Mittwoch, 29. Januar 2020

Ein Sack des Johannes Meier, Ludihansen

Mit Namen und Adresse bedruckte Stoffsäcke für gedroschenes Getreide. Sie machen einen schönen Teil der Dauerausstellung des Weiacher Ortsmuseums aus.

Für den Müller (in Weiach stand die Mühle am oberen Ende des Oberdorfs) war dann klar, von wem der Auftrag kam. Wie beispielsweise bei diesem Exemplar mit dem Text «Johannes Meier. Ludihansen. N° 49. in Weiach. 1878.»:

Bild: Wiachiana-Verlag, 2005

Wo der einstige Eigentümer dieses Leinensackes gewohnt hat, kann man dank der gleichzeitig vermerkten Jahrzahl anhand der Assekuranznummer eruieren (Quelle: Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach vom Sommer 2002). Das fragliche Gebäude trägt heute die Adresse «Luppenstr. 6» (Polizeinummerierung nach System 1992). Die dazugehörige Nummer der Gebäudeversicherung ist «356» nach dem noch heute geltenden System 1955, «85» nach System 1895, sowie «49» nach System 1809, das wohl noch einige Jahre älter ist.

Nach dem Lagerbuch vom Anfang des 19. Jahrhunderts stand dieses Haus Nr. 49 «Im Bühl», d.h. in der Nähe der Kirche. Dazu passt, dass im Turmkugeldokument Nr. 9 vom 19. Juli 1863, verfasst von Pfr. Ludwig Schweizer, ein «Johannes Meier, Ludihansen» als Sigrist genannt wird.

Bleibt nur noch die Frage: Gab der Müller jeweils diesen Sack gefüllt mit dem im Auftrag gemahlenen Mehl wieder zurück?

Sonntag, 26. Januar 2020

Frauenverein Weiach schon in den 1870er-Jahren gegründet

«Den Frauenverein Weiach gibt es seit 1928». So steht es auf einer der Webseiten der Gemeinde Weiach, auf der sich im Dorf tätige Vereine kurz vorstellen und für ihre Aktivitäten werben dürfen.

Nun ist das allerdings mit den Gründungsdaten so eine Sache. Denn dieser Verein (oder wenn man so will: die Vereinsidee) ist ein echtes Überlebenstalent, wie wir in diesem Beitrag noch sehen werden.

Seit den Recherchen für den Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 59 vom Oktober 2004 ist klar, dass dieser Frauenverein bereits wesentlich früher schon Aktivitäten entfaltet hat.

Statuten von 1908 und ein Sparheft von 1901

Die Statuten vom November 1929, die sozusagen den Startschuss für den Verein in seinem heutigen Gewand gegeben haben, wurden nämlich mit den folgenden Worten angebahnt:

«Ferner wurde die Anregung gemacht, der Frauenverein möchte zu einem Wohltätigkeitsverein
umgestaltet werden. Wie die Sache organisiert werden sollte, möchte der Verein in der am folgenden Sonntag stattfindenden Versammlung beschliessen.»  (Protokoll vom 23. Oktober 1929)

Es gab den Verein also bereits. Und hervorgegangen ist er – nach den Protokollen zu schliessen, die sich noch heute im Besitz des Frauenvereins Weiach befinden – aus dem «Frauenverein der Arbeitschule Weiach», von dem noch Statuten vom Mai 1908 vorliegen.

Auch diesen Verein, dem die Aufsicht über die Handarbeitslehrerin oblag, gab es damals bereits einige Jahre. Dies beweist das Sparheft N° 6711 der Bezirkssparkasse Dielsdorf, das am 9. April 1901 für die «Tit. Frauenkommission der Arbeitschule Weiach» lautend auf deren Quästorin «Bertha Meierhofer-Meierhofer, Schneiderin» eröffnet worden ist und danach während einem Dreivierteljahrhundert treue Dienste leistete (vgl. WG(n) Nr. 59, Gesamtausgabe S. 164).

Retrodigitalisierungen der Nationalbibliothek decken ältere Spur auf

Seit einigen Jahren werden nun zunehmend Dokumente aus früheren Jahrzehnten und Jahrhunderten mit elektronischen Mitteln der Forschung zugänglich gemacht. Wo man früher einen versteckten Hinweis auf ein Weiacher Thema höchstens per Zufall nach tagelangem Lesen gefunden hätte, da reicht heute – Retrodigitalisierung sei Dank – eine simple Suchanfrage.


Fündig wird man bezüglich Weiach in der Bibliographie der schweizerischen Landeskunde; Faszikel V, 10f, erschienen in Bern 1910-1912. Die Autoren Ernst und Hans Anderegg haben sich in diesem Band «Armenwesen und Wohltätigkeit» vorgenommen. Gemäss seinen Angaben ist die Materialsammlung «Abgeschlossen Ende 1900». Auf Seite 558 findet man folgenden Eintrag:

«Frauenverein, Weiach. Hülfsleistung an Arme, unterstützungsbedürftige Kranke und Wöchnerinnen; Weihnachtsbescheerungen ärmerer Arbeitsschülerinnen, etc. Gegründet in den 1870er Jahren; eingegangen.
Rechnungen des Frauenvereins für arme Kranke von Weiach. Nicht gedruckt.»

Die Grundlage dieser Notizen sind also von Hand geschriebene Rechnungsabschlüsse eines «Frauenvereins für arme Kranke von Weiach». Dessen Tätigkeitsgebiete decken sich in vielen Punkten mit denen der in Weiacher Geschichte(n) Nr. 59 beschriebenen Vereine.

Gibt es eine Kontinuität von den 1870ern bis heute?

Wie, wo und durch wen die Andereggs vor 1900 Einblick in diese Abrechnungen erhalten haben und was sie dazu veranlasst hat, den von ihnen beschriebenen Verein als «eingegangen» zu bezeichnen, das entzieht sich der Kenntnis des Autors dieser Zeilen.

Es ist wohl keine allzu gewagte These, wenn hier postuliert wird, dass es doch eine (wie auch immer geartete) Kontinuität gegeben haben dürfte, welche über den Wechsel ins 20. Jahrhundert hinweg eine Verbindung zum Sparbuch von 1901 ergibt.

In diesem Sinne würde der Frauenverein Weiach im Jahre 2020 also bereits mindestens das 140-, wenn nicht gar 150-jährige Bestehen feiern können.

Der in den 1870ern gegründete Frauenverein war im Unterland in diesen Jahren keineswegs eine Einzelerscheinung, wie man der Bibliographie Andereggs ebenfalls entnehmen kann:

Gründungen ähnlicher Vereine in der Nachbarschaft erfolgten in Glattfelden im Jahre 1860, in Regensberg in den 1860er Jahren, in Dielsdorf 1878 und in Windlach 1889, um nur einige zu nennen.

Überalterungssorgen im 21. Jahrhundert

Wie WeiachBlog von der Präsidentin, Martha Müller Bollier, am 10. Dezember 2019 telefonisch erfahren hat, zählte der Verein zwar immerhin noch 31 Mitglieder (gemäss Website der Gemeinde: 33). Allerdings seien «fast alle 60 und älter». Überspitzt gesagt: der Verein stirbt langsam aus.

Warum das so ist, zeigt sich, wenn man den Vereinszweck mit dem vieler anderer Frauenvereine in der Umgebung vergleicht. In Weiach wurden die statutarischen Bestimmungen nicht auf Programmpunkte und Themen ausgedehnt, die jüngere Frauen ansprechen und bei ihnen auf aktives Interesse stossen, insbesondere Kinderhütedienst, etc. Dieser Bereich «Kinder» wurde in den letzten Jahren durch das F.O.R.U.M Weiach (gegr. 2007, vgl. WeiachBlog Nr. 552) und heute durch den Familienverein Weiach (gegr. 2019) abgedeckt.

Man sieht an diesen drei Vereinen deutlich, welche Bedeutung persönliche Bekanntschaften haben. Die Gründergeneration des F.O.R.U.M ist mittlerweile in einem Alter, in dem bei vielen die Kinder bereits ausgeflogen sind. Da liegt dann das Thema Kinderhütedienst verständlicherweise nicht mehr so nah wie bei der Gründung. In die Lücke ist die Neugründung Familienverein Weiach vorgestossen (vgl. auch WeiachTweet Nr. 2474, 2475, 2476 und 2477 vom 2. Oktober 2019).

So oder ähnlich kann man sich auch die Geschichte der verschiedenen Frauenvereine in Weiach von 1870 bis 1930 vorstellen. Als Abfolge von Aktivitäten von sich folgenden Generationen von Frauen, die altersspezifische Interessenbereiche abdecken. Das wäre dann eine Ergänzung zur oben formulierten These.

Was passiert, wenn der Gemeindesaal zugeht?

Aktuell wird in der Gemeinde ja ein Bauvorhaben der Superlative diskutiert: der Abriss der Mehrzweckhalle von 1976 und Erstellung eines nagelneuen Ersatzbaus. Abriss aber heisst: es gibt dann für einige Zeit weder Gemeindesaal noch Turnhalle!

Präsidentin Müller Bollier macht sich grosse Sorgen, dass der Frauenverein bei ersatzlosem Wegfall des Gemeindesaals (voraussichtliche Bauzeit: ca. zwei Jahre) untergehen wird. Denn für die wesentlichen Eckpfeiler seines Tätigkeitsprogramms DONNeCUCINA, Senioren-Essen sowie Suppen- und Wähentag ist ein Saal mit angeschlossener Küche ein absolutes Muss. So etwas gibt es seit der Betriebsschliessung des Gasthofs Sternen kein zweites Mal in Weiach.

Da sind also kreative Lösungen gefragt, will die Gemeinde keine Kollateralschäden riskieren. Ein gemeindefinanzierter Taxidienst nach Kaiserstuhl ins Schulhaus Blöleboden? Eine Kooperation mit dem Familienverein? Wer weiss...

Samstag, 25. Januar 2020

Bereits 1704 wurde Weiach in den Memorabilia Tigurina erwähnt

In den Weiacher Geschichte(n) Nr. 6 (Gesamtausgabe S. 8) wird behauptet, Weiach werde erst in der dritten Auflage der Memorabilia Tigurina von 1742 erstmals erwähnt.

Das stimmt nicht ganz. Korrekt ist, dass Weiach erst in der dritten Auflage ein eigenes Lemma, d.h. ein separates Schlagwort mit Artikel, zuteil wurde. Erwähnung findet der Ortsname Weyach aber bereits in der ersten Auflage von 1704:


Dem damaligen Zeitgeist entsprechend ist der Titel dieses Werks derart ellenlang, dass man ihn heutzutage gar nicht vollständig verwenden kann, ohne geschwätzig zu wirken. Denn eigentlich handelt es sich bei dieser Art von Titel um eine Art kurze Inhaltsangabe, die dem Leser erläutert, was ihn im Innern erwartet.

Weyach findet man in der ersten Auflage im «Verzeichnuß Aller Kirchen- und Schuldieneren welche einem Ehrwürdigen Synodo zu Zürich einverleibet», das nach den «Nammen der Pfründe» geordnet ist:


Die «Nammen der ersten unn dißmal lebenden Herren» sind für Weiach: «Niclaus Länden / 1540.» sowie «Heinrich Brennwald. 1693.»  Als «Collatores» wird «Zürich» genannt. Gemeint: der kleine Rat der Stadt Zürich (heute wäre das der Regierungsrat des Kantons Zürich) besass das Recht den Pfarrer einzusetzen.

Mit diesem Eintrag ist erwiesen, dass Bluntschli, der Herausgeber der Memorabilia Tigurina, bereits ab der ersten Ausgabe Niklaus Ländi als ersten Pfarrer von Weiach mit dem Jahr 1540 aufführt. Andere Autoren vermerken andere erste Jahre für den ersten reformierten Pfarrer, der für Weiach zuständig war (vgl. WeiachBlog Nr. 959).

Diese Korrektur verdanken wir ganz wesentlich dem Umstand, dass in den letzten rund 20 Jahren verschiedenste Retrodigitalisierungsprojekte Fahrt aufgenommen haben. Dadurch ist der Volltext auch von über 300 Jahren alten Büchern nach frei wählbaren Stichworten elektronisch durchsuchbar. Seither sind wir von der Arbeit der damaligen Verfasser unabhängiger geworden. Liegt eine digitalisierte Fassung vor, ist man nicht mehr darauf angewiesen, dass Stichwortverzeichnisse (und in Lexika wie den Memorabilia Tigurina zusätzlich die Lemmata und entsprechende Verweise) so umfassend wie möglich gestaltet sind.

Donnerstag, 23. Januar 2020

Eine Petrollampe setzte alles in Brand

Gestern war die Rede vom ehemaligen Kleinbauernhaus Siegenthaler, das bis Mitte Juni 1927 an der Verzweigung Zelglistrasse/Stockistrasse stand, vgl. WeiachBlog Nr. 1467.

E-Newspaperarchives.ch

Heute als Ergänzung zu diesem Beitrag die Reaktion der Printmedien auf dieses Brandunglück. Zumindest derjenigen Erzeugnisse, die auf dem aktuell umfassendsten Retrodigitalisierungsportal für Schweizer Zeitungen, e-newspaperarchives.ch zu finden sind (für Suchergebnis hier klicken).


Aktuell dort verfügbar sind fünf Pressemeldungen, allesamt kurz und knapp, zwei aus deutschsprachigen, drei aus welschen Zeitungen. Vier am 18. Juni erschienen, eine am 25. Juni (der Graubündner General-Anzeiger erschien nur 1x wöchentlich):

[1]  Unter der Rubrik Unfälle und Verbrechen schrieb das Oberländer Tagblatt (heute: Thuner Tagblatt) unter dem Titel In die Tenne gefallen:

«Donnerstag nacht wollte in Weiach der Fabrikarbeiter Robert Siegenthaler unter dem Dachfirst seiner Scheune, die an das Wohnhaus angebaut ist, den Haspel für einen Heuaufzug befestigen. Dabei stürzte er, mitsamt der Petrollaterne, die er in der Dunkelheit zur Arbeit benutzen mußte, in die Tenne hinunter, wo er bewußtlos liegen blieb. Die Laterne explodierte und entzündete sofort alles Brennbare in der Umgebung. Siegenthaler konnte von den Angehörigen noch rechtzeitig dem Feuer entrissen werden, das rasch um sich griff und das zu 13,500 Fr. versicherte Haus vollständig einäscherte. Außer dem Vieh konnte nichts in Sicherheit gebracht werden.» (Oberländer Tagblatt, Band 51, Nummer 140, 18. Juni 1927, S. 4)

[2]  La Liberté aus Fribourg schrieb unter der Rubrik Suisse und dem Titel Incendie:
  
«A Weiach (Zurich), un certain Siegenthaler voulut fixer un treuil au toit de sa grange. Il fit une chute, entraînant la lanterne à pétrole qu'il employait pour son travail, et tomba sur l'aire de la grange, où il resta sans connaissance. La lanterne fit explosion. Le feu s'étendit rapidement. Siegenthaler a pu être sauvé à temps par les membres de sa famille. En peu de temps, la maison était la proie des flammes.» (La Liberté, 18. Juni 1927, S. 3)

[3]  Le Jura aus Porrentruy reihte die Meldung unter ZURICH ein und titelte: Accident et incendie:

«La nuit dernière, à Weiach, M. Siegenthaler, ouvrier de fabrique, voulut fixer un treuil au toit de sa grange adossée à la maison d'habitation. II fit une chute, entraînant la lanterne à pétrole qu'il employait pendant qu'il exécutait son travail, tomba sur l'aire de la grange où il resta sans connaissance. La lanterne fit explosion. Le feu s’étendit rapidement. Siegenthaler a pu être sauvé à temps par les membres de sa famille. En peu de temps, la maison, assurée pour une somme de 13,500 fr., était la proie des flammes. Seul le bétail a pu être sauvé.» (Le Jura, Band 77, Nummer 72, 18. Juni 1927, S. 2)

[4]  Als drittes welsches Printprodukt titelte die sozialistische Tageszeitung La Sentinelle: Sauvé à temps und servierte ihrer Leserschaft was folgt:

«La nuit dernière, à Weiach, près de Bulach, M. Siegenthaler, ouvrier de fabrique, voulut fixer un treuil au toit de sa grange adossée à la maison d'habitation. Il fit une chute entraînant la lanterne à pétrole quil employait pendant qu'il exécutait son travail, tomba sur l'aire de la grange où il resta sans connaissance. La lanterne fit explosion. Le feu s'étendit rapidement. Siegenthaler a pu être sauvé à temps par les membres de sa famille. En peu de temps, la maison, assurée pour une somme de 13,500 francs, était la proie des flammes. Seul le bétail a pu être sauvé.» (La Sentinelle. Quotidien socialiste (La Chaux-de-Fonds), 18. Juni 1927, S. 8)

[5]  Für den Graubündner General-Anzeiger, der jeweils am Samstag erschien, war die Meldung vom Freitag, 17. Juni wohl zu spät, weshalb sie erst am übernächsten Samstag, 25. Juni publiziert wurde:

«Zürich . — Viel Unheil auf einmal. Als der Fabrikarbeiter Robert Siegenthaler in Weiach unter dem Dachfirst seiner an das Wohnhaus angebauten Scheune einen Haspel für einen Heuaufzug befestigen wollte, glitschte er mit der Petrollaterne aus und fiel in die Tenne hinunter, wo er bewußtlos liegen blieb. Die Laterne explodierte und entfachte einen Brand, aus dem der Verunglückte von feinen Angehörigen noch rechtzeitig gerettet werden konnte. Das Haus wurde vollständig eingeäschert. Das Mobiliar blieb in den Flammen.» (Graubündner General-Anzeiger, 25. Juni 1927, S. 3)

Interessant ist einerseits, wie besonders die Westschweizer Zeitungen, die über den Weiacher Brand berichtet haben, schon damals offensichtlich auf eine Agenturmeldung zurückgegriffen haben, anders sind die fast textgleichen Artikel, die alle am selben Tag erschienen sind, nicht zu erklären.

Andererseits ist es auch bemerkenswert, wie sowohl Zeitungen mit Arbeitern als Hauptzielgruppe (La Sentinelle aus der Stadt La Chaux-de-Fonds) aber auch solche mit eher bäuerlich-ländlichem Publikum (wie Le Jura aus der Ajoje) das Thema des verunglückten Kleinbauern mit Fabrikarbeiterjob aufgenommen haben.

In Grossstädten wie Zürich war dieser Unglücksfall kein Thema, zumindest nicht in der NZZ. Kein Wunder, was interessieren deren Leser die Probleme von Menschen mit der Erwerbskombination Kleinbauer/Fabrikarbeiter.

Weitere Zeitungsartikel

In weiteren Portalen ausserhalb von e-newspaperarchives.ch, aber über deren Plattformen-Linkliste erreichbar, sind Beiträge zum Brandfall Siegenthaler in fünf weiteren Zeitungen:

Frei verfügbar: Journal d'Yverdon (Feuille d'Avis d'Yverdon, du district de Grandson et du Nord vaudois), L'Express (Neuchâtel), Gazette de Lausanne und Journal de Genève. Hinter Paywall: Schaffhauser Nachrichten.

Mittwoch, 22. Januar 2020

Haus Nr. 72 wird im Sternen zu Weiach öffentlich versteigert

Die Lagerbücher der kantonalen Brandassecuranz (heute unter dem Namen Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, kurz: GVZ, bekannt) waren ja eigentlich vor allem dazu gedacht, die Versicherungssummen und Änderungen im Baubestand für die assekurierten Häuser zu verzeichnen. Eine unverzichtbare Hilfe beim Inkasso der Prämien und bei Schadenfällen.

Heutzutage haben die alten Folianten aber noch eine ganz andere Funktion. In Verbindung mit Amtlichen Bekanntmachungen in alten Zeitungen kann man die eine oder andere Hausgeschichte zuweilen mit einem weiteren Mosaikstein komplettieren.

Versteigerung eines Heimets, 4. Dezember 1854

So wie mit dieser Versteigerungsankündigung in der Freitagszeitung, u.a. betreffend das «Wohngebäude No. 72» in Weiach:

«Aus Auftrag des löbl. Bezirksgerichtes Regensberg und unter Ratifikationsvorbehalt desselben werden Montags den 4. Dezember 1854, Nachmittags 3 Uhr, im Sternen zu Weiach auf öffentlicher Gant verkauft: die Pfände eines 450 fl. a. W. haltenden Schuldbriefes, d. d. 23. Oktober 1849, auf den gegenwärtig unbekannt abwesenden Hs. Ulrich Meierhofer, Schuster, in Weiach, zu Gunsten des dortigen Schulgutes, bestehend in dem Wohngebäude No. 72, 3 Vierling Rebland, 6 Mäßli Wiesen, 7 Mäßli Ackerland, 2 Mäßli Holz und Boden. Niederglatt, den 24. November 1854. Notariatskanzlei Neuamt: Landschreiber Bänninger.»  (Züricherische Freitagszeitung, Nummer 48, 1. Dezember 1854, S. 4)

Abgebrannt am 16. Juni 1927

Aus der Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach (einem Zusammenzug verschiedener Information aus diesen alten Lagerbüchern) geht hervor, dass die nach System 1809 mit der N° 72 versehene Baute ab 1895 die Nr. 136 trug und «In Kellen» stand. Stand, denn dieses Bauernhaus ist abgebrannt.

In der sechsten, erweiterten Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach», die seit 2003 unter Titel «Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes» erscheint (Ausgabe V6.20, Dezember 2019. 108 S.; pdf, 2.88 MB) ist auf Seite 69 zu lesen:

«Am 16. Juni 1927 traf das Unglück ein Wohnhaus mit Scheune, Stall und Schweinestallanbau, das Kleinbauernhaus des Robert Siegenthaler an der Stockistrasse; es stand nördlich der Abzweigung in die Zelglistrasse, gegenüber dem «Chalet» (Stockistrasse 8). Da dieses Gebäude nicht wiederaufgebaut wurde, wird diese Wiese «der Brandplatz» genannt.»

Und in der dazugehörigen Fussnote 242:

«Zollinger schrieb in der 1. Auflage 1972, dieses Haus habe «gegenüber dem Brunnen beim Schopf Rüdlinger gestanden», also auf Parzelle Nr. 206. Dass es eher «schräg gegenüber» heissen müsste und eigentlich Parzelle Nr. 349 gemeint ist, hat U. Brandenberger vom zum Zeitpunkt des Brandes zweijährigen Sohn des Besitzers, Walter Siegenthaler-Rüdlinger (1925-2015, ehemals wohnhaft Chälenstrasse 22), mitgeteilt erhalten (Persönl. Gespräch, 31.8.2002). Siegenthalers Aussage wird durch die Schräg-Luftaufnahme LBS_MH01-004532 bestätigt (Walter Mittelholzer, 1925: http://doi.org/10.3932/ethz-a-000296424).»

Davor noch aus der Luft fotografiert, 1925

Dank der Luftaufnahme von Swissair-Mitgründer und Flugpionier Walter Mittelholzer haben wir noch einen letzten Bildbeweis für die Existenz dieses im Dezember 1854 versteigerten Hauses (Blickrichtung nach Südwesten):


Im roten Rahmen sieht man unten das abgebrannte Haus, oben das heute noch stehende Gebäude Zelglistrasse 6.


Derselbe rote Rahmen auf die Erstausgabe der Siegfriedkarte 1:25'000 gelegt, die gemäss maps.zh.ch um 1880 entstanden ist. Zum Vergleich: Auf der Siegfriedkarte 1930 fehlt das Gebäude Nr. 72.

Sonntag, 19. Januar 2020

Das Weiacher Pfarrhaus in der gedruckten Literatur – ein Überblick

In WeiachBlog Nr. 1464 wird erklärt, weshalb das heutige Weiacher Pfarrhaus nicht im Jahre 1591 gebaut worden sein kann, bzw. wie zwei verschiedene Häuser miteinander verwechselt wurden.

Nun kursieren ja noch weitere Baujahrdaten: 1564, 1658 und 1707. Was ist an denen dran? In welches Jahrhundert werden die Wehrbauten von verschiedenen Autoren eingeordnet, welchem Anlass werden sie zugeordnet?  Sehen die Autoren die martialische Mauer mit Schiessscharten als Teil des gesamten heutigen Kirchenbezirks, oder schreiben sie auch schon dem heutigen Pfarrhaus für sich allein eine solche Mauer zu?

In diesem Beitrag sollen zu Dokumentationszwecken sämtliche aktuell bekannten Fundstellen aus der Literatur zu Weiacher Pfarrhäusern in chronologischer Folge aufgeführt werden. Am Schluss wird im Fazit ein Resümee gezogen.

1) Ausgangspunkt Vogel, 1845

Da wäre als erster der in früheren Artikeln bereits mehrfach genannte und zitierte Friedrich Vogel, «Sekretair des Bau-Departements» mit «Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820», erschienen in Zürich 1845 bzw. 1857:

«Das Pfarrhaus wurde 1591 erbaut, und war, da man es bei Kriegszeiten als einen Vertheidigungspunkt betrachtete, mit festen Mauern umschlossen.» (Vogel, S. 818)

Abgesehen vom Baujahr wird hier die Ummauerung hervorgehoben, die insofern bemerkenswert ist, als alle anderen Gebäude in Weiach auch im 18. Jahrhundert nur Holzzäune oder Hecken als Begrenzung aufgewiesen haben dürften.

Aus der Wortwahl («umschlossen») kann man auch den Schluss ziehen, es habe früher um das heutige Pfarrhaus herum eine Ringmauer gegeben. In der tatsächlich anzutreffenden Bausituation stellt das Pfarrhaus jedoch einen von vier verstärkten Eckpunkten dar, welche durch Mauern miteinander verbunden wurden.

Vogel weist richtigerweise auf den Wehrcharakter hin, der allerdings erst mit dem Bau der Kirche und der Schiessscharten (in Umfassungsmauern und der Nordostmauer der Pfarrscheune noch heute erkennbar) für den Beginn des 18. Jahrhunderts mit Quellen aus dieser Zeit verknüpft ist: das Konzept stammt (durch Primärquellen im Zusammenhang mit dem Bau der Bachser Kirche indirekt belegt) von Festungsingenieur Hans Caspar Werdmüller.

Dass das heutige Pfarrhaus im Gründungsjahr der selbständigen Pfarrei erbaut worden sei, behaupten in der Folge viele, teils namhafte Autoren:

2) Bülach-Dielsdorfer Volksfreund, 1878

Der letzte Artikel einer heimatkundlichen Serie des Volksfreunds (ab 1957: Neues Bülacher Tagblatt) über die Gemeinden des Zürcher Unterlands kopiert paraphrasierend die Formulierung von Vogel, lässt jedoch das Baujahr weg. Sie ist damit nach heutigem Kenntnisstand korrekter:

«Das Pfarrhaus, mit festen Mauern umschlossen, betrachtete man in Kriegszeiten als einen Vertheidigungspunkt.» (BDV, 16. März 1878, S. 2)

3) Wirz' Etat des Zürcher Ministeriums, 1890

Auch Kaspar Wirz übernimmt in seinem Werk «Etat des Zürcher Ministeriums von der Reformation bis zur Gegenwart. Aus gedruckten und ungedruckten Quellen zusammengestellt und nach Kirchgemeinden geordnet», das 1890 in Zürich erschienen ist, tel quel die Position Vogels:

«Von der Zeit der Reformation bis 1591 war Weiach eine Filiale, die von Zürich aus besorgt, dann aber auf Bitten der Gemeinde zur Pfarrei erhoben wurde. Die Kollatur gehörte dem Rathe. Das 1591 erstellte Pfarrhaus wurde mit festen Mauern umgeben, um für Kriegszeiten als Vertheidungspunkt verwendet zu werden.» (Wirz, S. 196)

4) Nur eine Fluchtburg: Geographisches Lexikon der Schweiz, 1910

Der 1910 in Neuenburg erschienene sechste Band des Geographischen Lexikons der Schweiz beschränkt sich auf die Fluchtburgfunktion und lässt den Verteidigungscharakter unter den Tisch fallen. Auch hier wird kein Baujahr genannt:

«Das Pfarrhaus wurde mit festen Mauern umgeben, damit es in kriegerischen Zeiten zum Schutz diene.» (GLS, Bd. 6, S. 592)

5) Dändliker lanciert die «Kappelerkriege-Hypothese», 1910

Während Vogel und Wirz keine bestimmte Zeit für die Erstellung der «festen Mauern» angeben, legt sich Karl Dändliker auf eine bestimmte Ursache fest: die religiösen Spannungen. Diese begannen mit dem Wirken der Reformatoren (in Zürich Zwingli ab 1519).

Dändliker erwähnt als Zürcher Reaktion auf die mit dem Goldenen oder Borromäischen Bund von 1586 verstärkte Bedrohung durch die katholische Seite beispielhaft den Bau des Weiacher Pfarrhauses im Büel:

«Daher [aufgrund des Goldenen Bundes und der damit drohenden Wiederholung der Kappelerkriege 1529 und 1531] wurde z.B. 1591 das neu erbaute Pfarrhaus in Weiach befestigt, weil es als ein militärischer Stützpunkt (gegen die Grafschaft Baden und Kaiserstuhl) angesehen wurde.» (Dändliker, Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich, Bd. II, S. 384, Fussnote **)

Für ausführliche Zitate zu dieser Kappelerkriege-Hypothese und eine Einordnung Dändlikers in die Historiographie, siehe den vorangehenden Blogeintrag: WeiachBlog Nr. 1465.

Mit dieser Steilvorlage hat Professor Dändliker die herrschende Lehrmeinung für die nächsten sechs Jahrzehnte vorgegeben.

Anmerkung: Dändliker bezeichnet das Städtchen Kaiserstuhl sozusagen als feindliche Bastion, der man fortifikatorisch etwas entgegensetzen musste. Diese Formulierung, die von späteren Publikationen immer wieder verwendet wird, bildet das eigentliche Verhältnis zwischen Weiach und dem Städtchen jedoch nicht korrekt ab.

Das Einvernehmen mit den Kaiserstuhlern war in der Regel gut bis sehr gut (was sich beispielsweise beim Blinden Lärmen von 1703 gezeigt hat, vgl. die Zeugenaussage von Maag in Weiacher Geschichte(n) Nr. 56, S. 151). Religiöse Meinungsverschiedenheiten interessierten die lokalen Führungseliten nicht wirklich, für sie stand das gegenseitige wirtschaftliche Auskommen im Vordergrund.

6) Wettsteins Heimatkunde, 1913

Otto Wettstein verzichtet in seiner Heimatkunde des Kantons Zürich von 1913 auf Baujahr-Angaben, nimmt dann jedoch einen historisch problematischen Bezug auf die militärstrategischen Überlegungen seiner Zeit:

«Unter der Herrschaft Zürichs wurde das Pfarrhaus Weiach mit festen Mauern umgeben, um in Kriegszeiten zum Schutze zu dienen, mündet doch das Tal in die militärisch wichtige Rheinlinie.»
(Wettstein, 1913, S. 196-197)

Im Gegensatz zu militärstrategischen Überlegungen, die mit den Napoleonischen Kriegen gang und gäbe wurden, war es zu Zeiten des Ancien Régime für den Zürcher Stadtstaat eher unüblich, den Rhein als Verteidigungslinie zu sehen.

7) Das HBLS bringt das Baujahr 1707 ins Spiel, 1934

Das Historisch-biographische Lexikon der Schweiz (HBLS) von 1934 erwähnt im Artikel über Weiach: «Das Pfarrhaus, 1591 erbaut, war mit festen Mauern und Torbogen umgeben, sollte es doch im Jahrh. des Kappelerkrieges bei der Spannung zwischen Katholiken und Reformierten als militär. Stützpunkt gegen die Grafschaft Baden und Kaiserstuhl dienen.» (HBLS, Bd. 7, S. 434)

Auf welche Quellen sich diese Interpretation abstützt, wird leider nicht erwähnt, weder in Dändlikers Standardwerk noch im HBLS.

Im selben HBLS-Artikel weiter unten wird zudem ein völlig neues Baudatum eingebracht: «Schwere Feuersbrünste 1647 und 1658. Bei der letzteren verbrannte auch das Pfarrhaus (1707 neu erbaut).»

1707? Man würde gerne wissen, auf welche Quelle sich dieses Baudatum stützt. Implizit wird damit nämlich behauptet, dass das heutige Pfarrhaus ein Wiederaufbau an der Stelle eines 1658 verbrannten Vorgängerbaues war. 

Fragt sich nur, wo die Pfarrer dann während eines halben Jahrhunderts gewohnt haben. Und wo sie standesgemäss die Obervögte nach der Huldigungszeremonie bewirtet und für eine Nacht einquartiert haben sollen (vgl. WeiachBlog Nr. 1458).

8) Hedingers Pfarrhaus-plus-Kirche-These, 1937

In Weiterentwicklung der Vorlage von Vogel, aber interessanterweise ohne die Sichtweise des HBLS aufzunehmen, hat Heinrich Hedinger im Wanderatlas der Zürcher Jllustrierten Nr. 10A. Zürich Nord-West auch die Kirche ins Baugeschehen Ende des 16. Jahrhunderts aufgenommen!

«Pfarrhaus von 1591. Damals auch Kirchenbau und Einrichtung der ganzen Anlage zu einem militärischen Stützpunkt, daher Friedhofmauern mit noch sichtbaren Schießscharten.»

Nach dieser Lesart, die er später (z.B. im Heimatbuch über das Zürcher Unterland von 1971, vgl. unten Quelle 21) nicht mehr vertritt, ist die Kirche im Bühl bereits 1591 gebaut worden. Diese Ansicht ist nur von wenigen Autoren weiterverwendet worden, so 1964 in der Zeitung Volksrecht und durch Baldinger 1967/69 (vgl. WeiachBlog Nr. 1459, Abschnitte 16a und 17a, ganz am Schluss des Beitrags), die die Kausalkette aber umgekehrt darstellen und (zumindest in der Formulierung des Volksrechts) dadurch das Baujahr des Pfarrhauses offenlassen.

9) Hermann Fietz setzt auf Dändliker, 1943

Mit dem Architekten Hermann Fietz und seinem Band II der Reihe Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich über die Bezirke Bülach, Dielsdorf, Hinwil, Horgen und Meilen, beginnt eine lange Reihe von Dändliker-Jüngern (zumindest bezüglich dessen «Kappelerkriege-Hypothese»):

«Das Pfarrhaus war 1591 erbaut worden und war mit festen Mauern umgeben, da es als militärischer Stützpunkt gegen die Grafschaft Baden und gegen Kaiserstuhl dienen sollte.» (Fietz, II, 144)

10) Paul Kläui folgt ebenfalls Dändliker, 1944

Auch Paul Kläui, eine unangefochtene Kapazität der Zürcher Geschichtsschreibung und für sorgfältige Quellenarbeit bekannt, übernimmt 1944 in der Chronik der Bezirke Bülach, Dielsdorf und Pfäffikon die Ansichten von Dändliker: 

«In diesem Jahr [1591, dem der Errichtung der selbstständigen Pfarrei] wurde ein Pfarrhaus erbaut und mit festen Mauern umgeben, da es in der Zeit der konfessionellen Spannung als militärischer Stützpunkt gegen Kaiserstuhl und die Grafschaft Baden dienen sollte.» 

Man sieht: auch sonst seriöse Historiker prüfen nicht jede Jahrzahl nach, was in diesem Fall in den Zürcher Ratsmanualen allerdings nicht schwierig gewesen wäre. Die Formulierung «ein Pfarrhaus» würde immerhin noch die Hintertüre öffnen, dass damit die Befestigung des ersten Pfarrhauses in der Chälen gemeint gewesen sein könnte. Daran dachte Kläui aber wohl nicht.

11)-15) Dändlikers These breiter Konsens bis 1971

Angesichts dieser von Autoritäten gegebenen Vorlagen war die 1591er-These bis anfangs der 1970er-Jahre sozusagen in Stein gemeisselt:

In «Heimatkundliches aus dem Zürcher Unterland» vertritt alt Postdirektor Emil Rüd 1945 dieselbe Ansicht: «Das damals [1591] erbaute Pfarrhaus war mit festen Mauern mit einem Torbogen umgeben und diente zugleich als militärischer Stützpunkt gegen allfällige Angriffe von Kaiserstuhl-Hohentengen her.» Das neue Element mit dem Torbogen zeigt, dass er die Literatur gelesen hat (v.a. auch die über den Abbruch des Tores im Jahr 1838, vgl. Memorabilia Tigurina von 1841).

Das Heimatbuch «Kanton Zürich» (Band I) aus dem Jahre 1948 von Paul Kläui, Emanuel Dejung und Werner Ganz kopiert 1:1 die Version von 1944: «In diesem Jahr [1591] wurde ein Pfarrhaus erbaut und mit festen Mauern umgeben, da es in der Zeit der konfessionellen Spannung als militärischer Stützpunkt gegen Kaiserstuhl und die Grafschaft Baden dienen sollte.»

Das «Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952», erschienen 1953, an dem Emanuel Dejung ebenfalls beteiligt war, notiert unter dem Eintrag von Pfarrer Johann Rudolf Erni (1637 bis 1659 Pfr. in Weiach): «dort entstand im Jahre 1658 eine große Feuersbrunst, bei der auch das Pfarrhaus abbrannte.» Und unter dem Stichwort «Baugeschichte» steht: «Bau einer neuen Kirche 1705, eines Pfarrhauses 1591.»

Marcel Hintermann schliesst sich dem in «Rund um Kaiserstuhl. Kaiserstuhl, Fisibach, Bachs, Weiach, Hohentengen, Herdern, Günzgen, Stetten, Lienheim» (erschienen im Selbstverlag, Oberglatt 1955) selbstverständlich an: «Das Pfarrhaus stammt aus dem Jahre 1591.» (Weiach: S. 40-44)

Auch Johann Jakob Ess setzt in seinem von der Zürcherischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege ZAW im NZZ-Verlag herausgegebenen Führer Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland auf die herrschende Lehrmeinung (1. Aufl., 1958; 2. Aufl., 1964): «Pfarrhaus von 1591.»

16) Nussberger/Schneiter auf den Spuren Hedingers, 1962

Die Neuausgabe des Heimatbuchs «Kanton Zürich. Heimatgeschichte und Wirtschaft. Neu bearbeitet und weitergeführt von Paul Nussberger und Eugen Schneiter. Bezirkschroniken des Kantons Zürich. Band V. Pfäffikon Bülach Dielsdorf» aus dem Jahre 1962 bringt gegenüber 1944 neben stilistischen Änderungen auch eine inhaltliche, wenn auch möglicherweise unbeabsichtigt: 

«Im gleichen Jahre (1591) baute man das Pfarrhaus, das mitsamt der Kirche und dem Kirchhof mit einer Mauer umgeben wurde. Man wollte dadurch eine Art militärischen Stützpunkt anlegen, und zwar zum Schutze des zürcherischen Gebiets gegen allfällige, im Gefolge religiöser Spannungen mögliche Angriffe aus der Gegend von Kaiserstuhl.» 

Die Formulierung des ersten Satzes erweckt den Eindruck, es sei 1591 ein Pfarrhaus gebaut worden und die (anscheinend bereits bestehenden Elemente) Kirche und Friedhof seien damals mit der Wehrmauer umgeben worden. Eine Interpretation, die sozusagen auf den Spuren von Hedinger 1937 wandelt. Und bemerkenswert angesichts des Umstandes, dass der Autor der 1944er Bezirkschroniken, Paul Kläui († 18. Juli 1964), zu diesem Zeitpunkt noch unter den Lebenden war.

Überdies erscheint der Begriff «militärischer Stützpunkt» – am Höhepunkt des Kalten Krieges – doch etwas dick aufgetragen.

17) Meierhofer-Nauer, 1963

Der damalige Weiacher Gemeindepräsident Albert Meierhofer-Nauer schrieb im Vorwort des Weiacher-Kies-Buches von 1963: «Das Pfarrhaus, 1591 erbaut, war mit festen Mauern und Torbogen umgeben. Es sollte als Stützpunkt gegen die Grafschaft Baden und gegen Kaiserstuhl dienen (Reformationskriege)». Er übernimmt damit die Ansichten des HBLS von 1934.

18) Volksrecht, 1964

Ein in der Zeitung Volksrecht erschienener Artikel über Weiach enthält eine Mischung aus Dändliker (vgl. oben Abschnitt 5) und Hedinger (vgl. oben Abschnitt 8):

«Als die Gemeinde im Jahre 1591 eine eigene Kirche erhielt, musste das Pfarrhaus fast wie eine Burg ausgebaut werden, weil seit den Kappeler Kriegen (1529 bis 1531) immer noch Ausfälle aus der Grafschaft Baden befürchtet wurden.»

Man kann die Formulierung so deuten, dass sich der Autor nicht auf ein Baujahr 1591 für das Pfarrhaus festlegt.

19) Maurer, 1965

Emil Maurer steht in seinem 1965 von der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde herausgegebenen Broschüre «Die Kirche zu Weiach» noch in der alten Tradition, hat also den Hinweis von Staatsarchivar Largiadèr auf das Ratsmanual 1591 (damals wohl noch im Pfarrarchiv liegend) nicht gekannt

«In den Zeiten der Konfessionskriege diente Weiach als Sammelplatz der Unterländer Truppen, da Zürich diesem «unserem Lande gefährlichen Pass» besondere Aufmerksamkeit schenkte. Daher wurde auch das Pfarrhaus befestigt.» (S. 7) und etwas weiter hinten: «[1591] wurde das Pfarrhaus erbaut und mit einer Mauer umgeben. Man wollte damit einen militärischen Stützpunkt anlegen zum Schutze des zürcherischen Gebietes gegen allfällige, im Gefolge der religiösen Spannungen möglichen Angriffe aus der Gegend von Kaiserstuhl.» (Maurer 1965, S. 8)

20) Baldinger 1967 u. 1969

Die Zeitung Die Tat vom 19. Januar 1967 war das erste von vier Presseerzeugnissen, das einen Artikel von Ernst Baldinger über Weiach unter dem völlig irreführenden Titel «Als Weiach die Badener fürchtete» veröffentlichte:

«Als Weiach 1591 seine erste Kirche bauen konnte, musste das Pfarrhaus fast burgartig angelegt und befestigt werden, weil seit den Kappelerkriegen von 1529 und 1531 noch immer Ausfälle aus der altgläubigen Grafschaft Baden befürchtet wurden.» (Die Tat, 19.1.1967, S. 4)

Im Gegensatz zur ähnlich gelagerten Passage im Volksrecht (vgl. oben Abschnitt 18) vermittelt Baldinger durch seine Formulierung den Eindruck, Pfarrhaus und Kirche seien samt Befestigung 1591 erbaut worden.

21) Hedinger 1971

Die zweite Fundstelle in der Heinrich Hedinger sich in gedruckter Form zu Weiach äussert (zur ersten vgl. oben Abschnitt 8) ist das Büchlein Das Zürcher Unterland (Reihe Schweizer Heimatbücher, Nr. 153. Verlag Paul Haupt, Bern 1971):

«Erst 1591 erfolgte die Einrichtung einer eigenen Kirchgemeinde. Damals wurde der Friedhof zu einem militärischen Stützpunkt ausgestaltet.»

Das Pfarrhaus erwähnt Hedinger gar nicht mehr. Lediglich den Friedhof. Allerdings in falschem zeitlichen Zusammenhang. Der Friedhof lag zu dieser Zeit – archäologisch nachgewiesen (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 120) – noch an seinem früheren Standort, bei der 1705 abgebrochenen Kirche im Oberdorf.

22) Zollinger findet Largiadèrs Hinweis und schwenkt um

Erst Walter Zollinger setzt 1972 in seiner Monographie «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, 1271-1971» all diesen (voneinander abgeschriebenen) Datierungen etwas entgegen, wenn auch fast unmerklich, nämlich dadurch, dass er erwähnt, es habe sich 1591 um den Ankauf eines bestehenden Hauses gehandelt.

Unklar ist, ob Zollinger annahm, beim damals erworbenen Pfarrhaus handle es sich um das heutige – oder ob er schon geahnt hat, dass sie nicht identisch sein können. Dazu äussert er sich nämlich überhaupt nicht:

«Erst am 23. Januar 1591, wohl auf wiederholtes Drängen hin, wurde durch Ratsbeschluss und «auf einer lieben, getreuen Gmeind Wyach im Neuampt unttertänig Bitten, Ansuchen und Erbieten...» Weiach zu einer selbständigen Pfarrei erhoben. Hans Felix Schörrli war deren erster Pfarrer. Es wurde ihm «ein kürzlich angekauftes Haus mit Umgelände als Pfrundlokalität» angewiesen. In einem Ratsmandat vom 17. März 1591 heisst es dazu: «Der Kauf um Mathys Schöüblis Haus zu Weyach, den neuen Pfarrer darein zu setzen, wird bestätigt. Es soll nach und nach dieses Haus, was die Notdurft erfordert, erbaut und verbessert und dem Prädikanten etwas Zinses daran jährlich zu geben auferlegt werden.»» (Zollinger 1972, S. 30)

Mit dem «Ratsmandat» ist das Ratsmanual (d.h. das Beschlussprotokoll von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich) gemeint, entsprechend einem heutigen Regierungsratsbeschluss (RRB). Die zum letzten Zitat gehörende Anmerkung 37 lautet: «Wiederum nach Pfr. E. Wipf (im Pfarrarchiv Weiach).» Verwiesen wird damit auf die wohl von Pfr. Kilchsperger dem Dossier Wipf beigelegte Mitteilung Largiadèrs von 1934.

Nachwirkungen Dändlikers bis 1992

Mit Zollingers impliziter Falsifizierung von Dändlikers «Kappelerkriege-Hypothese» war die Mär vom Baujahr 1591 zumindest schwer angeschlagen, wenn nicht bereits erledigt. Aufgrund der schieren Menge an Publikationen der obgenannten teils renommierten Autoren wird sie natürlich auch danach noch über Jahre hinweg kolportiert.

23)  Kunstführer durch die Schweiz, 1975

So beispielsweise im Kunstführer durch die Schweiz, 6., durchges. Aufl., 1975 – Bd. 1, S. 845:

«Als militärischer Stützpunkt gegen die Grafschaft Baden und gegen Kaiserstuhl unter Einbeziehung des Pfarrhauses von 1591 und des Friedhofes vollständig neuerb. 1705-06 von Hans Casp. Werdmüller»

Diese Formulierung lässt den Schluss zu, dass der Friedhof bereits vor 1705 in der Nähe des Pfarrhauses lag, was nachweislich nicht der Fall ist.

24) VZGV-Jubiläumsschrift, 1981/1990 

Auch der Weiacher Gemeindeschreiber Hans Meier hat 1981 in seinem Beitrag für «Die Gemeinden im Kanton Zürich» (Jubiläumsbroschüre des Vereins Zürcherischer Gemeinderatsschreiber und Verwaltungsbeamter) eine Anleihe bei Dändliker gemacht. Man kann zumindest auf die Idee kommen, der Ausbau des Friedhofs zum militärischen Stützpunkt sei schon zu Zeiten der Kappeler-Kriege erfolgt, nicht erst 1705/06 im Vorfeld des Zweiten Villmergerkriegs:

«Mit der Grafschaft Kyburg kam Weiach 1424 zu Zürich. In den folgenden Zeiten der Konfessionskriege diente es als Sammelplatz der Unterländer Truppen. Deshalb wurde der Friedhof bei der Kirche zu einem militärischen Stützpunkt ausgebaut und auch das Pfarrhaus befestigt.» (Meier VZGV, 1./2. Aufl. 1981, 3. Aufl. 1990)

Der letzte Satzteil erweckt überdies den Eindruck, das Pfarrhaus sei separat zum Friedhof befestigt worden, wo es in Wahrheit integraler Teil der Gesamtanlage ist.

25) Wehrkirchen-Buch aus deutschem Verlag, 1983

Karl Kolb hat in seinem Werk Wehrkirchen in Europa. Eine Bild-Dokumentation, erschienen im Echter Verlag, Würzburg 1983, die Weiacher Kirche erwähnt:

«In Weiach ZH wurde sogar die alte Kirche abgerissen und 200 Meter weiter an einer taktisch günstigeren Stelle eine neue von dem Züricher Festungingenieur Hans Caspar Werdmüller errichtet. Zusammen mit dem Pfarrhaus von 1591 und dem Friedhof entstand so ein Fort. Von dieser Kirchenfestung des 18. Jahrhunderts zeugen noch die Schießscharten in der hohen Friedhofsmauer.» (Kolb 1983, S. 133)

Auch hier wieder die Interpretation, das Pfarrhaus sei bereits 1591 als solches erbaut worden. Vgl. dazu meine Besprechung dieses Buches aus dem Jahre 2006 in WeiachBlog Nr. 296.

26) Ein vierter Wanderführer, 1986

Nach Hedinger 1937 (vgl. oben Abschnitt 8) und Ess 1958 und 1964 (vgl. oben Abschnitt 11-15) legte Gottfried Bär 1986 eine fünfte, überarbeitete Auflage unter demselben Titel Auf Wanderwegen im Zürcher Unterland, Rafzerfeld und Weinland vor:

«Sehr bewegt ist die Geschichte des Ortes im Mittelalter. Später wurde er zum Truppensammelplatz, wovon noch heute die 1705/06 erstellte Wehranlage, die Friedhofmauer mit Schiessscharten, zeugt. Zu gleicher Zeit wurde die Kirche erbaut und mit dem Pfarrhaus von 1591 mit in die Anlage einbezogen.» (Bär, 5. Aufl., 1986)

Nicht nur die Mauer selber, sondern auch die in den Ecken derselben stehenden Gebäude (mit Ausnahme des 1857 erstellten Alten Gemeindehauses) weisen Schiessscharten auf. Bei der Pfarrscheune sind sie heute noch zu sehen. Immerhin hat Bär hier eine Formulierung gewählt, die die zeitlichen Verhältnisse korrekt darstellt. Einzige Ausnahme: das damals schon seit fast anderthalb Jahrzehnten überholte Baudatum 1591 für das Pfarrhaus.

27) Weiacher Schulklasse ignoriert Zollingers Chronik, 1989

Die jüngste Publikation, die noch das Baujahr 1591 für das Pfarrhaus kolportiert, ist in dem vom Pestalozzianum 1992 in Zürich herausgegebenen Band «Panorama Kanton Zürich. Schulklassen sehen ihre Gemeinde» (Hrsg.: Ch. Doelker) enthalten. Unter der Rubrik «H  Was wir auch noch zeigen wollten: Aussergewöhnliches, anders als anderswo.» steht da auf S. 199 unter dem Titel «Schiessscharten in der Friedhofmauer» u.a. folgender Text:

«Die neue Kirche von Weiach wurde 1706 aus militärischen Gründen neben dem Pfarrhaus von 1591 erbaut. Die Friedhofmauer mit ihren Schiessscharten diente zusammen mit der Kirche, dem Pfarrhaus und dem Pfarrschopf als "Burg".»

Auch die Weiacher 5./6. Klasse des Jahrgangs 1989 unter dem Lehrer Claudio Bernasconi von der dieser Beitrag stammt, hat das Pfarrhaus noch mit dem von Vogel eingebrachten Baujahr belegt. Das Baujahr der Kirche und die aus dem Textzusammenhang hervorgehende Einordnung der Wehranlage am Beginn des 18. Jahrhunderts hingegen folgen den heutigen Erkenntnissen. Dass die Pfarrscheune explizit als Teil der Fortifikation genannt wird zeichnet diese Wortmeldung besonders aus.

Allerdings muss man leider festhalten, dass Zollingers Chronik (vgl. oben Abschnitt 22) offensichtlich nicht gelesen und rezipiert worden ist. Ja, man muss sogar annehmen, dass kein Exemplar in der Schulbibliothek auflag. Wahrscheinlich in der Meinung, dass 1972 ja jeder Weiacher Haushaltung ein Exemplar zugestellt worden sei, bzw. der Gemeindeschreiber den Neuzuzügern bei der Aushändigung des Schriftenempfangsscheins eins in die Hand gedrückt habe.

28) Kantonale Denkmalpflege auf HBLS-Pfaden, 1995

Nach 1992 scheint keine Publikation mehr das Baujahr 1591 zu verwenden (vgl. den Nachtrag am Schluss dieses Beitrags). Dafür wurde nun das Ersatzjahr aus dem Historisch-biographischen Lexikon der Schweiz herangezogen, wie man am Bericht der Zürcher Denkmalpflege für die Jahre 1983 bis 1986 sieht (publiziert im Jahre 1995):

«WEIACH - BÜELSTRASSE 17
Reformiertes Pfarrhaus Vers. Nr. 245
Das Weiacher Pfarrhaus dürfte zu Beginn des 18. Jh. als dreigeschossiger Massivbau neu erstellt worden sein. 1838 wurde der nordöstlichen Traufseite ein zweigeschossiger Anbau in Mischbauweise angegliedert, welcher unter anderem zur Unterbringung des Aborts diente; gleichzeitig erfolgte ein Waschhausneubau. 1983 Fassaden‑ und Dachrenovation. 1987 trat der Kanton die Liegenschaft an die reformierte Kirchgemeinde Weiach ab.

Literatur: Kdm Kt. ZH, Bd. 2, S. 144; ‑ W. Zollinger, Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach 1271‑1971, Weiach 1971, S. 30.» 

(ZÜRCHER DENKMALPFLEGE: 11. BERICHT 1983‑1986. Kanton Zürich und von der kantonalen Denkmalpflege betreute Objekte in den Städten Winterthur und Zürich, S. 196)

Man sieht, dass die Fachexperten Zollingers 1972 publizierte Erkenntnisse sehr wohl rezipiert haben, jedoch in Ermangelung besserer Daten einstweilen eine vorsichtige Annäherung an die vom HBLS 1934 genannte Bauzeit vorgenommen haben.

29) Kunstführer durch den Kanton Zürich, 2008

Die aktuellste Ausgabe des Kunstführers durch die Schweiz (Bd. 1 von 2005) erwähnt das Weiacher Pfarrhaus nicht mehr. Wohl aber der davon abgeleitete, 2008 publizierte Kunstführer durch den Kanton Zürich. Dort findet man auf S. 249 die folgenden Zeilen zum Pfarrhaus:

«BÜHLSTRASSE Nr. 17, ref. Pfarrhaus. Erb. 1564d als Wohnhaus, seit 1594 Pfarrhaus; Umbauten 18./19. Jh.; Aussenrenov. 1997.»

Hier wird erstmals in der gedruckten Literatur eine Datierung des Pfarrhauses vor der Einrichtung der selbstständigen Pfarrei vorgenommen! Eine dendrochronologische Analyse des Dachstuhls hatte inzwischen 1564d ergeben, d.h. ein Baujahr zwischen 1564 und 1566, wenn man von der früher üblichen Praxis ausgeht, frisches oder erst vor kurzem dem Wald entnommenes Holz zu verbauen.

Warum in diesem Kunstführer die Strassenbezeichnung auf hochdeutsch umgepolt werden musste, ist völlig unverständlich. Zumal der am Kunstführer durch den Kanton Zürich beteiligte Roland Böhmer bei der Kantonalen Denkmalpflege tätig ist (1995 hat die gleiche Behörde das nämlich noch richtig hinbekommen; vgl. vorstehenden Abschnitt 28).

Fazit

Eingangs habe ich die Baujahrdaten 1564, 1658 und 1707 erwähnt. Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse ist aufgrund einer Dendrodatierung des Dachstuhls das älteste der genannten Jahre anzunehmen. Es bleibt zu hoffen, dass der Kunstführer durch den Kanton Zürich zumindest bezüglich des Baujahrs des heutigen Pfarrhauses breite Rezeption findet. Das seit Vogel 1845 kursierende, nachweislich falsche Baujahr 1591 muss nun wirklich nicht weiter durch die Literatur geistern.

Gleiches gilt für die zeitliche Einordnung der Wehrbauten. Die Einordnung an den Beginn des 18. Jahrhunderts hatte lange Jahre Konkurrenz durch die Kappelerkriege-Hypothese Dändlikers, der auch gleich den Anlass dafür präsentierte. Nach heutiger Lesart war der Anlass 1705 die (nach Ansicht des damaligen Pfarrers) zu kleine Kirche im Oberdorf.

Und so kann man nun mutmassen, dass dort entweder der Platz für eine grössere Kirche nicht verfügbar war, oder man unabhängig davon den Wunsch hatte, die Kirche neben dem bereits bestehenden Pfarrhaus im Büel platziert zu sehen. Zu welchem Zeitpunkt der Entscheid für die fortifikatorischen Elemente getroffen wurde (nach der Wahl des Bauplatzes oder schon vorher), ist eine offene Frage.

Die martialische Mauer mit Schiessscharten, die heute noch die Besonderheit des Weiacher Kirchenbezirks ausmacht, wird von etlichen Autoren (auch aufgrund von Dändlikers Hypothese) dem heutigen Pfarrhaus schon für das ausgehende 16. Jahrhundert zugeschrieben. Auch das ist nach wie vor eine offene Frage, wie dieses «mit festen Mauern umschlossen» (Vogel 1845) konkret ausgesehen hat.

Hinweis: Die Diskussion der Frage, ab wann das Gebäude Büelstrasse 17 tatsächlich zum Pfarrhaus wurde, bereits 1594 (wie vom Kunstführer durch den Kanton Zürich behauptet), oder erst später, ist einem kommenden WeiachBlog-Beitrag vorbehalten.

Nachtrag vom 19. Januar 2020, 17:30

Der vorstehende Beitrag bespricht die gedruckte Literatur. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Autor dieser Zeilen selber im Jahre 2000 das heutige Pfarrhaus mit dem 1591 angekauften verwechselt hat:

«Das Pfarrhaus kam 1591 in den Besitz der Zürcher Regierung und wahrscheinlich gehörte schon eine Scheune dazu.» (Weiacher Geschichte(n) Nr. 4, Gesamtausgabe S. 6. Publiziert in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW), März 2000).

Einige Jahre später war dann klar, dass es zwei Pfarrhäuser gegeben haben muss:

«Das Pfarrhaus wurde im Jahre 1591 von der Zürcher Regierung gekauft, um den ersten in Weiach ansässigen Pfarrer dort einzuquartieren. Man plante, das Haus nach und nach zu renovieren. Das heutige Pfarrhaus ist also entweder älter (es gibt Dachbalken von 1564!) oder doch erst aus den Jahren 1706/07. Um 1650 soll es nämlich einmal abgebrannt sein. Die Frage des Alters dieses Hauses ist aber nach wie vor ein ungelöstes Rätsel.» (Weiacher Geschichte(n) Nr. 89, Gesamtausgabe S. 330. Publiziert in Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW), April 2007).

Dienstag, 14. Januar 2020

Der Goldene Bund. Ursache der Weiacher Pfarrhausbefestigung?

Im WeiachBlog-Artikel vom 11. Januar ging es um die Frage, ob das Weiacher Pfarrhaus 1591 erbaut wurde. Diese kann man gleich zweifach verneinen. Es hat sich bei beiden Gebäuden, dem heute noch stehenden, wie dem 1658 abgebrannten, höchstens um Renovationen gehandelt.

Nun ist es aber so, dass in etlichen Publikationen das angebliche Baujahr 1591 nicht nur mit einer Befestigungsmauer, sondern explizit auch mit Konfessionskriegen (insbesondere den Kappelerkriegen 1529 und 1531) in Verbindung gebracht wird. Und das hat Gründe.

Was der Heimatkunde-Papst sagt, das gilt

In der Einleitung des Beitrags vom 11. Januar wird die kurz vor dem Ersten Weltkrieg (1908-1912) herausgegebene Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich von Karl Dändliker erwähnt. Sie besteht aus drei Bänden: 1908, 1910 und 1912 erschienen; der dritte Band wurde postum fertiggestellt durch Walter Wettstein.

Dändliker (1849-1910) war zu seiner Zeit eine Autorität, ab 1887 ausserordentlicher Professor für schweizerische Verfassungsgeschichte und Zürcher Geschichte an der Universität Zürich. Als solcher verfasste er Anleitungen wie diese: «Andeutungen und Materialien zur Historischen Heimatkunde im Schulunterricht und zur Abfassung von Ortsgeschichten, mit besonderer Berücksichtigung des Kantons Zürich» (Zürich 1893).

Für die Heimatkunde im Kanton Zürich war dieser Hochschullehrer wegweisend, wie alt Staatsarchivar Otto Sigg im Historischen Lexikon der Schweiz schreibt: «Mit belehrendem Unterton öffnete er die Geschichtsschreibung für ein breites Publikum, ohne dabei die Basis solider Quellenarbeit zu verlassen.»

Auch unser Ortschronist Walter Zollinger wurde durch Dändliker beeinflusst. Es verwundert daher nicht, dass sein Wort Gewicht hatte und die Zusammenhänge, die er präsentierte, im Wesentlichen unhinterfragt übernommen wurden. Es sei denn, sie würden durch Belege widerlegt.

Hugenottenkriege und Gegenreformation

Im Zweiten Band seiner Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich über die Zeit von 1400 bis 1712, erschienen in Zürich in seinem Todesjahr, schreibt Dändliker über die letzten anderthalb Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts.

Damals unterschrieben die katholischen Orte der Eidgenossenschaft (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug, Solothurn und Fribourg) eine gegenseitige Schutzverpflichtung, die nach den auf der Urkunde vergoldeten Anfangsbuchstaben der «Goldene Bund» genannt wurde.

Diesem Separatbund vorangegangen waren Verfolgungen von Protestanten in Frankreich (besonders markant: die Bartholomäusnacht am 24. August 1572) aber auch in der Habsburgermonarchie, wo ab 1576 gegenreformatorische Säuberungen unter Einsatz von Gewalt durchgeführt wurden.

Auch die protestantischen Orte der Eidgenossenschaft schlossen sich zusammen, wie man der nachstehenden Passage im Abschnitt 2.3.3 aus dem Artikel zum Kanton Zürich im Historischen Lexikon der Schweiz entnehmen kann:

«Die von den katholischen Orten eingeschlagene Politik der konfessionellen Bündnisse beantwortete Zürich 1572 durch das Schutzbündnis mit Bern, Basel und Schaffhausen, dem 1584 ein solches mit Genf und 1588 mit Strassburg folgte. Versuche von Zürich und den anderen reformierten Städten, mit den katholischen Orten einen Ausgleich zu finden, blieben ohne Erfolg. 1587 liess der Rat einen Auszug von 3000 Mann nach Frankreich zur Unterstützung der Hugenotten zu, der aber in einer blutigen Niederlage endete (Tampiskrieg)» (Autor: Meinrad Suter, 24.8.2017)

Ein konstruierter Kausalzusammenhang?

Kriegerische Zeiten also, welche Dändliker zur folgenden Einschätzung führten:

«Jener katholische Sonderbund (Goldener oder Borromäischer Bund) wurde zur Wirklichkeit 1586, und ein Riss ging durch die ganze Eidgenossenschaft. Da waren denn häufige kritische Spannungen das Ergebnis, so dass man fast bis zum Ende des Jahrhunderts von Zeit zu Zeit die Wiederholung der Kappelerkriege befürchten musste**» (II, 384)

So weit nachvollziehbar. Dass Dändliker aber eben auch einen direkten Kausalzusammenhang zwischen dem Goldenen Bund und dem Bau eines befestigten Pfarrhauses durch die Zürcher sah, zeigt die Fussnote ** unten auf derselben Seite:

«Daher wurde z.B. 1591 das neu erbaute Pfarrhaus in Weiach befestigt, weil es als ein militärischer Stützpunkt (gegen die Grafschaft Baden und Kaiserstuhl) angesehen wurde.» (II, 384)

Dändliker ist also der Urheber dieser «Kappelerkriege-Hypothese». So muss sie genannt werden, weil uns der Herr Professor die Quellenbelege dafür nicht mitgeliefert hat.

Offene Fragen

1. Handelt es sich wirklich um einen passend gemachten, d.h. konstruierten Kausalzusammenhang oder gibt es schriftliche Belege aus dieser Zeit, die Dändliker bekannt waren, von ihm jedoch nicht erwähnt wurden?

2. Hat bereits das erste Pfarrhaus (mutmasslich in der Chälen; 1658 abgebrannt) nach dem Ankauf durch den Staat 1591 eine Umfassungsmauer erhalten?

3. Hat das heutige Pfarrhaus eine solche feste Ummauerung erhalten - und zwar bereits vor dem Bau der Kirche 1706, allenfalls schon Mitte des 16. Jahrhunderts?

Samstag, 11. Januar 2020

Weiacher Pfarrhaus 1591 erbaut? Vier Gegenargumente.

Die alten Chroniken von Friedrich Vogel, verfasst in der Tradition der Memorabilia Tigurina, und in der Folge weitere Standardwerke, darunter Karl Dändlikers Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich (Zweiter Band, 1400-1712. Zürich 1910) haben die Behauptung, das heutige Weiacher Pfarrhaus sei 1591 erbaut worden, weit herum verbreitet (vgl. WeiachBlog Nr. 1459, Abschnitt 19 sowie, nach dem «Fazit», die Abschnitte 16a und 17a).

Walter Zollinger hat in seiner Monographie zur Weiacher Geschichte 1972 erstmals im Druck darauf hingewiesen, dass die Zürcher Regierung 1591 ein bereits bestehendes Gebäude für den Pfarrer angekauft hat (vgl. Zollinger 1972 – S. 30).

Nicht up-to-date: Kunstführer durch die Schweiz und eine Weiacher Schulklasse

Es ist bemerkenswert, wie schnell diese neue Erkenntnis von der Fachwelt rezipiert wurde. Lediglich die 6. Auflage des Kunstführers durch die Schweiz von 1976 (vgl. WeiachBlog Nr. 129) sowie Karl Kolbs Wehrkirchen in Europa von 1983 (vgl. WeiachBlog Nr. 296) enthalten noch die von Vogel in die Welt gesetzte Information.

Auch eine Weiacher Schulklasse unter Leitung von Claudio Bernasconi hat Zollingers Monographie offensichtlich ignoriert und schreibt 1989 in der Tradition von Vogel und Dändliker: «Die neue Kirche von Weiach wurde 1706 aus militärischen Gründen neben dem Pfarrhaus von 1591 erbaut.» (Doelker, Ch. (Hrsg.): Panorama Kanton Zürich. Schulklassen sehen ihre Gemeinde. Pestalozzianum. Zürich 1992  S. 199)

Nachdruck von Maurers Kirchenbüchlein 1965, Anmerkung 15 revisited

Man kann den Schülern diese Auffassung nicht verdenken, hat doch selbst Emil Maurer, der Verfasser der Schrift Die Kirche zu Weiach, noch im Jahre 1965 geschrieben: «Im gleichen Jahre [1591] wurde das Pfarrhaus erbaut und mit einer Mauer umgeben» (S. 8), vgl. den OCR-Nachdruck mit Anmerkungen von Ulrich Brandenberger, Stand: April 2019.

Die Anmerkung 15 des Nachdrucks von Maurers kleiner Broschüre, in welcher die von Vogel herrührende Altersangabe kommentiert wird, ist bereits wieder einige Monate alt.

Die dort aufgeführten drei Argumente, die gegen ein Baujahr 1591 sprechen, werden im Anschluss an das Zitat der Fassung vom April 2019 (kursiv) noch mit einem vierten ergänzt.

«Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Schrift in der ersten Hälfte der 1960er Jahre war dies die weitverbreitete Ansicht über das Alter des Pfarrhauses und seine bauliche Einbettung. Sie impliziert, dass die Befestigung vorerst lediglich das Pfarrhaus umfasst hätte und dass die Kirche von 1706 erst Jahrzehnte nach dessen Bau in die Anlage integriert wurde.

Die älteste gedruckte Fundstelle für die These, das Pfarrhaus sei 1591 erbaut worden findet man bei Friedrich Vogel in «Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820», Zürich 1845 bzw. unveränderter Nachdruck 1857 – S. 818: «Das Pfarrhaus wurde 1591 erbaut, und war, da man es bei Kriegszeiten als einen Vertheidigungspunkt betrachtete, mit festen Mauern umschlossen.» Diese Einschätzung wurde über mehr als ein Jahrhundert hinweg unwidersprochen kolportiert.

Erst Walter Zollinger publizierte 1972 (Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, S. 30 u. Anmerkung 37) einen bereits 1934 durch den damaligen Zürcher Staatsarchivar Largiadèr gegebenen Hinweis darauf, dass das Pfarrhaus von 1591 nicht damals neu erbaut, sondern als bestehender Bau angekauft und anschliessend umgebaut oder zumindest renoviert wurde. (Notiz mit Visitenkarte von Staatsarchivar Dr. phil. Anton Largiadèr, datiert 19. V. 34.)

Dieser damals angekaufte Bau kann mit dem heutigen Pfarrhaus auch deshalb nicht identisch sein, weil er Mitte des 17. Jahrhunderts (gemäss Zürcher Pfarrerbuch im Jahre 1658) abgebrannt ist.

Ein weiteres Argument gegen die Auffassung, beim heutigen Pfarrhaus handle es sich um das 1591 angekaufte Objekt, hat Philipp Zwyssig, Kunstdenkmäler-Inventarisation Neubearbeitung des Bezirks Dielsdorf 2018–2021 (KdS ZH VII) eingebracht: Bei «Mathÿß Schöubli», dem Eigentümer des späteren ersten Pfarrhauses, soll es sich um einen Tauner gehandelt haben, nämlich den 1589 als deren Abgeordneten genannten «Mathyß Schoüblj» (Auseinandersetzung zwischen Taunern und Bauern. RQNA Nr. 182a vom 3. November 1589, in: SSRQ ZH NF II 1, Aarau 1996 S. 403). Wenn dies zutrifft, ist anzunehmen, dass der aufwendig konstruierte Bau des heutigen Pfarrhauses (1564d) weit ausserhalb des Rahmens seiner finanziellen Möglichkeiten lag (Tauner waren Kleinbauern und auf Tagelöhner-Tätigkeit angewiesen). Falls der Standort des 1591 verkauften Hauses in der Chälen war, ist die These plausibel, dass dem Dorfbrand in der Chälen 1658 auch das erste Pfarrhaus zum Opfer gefallen ist.»

Ein viertes Argument, das im April 2019 noch nicht Aufnahme in die Anmerkung 15 gefunden hat, stammt von der Denkmalpflege des Kantons Zürich selber. Dort ist man der Auffassung, dass die für die Konstruktion des Dachstuhls des heutigen Weiacher Pfarrhauses verwendeten Balken (dendrochronologisch auf 1564 datiert), nie an anderer Stelle verbaut worden seien. Begründet wird dies damit, dass jegliche Bearbeitungsspuren fehlten, die einen Abbau und eine Wiederverwendung an anderer Stelle nahelegen würden, ebenso jegliche Spuren eines Brandes.

Folgt man dieser Auffassung der Denkmalpflege, dann kann es nicht sein, dass die Dachbalken des heutigen Pfarrhauses an anderer Stelle abgebrochen und an ihrem aktuellen Standort wieder aufgebaut wurden. Damit fällt auch ein Pfarrhaus-Neubau von 1707, wie ihn das Historisch-biographische Lexikon der Schweiz von 1934 behauptet (Bd. 7, S. 454), völlig ausser Betracht.

Fazit

Die Kombination der folgenden vier Elemente
  • einer Primärquelle, einem Eintrag vom 17. März 1591 im Zürcher Ratsmanual (Beschlussprotokoll von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich) über den Ankauf eines Hauses für den Pfarrer, 
  • einer Sekundärquelle, einem Hinweis in Wirz' Etat des Zürcher Ministeriums von 1890 (Vorläufer des Zürcher Pfarrerbuchs), das Pfarrhaus sei 1658 abgebrannt,
  • die Beobachtung von Philipp Zwyssig, «Mathÿß Schöubli», den Verkäufer von 1591 mit «Mathyß Schoüblj», einem Wortführer der Tauner zu identifizieren (Auseinandersetzung zwischen den Weiachern Bauern und den Taunern, die am 3. November 1589 beigelegt wurde), sowie 
  • der Einschätzung der kantonalen Denkmalpflege, der 1564d datierte Dachstuhl des heutigen Pfarrhauses müsse sich seit der Bauzeit an dieser Stelle befinden
lässt den Schluss zu, dass es tatsächlich zwei Pfarrhäuser gegeben hat: das erste, angekauft 1591 und abgebrannt 1658, sowie das zweite, aktuelle, das zu einem späteren Zeitpunkt ins Eigentum des Zürcher Staates übergegangen sein muss. Und zwar irgendwann nach 1591 (und nicht zwingend erst nach 1658), jedoch wohl relativ kurze Zeit nach dem Grossbrand in Chälen von 1658. Weitere Erkenntnisse zum Erwerbszeitpunkt könnten sich aus den in SSRQ ZH NF II 1, Nr. 27, Anmerkung 3, S. 103 genannten Fundstellen ergeben (vgl. WeiachBlog Nr. 1458).

Donnerstag, 9. Januar 2020

Wie Hauptmann Funk den Weiacher Orgelfonds stiftete

«Der Grundstock für einen Orgelfonds wurde im Jahre 1920 gelegt, als der 1930 verstorbene Adolf Funk der Kirchgemeinde 1 Obligation der Schweiz. Bundesbahnen im Betrage von Fr. 1000.– vermachte», schreibt Emil Maurer in Eine neue Orgel für die Kirche Weiach (S. 8).

Adolf Funk war in Weiach vor 100 Jahren eine angesehene Person. Der Unternehmer führte die Weiacher Mühle im Oberdorf, war Hauptmann der Schweizer Armee sowie Mitbegründer der Schützengesellschaft Weiach und deren erster Präsident von 1904 bis 1910 (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 60 und 61).

Der ab 1919 in Weiach tätige Primarlehrer und Ortschronist Walter Zollinger (selber Schützenpräsident von 1938 bis 1940) heiratete in diese Familie ein. Die Hauptmannsuniform von Adolf Funk hängt also nicht einfach per Zufall im von Zollinger initiierten Weiacher Ortsmuseum.

Ein Geschenk das nicht für den Beschenkten war

Die Familie Funk stammte ursprünglich aus Ottenbach im Knonauer Amt (an der Reuss gelegen) und wurde offenbar 1919 in Weiach eingebürgert. Das geht zumindest aus dem nachstehend im vollen Wortlaut wiedergegebenen Dankesschreiben Funks an den Weiacher Gemeinderat hervor:

AD. FUNK                                                                                                 Weiach, den Weihnacht 1920
MÜHLE WEIACH
Telephon Nr. 12
Postcheckkonto VIII 358
Tit. Gemeinderat
Weiach

Herr Präsident, geehrte Herren!

Im Laufe des letzten Jahres hatte Ihre werte Behörde das Wohlwollen und die Freundlichkeit, der Gemeindeversammlung die Aufnahme der Familie des Unterzeichneten in den Bürgerverband zu beantragen, welchem Antrage die Gemeindeversammlung zugestimmt hat. Sie haben mich überdies mit einer kunstvollen Bürgerrechturkunde erfreut.

Ich erlaube mir nun der Gemeinde Weiach als Dank hiefür in der Beilage zu überreichen:

1 Obligation der Schweiz. Bundesbahnen

im nom. Wert von Frkn 1000.- mit Zinscoupons vom 31. Dezember 1920 off. mit der Bestimmung, damit einen "Orgelfond" anzulegen und denselben sammt den kapitalisierten Zinsen seiner Zeit nach Beschluss der Kirchgemeindeversammlung zur Anschaffung eines Kircheninstrumentes zu verwenden.

Mit vorzüglicher Hochachtung begrüßt Sie
Ad. Funk


Der Gemeinderat hat dieses Geschenk offensichtlich bald weitergegeben. Das ging ja eigentlich an die Kirchgemeinde. Und so findet sich das Funk'sche Schreiben von Weihnachten 1920 heute im Dossier Orgel des Archivs der evang.-ref. Kirchgemeinde Weiach.

N.B.: Der von Adolf Funk angegebene Einbürgerungszeitpunkt stimmt übrigens nicht mit dem im Familiennamenbuch der Schweiz überein. Dort stehen die Jahrzahlen 1923 und 1958.

Quelle
  • ERKGA Weiach, Dossier Orgel, Signatur: 5.06.7

Mittwoch, 8. Januar 2020

Obstgartenstrasse. Nicht aus der Luft gegriffen.

Es gibt sie auch in Weiach, die «hors-sol-Strassennamen». Solche nämlich, die nur wenig oder gar keinen Bezug zu historisch verbürgten Flurbezeichnungen haben.

Die Obstgartenstrasse ist nicht nach einem alten Flurnamen benannt. Und doch hat sie einen höchst realen Bezug zu einer Wirklichkeit, die noch vor wenig mehr als hundert Jahren dort anzutreffen war, wo diese Strasse heute ihren Dreiviertelkreis in die zugebaute Landschaft zieht.

Es ist ja nicht so, dass Baumgärten rund um Weiach zur damaligen Zeit eine Seltenheit gewesen wären. Im Gegenteil: die Häuser verschwanden fast in einem Meer von Obstbäumen. Verglichen mit damals verschwinden die Obstbäume heutzutage in einem Meer von Häusern.

Auf dem untenstehenden Bild, das von der Buhalde aus aufgenommen wurde, erkennt man dort, wo heute die Schlaufe der Obstgartenstrasse verläuft (vgl. Vermessungsplan unten), eine planmässig in schnurgeraden Reihen angelegte Obstanlage.


Oben links der Mitte liegt der Kirchenbezirk mit (v.l.n.r; Baujahre in Klammern): Altem Gemeindehaus (1857), Kirche (1706) und Pfarrhaus (1564). Darunter das Baumgartner-Jucker-Haus (1819) und - beiden vorgelagert - das Alte Schulhaus (1836).

Am kleinen Strässchen, das von der linken Bildmitte zum Alten Schulhaus führt (heute Schulweg genannt) erkennt man das Keller-Häuschen (Baujahr unklar). Auf der Höhe des Schulhauses zweigt ein weiteres Weglein ab, das parallel zur Stadlerstrasse verläuft. Das Teilstück bis zur Südostfassade der Liegenschaft Griesser (Stadlerstrasse 12) wird heute Lindenweg genannt, der weitere Verlauf wurde zu einem Teil der Obstgartenstrasse.

Der Bauernhof an der Einmündung des Wegleins in die Bergstrasse wurde vor wenigen Jahren erst abgerissen und durch das Überbauungsteilobjekt Obstgartenstrasse 1 ersetzt (vgl. Parzelle 359 auf dem Plan der Amtlichen Vermessung).


Ausser dem Postkartenverlag alles weiacherisch

Der abgebildete Ausschnitt gehört zu einer Postkarte, die 1911 nicht nur auf der Post Weiach abgestempelt, sondern auch von einem Weiacher Unternehmer verkauft worden ist, nämlich bei «Rud. Meierhofer. Hdlg. Weiach». Produziert wurde sie vom Postkartenverlag Kissel u. Rettner in Zürich. Vgl. den WeiachTweet Nr. 2616 v. 22. Dezember 2019, 15:12 MEZ für die Adressseite der Karte:


BTW: Das exekutive Machtzentrum der Gemeinde Weiach befindet sich in den Einfamilienhaus-Neubauten an der Obstgartenstrasse. Dort wohnen 3 der 5 Gemeinderäten der aktuellen Wahlperiode.

Dienstag, 7. Januar 2020

Die Gemeinde muss das «Scheusal» behalten

«Dangerous people are innocent and guilty at the same time

Dieses Zitat der an der Universität Freiburg im Uechtland tätigen Juristin Carola Göhlich beschreibt in der jungen Online-Zeitschrift Contra Legem die Auswirkungen der gefährlichen Liaison zwischen Strafrecht und Risikomanagement. Was da versucht wird, ist nämlich letztlich die Vermählung zweier unvereinbarer Konzepte (vgl. dazu Göhlich 2018).

Trotzdem ist Prävention via Justizsystem seit einigen Jahren schwer im Trend. Moderne Schamanen des Justizbetriebs (auch bekannt als forensische Psychiater) betätigen sich als Weissager und verdienen sich daran eine goldene Nase. Auf der Strecke bleiben fundamentale Prinzipien des Rechtsstaats.

Dass die Tendenz, einen als unangepasst empfundenen Menschen via Justizapparat und/oder Administrativbehörden aussortieren zu lassen, im 19. und 20. Jahrhundert schon da war, das zeigen auch Fälle aus Weiach (vgl. für das Jahr 1817 Zuchthausstrafe für Unangepasste nicht verlängertWeiachBlog Nr. 1134 oder für 1931 Abhülfe für ungebührliches Verhalten verlangt, WeiachBlog Nr. 1279)

Neapolitaner sind gefährlich

Als gefährlich empfundene Personen will man natürlich noch viel eher hinter Schloss und Riegel sehen. Auch dafür gibt es aus unserer Gemeinde ein Beispiel: Konrad Baumgartner, ein Veteran der  Schweizertruppen in Diensten des Königreichs beider Sizilien, die im Volksmund «Neapolitaner» genannt wurden.

Baumgartner und ein weiterer ehemaliger Angehöriger dieser Truppe standen im Juli 1860 vor dem Schwurgericht in Zürich (aus je separaten Gründen).

Von den Verhandlungen dieses Gerichts berichtet die Züricherische Freitagszeitung (nach ihrem Verleger David Bürkli «Bürkli-Zeitung genannt):

«Fernere schwurgerichtliche Fälle sind: 
[...]
Konrad Baumgartner, 32 Jahre alt, auch ein Neapolitaner, dem der Gemeinderath Weiach das Zeugniß gibt, „er kennzeichne sich durch Ausübung aller Laster, welche ihn zum Ekel und Scheusal der Menschheit machen", sollte aus Bosheit einen Waldbrand angestiftet haben, hatte denselben aber jedenfalls, bevor Schaden entstund, freiwillig selbst wieder gelöscht — er wurde freigesprochen und die Gemeinde muß also das „Scheusal" behalten.» (Freitagszeitung, 13. Juli 1860)

Ohne die Akten dieses Falles genauer zu kennen (v.a. Protokoll des Schwurgerichts 1860, StAZH YY 26.8 bzw. dessen Prozedurenverzeichnis (Geschäftsregister) StAZH YY 47) kann man nicht abschätzen, weshalb die Geschworenen zu einem Freispruch kamen.

Aber es war wohl so, dass kein Beweis für Brandstiftung vorlag und man den Angeklagten trotz seines offensichtlich schlechten Rufs von diesem Vorwurf entlasten musste.

Zum Leidwesen der Gemeinde Weiach. Und zur Schadenfreude des Gerichtskorrespondenten der Bürkli-Zeitung. Der Versuch «Preventive Justice» wirken zu lassen war offensichtlich gescheitert.

Quellen

Montag, 6. Januar 2020

Die Kunst der glaubhaften Abstreitbarkeit. Ein Kommentar.

Plausible deniability. Das ist die Chiffre für die (nicht erst heutzutage) wichtigste Kernkompetenz eines jeden im öffentlichen Raum Tätigen. Da wird die gesellschaftliche Wirklichkeit nämlich von scoop-geilen Massenmedien konstruiert, die aus ökonomischer Motivation jederzeit gewillt sind, der Tendenz zur Herrschaft des Scherbengerichts freien Lauf zu geben.

In einem solchen Umfeld ist es für Amtsträger entscheidend, die eigene Stellung rundum abzusichern. Wir haben das für Weiach bereits an den Hexenprozessen des 16. und 17. Jahrhunderts aufgezeigt, denn letztlich geht es – damals wie heute – um staatliches Angstmanagement (vgl. WeiachBlog Nr. 1418).

Für die heutige Zeit zeigt sich das Phänomen exemplarisch am «Fall Carlos», der – wie wir erst vor noch nicht allzu langer Zeit erfahren haben – eigentlich «Fall Brian» genannt werden sollte und in unserer unmittelbaren Nachbarschaft Glattfelden seinen Anfang genommen hat.

Als 2013 eine der regionalen Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich mit Hansueli Gürber an die Fernseh-Öffentlichkeit trat, um ihr auf anscheinend (zumindest aus Sicht Gürbers) vielversprechenden Pfaden laufendes Sondersetting zu präsentieren, da kochte die Volksseele.

Dank medialer Befeuerung schoss man sich auf die Kosten dieser Massnahme ein und auf die «Ungeheuerlichkeit»,  dass man einem Schlägertypen noch ein Boxtraining finanziere. Und das, obwohl Massnahmen wie geschlossene Psychiatrie etc. teurer und wohl weniger wirkungsvoll gewesen wären. Über die Wirksamkeit und die Kostenfolgen der seither durchgezogenen Repressionsmassnahmen schweigt des Sängers Höflichkeit.

Klar ist: die rebellische Persönlichkeitsstruktur dieses jungen Typen provoziert und zwar maximal. Das fordert die Öffentlichkeit heraus und mit ihr das Justizsystem. Viel interessanter ist deshalb das Sittenbild, das sich von der Reaktion auf ihn zeichnen lässt. Vor allem das in der Verwaltung.

Von mangelnder Loyalität und Verantwortungsverdünnung

Welche Dynamiken haben sich in den Verwaltungs- und Politikstrukturen entfaltet? Ohne viel spekulieren zu wollen, darf konstatiert werden, dass sich jeder sofort seinen eigenen Hintern abzusichern versucht hat. Ausser der naive, direkt mit dem Projekt «Carlos» befasste Gürber.

Diesen bunten Hund hat das System eiskalt abserviert. Die Behauptung seines Amtsleiters, von dem allem nichts gewusst zu haben, wurde seltsamerweise querbeet akzeptiert. Der Leitende Oberjugendanwalt Marcel Riesen hatte schlicht das Glück, dass der zuständige Regierungsrat per Zufall ein Grüner war, und dass der gewisse Beisshemmungen hatte. Ein mit machiavellistischem Machtinstinkt ausgestatteter Magistrat hätte nicht nur Gürber fallen lassen, sondern auch noch gleich den Leitenden Oberjugendanwalt entsorgt.

Denn sieht man sich die Aufgaben der Oberjugendanwaltschaft an, dann werden da als erste drei Punkte aufgeführt:
  • beaufsichtigt die Amtsführung der Jugendanwaltschaften
  • überprüft alle jugendstrafrechtlichen Verfügungen und Entscheide
  • führt das Finanz- und das Personalwesen der Jugendstrafrechtspflege
Die fünf regionalen Jugendanwaltschaften haben zusammengenommen gerade einmal 30 Mitarbeiter (jeweils ein Leitender Jugendanwalt, einige Jugendanwälte sowie Stellvertretende Jugendanwälte; Sozialarbeiter und Jugendanwälte der Abteilung Übertretungen nicht eingerechnet).

Nichts mitbekommen – ernsthaft?

Wie plausibel ist es, dass der Amtsleiter von einem solchen Fall so rein gar nichts Wesentliches mitbekommen haben kann? Es geht immerhin um ein Risikodossier mit Kosten in der Höhe Hunderttausender an Steuerfranken. Riesen kann das nicht glaubhaft abstreiten. Und selbst wenn es so gewesen sein sollte, dann darf man ihm zu Recht vorwerfen, seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein.

Ein Regierungsrat hingegen – mit viel breiterer Führungsspanne – hätte glaubhafter abstreiten können, von solchen Vorgängen gewusst zu haben, zumal wenn er sich bei Amtsantritt mit der mündlichen Anweisung an seine Amtsleiter «Belästigen Sie mich nicht mit Details» von genau solchen heissen Eisen isoliert hätte. Wenn keine Berichte mit heiklen Details im Regierungsratsbüro aufschlagen, dann kann man viel lockerer den Ahnungslosen mimen.

Zur Kunst der glaubhaften Abstreitbarkeit gehört somit auch die Fähigkeit, Verantwortung möglichst weit hinunter zu delegieren: auf die Ebene der Projektleiter, die man dann bei Bedarf in die Wüste schicken kann. Als plausiblen Sündenbock, wie Gürber.

Dass man auf diese Weise Skandale um Jahre hinauszögern kann, hat das Projekt Insieme der Eidg. Steuerverwaltung bewiesen. Ein halbes Dutzend Projektleiter wurde verbraten, bis man beim Controlling zum Schluss kam, dass das Problem wohl eher bei der Führungsebene und ihrem Anforderungsmanagement à la «Hüst und Hott» liege.

«Wenn der Führer DAS gewusst hätte...»

Im Sinne der Verantwortungsverlagerung auf die unterstmögliche Ebene noch besser – vor allem für das mittlere Management (aber auch die höchsten Kreise) – sind Konstruktionen, die nach dem Motto funktionieren: «Je grösser das finanzielle Volumen, desto höher die Hierarchiestufe, die formal (und nur formal) die Aufsicht hat».

Heisst konkret: Projekte je nach finanziellem Umfang (oder Risikopotential) mit Auftraggebern bestücken, deren Tag schlicht zu wenig Stunden hat, um sich wirklich mit dem gebotenen Aufwand sämtlichen ihnen auf dem Papier zugeteilten Projekten zu widmen.

Oder noch besser: verschiedene konkurrierende Stellen mit nahezu demselben Auftrag versehen auf die Piste schicken.

In der beschriebenen Vollendung führt das zu perfekt organisierter (weil vernebelnder) Verantwortungslosigkeit. Das ist das Erfolgsgeheimnis autoritär geführter Gebilde jeglicher Art. Wenn es funktioniert, ist der Untertan gewillt, der obersten Führung abzunehmen, dass sie selber nichts von den Taten der ihnen unterstellten Beamten mitbekommen habe. Obwohl sie ihr Frontpersonal dauernd mit entsprechenden Anweisungen indirekt zu ebendenselben anleitet.

Zurück zum Verantwortungsbewusstsein!

Auch deshalb ist eine möglichst kleinteilige Strukturierung mit unmittelbarer persönlicher Verantwortlichkeit zu bevorzugen. Verantwortliche in Politik und Medien, die dem Stimmbürger noch direkt und medial ungefiltert in die Augen blicken können, dürfen – und müssen!

Politiker und Verwaltungschefs, die zu ihren Entscheidungen stehen. Solche, die sagen, was ist und nicht dem politisch korrekten Wunschdenken hinterherhecheln. Und: Medienverantwortliche, die das honorieren und für höhere Auflagezahlen nicht Weitsicht und Freiheit bedenkenlos über Bord zu werfen bereit sind.

Das Umgekehrte muss aber genauso gelten. Der Stimmbürger kann und darf auch nicht einfach alles delegieren. Nein, er muss, wie Gottfried Keller es formuliert hat, vor die Türe treten, um zu sehen was es gibt. Dann selber denken. Weitsichtig abwägen. Und schliesslich verantwortlich handeln.

Das ist nicht leicht. Und es verhindert Scherbengerichte nicht a priori. Aber es würde doch den Furor der sonst von agents provocateurs populistisch aufgestachelten öffentlichen Meinung dämpfen, die von den Medien noch weiter aufgepeitscht wird.

Hexenjagden sind nämlich das Letzte, was wir in diesen Tagen brauchen. Nicht nur beim «Fall Carlos».