dem Berg in den See und anderswohin. In: Neue Zürcher Zeitung, Dienstag, 24. Mai 2016 - Beilage Gotthard-Eröffnung, S. 7

Freitag, 3. Juni 2016

Parzelle 1403 - eine nasse Angelegenheit

Die amtliche Vermessung des Staatsgebietes erfasst ausnahmslos alles und jedes. Völlig egal, wie die Oberfläche beschaffen ist. Was eine Fläche hat wird vermessen. Punkt.

So kommt es dann zu Parzellen wie der Kataster-Nummer «1403 Weiach». Sie gehört dem Kanton und ist zwar flächenmässig nicht das grösste, aber sicher das langgezogenste Grundstück in der ganzen Gemeinde – 3100 Meter lang, rund 60 Meter breit.

Nummer 1403 ist im Wesentlichen die Oberfläche des Rheins, soweit er zur Schweiz gehört (d.h. die südliche Flusshälfte) von der Glattfelder bis zur Kaiserstuhler Grenze. Zusätzlich gehören abschnittsweise auch noch einige Uferstreifen dazu. In Teilabschnitten verläuft auf diesen der beliebte Rheinufer-Wanderweg.

Manchmal ist aber auch das Ufer die Grundstücksgrenze. Das stacheldrahtumzäunte Objekt westlich der Einmündung des Dorfbachs in den Rhein (Parzelle 535) stösst direkt ans Ufer.

Der auffällige Betonklotz unmittelbar östlich des Rheinhofs gehört hingegen zur Parzelle 1403. Er trägt auf dem Katasterplan die Bezeichnung «nv508.1», was zeigt, dass er nicht gebäudeversichert ist (nv) und früher auf Parzelle 508 stand (.1 für das erste nicht versicherte Objekt auf der Parzelle). Offenbar gehört das wehrhaft aussehende Objekt (mittlerweile) dem Kanton.

Donnerstag, 2. Juni 2016

Abhülfe für ungebührliches Verhalten verlangt

Im WeiachBlog-Beitrag vom 11. Januar war bereits vom Kantonspolizisten Müller die Rede - er weigerte sich, dem Gemeinderat seine Informationsquellen preiszugeben.

Dieser Beamte (das waren die Polizisten damals tatsächlich noch) war vor 85 Jahren äusserst aktiv und beschäftigte den Gemeinderat Weiach in praktisch jeder Sitzung.

So beantragte er unter anderem, einen Verhaltensauffälligen in einer geeigneten Einrichtung zu «versorgen»:

«Lt Schreiben von Polizist Müller soll Baumgartner Oskar an Verfolgungswahn leiden und ersucht Müller das Waisenamt dafür zu sorgen, dass Baumgartner versorgt werde. Da die Eltern des Baumgartner noch leben wurde Präsident Griesser beauftragt mit seinen Eltern über eine evt Versorgung zu unterhandeln.» (10. Januar 1931, Traktandum 3, S. 153)

Damals waren die Fürsorgebehörden der Gemeinde noch allein zuständig für solche Fälle. Und in der Regel versuchten sie wirklich alles, um das Problem erst einmal in der Familie - und damit kostengünstiger als durch Versorgung - in Richtung einer Lösung zu bringen.

Auch eine wenige Tage darauf erfolgte, zweite Demarche in gleicher Angelegenheit, diesmal von einem anderen Amtsträger, hat den Gemeinderat nicht von dieser Grundhaltung abgebracht:

«Von Albert Griesser, Organist wurde ein Beschwerdeschreiben eingereicht über das ungebührliche Verhalten des Baumgartner Oskar, in welchem er baldige Abhülfe verlangt. Wurde beschlossen den Vater des Oskar Baumgartner zu veranlassen, dass unbedingt dafür Abhülfe geschaffen werde.» (31. Januar 1931, Traktandum 9, S. 157-158)

Auch hier verliert das Protokoll kein Wort darüber was vorgefallen war (dafür hatte man ja den Beschwerdebrief). Aus dem Kontext darf aber angenommen werden, dass Baumgartner das Orgelspiel in der Kirche gestört hatte.

Nach diesem Datum habe ich in diesem Band des Gemeinderatsprotokoll keine Spuren des Falles mehr gefunden. Was aber nicht heisst, dass die für die Fürsorge Zuständigen sich nicht doch noch zu weitergehenden Massnahmen veranlasst sahen - oder durch die Familie des Aufgefallenen gar dazu gedrängt wurden.

Quelle
  • Protokoll des Gemeinderates 1928-1934, S. 153 u. 157-158. [Archiv der Politischen Gemeinde Weiach; Signatur: IV B 02.11]

Mittwoch, 1. Juni 2016

Kinder durch umstürzende Grabsteine gefährdet

Spätestens seit der Eröffnung des neuen Friedhofs-Teils «Fuori le mure» im Jahre 2004 hat sich der Friedhof zum kommunalpolitischen Minenfeld entwickelt. In Weiach liegt der Friedhof zwar unmittelbar bei der reformierten Kirche, gehört aber dennoch in die Zuständigkeit der politischen Gemeinde, wie überall im Land.

Der neue Friedhof wurde von Landschaftsarchitekten gestaltet und mit einer Art Lattenzaun umfriedet, der Bezug nehmen sollte auf die Holzzäune der Bauerngärten. Damit sollte der ländliche Charakter der Gemeinde betont werden. Das Entzücken der Fachwelt war gross, die Fachmedien berichteten und «Fuori le mure» wurde 2006 sogar für den Europäischen Preis für Landschaftsarchitektur nominiert (vgl. La ampliación del cementerio de Weiach, WeiachBlog Nr. 144 vom 28. März 2006), worauf der damalige Gemeindepräsident Trachsel stolz hinwies.

Urteil der Fachwelt interessiert die Einheimischen nicht

Etlichen Weiacherinnen und Weiachern waren und sind solche Expertenmeinungen allerdings schnurzpiepegal. Sie finden die neue Anlage «schrecklich», «unpassend», ja geradezu «pietätlos». Vor allem der Lattenzaun war ihnen ein Dorn im Auge. Aber auch die Gestaltung und Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgräber.

Und wie sich zeigt, ist der Friedhof immer noch ein höchst emotional diskutiertes Thema. So lädt der Gemeinderat in den Mitteilungen vom Mai 2016 und sogar in einer separaten Einladung auf der Gemeinde-Website auf heute Mittwoch, 1. Juni 2016, 19.00 Uhr, zum «Diskussionsabend» zu ebendiesem Thema. Der Gemeindepräsident schreibt dazu:

«In jüngster Vergangenheit wurde ich vermehrt mit Fragen, Wünschen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Friedhof angesprochen. Da die Bedürfnisse ganz unterschiedlich sind, diese geplant und priorisiert werden müssen, lädt sie der Gemeinderat zu einem Diskussionsabend ein.» [...] «Alle Einwohnerinnen und Einwohner welche gerne ihre Anliegen im Zusammenhang mit dem Friedhof beim Gemeinderat platzieren möchten sind herzlich eingeladen.»

Mutiger Gemeinderat

Die Gemeindeväter wollen es also wissen und wagen es, das heisse Eisen anzufassen. Sie begeben sich dazu sozusagen in die Höhle der wütenden Löwinnen. Denn die Kritik dürfte heute Abend im Gemeindesaal vorab von weiblicher Seite kommen.

Eine ältere Weiacherin ereiferte sich im Gespräch mit dem Autor des WeiachBlog über die Art und Weise wie der Friedhof geführt werde. Auch im alten Teil liege einiges im Argen. Da gebe es teils 40-jährige Gräber (vor allem auf der Ostseite zwischen Kirche und Pfarrscheune). Eigentlich sei da ja die Liegezeit längst abgelaufen und trotzdem würden die Gräber nicht geräumt. Mittlerweile seien etliche davon sogar zu Sicherheitsrisiken geworden.

Zum Glück wurde niemand getroffen

Erwähnt wurde von ihr ein Vorfall, der gerade noch glimpflich ausgegangen ist: Bei der Beerdigung von «Bedmen Hanni» im Jahre 2015 sei der Grabstein von Griesser Berta umgekippt. Das Grab, zu dem dieser Stein gehörte, liegt direkt beim Durchgang zur Pfarrscheune - auf dem Weg in den neuen Friedhofsteil. Und offensichtlich stützen sich viele Friedhofbesucher auf diesem Stein ab, um die Stufe beim Durchgang leichter zu bewältigen. Bis zu eben dieser Beerdigung.

Nicht auszudenken, was dieser Stein hätte anrichten können. Immerhin würden auch kleine Kinder (genannt wurden die Zwergli- und Domino-Schüler) genau diesen Weg nehmen. Der umkippende Stein hätte also ein Kind schwer verletzen oder gar töten können.

Meine Gesprächspartnerin ist der Ansicht, der Friedhofvorsteher habe seit dem Vorfall mit dem umkippenden Grabstein rein gar nichts zur Verbesserung der Situation unternommen.

Nun, da darf man gespannt sein, wie sich die Gemeindeväter im Minenfeld Friedhof bewegen und was ihre Antwort auf den geschilderten Fall sein wird.