Montag, 30. Dezember 2019

Ist die älteste Darstellung unserer Kirche nach der Natur gezeichnet?

Antwort: Ja, ist sie. Zumindest ist das sehr wahrscheinlich.

Denn vom selben Zeichner, dem Pfarrerssohn Johann Heinrich Meister (1700-1781, vgl. Allgemeine Deutsche Biographie 21, 1885), geboren in Stein am Rhein, das damals zum Zürcher Herrschaftsbereich gehörte, sind allein für das Jahr 1716 mindestens 18 Zeichnungen in der Graphischen Sammlung der Zentralbibliothek Zürich erhalten, darunter die vom Weiacher Kirchenbezirk (vgl. Swissbib-Suchresultat).

Braune Tinte, ad vivum del. et fec.

Alle sind im selben Stil gehalten: «braune Tinte, grau laviert». Sie zeigen Monumente staatlicher Tätigkeit mit einem Einschlag in Richtung fortifikatorischer Werke, was vier Jahre nach dem für die Reformierten siegreichen Zweiten Villmergerkrieg auch kein Wunder ist. Man vergleiche den «Prospect von der Redoute bey dem Dörffgen Hütten, die Hütter-Schantz genannt, wie sie von den Zürchern im Toggenburger-Krieg 1712 ist erbaut worden, von Mitnacht anzusehen». Dazu passen die modernen «Wehrkirchen-Anlagen» von Schönenberg und Weyach.

Aus demselben Jahr 1716 sind unter den 18 eingangs genannten auch Zeichnungen Meisters von Zollikon, Regensberg, Eglisau, Küsnacht, Teufen, Wädenswil, Bubikon, Bülach, Dürnten, Richterswil und Rüti erhalten, welche oft die Kirche abbilden. Die Zeichnung der Zolliker Kirche enthält den expliziten Vermerk «ad vivum delineavit et fecit», d.h. dass Meister behauptet, sie «nach der Natur» gezeichnet zu haben. Bei etlichen anderen findet man den abgekürzten Vermerk «ad viv. del. et fec.».

Mühe mit der Perspektive? Aber die Mauern müssen drauf sein!

Nach der Natur also. Man sieht es der Weyacher Darstellung allerdings an, dass ihr Urheber noch etwas Mühe mit dem perspektivischen Zeichnen hat, was angesichts seiner Jugend und mutmasslich autodidaktischen Ausbildung entschuldbar ist:


Die Mauer, die von der südöstlichen Kirchenmauer nahe dem Chor ausgeht, ist in ihrem Verlauf auf Meisters Zeichnung nicht etwa auf die Pfarrscheune (heutiges Kirchgemeindehaus) ausgerichtet, sondern nach einer deutlich erkennbaren 90°-Ecke auf das Waschhaus (Assek-Nr. 241)! Ein solches Mauerstück zwischen der Pfarrscheune und dem Waschhaus gibt es ja auch heute noch, wenn auch weniger hoch und ohne Schiessscharten. Hinter dem Waschhaus nahe dem Tor ist zwischen dem Pfarrhaus-Anbau und der Pfarrscheune ein weiteres Mauerstück im selben Stil erkennbar (heute nicht mehr vorhanden).

Wie die Befestigungsanlage nach der Fertigstellung, die mutmasslich 1707 (spätestens aber 1708) erfolgt ist, ausgesehen hat, zeigt die nachstehende Skizze. Auf dem aktuellen Plan der Amtlichen Vermessung ist sie in roter Farbe nachgezogen.


Wenn Meister nach der Natur gezeichnet hat, dann war im Jahre 1716 an der Südwestecke der Umfassungsmauer noch kein kommunales Gebäude angebaut. Spätestens Ende des 18. Jahrhunderts stand an diesem Eckpunkt des Kirchenbezirks das Schul-, Gemeinde- und Spritzenhaus, das 1799 abgebrannt ist und 1802 wieder aufgerichtet wurde. Seit 1857 steht an dessen Stelle das Alte Gemeindehaus (Assek.-Nr. 237, s. oben).

Wo sass der Zeichner?


Ist das, was wir auf der Tintenzeichnung sehen, nun eher zeichnerische Freiheit oder wirklich exakte Darstellung der Verhältnisse? Ich tendiere auf ersteres, denn wenn man die perspektivischen Strahlen einzeichnet (vgl. grüne Linien oben) dann gibt es sehr wohl einen Punkt, von dem aus man sowohl die Mauer zwischen Kirche und Pfarrscheune, wie die zwischen Pfarrhausanbau und Pfarrscheune sehen könnte. Auch die Schiessscharten der Pfarrscheune und die des heutigen Mauerstücks zwischen derselben und der Kirche sind in der gleichen Form ausgeführt, wie man heutzutage bei einem Augenschein feststellt.

Wenn Meister nicht allzu weit weg vom auf Papier zu bannenden Objekt stehen wollte, dann kann es gut so gewesen sein, dass der Baumbestand oder andere Gebäude im Bühl dem jungen Zeichner die Sicht verstellt haben und er dadurch von einem weniger optimalen Standort aus die richtige perspektivische Sicht sozusagen erspüren musste. Das gilt selbst dann, wenn er sich zum Zeichnen weit weg befand, auf dem auch heute beliebten Aussichtspunkt auf dem Wingert oberhalb der heutigen Neurebenstrasse (vgl Skizze unten).


Insgesamt ist das Ergebnis allerdings gar nicht so schlecht und durchaus nach der Natur geraten. Man vergleiche das Gesamtensemble bei Meister mit dem aus 2D-Kartendaten errechneten 3D-Modell von Swisstopo aus heutiger Zeit:


Das Tor aus dem 18. Jahrhundert auf einem Plan von 1838

Besonders markant auf Meisters Zeichnung ist die Südwestmauer, die heute nicht mehr existiert. Das Tor wurde nachweislich im Jahre 1838 abgerissen. [Wann die Stützmauer zwecks Friedhoferweiterung nach Südwesten erstellt wurde, ist zur Zeit noch nicht bekannt.]

Dieses Tor sieht bei Meister fast exakt gleich aus wie rund 120 Jahre später auf einer Aufnahme des Istzustandes vor der Schleifung des Tores (PLAN R 1193 unten):


Blatt 12 x 16,5 cm, Rechts beschnitten mit Textverlust, Mit Legende: a. die Kirch, b. Pfarrhaus, c. Wöschhaus, d. Scheüer. Meister, Johann Heinrich (1700-1781). Signatur: ZBZ GS PAS 4.34


St. (vermutlich: Stadler, Hans Konrad (1786-1867), Zimmermeister sowie Staatsbauinspektor des Kantons Zürich, in Zürich). Signatur: StAZH PLAN R 1193

Sonntag, 29. Dezember 2019

Kirchenpflege mit eigenem Postdienst nach Zürich?

Der bislang älteste bekannte Hinweis auf einen Weyacher Postboten ist im Februar 1762 in den «Donnstags-Nachrichten» erschienen (vgl. WeiachBlog Nr. 1011 v. 22. Juni 2011). Als «Bott gen Weyach» fungierte damals ein Ulrich Baumgartner.

Im Inserat von 1762 ist nichts davon erwähnt, dass es sich um eine amtliche Vertrauensstellung handelt. Im 19. Jahrhundert war diese amtliche Eigenschaft oft Teil der Werbung bzw. Mitteilung an das ehrenwerte Publikum, das Post in Richtung Weiach verschicken wollte oder musste.

So ist dem Zürcherischen Wochenblatt vom 3. Januar 1822 unter der Rubrik «Verschiedene Nachrichten» zu entnehmen:

«8. Der E. Stillstand in Weyach hat den Johannes Rüdlinger von Weyach zum Bott nach Zürich gewählt. Derselbe kommt jeden Freytag Morgens frühe in Zürich an, und reist Mittags um 12 Uhr ab. Seine Einkehr ist bey Herrn von Birch oben an der Marktgaß.
Weyach den 27. Dec. 2821 [sic!].
Pfarramt Weyach.»

Der Setzer hat die Nachricht tatsächlich in eine ferne Zukunft vordatiert (vgl. Bild oben).

War Rüdlinger auch für den Gemeinderat als Zürich-Bote tätig?

Spass beiseite. Es stellt sich die Frage, ob Rüdlinger ausschliesslich der Bott der Kirchenpflege und des Pfarramts Weyach war oder auch als amtlicher Bote für die politische Gemeinde tätig war.

Bislang liegt zwar kein weiteres Inserat vor, das eindeutig belegen würde, dass Johannes Rüdlinger auch für den Gemeinderat nach Zürich reiste. Der Umstand aber, dass sowohl aus den frühen 1820er-Jahren wie derselben Periode zehn Jahre später Inserate in Zürcher Zeitungen zu finden sind, die ihn als Bott oder Bothe von Weyach bezeichnen ist ein starkes Indiz dafür.

Eine Verlängerung nach Bachs

Dass der Weiacher Pfarrer mit den Diensten seines Boten zufrieden war, und sich andere Pfarrer auch seiner bedienten, zeigt sich an einer Anzeige, die ein gutes Jahr später in derselben Zeitung erschien (Zürcherisches Wochenblatt, Nummer 14, 17. Februar 1823):

«14. Anzeige. Briefe oder andere Gegenstände in's Pfarrhaus Bachs gehörend, besorgt der Bothe von Weyach, welcher alle Freytage im Spezerey-Laden beym Pfauen auf der grossen Hofstadt seine Einkehr hat. 
Bachs den 12. Hornung 1823
Johannes Deck, Pfarrer.»

Wechsel der Weiacher Postablage in der Stadt und höhere Frequenz

In späteren Jahren wechselte Rüdlinger die Postablage-Stelle in Zürich, wohin man ihm die nach Weiach zu spedierenden Sachen bringen konnte:

«Johannes Rüdlinger von Weyach hat seit [..]m 20. Jenner 1832 seine Einkehr bei Georg Bühler hinter der Mezg.» (Züricher Freytags-Zeitung, Nummer 4, 27. Januar 1832, letzte Anzeige)

Und kurz darauf erhöhte er die Frequenz von einmal auf zweimal wöchentlich:

«Joh. Rüedlinger, Bott von Weyach, zeigt hiemit einem E. Publikum an, daß er von nun an alle Dienstag und Freytag nach Zürich kömmt und um 12 Uhr wieder verreist; seine Einkehr ist bey Metzger Bühler unten an der großen Hofstadt.» (Zürcherisches Wochenblatt, Nummer 44, 31. Mai 1832)

Nachträge vom 30. Dezember 2019

1. Von Jakob Meyer, der am 1. Januar 1835 vom Gemeinderat zum «gewöhnlichen Züricher-Freitags-Bott» ernannt wurde (vgl. Freitagszeitung vom 9. Januar 1835), ist nicht bekannt, dass er auch am Dienstag eine Tour nach Zürich gemacht hat. Wohl aber von einem seiner Nachfolger aus der Familie der «Poschtgriessers», der (wie Rüdlinger ab Mai 1832) zwei wöchentliche Touren nach Zürich machte.

2. Im Inserat von Pfr. Deck ist der «Pfauen» erwähnt. Heute ist das die volkstümliche Bezeichnung für den Platz an der Rämistrasse, der offiziell «Heimplatz» genannt wird, und an dem sowohl das Schauspielhaus Zürich wie auch das Kunsthaus Zürich liegen. Dass dieses damals noch weitgehend unbebaute Areal nach der Schleifung der Stadtmauern als Grosse Hofstadt bekannt war, ist durchaus plausibel.

Samstag, 28. Dezember 2019

Fehlte es an unverfrorener Rücksichtslosigkeit?

Heute vor sieben Jahren wurde Weiach in wenig rühmlichem Zusammenhang in den Zürcher Gazetten erwähnt: als Schlusslicht bei der Frauenquote in Gemeindeexekutiven.

Um Schulpflegen oder Kirchenpflegen ging es da nicht. Die Rede ist von den politischen Gemeinden, konkret: vom «Frauenanteil der gewählten Gemeinderatskandidaten». Diesen hatte ein Forscherteam der Universität Zürich unter der Leitung von Prof. Fabrizio Gilardi anhand von Wahlprotokollen aus vier Jahrzehnten ermittelt.

Weiach auf dem letzten Platz

Gilardi twitterte am 3. September 2012 den Titel der Studie: «Die politische Repräsentation von Frauen im Kanton Zürich, 1970-2010: Ranking der Gemeinden» und verlinkte auf eine Grafik, in der die Zahlen auf einen Blick ersichtlich sind (vgl. Bild).
Die Journalistin Adrienne Fichter (heute bei der Online-Zeitung Republik) reagierte 9 Minuten später mit einem Retweet und dem Kommentar: «In Weiach muss frau wohnen...Jesses.»


Dann zogen fast drei Monate ins Land, bis Sabine Arnold am 28. Dezember 2012 in diversen Zeitungen den eingangs erwähnten Artikel beim Verbund Zürcher Regionalzeitungen (unter dem Kommando der Tamedia AG) platzieren konnte. Dazu gehören: Der Landbote, Zürcher Unterländer, Zürichsee-Zeitung, Limmattaler Zeitung und Anzeiger von Uster.

Wunsch nach Veränderung der «reinen Männerbehörde»?

Im Zürcher Unterländer erschien ein Teaser auf Seite 1 (Titel: «Weiach ist Listenletzter»), der auf den ausführlichen Artikel auf S. 15 mit dem Titel «Frauen stecken Frauen an», verwies.

Diesen längeren Beitrag leitete Arnold mit den Worten ein: «Der Weiacher Gemeinderat ist fest in Männerhand – und das praktisch seit jeher. Auch das Frauenstimm- und -wahlrecht, das im Kanton Zürich 1969 auf Gemeindeebene eingeführt wurde, konnte nicht viel daran ändern. Die Gemeinde im Zürcher Unterland belegt mit einer durchschnittlichen Frauenquote von weniger als zwei Prozent in der Exekutive den letzten Platz auf einer kürzlich erarbeiteten Rangliste

Und zwei Sätze weiter: «Gemeindepräsident Paul Willi bedauert, «dass Frauen nicht eher bereit sind, sich im Gemeinderat zu engagieren». Er weist jedoch darauf hin, dass es in der Primarschul- sowie in der Kirchenpflege besser aussehe. Der Wunsch nach Veränderung seiner aktuell ebenfalls reinen Männerbehörde sei zwar da. «Aber die Anforderungen an den Gemeinderat steigen. Fähige Frauen dafür zu gewinnen, ist nicht einfach. Häufig sind sie mit Beruf, Familie oder einem Vereinsengagement bereits stark belastet.»

Eine Frau als Kollateralschaden

Über einen Monat später, am 2. Februar 2013, erschien im FORUM, der Leserbriefseite des Zürcher Unterländer, auf  Seite 11 der nachstehende Kommentar von Martin Amsler aus Oberhasli:

Unerfüllte Frauenquote
Zum Artikel «Weiach ist Listenletzter», publiziert in der Ausgabe vom 28. Dezember.

Die Begründung des Weiacher Gemeindepräsidenten betreffend Frauenquote finde ich doch etwas gar plakativ! In einigen Fällen mag sie zutreffend sein, meistens greift sie jedoch viel zu kurz; für Weiach, in der aktuellen Situation, trifft sie gerade nicht zu! Viele Weiacher und vor allem die Weiacherinnen mögen sich der Umstände noch gut erinnern, warum es bei den letzten Gemeinderatswahlen keine Frau in den Rat schaffte, obwohl sie (aktenkundig) im Prinzip schon gewählt war. In diesem Falle fehlte ihr ganz einfach die gleiche unverfrorene Rücksichtslosigkeit, wie sie diejenigen an den Tag legten, die sie aus dem Rennen gedrängt haben. Sie war ganz einfach «zu viel Frau», um diese Attacke erfolgreich abwehren zu können. Man kann sich jetzt fragen, ob Rücksichtslosigkeit im Amt zwingend notwendig ist.

Sprengkandidat Willi im Kampf gegen Galimberti 

Heftiger Vorwurf. Aber im Kern ein zutreffender. Blicken wir zurück auf diese von Amsler erwähnte denkwürdige Wahl.

Hätte Sabine Arnold sauber recherchiert, z.B. auf WeiachBlog, dann hätte sie sich das Wörtchen «praktisch» sparen können. Der Weiacher Gemeinderat war immer und ist bis heute ausschliesslich in Männerhand. Da hat nämlich noch überhaupt nie eine Frau Einsitz nehmen können.

Dass Weiach in der Studie von Gilardi et al. nicht gleich ganz links an der Null-Linie der Grafik gelandet ist, verdankt es lediglich dem Umstand, dass bei den Wahlen 2010 die erste und bislang einzige Kandidatin für das Amt eines Gemeinderates von den Stimmberechtigten zwar gewählt wurde, sich dann aber zum Rückzug genötigt gesehen hat.

Zu den Hintergründen, vgl. WeiachBlog Nr. 758 (Ausgangslage mit Hinweis auf den «Last-minute-Sprengkandidaten» und späteren Gemeindepräsidenten Paul Willi in einem Kommentar); 759 (Wahlresultat mit Pattsituation bezgl. Gemeindepräsidium); sowie 766 (Erste Gemeinderätin aus Amt gedrängt?).

Gegen die gesetzlichen Vorschriften

Fakt ist: Die mit der tiefsten Stimmenzahl gewählte erste Gemeinderätin von Weiach hat sich dem Dorffrieden zuliebe zurückgezogen. Problem gelöst! – Oder etwa doch nicht?

Denn erstens: rechtens war das überhaupt nicht. Die gewählte Kandidatin hätte gar keine Unverfrorenheit an den Tag legen müssen. Da genügt ein Blick auf die Gesetzeslage vollauf. Es gilt nämlich: gewählt ist gewählt, wie beim Kanton an zuständiger Stelle zu erfahren war (vgl. die Erläuterungen in WeiachBlog Nr. 766). Für Sprengkandidat Willi hätte gegolten: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Dieses Gemauschel gegen Recht und Gesetz wäre ein klarer Fall für eine Beschwerde beim Bezirksrat gewesen. Aber keine(r) unter den Stimmberechtigten hat es gewagt, sie einzureichen. Auch der Verfasser des WeiachBlog nicht.

How dare you???

Zweitens, und weitaus wichtiger: die Nachwehen dieses nun bald zehn Jahre alten Skandals wirken sich bis heute aus.

Wie wurde doch Prof. Gilardi im Unterländer abschliessend zitiert: «Die Hürden, die sich Gemeinderätinnen heute in den Weg stellen, sind schwierig zu beseitigen.» (ZU, 28. Dezember 2012, S. 1)

Für Weiach gilt dieser Satz in besonderem Masse. Denn wie Leserbriefschreiber Amsler angetönt hat: das Powerplay der nach aussen unsichtbaren Machtstruktur in der Gemeindepolitik, welche Paul Willi Ende Januar 2010 kurzfristig in Stellung gebracht und durchgeboxt hat, das muss man als Politikerin immer im Hinterkopf haben. Diesem Zirkel sind geltende Gesetze offensichtlich egal – nachgewiesenermassen dann, wenn es bei Wahlen um die Wurst geht. Da lässt man schon mal eine Kandidatin rechtswidrig über die Klinge springen.

P.S.1: Die damals Gewählte ist heute Präsidentin der evangelisch-refomierten Kirchenpflege Weiach.

P.S.2: Mit Pascale Wurz hat Weiach heutzutage erstmals eine Gemeindeschreiberin an der Spitze der Verwaltung. Sie sitzt nun im Gemeinderat. Nur halt funktionsbedingt ohne Stimmrecht.

Freitag, 27. Dezember 2019

Gestaffelte Tarife für die Neuzuzüger-Abgabe

Weiach hatte bereits vor etwas mehr als 420 Jahren ein Problem mit Neuzuzügern. Es gab damals kurz nach dem Erlass der ältesten bekannten Gemeindeordnung von 1596 ganz einfach zu viele Fremde, die in Wiach haushablich werden wollten (also Grundeigentum kauften oder zu kaufen vorgaben) und dadurch auch an den Gemeindegütern partizipieren konnten. Als Fremde galten alle Nicht-Zürcher.

Zu attraktiv für Neuzuzüger

Das Problem: Weiach war zu attraktiv. Verglichen mit anderen Gemeinden verfügte es nämlich über eine relativ grosse Allmend, vor allem aber über viel Gemeindewald, der jährlich eine schöne Dividende in Form von Brennholz, und alle paar Jahrzehnte auch einen grossen Posten vom begehrten Bauholz abwarf. Und verglichen mit all diesen Vorteilen war das Einzugsgeld (eine Art Neuzuzüger-Abgabe) zu tief.

Nach Konsultation der Niedergerichtsherren erliess die Zürcher Obrigkeit als Hochgerichtsherr über Weiach am 15. November 1598 einen neuen Weiacher Einzugsbrief mit höheren Tarifen.

Der eigentlichen Verordnung vorangestellte Erwägungen zeigen, wo die Weiacher der Schuh drückte:
«so werdint aber sy von wegen geringe deß jnzugs unnd dargegen jres schoenen gmeinwerchs jnn holtz und veld, darvon ein jeder jnseß jerlich ein gůte nutzung empfache, mit frömbden, nüwen jnzüglingen nit wenig beschwerdt, dardurch nit allein die koüff der hüseren und güeteren by jnen ufgetriben, sonnder ouch sy jnn der gmeind übersetzt.» (Rechtsquellen Neuamt, Nr. 186 - S. 415)

Dieser wirtschaftliche Druck erhöhte natürlich die Häuser- und Landpreise. Die grosse Nachfrage führte überdies zu einer Verkleinerung der Anteile am Ertrag der Gemeindegüter für die bereits vor Ort Ansässigen, wollte man nicht Raubbau an Feld und Wald treiben.

Erhöhung aufs Zweieinhalbfache verlangt

Die Weiacher hatten deshalb bei der Zürcher Regierung verlangt, ihre kommunale Lenkungsabgabe namens Einzugsgeld von 10 auf 25 Gulden erhöhen zu dürfen.

Was sie erhielten, war tatsächlich eine Erhöhung. Allerdings eine mit sehr differenzierter Tarifstruktur, abgestuft nach Herkunft und Nationalität. Mit einem Obolus zugunsten der Niedergerichtsherren. Und etlichen weiteren Bestimmungen, auf die in diesem Beitrag nicht eingegangen wird.

Unterschieden wurde nicht nur zwischen Personen aus der Eidgenossenschaft und Ausländern. Nein, auch für Schweizer dekretierte der Zürcher Rat mehrere Abstufungen:

Neuämtler, übrige Zürcher Untertanen und andere Eidgenossen

«Das ein jeder, so fürohin zů jnen gehn Wyach züchen und synen hußhablichen sitz by jnen haben, ouch trib, træt, wun, weyd und andere jre grechtigkeiten nutzen und bruchen will, jnen vor synem jnsitz zů jnzug gelt ußrichten unnd bar bezalen sölle, mitnammen:

[a] Einer, so uß einer andern gmeind jm Nüwenampt gelegen, fünffzehen guldin, 

Die Obervogtei Neuamt bestand damals aus folgenden Ortschaften: Raat, Windlach, Schüpfheim ZH, Stadel b. Niederglatt, Neerach, Riedt b. Neerach, Hochfelden, Höri (nur Gebiete westlich der Glatt), Nöschikon, Niederglatt (nur Gebiete westlich der Glatt), Hofstetten, Oberglatt (nur Gebiete westlich der Glatt), Oberhasli, Mettmenhasli, Niederhasli, Nassenwil, Adlikon b. Regensdorf. Dazu kamen noch die Höfe «im Thal» (nordwestlich von Bachs), der «Ditikerhof» (südlich von Dielsdorf) und der Weiler Schachen (westlich der Glatt, südlich von Glattfelden)

[b] demnach einer, so uß anderen unseren grafschafften, herschafften, grichten und gebieten jst, zwentzig guldin,

Darunter fielen Personen, die aus der Grafschaft Kyburg stammten (also beispielsweise Zweidler, Glattfelder und Rheinsfelder), solche aus der Herrschaft Regensberg (d.h. bspw. Bachser und Wehntaler), aber auch solche, die aus dem Rafzerfeld stammten, das bis 1651 lediglich mit der Niedergerichtsbarkeit zum Zürcher Herrschaftsbereich gehörte. Schliesslich Zuzüger aus Stein am Rhein, Ramsen, Hemishofen und Dörflingen (seit 1798 alle beim Kanton Schaffhausen). Nicht aber solche aus Rheinau, das erst 1803 zu Zürich kam und vorher als Abtei ein selbstständiges Territorium war.

[c] wellicher aber frömbd, ußerthalb unnseren herrligkeiten harkompt und doch jnn der Eydtgnoschafft erboren jst, dryßig guldin unnd unnserm obervogt jm Nüwen Ampt zů unseren, als
der hohen oberkeit, handen zů schutz und schirmgelt deß nüwen jnsitzes ouch dryßig guldin,

alles unnser statt Zürich müntz und werung.»

Die letzte Kategorie unter den Schweizern waren nichtzürcherische Eidgenossen. Darunter fielen beispielsweise Kaiserstuhler und Fisibacher (aus der Grafschaft Baden, die seit 1415 eine Gemeine Herrschaft der Acht alten Orte war).

Alle anderen sind frömbde Ausländer

Für alle obigen Kategorien von Eidgenossen konnte die Gemeinde Weiach in eigener Kompetenz über die Aufnahme befinden. Nicht aber, wenn es sich um Ausländer handelte, die nicht als zur Eidgenossenschaft gehörig betrachtet wurden.

Darunter fielen alle Zuzüger aus der benachbarten Landgrafschaft Klettgau (z.B. aus Griessen, Erzingen, Stetten b. Hohentengen) sowie dem Herrschaftsbereich des Fürstbistums Konstanz auf Reichsboden (u.a. Hohentengen, Bergöschingen, Lienheim). Aber auch Fricktaler und andere linksrheinische vorderösterreichische Untertanen.

Für diese Fälle behielt sich die Zürcher Regierung die fremdenpolizeiliche Oberhoheit vor:

«Wenn dann ein frömbder, so usserthalb der Eydtgnoschafft erboren, vorgemelter gstalt zů jnen zezüchen begërte, söllent sy derselben dheinen [keinen] ohne unnsere ald [oder] unnserer obervögten jm Nüwen Ampt vergünstigung und erlaubtnuß anzůnemmen gwallt haben. 

So aber jnen vergundt wirt, einen söllichen frömbden, ußlendischen zů jnen züchen zelaßen, mögent sy nach jrem gfallen und gůt beduncken mit demselben umb das jnzuggelt überkommen. Unnd wie vil deren einer jnen zů jnzug zalt, also vil soll er unnserm obervogt jm Nüwen Ampt zů unseren handen zů schirmgelt vor synem jnsitz ouch zů erleggen schuldig syn.»

Wenn der Zuzug eines Ausländers bewilligt war, dann konnte die Gemeinde nach eigenem Gutdünken das Einzugsgeld festsetzen bzw. mit dem Zuzugswilligen aushandeln. Für den verdoppelte sich die festgelegte Summe, musste er doch gleich nochmal so viel als Schirmgeld (sozusagen eine eidgenössische Schutzabgabe für Neuzuzüger) an den Zürcher Staat entrichten.

Erstaunlicherweise ist kein Minimalbetrag genannt. Man kann aber davon ausgehen, dass Weiach einem solchen wirklich Auswärtigen einiges abknöpfte. Und das war wohl mehr als die 30 Gulden für einen nichtzürcherischen Eidgenossen. Denn jeder Neuzuzüger löste einen Obolus von 5 Gulden an die Niedergerichtsherren aus, den die Gemeinde Weiach aus ihrem Anteil abführen musste.

Quelle

Donnerstag, 26. Dezember 2019

Wieviele Einwohner hatte Weiach zur Zeit des Kirchenbaus 1705?

Im Sommer 1705 beriet die Zürcher Regierung über ein Schreiben des dazumaligen Weiacher Pfarrers Brennwald. Der beklagte sich über den schlechten baulichen Zustand der Kirche im Oberdorf und vor allem über die beengten Platzverhältnisse darin und forderte Abhilfe.

Der Rat holte zur schriftlichen Klage Brennwalds einen mündlichen Mitbericht der Obervögte des Neuamts ein und liess daraufhin protokollieren, da «dermahliges Kirchli, eine von 750 Seelen bestehende gemeind zu fassen, allzu klein» sei, müssten bezüglich der Weiacher Kirche Lösungen gesucht werden, konkret: Erweiterung oder Neubau (StAZH B II 691, S. 31 – 25. Juni 1705).

Die erste reformierte Dorfkirche war zwar erst 1644 «umb den driten theil erlängert worden» (Pfr. Erni im Turmkugeldokument Nr. 1 von 1659), was aber wohl bei weitem nicht ausreichte. Man kann das anhand der Zahlen erahnen, auf welche die Pfarrer in den auf Anordnung ihrer Vorgesetzten, der hohen Obrigkeit zu Zürich, erstellten Bevölkerungsverzeichnissen kamen.

Die Bevölkerung wächst, sagen die Verzeichnisse der Pfarrer

Die Angabe «750 Seelen» lässt jedenfalls aufhorchen. Sie ist viel höher als die mir bisher bekannten Zahlen. Rekapitulieren wir, was die Bevölkerungsverzeichnisse sagen:

Pfr. Hans Jakob Bluntschli errechnete 1634 insgesamt 361 Einwohner. Pfr. Joh. Rudolf Erni hat 1640 total 428 und 1650 insgesamt 483 Einwohner gezählt.

Wenn man annimmt, dass all diese Menschen tatsächlich vor Ort lebten und die Kirche vor der Verlängerung ausreichend gross war, dann war der Platz 1650 gerade noch ausreichend.

Bereits 1670 aber zählte Pfr. Hans Rudolf Seeholzer 624 Einwohner! Also ein Bevölkerungswachstum von 72 Prozent in nur 36 Jahren. Diese Anzahl hat die Kapazität der Kirche wohl überfordert. Und nicht nur diese. Es dürfte auch bei den natürlichen Ressourcen, wie Ackerland, Weideland und Waldflächen, schon ziemlich knapp geworden sein.

Der Druck nahm danach keineswegs ab: die Zählung von 1689, wiederum durch Pfr. Seeholzer, ergab sogar unglaubliche 767 Personen (nochmals 23 Prozent mehr!).

Der eingangs erwähnte Pfr. Brennwald, seit 1693 im Amt, zählte 1695 dann allerdings nur noch 583 Einwohner, eine Reduktion, die aufgrund einer Auswanderungswelle in den 1690er-Jahren zu erklären ist.

Sein Nachfolger Hans Rudolf Wolf, dessen Grabplatte heute als einzige in der Aussenmauer der Kirche von 1706 eingelassen ist, kam in der Endabrechnung im Jahre 1711 bereits wieder auf 668 Personen.

Wie wurde da gezählt?

Es stellt sich die Frage: Wie kommt man auf 750 Seelen? Haben Brennwald (und allenfalls die Obervögte) zwecks möglichst dramatischer Darstellung der Problemlage gegenüber den Entscheidungsträgern auf die Zahlen aus der Zeit vor der Auswanderungswelle zurückgegriffen, indem die Abgewanderten nach wie vor zur Gemeinde gezählt wurden?

Wir haben es hier mit einem Grundproblem jeder Statistik zu tun, nämlich der zugrundegelegten Definitionen. Wenn die von einer Erhebung zur nächsten geändert werden, dann kann man die Zahlen eigentlich nicht vergleichen. In den Verzeichnissen wird teilweise zwischen Personen «innert der Gmeind» und «ussert der Gmeind» unterschieden. Diejenigen ausserhalb dürften nach heutigen Kriterien der Definition eines zivilrechtlichen Wohnsitzes nicht zur Bevölkerungszahl gerechnet werden.

Die Dynamik bei den Bevölkerungszahlen ist jedenfalls eindrücklich. Worauf sie zurückzuführen ist, kann nur durch akribische Analyse der Bevölkerungsverzeichnisse eruiert werden. Dafür fehlte mir aber bislang die Zeit.

Zu vermuten ist jedenfalls, dass die Zuwächse vor allem aufgrund von Geburtenüberschüssen erfolgten (mehr Geburten als Todesfälle und Abgänge durch Auswanderung). Denn Weiach hatte schon vor 1598 einen sogenannten Einzugsbrief, also eine Gemeindeverordnung, die es erlaubte, von Neuzuzügern relativ hohe Gebühren einzufordern (vgl. Rechtsquellen Neuamt, Nr. 186). Diese Einkaufssummen verfolgten die Zielsetzung, die natürlichen Ressourcen nicht zu überlasten.

Mittwoch, 25. Dezember 2019

«Dasses es Ross patriotisch hätt gmacht...»

Theoderich, König der Goten, erklärte etwa 20 Jahre nach dem Ende des Weströmischen Reichs: «Religion können wir nicht anbefehlen, da es niemandem in den Sinn kommen wird, dass er gegen seinen Willen glaubt.» (Brief an die Juden, ca. AD 498, nach Charles de Montalembert)

Und trotzdem werden Religionen (und Staaten!) immer wieder instrumentalisiert, frei nach dem Motto «Wer nicht daran glauben will, muss dran glauben».

Anstelle einer staatstragenden Weihnachtsansprache veröffentlicht der Wiachiana-Verlag am heutigen Weihnachtstag die bereits gegen Ende August 2019 in ihren Grundzügen entstandene Einleitung zur Wiachiana Dokumentation Nr. 5 (mit demselben Titel wie dieser Beitrag):

«In der Ballade «Dynamit» von Mani Matter hält der Erzähler einem Anarchisten eine flammende Ansprache, die – nach des Erzählers Worten – geeignet gewesen wäre, ein Pferd zum Patrioten zu machen.

Diese Ballade ist aber auch eo ipso eine solche «Augustrede». Sie transportiert in Kürzestform alle Elemente dessen, was die Schweiz als Willensnation ausmacht.

Die Existenz als Willensnation beinhaltet auch, dass die Institutionen und ihre Symbole (wie bei Matter das Bundeshaus) nur so lange Bestand haben, wie der Wille des Souveräns – in der Schweiz das direktdemokratisch handelnde Volk – eben reicht.

Verliert das Volk diesen Willen, eine Nation zu sein, so verflüchtigt sich die Essenz der Schweizerischen Eidgenossenschaft: ihre Legitimation, die einzig aus dem Willen ihrer Staatsbürger, Gemeinden und Kantone erwächst.

In diesem Sinne steht das Bundeshaus eben wirklich nur auf Zeit. Und deshalb ist diese Ballade nicht etwa staatsgefährdend (wie man sie in anderen Staaten wohl verstehen würde), sondern geradezu staatstragend.

Die in diesem Band versammelten Ansprachen zur Bundesfeier, dem schweizerischen Nationalfeiertag (auch 1. August-Reden genannt), sind Ausdruck der immerwährenden Suche nach dem Sinn des eigenen Weges, der Selbstbehauptung und dem eigenen Platz im Gewoge der Zeiten. Es handelt sich dabei – um einen zeitgeistigen Begriff zu verwenden – um Identitätspolitik.

Mögen diese Reden dazu beitragen, die eigene Identität zu bewahren. Jenseits einer als ewiggestrig verschrieenen Strategie der Geistigen Landesverteidigung.

Trub, am Weihnachtstag 2019
Ulrich Brandenberger
»

Die Dokumentation Nr. 5 enthält bislang unveröffentlichtes Bonus-Material aus dem Archiv des Ortsmuseums Weiach: die 1. August-Ansprache 1971 von Walter Zollinger. Den Link finden Sie in der Quellenangabe.

Quelle
  • «Dasses es Ross patriotisch hätt gmacht...». Ansprachen zum 1. August in der Gemeinde Weiach. Eine Zusammenstellung aus drei Jahrzehnten. Mit einem Vorwort versehen und herausgegeben von Ulrich Brandenberger. Wiachiana Dokumentation Nr. 5; 1. Auflage, Dezember 2019 – Einleitung, S. 3. (PDF, 88 S., 2.27 MB)

Dienstag, 24. Dezember 2019

Heiligabend in Weiach. Eine kleine Rückschau

Am 24. Dezember 1912 um 16:30 erstrahlte in Weiach erstmals elektrisches Licht, das von einem öffentlichen Stromnetz gespiesen wurde. Einen passenderen Einweihungstermin hätte man sich kaum ausdenken können.

Heute – 107 Jahre später – ist uns das alles gar zu selbstverständlich geworden. Die Glocken der Weiacher Kirche werden elektrisch in Gang gesetzt. Die Sitzbänke elektrisch beheizt.

Und was wären die Adventsfenster rundherum im Dorf, die seit Anfang Dezember 1991 jedes Jahr die Vorweihnachtszeit erhellen, ohne die elektrische Hinterleuchtung. Zumindest feuergefährlich.

Musik wird nicht mehr von Chören gemacht

In früheren Jahrzehnten, als es noch eine Dorfmusik, einen Männer- und einen Kirchenchor Weiach gab, da war es selbstverständlich, dass diese Formationen abwechselnd oder gemeinsam am Christnacht-Gottesdienst musizierten.

Heute muss man froh sein, wenn man zusätzlich zur Organistin Lydia Kellenberger noch einen Solisten findet, was dieses Jahr geklappt hat (vgl. Bild). Schon nächstes Jahr, wenn sich Lydia aus dem Orgeldienst zurückgezogen hat, wird die Organisation der Musik möglicherweise zu einer noch grösseren Herausforderung für die Kirchgemeinde.


Das Silvesterbüchlein an Heiligabend

Wenig bekannt dürfte den heutigen Weiacherinnen und Weiachern sein, dass noch in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts der letzte Schultag des Kalenderjahres für die Primarklassen teilweise an Heiligabend stattfand.

Schulsilvester, das war der beim Jungvolk beliebte Anlass, bei dem man gaaanz früh aufstehen und so richtig Krach machen durfte. In Walter Zollingers Jahreschroniken (G-Ch Weiach 195x) lesen wir dazu:

«Zum Schulsylvester (24. Dez.), an welchem die Knaben vor allem schon frühmorgens mit ihren vielartigen Lärminstrumenten im Dorf herum tollen, erhält jeder Schüler ein sog. "Sylvesterbüchlein", meist ein S.J.W.-Heftchen. Die Schüler üben auf diesen Tag hin allerhand kurze Theaterstückchen, oft eine Schnitzelbank über bestimmte Schulvorkommnisse und, die Mädchen, meist einen frohen Reigen. Das Schulzimmer ist über und über mit Tannzweigen geschmückt, ein Christbäumchen leuchtet und darunter liegt jeweils ein von den Kindern zusammengesteuertes Geschenk für den Lehrer.» (G-Ch Weiach 1953)

Dieses Sylvesterbüchlein in Form eines SJW-Heftchens wird übrigens auch im Wikipedia-Artikel Schulsilvester erwähnt, war also keine Weiacher Besonderheit.

«Am 24. Dezember der alljährliche Schulsylvester. Er wurde diesmal besonders “grossartig aufgezogen“, indem die Knaben der 6.-8. Kl. für die Darbietungen erstmals eine Bühne samt “Bühnenbeleuchtung“ errichteten.» (G-Ch Weiach 1955)

Da sind also rückblickend schon erste Ansätze zu den Anlassformen domestizierter Schulsilvester heutiger Tage zu erkennen.

Weiterführende Artikel

Montag, 23. Dezember 2019

Die konfessionelle Spaltung prägt das Denken

Die Stapfer-Enquête, benannt nach dem aus Brugg stammenden Philipp Albert Stapfer, Erziehungs- und Bildungsminister der Helvetischen Republik von 1798 bis 1800, ist die erste Schulumfrage, die kantonsübergreifend grosse Teile der Schweiz abgedeckt hat. Stapfer wollte seine Reformabsichten durch eine Bestandsaufnahme legitimieren.

Anders als frühere Umfragen (z.B. die Zürcher Schulumfragen 1771/72) ging der Fragebogen direkt an den Lehrer, nicht an den Pfarrer, der die Aufsicht über das Schulwesen hatte.

Direkt den Lehrer gefragt, nicht den Pfarrer

Diesem Vorgehen verdanken wir einen erstmaligen Einblick in die Verhältnisse im Februar 1799, der in den Worten der damaligen Lehrperson verfasst ist. In der zweiten Hälfte des Horners erfüllten nämlich die meisten Schulmeister in den Nachbargemeinden von Weiach diesen Auftrag. Einzig vom Weiacher Lehrer Felix Baumgartner fehlen Unterschrift und Datierung. Wir wissen also nicht, ob auch er seine Antworten in diesem Zeitraum gegeben hat.

Die Datenbank der Stapfer-Enquête 1799, eine Edition der Schulumfrage der Helvetik, wurde 2015 publiziert und ist auf http://www.stapferenquete.ch/ verfügbar. Dort kann nun jedermann für alle Schulen, von denen ein Fragebogen vorliegt, selber nachlesen. In unserer Umgebung seien genannt:

Weiach (Nr. 629), Windlach (Nr. 634), Stadel (Nr. 1332), Bachs (Nr. 172), Glattfelden (Nr. 628), Fisibach (Nr. 2293), Kaiserstuhl (Nr. 2286), Waldhausen (Nr. 2290).


Welche benachbarten Schulen gibt es?

Im ersten Teil der vierteiligen Umfrage wird nach dem Ort der Schule gefragt, welche Häuser in welcher Entfernung dazugehören und ebenso die Entfernung zu benachbarten Schulen. Und da zeigt sich, welche Auswirkungen konfessionelles Denken haben kann.

Damals war es ja seit einem Vierteljahrhundert, d.h. der Reformation, so, dass Schulen konfessionell geprägt waren. Gelehrt und gelernt wurde anhand von Bibel und Psalmenbüchern. Und die Lehrer im Zürcher Herrschaftsbereich wurden vom Examinatoren-Konvent (der Wahlbehörde für die Pfarrer) geprüft und eingesetzt.

Auf die Frage I.4 «Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise» mit den Unterfragen I.4.a «Ihre Namen.» und I.4.b «Die Entfernung eines jeden.» antwortet der Weiacher Schulmeister Baumgartner kurz und knapp: «Bachs Stadel. Glatfelden.» und «jede eine stunde entfehrnt.»

Ausführliche Antworten - und doch fehlt etwas

Der Stadler Lehrer Johannes Albrecht, der die Hauptschule der Kirchgemeinde führte, beschränkt sich bei den benachbarten Schulen auf solche in der eigenen Gemeinde. 

Der Windlacher Lehrer Johannes Kunz [Kuntz] hingegen erwähnte auch die Schulen in Nachbargemeinden und gibt ausführliche Distanzangaben:

«a. Jnnert der Pfarr: Stadel; wo die Kirche und Haubt Schul ist. Ein viertelstund von windlach entfernt. b. Außer der Pfarr: Nerach, in Pfarr Steimur: eine starcke halbe Stunde entlegen. Hochfelden; in der Pfarr Bülach. 3/4 Stund entlegen. Glatfelden 3/4. Stund entlegen. weyach fast ein Stund entlegen. Bachs fast ein Stund entlegen.»

Der Schulmeister von Bachs, Heinrich Schütz [Schüz], ist ebenso gewissenhaft und erwähnt:
«WALDHAUSEN im Canton BADEN so hier Kirchgenößig. WEYACH, WINDLACH, STADEL, NERACH, OBERSTEINMAUR. NIDERSTEINMAUR. SÜNIKEN. SCHÖFLISTORF. OBERWENNINGEN.» Und zu den Entfernungen: «Waldhausen 3/4. Stund. Weyach 1. Stund. Windlach 3/4. Stadel 1/2. Nerach 3/4. Obersteinmaur 3/4. Nidersteinmaur 1. Suniken 1. Schöflistorf 1. Oberwenningen 1. Stund.»

Auch Johann Baptist Nägeli, der Kaiserstuhler Schullehrer, der aus Markdorf (Schwaben) stammt, und sich als «naturalisierter Schwitzer, nun aber geschworner Bürger» bezeichnen durfte, antwortet ausführlich:

I.4.a  Ihre Namen: «von Kaiserstuhl auf das Dorf Fisibach eine virtlstunde. auf das Dorf Mellstorf eine Stunde. auf das Dorf Rimnicken eine Stunde. auf das Dorf Siglistorf eine Stunde.»
I.4.b  Die Entfernung eines jeden: «von Fisibach auf Mellstorf 3/4 Stunde. von Mellstorf auf Rimniken 3/4 Stunde. von Rimniken auf Siglistorf, eine Stunde. von Mellstorf auf Siglistorf eine virtlstunde.»

Fällt Ihnen etwas auf? Auch akribisch aufzählende Lehrer wie Nägeli auf der katholischen oder Schütz auf der reformierten Seite schweigen die anderskonfessionellen Schulen der Nachbarschaft tot. Die scheinen ganz einfach nicht zu existieren. Sind sozusagen gar keine Schulen. 

Dass Schütz die Schule Waldhausen auf Aargauer Boden erwähnt hängt damit zusammen, dass dieser Weiler damals rein reformiert war und trotz seiner Zugehörigkeit zur Landvogtei Baden (und ab 1798 dem Kanton Baden) schulisch von den Zürchern betreut wurde.

Waldhausen und Fisibach als Ausnahmen

Die konfessionelle Mauer in den Köpfen hat sich aber nicht auf alle ausgewirkt, das darf auch erwähnt werden. Man sieht das an Heinrich Meyer, Lehrer von Waldhausen und Franz Joseph Mayer, Lehrer von Fisibach.

Meyer, ein älterer Bauer, beantwortet die Frage I.4 so: «die Entvernung der benachbareten Schul auf eine stund ist Vißibach Jn distriets Zurzach, und zu Bachs in distriets Bülach, [...]» 

Hier wird mit Fisibach also tatsächlich eine katholische Schule erwähnt! 

Mayer, der seinen früheren Beruf mit «vorhero Ein Müller» angibt, hielt sozusagen Gegenrecht. Er schreibt: «Jm umkreiss ist Keisserstuhl, Rümickhen siglistorff, waldhausen im Districkh Zurzach, wie auch wiach im Distrike Bülach disse ordt seind Entlegen Bis auff Kaisserstuhl». Er klassiert sie alle als entlegen, ausser Kaiserstuhl, vor dessen Toren Fisibach liegt. 

Mayer erwähnt die reformierte Schule in Weiach. Vielleicht hat er auch den Weiacher Lehrer zum Schüler gehabt, schreibt er doch im Freitext der Umfrage: «Anmerckhung Es seind Etwelche wegen der Rechenkunst aus andere gemeinten Zu mir gekomen um solche Zu Lehrnen.» 

Ob da die Weltoffenheit des ehemaligen Müllers und späteren Lehrerbildners abgefärbt hat?

Quelle
  • Schmidt, H.R.; Messerli, A.; Osterwalder, F.; Tröhler, D. (Hrsg.): Die Stapfer-Enquête. Edition der helvetischen Schulumfrage von 1799, Bern 2015.

Sonntag, 22. Dezember 2019

Die profanen Hintergründe eines Kunstwerks

In den letzten beiden Blog-Einträgen waren die Weiacher Chorfenster Thema. Nach Hinweisen auf die Vorarbeiten, die bereits 1978 geleistet wurden (WeiachBlog Nr. 1446) und den Ausführungen der Künstlerin zu den Bildmotiven (WeiachBlog Nr. 1447) wird als Abschluss dieser Artikeltrilogie noch ein Ausflug in die profanen Hintergründe der Entstehung des auffälligsten Farbtupfers in der sonst so zwinglianisch nüchternen Weiacher Dorfkirche unternommen.

Am Freitag, 29. Mai 1981 orientierte die Kirchenpflege Weiach über das Anbringen farbiger Kirchenfenster. Diese Informationssequenz fand im Rahmen der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung statt (nach der Abnahme der Rechnung des Vorjahres und als Teil des Traktandums «Allgemeine Umfrage»). Als Referenten traten der Architekt Paul Hintermann und die Künstlerin Ruth von Fischer auf.


Tagesgenaue Notizen über die geleistete Arbeit

Dem von der Künstlerin handschriftlich geführten Arbeitsprotokoll ist zu entnehmen, dass nach diesen Präsentationen am Abend des 29. Mai unter den Anwesenden offenbar eine Diskussion zu drei Themen aufkam: erstens, ob die Konstruktion der Fenster überhaupt stark genug sei für die mit Blei eingefassten Glaselemente. Zweitens, «ob leere Fensterteile nicht zu hart» seien. Und drittens: «Warum Holzteile schwarz gemalt sind, statt wie am Fenster weiss?». Die Antworten auf diese Fragen findet man in Ruth von Fischers Unterlagen leider nicht.

Die damals bereits 70-Jährige führte aber ansonsten minutiös Buch über alle Belange dieses Projekts, inklusive zu jedem Arbeitstag die von ihr investierte Zeit, was uns heute auch einen ökonomischen Einblick in den Entstehungsprozess der farbigen Chorfenster ermöglicht.

Die Einträge in die Liste Arbeit am Fenster Weiach beginnen am 8. April 1981 und enden mit dem 4. Juli, gefolgt von der Bemerkung: «am 13. Juli fahre ich in die Ferien». In diesen drei Monaten notierte von Fischer insgesamt 135 Arbeitsstunden, verteilt auf 41 Tage. Also faktisch ein 50%-Job für eine Rentnerin.

Massfehler des Architekturbüros

Bereits am 1. Juni war sie sich nach rund 108 Stunden eigentlich sicher gewesen, die Entwurfsarbeiten abgeschlossen zu haben, erhielt dann aber am Sonntag, 14. Juni 1981 unerwartet einen Telefonanruf von Architekt Hintermann, der ihr mitteilte, seinem Büro sei ein Massfehler unterlaufen: «1 Scheibe ist 41x18» (statt 31.5 x 18 cm, vgl. die Passage mit blauem Filzstift).


Das hatte Folgen für Ruth von Fischer. Sie musste alle Entwürfe komplett neu zeichnen! Noch am 14. Juni arbeitete sie 6 Stunden daran. Am Montag, 15. Juni zeichnete sie das ganze Mittelfenster neu und brauchte dafür gemäss Arbeitsprotokoll 8 1/2 Stunden. Am 17. Juni war sie dann mit den Korrekturen fertig. Der Fehler Hintermanns kostete insgesamt 28 1/2 Arbeitsstunden, für die Ruth von Fischer 560 Franken in Rechnung stellte, also einen Stundenlohn von 20 Franken. Verglichen mit dem Stundenlohn von 10 Franken für den in den Sommerferien 1985 im Bezirksspital Dielsdorf Fenster putzenden Autor dieser Zeilen ist das doch recht wenig.

Vom 22. bis 27. Juni pendelte von Fischer dann täglich per Bahn von Zürich nach Bremgarten, um in Boswil mit dem Glasmaler Albert Rajsek die physische Umsetzung vorzubereiten, insbesondere die Auswahl der Glasfarben. In der darauffolgenden Woche dann die Produktion: «Brennen der Gläser, wieder zusammensetzen, mit Lotblei einfassen».

Auf Rechnung der Kirchgenossenschaft

Da die Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach (wie schon in den vorangehenden Artikeln vom 20. und 21. Dezember erwähnt) diese drei neuen Fenster finanziert hat, ging natürlich auch die Rechnung direkt nach Kaiserstuhl. Für «Planung, Entwurf und Ausführung von drei farbigen, bleiverglasten Fenstern im Chor der Kirche Weiach» stellte Hintermann am 18. August 1981 pauschal 22'775 Franken in Rechnung.

Unter dem 21. Mai steht im Arbeitsprotokoll von Fischers der Vermerk «10h mit Architekt [...] nach Weiach. Arbeit wird sehr gut aufgenommen. Mit dem Preis 18'000 + ausglasen und Fenstertransport sind sie sehr einverstanden (sie haben mehr berechnet.)» Mit «sie» sind die Vertreter der Kirchgenossenschaft gemeint.

Interessant ist die Ausführung Hintermanns in einem Schreiben an Ruth von Fischer vom 3. September: Ernst Walt, Präsident der Kirchgenossenschaft, «wünschte wegen der Rechnungsprüfungskommission nur eine Gesamtrechnung für Planung, Entwurf und Ausführung».

Walt selber hatte allerdings von Hintermann nicht nur die Gesamtrechnung erhalten, sondern auch die Postcheckbelege für die Überweisungen an Ruth von Fischer und Albert Rajsek.

Der Anteil der Künstlerin betrug 9'575 Franken. Dazu vermerkt sie auf der Gesamtrechnung handschriftlich «Steuern angegeben 9462.--». Den Rest konnte sie als Spesen verbuchen.


Quelle
  • Dossier «Weiach Glasfenster 1981». Gosteli-Stiftung, Archiv Ruth von Fischer; Faszikel Weiach. Signatur: AGoF 605.11

Samstag, 21. Dezember 2019

Ruth von Fischer zur Entstehung der Weiacher Chorfenster

Im Beitrag von gestern (vgl. WeiachBlog Nr. 1446) war von einer wichtigen Weichenstellung für die Gestaltung der Chorfenster der Weiacher Kirche die Rede: der Beibehaltung der Sprosseneinteilung.

Für die Künstlerin Ruth von Fischer (1911-2009) war damit der Rahmen räumlich abgesteckt. Im wahrsten Sinne des Wortes. Die Motive mussten nämlich in die durch die Fensterteilung vorgegebenen Flächen passen.

Das Thema hingegen, das diesen Glasfenstern zugrunde liegen sollte, war nicht festgelegt. Offenbar hat der Auftraggeber, die Evangelisch-reformierte Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach, einzig die Bedingung gestellt, dass die Botschaft der Fenster gut verständlich sein soll.

Ein Werk mit vielen Vätern

Starke Symbole waren gefragt. Und gleichzeitig solche, die den Raum nicht überladen. Keine leichte Aufgabe. In ihrer Kurzansprache anlässlich der Einweihung der Fenster am 16. August 1981 berichtet die Künstlerin davon, dass es eine gewisse Zeit gebraucht habe, bis das Werk Gestalt annehmen konnte.

Klar wird auch, dass dieses Kunstwerk eine Mutter (von Fischer) und mindestens vier Väter hatte: Architekt Paul Hintermann (Rüschlikon), Glasmaler Willy Kaufmann (Rümikon; vgl. WeiachBlog Nr. 1446), Glasmaler Albert Rajsek (Boswil) und Pfarrer Robert Wyss (in Weiach von 1962 bis 1981, vgl. WeiachBlog Nr. 1166).


Nachstehend wird das bei der Gosteli-Stiftung aufbewahrte Redemanuskript Ruth von Fischers im vollen Wortlaut wiedergegeben. Gestrichene Passagen sind weggelassen. Satzzeichen wurden zwecks besserer Lesbarkeit hinzugefügt.

Rede an der festl. Einweihung der Fenster Mitte August 81

«Fenster Weiach 1981

Um Kirchenfenster zu machen braucht es wenigstens 2 Menschen, einer der die Fenster zeichnet und malt und der andere der sie ausführt. Wir hatten noch den Architekten der Kirche, welcher die ganze Arbeit organisierte, welcher mich mit dem Glaspezialisten zusammengeführt hat, damit ich beim Entwurf auf alles Rücksicht nehme, was das Handwerk verlangt. Dann war vor allem [der] Auftraggeber. Hier wurde die Bedingung gestellt, Fenster zu entwerfen, welche gut zu verstehen sind.

Nun also ans Werk! Im April 81 begann die Arbeit, zuerst eher mühsam. Je mehr ich aber damit vertraut geworden bin, um so besser ging es vorwärts. Herr Pfr. Wyss half mir durch ein Gespräch hier in der Kirche das Thema finden, dafür bin ich ihm dankbar.

Im Juni konnte ich die Zeichnungen nach Boswil an Herr[n] Rajsek schicken und anschliessend begann unsere Zusammenarbeit. Dort setzten wir die Fenster aus Glasteile[n] zusammen und ich bemalte die Teile. Alle weitere Arbeit hat Herr Rajsek gemacht. Ich war sehr beeindruckt über die grosse Glasauswahl, über die herrlichen Farben und über sein grosses Können und seine Erfahrung.

Nun kurz zur Deutung.

Das Mittelfenster ist ganz aus farbigem Glas, die Seitenfenster links und rechts nur teilweise.

Links ist die Wüste dargestellt, der Ort wo kein Quell des Lebens mehr ist. Dort gelten die Gesetze des Stärkeren. Die Katze tötet die Mäuse und Ratten, die Schlangen ebenfalls. In der Luft sucht die Fledermaus nachts ihre Beute, der Wüstenfuchs schleicht durch den heissen Sand, um noch Fressen zu jagen! Die Pflanzen sind verdorrt und haben Stacheln, nur der stachlige Kaktus blüht.


Rechts ist die geordnete Welt dargestellt. Die Sonne scheint, Hühner leben im Freien, das Korn wächst und im Garten blühen die Malven u. es reifen die Früchte.




Das Mittelfenster ist ganz farbig gestaltet. Es zeigt die Kraft des wirklich Lebendigen; oben rechts das himmlische Jerusalem. Es hat einen quadratischen Grundriss, zwar sind nur 3 Türme sichtbar. 12 Tore, auf jeder Seite 3, lassen das Lebenswasser aus der himml. Stadt auf die Erde fliessen. In der Stadt wohnt das Lamm. Dort braucht es weder Licht noch eine Kirche.


2 Lebensbäume wachsen üppig. Einer hat Blüte + Frucht zur selben Zeit. Der Strom des Lebendigen zieht auch die Tiere an: Fische, Reiher, Reh und viele Vögel, die Trauben gedeihen üppig reichlich. 

Leuchtende helle Farben möchten unser Gemüt trösten und ihm Kraft + Freude schenken, trotz aller Unvollkommenheit die uns umgibt.

Ich hoffe, dass ihr es auch so empfinden könnt!»

Die Bilder nehmen Bezug auf den Wandspruch

Mit dem Lamm ist das Lamm Gottes gemeint, ausgezeichnet durch den Glorienschein um seinen Kopf. Die Bildsymbolik nimmt Bezug auf die an der Nordwestwand aufgemalten Bibelworte des Propheten Jeremia (Jer 17, 12-14; Fassung in der Weiacher Kirche mutmasslich nach der Zürcher Bibel in der Übersetzung 1907/31; vgl. WeiachBlog Nr. 248).

In den Versen 5 bis 7 kurz vor der Wandspruch-Stelle ist die Rede von der Wüste, vgl. Zürcher Bibel 2007: «5 So spricht der HERR: Verflucht der Mann, der auf Menschen vertraut und Fleisch zu seiner Kraft macht und dessen Herz sich vom HERRN entfernt: 6 Wie Wacholder in der Steppe wird er sein, nichts Gutes wird er kommen sehen, und im Glutland, in der Wüste wird er wohnen, im Salzland, dort aber kannst du nicht bleiben.»

Und gleich anschliessend von den Wirkungen des Wassers: «7 Gesegnet der Mann, der auf den HERRN vertraut und dessen Zuversicht der HERR ist: 8 Er wird sein wie ein Baum, am Wasser gepflanzt, und zum Bach streckt er seine Wurzeln aus. Und nichts hat er zu befürchten, wenn die Hitze kommt, das Laub bleibt ihm; und im Jahr der Dürre muss er sich nicht sorgen, er hört nicht auf, Frucht zu bringen.»

Aus den Notizen Ruth von Fischers geht hervor, dass diese Bibelstellen einen entscheidenden Impuls gegeben haben. Und natürlich das in der Ansprache verdankte Gespräch (wohl am 24. März 1981) mit dem kurz vor der Pensionierung stehenden Pfr. Wyss.

Quelle
  • Dossier «Weiach Glasfenster 1981». Gosteli-Stiftung, Archiv Ruth von Fischer; Faszikel Weiach. Signatur: AGoF 605.11

Freitag, 20. Dezember 2019

Die Sprossenteilung schützt gegen das «Auslaufen» des Raumes

Im Spätsommer 1981 wurden die farbenfrohen Fenster im Chor der evangelisch-reformierten Kirche Weiach eingeweiht. Sie sind gestiftet von der damals noch über einen Pastorationsvertrag mit Weiach verbundenen Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach (vgl. WeiachBlog Nr. 396). Gestaltet wurden sie durch Ruth von Fischer, die bereits den Teppich entworfen hat, der seit 1970 den Taufstein umgibt.

Die Vorarbeiten für diese Fenster begannen allerdings bereits in den 70er-Jahren. Im Werkdossier der Künstlerin, das sich heute in den Beständen der Gosteli-Stiftung in Worblaufen befindet, ist ein Memorandum des Architekten Paul Hintermann enthalten. Er war für die Gesamtrestauration des Weiacher Gotteshauses in den 1960ern verantwortlich.

Chorfenster in der Kirche Weiach

In der Besprechung mit Herrn Willy Kaufmann, Glasmaler von Rümikon, vom 16.3.1978 in der Kirche zu Weiach wurde eine sehr gute Lösung für die künstlerische Ausgestaltung der drei Fenster im Chor der Kirche gefunden.

Die Kirche Weiach zeichnet sich durch die Einfachheit ihrer inneren Gestaltung aus. Es ist deshalb schwierig, das rechte Mass für ihre künstlerische Ausschmückung zu finden. Wenn man die Stimmung des Raumes nicht zerstören will, muss man sich bei seiner Ausschmückung grosse Zurückhaltung auferlegen. Dazu kommt noch, dass die Holzfenster eine Sprossenteilung aufweisen, die in der masstäblichen Gestaltung des Raumes wichtig sind. Sie dürfen nicht entfernt werden in den Fenstern, welche eine Kunstverglasung erhalten. Nähme man die Sprossen in den drei Chorfenstern weg, so würde der Kirchenraum durch diese sprossenlosen Fenster optisch "auslaufen", der Raum wäre bei diesen Fenstern nicht mehr gehalten.

So kam man in der Besprechung mit Willy Kaufmann zu der sehr schönen - aber auch einzigartigen Lösung - die drei Fenster nicht mit einer das ganze Fenster erfassenden Glasmalerei zu versehen, sondern in die Sprossenfelder einzelne Glasbilder einzusetzen in der Art der sogenannten "Kabinetscheiben". Die 24 Scheiben des Mittelfensters erhalten einen Zyklus von aneinandergereihten Darstellungen biblischer Szenen, die zusammen wieder ein ganzes ergeben. Die Fenster, die links und rechts an das Mittelfenster anschliessen, erhalten noch 3 bis 5 solcher kleiner Scheiben, die in Inhalt, Komposition und Anordnung in den Fensterflügeln Beziehung zum Mittelfenster haben, aber in aufgelockerter Art. Auf diese Weise ergibt sich ein schöner Uebergang vom reichen Mittelfenster zu den bilderlosen Fenstern des Kirchenschiffes.

Da alle Fenster im ganzen Kirchenraume formal gleich sind und alle ihre Sprossen behalten, ist die ruhige Einheit im Raume erhalten. Der Schmuck der Glasmalereien wächst aus den Sprossenfenstern heraus und stört die für den Raum so wichtige Einheit nicht. Die Glasgemälde werden stille Bereicherung des Raumes, ohne dessen straffe und einfache Ruhe zu stören.

Sig. Paul Hintermann
23.3.1978/gl

An dieses Konzept hat sich die Künstlerin gehalten, wie man seit zweimal 19 Jahren in der Kirche sehen kann.

Quelle
  • Dossier «Weiach Glasfenster 1981». Gosteli-Stiftung, Archiv Ruth von Fischer; Faszikel Weiach. Signatur: AGoF 605.11

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Wo das Weiacher Zehntenhaus im 16. Jahrhundert stand

Eine Zehntenscheune ist eine Mischung aus Inkassostelle und Lagerhaus. Dort mussten die in Naturalien zu entrichtenden Abgaben auf landwirtschaftlichem Ertrag abgeliefert werden.

Der Standort der Weiacher Zehntenscheune ist für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts durch eine Sekundärquelle von 1948 belegt (vgl. Die ehemalige Mühle im Oberdorf. WeiachBlog Nr. 203 v. 26. Mai 2006).

Die Zürcher Denkmalpflege übernahm diese Angaben für ihren 9. Bericht 1977/78: «Das heutige Gebäude der ehemaligen Mühle Weiach liess Untervogt J.J. Bersinger anstelle einer älteren, abgebrannten Mühle 1752 erbauen. Der umfängliche Bau hatte ausser als Mühle auch noch als Zehntenhaus und als Salzwaage zu dienen.»

Für das 17. und die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts sind dem WeiachBlog-Autor bislang keine Belege zu Existenz und Standort eines Weiacher Zehntenhauses bekannt. Für das 16. Jahrhundert hingegen finden sich gleich drei urkundliche Hinweise.

1527, 1566, 1570: drei Belege für den Standort Bühl

In Fussnote 102 der 6. Auflage der Weiacher Ortsmonographie habe ich angemerkt: «Wo im Dorf sich diese Zehntenscheune befand konnte bislang noch nicht eruiert werden.»

Wenn man die Urkundenregesten Paul Kläuis aufmerksam liest und die daraus geschöpften Angaben mit etwas Ortskenntnis und Wissen über die Flurnamen verbindet, dann ist zumindest eine Eingrenzung auf den Dorfteil problemlos möglich, auf das Bühl, wo in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein herrschaftliches Haus errichtet wurde: das heutige Weiacher Pfarrhaus.

In einer Schuldverschreibung von 1527 zwischen «Hanß Leman», dem «schnider von Wyach», und dem «spittal zů Keyserstůl sinen pflegren und kastvögten» wird auch der Standort der Weiacher Zehntenscheune erwähnt. Lemans «güetli» war «nebet dem zenden huß zů Wyach gelegen, do man gaß ushin fart fürs Hard». (Aargauer Urkunden, Band XIII – Nr. 165; 16. September 1527).

In einer 1566 ausgestellten Bestätigung einer Zinsverpflichtung des Cläwy Bombgarter und des Jacob Meyerhover, «beid wonnhaft zu Wyach», wird «ein hus und hofstatt, ob dem zehendhus glegen» aufgeführt. Es «stost hinden an die pünt, so inn das gut ghört, unden an die brachstraß, so zum Hard gat.» (Aargauer Urkunden, Band XIII – Nr. 232; 26. März 1566).

Dieses Zehntenhaus muss demnach in unmittelbarer Nähe des heutigen Kirchenbezirks gestanden haben, denn die beiden Strassen, die vom Bühl in Richtung Hard führen, sind die Luppenstrasse und die Winkelstrasse – und man darf davon ausgehen, dass ihre Lage sich in den letzten Jahrhunderten nicht wesentlich verschoben hat. Dazu war die Nutzungsdichte im Bühl in diesem ganzen Zeitraum zu hoch.

Es gab auch einen «Zehntenbaumgarten»

In einem Revers zu einem sogenannten Erblehenbrief um einen Hof des Almosenamtes in Weiach, der unerlaubterweise in drei Teile aufgeteilt worden war, wird 1570 nicht nur das Zehntenhaus erwähnt, sondern auch ein dazugehörender Bungert:

Nach dem Regest des Staatsarchivs des Kantons Zürich war einer der drei Teilhöfe «hinter am Zehntenhaus gelegen, angrenzend an dessen Baumgarten». Flächen eines weiteren Teilhofs lagen «angrenzend an Zehntenbaumgarten». (StAZH C II 1, Nr. 983; 21. November 1570)

Korrektur ortsgeschichtliche Monografie

Die oben erwähnte Fussnote 102 wird nach diesen Erkenntnissen wie folgt abgeändert:
«Die Zehntenscheune lag demnach im Bühl, entweder an der Winkelstrasse oder an der Luppenstrasse (die beiden Wege, die ins Hard führen) und mutmasslich nahe dem späteren Pfarrhaus (1564d; durch den Staat im 17. Jahrhundert angekauft).» (Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 6.Auflage, V6.20, Dezember 2019 – wird an Weihnachten hochgeladen)

Mittwoch, 18. Dezember 2019

Ein Einheimischer als Vorsitzender des Dorfgerichts

In den beiden vorangehenden Beiträgen (WeiachBlog Nr. 1442 und 1443) habe ich jeweils betont, dass der Stabhalter (d.h. der Präsident) des Weiacher Dorfgerichts stets ein Kaiserstuhler gewesen sei.

Diese Aussage stützt sich auf den Rechtsquellenband Neuamt von 1996: «Den Vorsitz des Gerichts führte regelmässig ein Bürger der Stadt Kaiserstuhl, der vom konstanzischen Obervogt eingesetzt wurde.» (Weibel 1996)

Pergamenturkunde von 1507

Konsultiert man nun allerdings die ältere Fachliteratur zur Gerichtsverfassung der fürstbischöflichen Ämter Kaiserstuhl und Klingnau, dann zeigt sich, dass diese Regel offenbar nicht immer galt:

«Die Organe, mittelst welchen der Bischof seine Gerichtsbarkeit ausübte, waren in Kaiserstuhl und Klingnau die Stadtgerichte, in den Dörfern die Dorfgerichte. In jeder Gemeinde werden vom bischöflichen Vogt Urteilssprecher ernannt; beim Gericht hatten der Vogt oder ein von ihm ernannter Stellvertreter den Vorsitz. Die immer wiederkehrende Formel lautet z.B. in einer Gerichtsurkunde von 1507: "Ich Heine Meygerhoffer von Wyach ... bekenn ... mit disem brief, das ich ... zue Wyach an gewonlicher gerichtzstatt offenlich zů gericht gesässen bin anstatt und innamen des hochwirdigen fürsten und heren her Hugo erwelter und bestätter bischoffe zue Costentz mins gnädigen heren, und ouch von besonder enpfälens und heißens wägen, des edlen und vesten junckher Cuenraten Heggezer der zitt vogt zue Keyserstuel, mins lieben junckheren." [Fn-14]» (Schib 1931)

Fn-14: K. Urk. vom 27. III. 1507. [StAK Urk. 118 gemäss Kläui 1955]

Aus dem Zitat von Schib kann man nur den Schluss ziehen, dass Weiach der Gerichtsort für das in dieser Urkunde verbriefte notarielle Geschäft war, es sich demzufolge um das Dorfgericht gehandelt haben muss. Und der Präsident war ein Weiacher.

Gerichtsort Weiach oder Gerichtsort Kaiserstuhl?

Zieht man allerdings die entsprechende Stelle im Regest Kläuis in Aargauer Urkunden XIII zurate, dann ist die Sache nicht mehr ganz so klar:

«Vor Heine Meygerhoffer von Wyach by Keyserstůl, der daselbst an gewonlicher gerichtz statt im Namen Bischof Hugos von Konstanz und ouch von besonder enpfälens und heissens wägen des edlen und vesten junckher Cůnraten Heggezer, der zitt vogt zů Keyserstůl, zu Gericht sitzt, [...]» (Kläui 1955)

In Kläuis Urkundenbuch sind kursiv gedruckte Stellen von ihm verfasste Erläuterungen, solche in normal gesetzter Schrift hingegen Originalzitate aus der Urkunde. Liegt ein Irrtum des Schriftsetzers vor? Wenn nein, ist die Frage, worauf sich hier das Wort «daselbst» bezieht, auf Weiach oder auf Kaiserstuhl. Wäre letzteres der Fall, dann müsste man den Gerichtsort Kaiserstuhl annehmen.

Geteiltes Niedergericht Weiach reflektiert im Wortlaut der Urkunde

Wer von beiden nun den korrekten Wortlaut bezüglich des Gerichtsorts zitiert hat, ob Kläui oder Schib: allein schon der Umstand, dass sowohl Fürstbischof Hugo von Konstanz wie auch Konrad Heggenzer von Wasserstelz sozusagen gleichrangig als Autoritäten genannt werden, kraft deren Auftrag Meierhofer zu Gericht sitzt, zeigt auf, dass es sich um das Weiacher Dorfgericht gehandelt haben dürfte. Die beiden genannten Herren waren damals je zur Hälfte an den Niedergerichtsrechten in Weiach beteiligt. Und diese Konstellation gab es nur in Weiach, sonst nirgendwo.

Auch die Nennung des von Heggenzer ausgeübten Amts als fürstbischöflich-konstanzischer Obervogt des Amtes Kaiserstuhl in der Urkunde dürfte daran nichts ändern. Wäre er nur Amtsträger und nicht auch selber Gerichtsherr gewesen, dann hätte die Nennung des Bischofs genügt.

Das bedeutet, dass es – entgegen der von Weibel festgehaltenen Regel – durchaus auch einmal einen Weiacher Gerichtspräsidenten geben konnte, der den Vorsitz des Dorfgerichts innehatte, zumindest anfangs des 16. Jahrhunderts.

Quellen
  • Schib, K.: Hochgericht und Niedergericht in den bischöflich-konstanzischen Gerichtsherrschaften Kaiserstuhl und Klingnau. In: Argovia, Bd. 43. Aarau 1931 – S. 47.
  • Kläui, P.: Die Urkunden des Stadtarchivs Kaiserstuhl. Aargauer Urkunden, Band XIII, Kaiserstuhl. Aarau 1955 – S. 67 [Nr. 135].
  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt; Aarau 1996 – S. 433 [RQNA Nr. 193, Vorbemerkungen].

Dienstag, 17. Dezember 2019

Keine Stadler! Protektionismus für eigene Handwerksbetriebe

Am 23. Mai 1713 hatte das Dorfgericht Weiach entschieden, dass der nach Recht und Gesetz illegale Holzankauf durch den Weiacher Ziegelhüttenbetreiber zulässig sei (zu den mutmasslichen Motiven hinter diesem Entscheid siehe WeiachBlog Nr. 1442 von gestern).

Nicht nur Ziegler brauchten für den Betrieb ihres Gewerbes viel Energieholz (vgl. Meier 1986, S. 141). Auch der Dorfschmied musste auf die Suche nach Betriebsstoffen:

«Nicht besser ging es den meisten Schmieden. Diejenigen des Neuamts und in der Herrschaft Regensberg waren schon früh genötigt, auf die waldreichen Gebiete mit ausgedehnten Privatwaldungen im Nordosten (Raum Bachsertal-Weiach-Glattfelden) auszuweichen.»

Weiach hatte damals wie heute ausgedehnte kommunale Wälder, aber auch grosse Flächen im Privateigentum. Gerade letztere standen unter Druck und waren daher ebenso unter der Beobachtung der Gemeindeoberen und ihrer Vorgesetzten.

Auswärtige Holzkäufer waren da gar nicht gern gesehen – und erhoben Klage vor dem Dorfgericht:

«Als [..] der Stadler Schmied im Weiacher Gemeindebann Holz erwerben wollte, wurde er mit der Begründung abgewiesen, "dass zu letst zu Weyach aus grossem Mangell des Holzes Entlich so wohl die alhiesige Ziegellhütten, als die Schmitten nicht allein in völligen abgang khommen möchte, sonderen das Holz solcher gestalten von besagtem Schmidt vertheürt wurde, dass die Burger selbiges zu kauffen nicht mehr im Stand wehren" [Fn-59]».

Fn-59: [StAZH] B VII 42.7 (19.1.[17]14)

Man unterstellte dem Gewerbler aus der Nachbargemeinde also, den Holzpreis in die Höhe zu treiben und damit die Existenz von Weiacher Handwerksbetrieben zu gefährden, namentlich der Ziegelhütte und der Schmiede.

Diese Urteilsbegründung vom 19. Januar 1714 zeigt, dass man sich für eine protektionistische Politik entschieden hatte (das Dorfgericht stand zwar unter der Kontrolle der fürstbischöflich-konstanzischen Verwaltung, sämtliche Richter mit Ausnahme des Vorsitzenden waren aber Einheimische).

Quelle
  • Meier, Th.: Handwerk, Hauswerk, Heimarbeit. Nicht-agrarische Tätigkeiten und Erwerbsformen in einem traditionellen Ackerbaugebiet des 18. Jahrhunderts (Zürcher Unterland). Diss. Univ. Zürich. Chronos, Zürich 1986 – S. 142.

Montag, 16. Dezember 2019

Illegaler Holzhandel 1713 vom Weiacher Dorfgericht bewilligt

Die Pfarrgemeinde Weiach (territorial identisch mit der späteren Zivilgemeinde und heutigen Politischen Gemeinde Weiach) gehörte bis 1798 zur zürcherischen Obervogtei Neuamt, verfügte aber bis zum Ende des Ancien Régime über ein eigenes Dorfgericht.

Dass es dieses trotz Landeshoheit des Zürcher Stadtstaates noch gab, hängt damit zusammen, dass die niedere Gerichtsbarkeit dem Fürstbistum Konstanz gehörte. Das Gericht tagte im Auftrag des auf Schloss Rötteln residierenden fürstbischöflichen Obervogts und unter dem Vorsitz eines in Kaiserstuhl ansässigen bischöflich-konstanzischen Amtsträgers, des sogenannten Stabhalters.

Energiekrise existenzbedrohend für Handwerksbetriebe

In der Dissertation von Thomas Meier über die Handwerker (damals «Professionisten» genannt) im Zürcher Unterland des 18. Jahrhunderts finden sich viele Fundstellen mit Weiach-Bezug. Darunter auch die nachstehend zitierte.

«Aufgrund der allgemeinen Holzknappheit wurde es für Schmiede oder Ziegler zunehmend schwieriger, geeignetes Holz in genügenden Mengen aufzutreiben, zumal der Aufkauf von Gemeindeholz, welches alljährlich an die Bürger verteilt wurde, strengstens verboten war.»

Sinn dieser Vorschrift? Dem Anreiz für ärmere Einwohner, über den Verkauf ihres aus dem Bürgernutzen stammenden Holzes zu Geld zu kommen (selbst wenn ihnen danach das Brennmaterial im Winter schmerzlich fehlte und sie es dann im Wald stehlen mussten), sollte präventiv der Riegel geschoben werden. Was natürlich nicht immer klappte.

Unverhohlene Drohung mit Betriebsschliessung wirkt

Der Weiacher Sternenwirt hatte Holz übrig (oder brauchte Geld dringender als Holz), hätte es dem Inhaber der fürstbischöflichen Ziegelei zu Weiach von Rechts wegen aber nicht verkaufen dürfen. Die beiden setzten sich über das Verbot hinweg und der Fall landete im Jahre 1713 vor dem Weiacher Dorfgericht.

Genehmigt wurde dieser illegale Handel «zwischen dem Weiacher Ziegler und dem dortigen Wirt [...] nur, weil der Ziegler offen drohte, "wann man ihme das Holz nicht abvolgen lasse, seye er gezwungen die Ziegelhütten in abgang khommen zu lassen"» [Fn-57].

Recht und Gesetz Nachachtung verschaffen? Oder den eigenen Vorteil beachten und wegschauen? Das war hier die Frage. Sowohl die vorgesetzte Behörde (die fürstbischöfliche Verwaltung in Meersburg am Bodensee), vertreten durch ihren Obervogt, als auch die Stadt Kaiserstuhl (aus deren Bürgerschaft der Gerichtspräsident des Weiacher Dorfgerichts stammte) – beide hatten sie ein Interesse daran, auch weiterhin zu Rabatt-Preisen Kalk und Ziegel geliefert zu bekommen.

Der Weiacher Ziegler war zwar lediglich Pächter. Aber offensichtlich hatte man keine Lust, sich einen neuen zu suchen, der dann natürlich seinerseits wieder über Mangel an Energieholz und die Wirtschaftlichkeit der Ziegelei jammern würde und womöglich noch erfolgreich eine Erhöhung der vertraglich fixierten Preise durchsetzen könnte. Also Schwamm drüber.

Eigener Wald sichert die Energieversorgung des Betriebs

Trotz offiziell genehmigtem Rechtsbruch war das zugrundeliegende Problem natürlich nicht gelöst, nur verlagert, solange die Ressourcen nicht per Eigentumstitel gesichert werden konnten.

«Solche Beschränkungen zwangen Professionisten, Holz von Privatwaldungen auch in Nachbargemeinden zusammenzukaufen oder selbst in den Besitz eines eigenen Stück Waldes zu gelangen. Am Ende des [18.] Jahrhunderts war dies dem Weiacher Ziegler gelungen, konnte er doch zu Protokoll geben, "der gröste Theíl habe er eigenthümliches Holz", während seine Kollegen in Regensberg und Tössriedern immer noch fast vollständig auf Käufe angewiesen waren» [Fn-58].

Fn-57: [StAZH] B VII 42.7 (23.5.[17]13).
Fn-58: [StAZH] K II 46 (1800). [Dossier "Gewerbewesen im Allgemeinen" aus der Zeit der Helvetik 1798-1803: Mappe. 1.) Gewerbe: Ehaften, Innungen, Handel mit Lebensmitteln, Metzgen, Mühlen, Bäcker, Wirte, Grempler, Schmiede, Ziegelhütten etc.; 2.) Münze, Mass und Gewicht, inkl. Falschmünzer.]

Die Weiacher Ziegelei hatte um 1800 also gegenüber den Konkurrenten im Unterland bessere Karten, zumindest was die zur Produktion nötigen Energiequellen betrifft. Aber auch so waren ihrer Produktionskapazität enge Grenzen gesetzt.

Quelle
  • Meier, Th.: Handwerk, Hauswerk, Heimarbeit. Nicht-agrarische Tätigkeiten und Erwerbsformen in einem traditionellen Ackerbaugebiet des 18. Jahrhunderts (Zürcher Unterland). Diss. Univ. Zürich. Chronos, Zürich 1986 – S. 141-142.

Sonntag, 15. Dezember 2019

Weiacher Schulhaus im Winter 1799/1800 abgebrannt?

Der Zweite Koalitionskrieg zwischen der Französischen Republik und der Allianz der Monarchen (Österreicher und Russen) hat in den Jahren 1799/1800 die Gemeinde Weiach schwer getroffen. Unter anderem brannte das Weiacher Schulhaus ab. Wo es stand, ist mit Quellen belegt. Wann der Brand sich ereignete und ob wirklich die Franzosen dafür verantwortlich waren, ist noch nicht geklärt.

Sekundärquelle 1: Memorabilia Tigurina

Friedrich Vogel, der das Zürcher Lexikon «Memorabilia Tigurina» weiterführte, hat die Auswirkungen 1845 wie folgt beschrieben:

«Ferneren großen Verlust erlitt die Gemeinde durch Einäscherung des Schul-, Gemeind- und Spritzenhauses, Plünderung in Haus und Feld, und besonders noch durch Einquartierung und Requisitionslasten.» (F. Vogel, Die alten Chroniken, 1845/57 – S. 818)

Ein Mehrzweckgebäude am Platz des heutigen Alten Gemeindehauses

Nimmt man die Formulierung «Schul-, Gemeind- und Spritzenhaus» zum wörtlichen Nennwert, dann handelte es sich bereits damals um ein kommunales Mehrzweckgebäude für Gemeindeverwaltung, Schule und Feuerwehr-Belange.

Gestützt wird diese Interpretation durch eine Primärquelle: die Antworten von Felix Baumgartner, damaligem Lehrer der Weiacher Schule, auf die Fragen der Stapfer-Enquête, deren Fragebogen von der helvetischen Zentralregierung im Januar 1799 verschickt wurden. Der Rückmeldung Baumgartners zufolge gab es damals kein separates Schulhaus (mehr), sondern nur eine Schulstube, die «gerade beym Pfarhauß» lag (vgl. seine Antwort auf Frage IV.15.b).

Aus dieser Angabe ergibt sich, dass das damalige Schulhaus wohl an der Stelle gestanden hat, an der heute das Alte Gemeindehaus von 1857 zu finden ist (ebenfalls ein Mehrzweckbau mit Feuerwehrmagazin, Arrestzellen, etc.).

Die Schulstube war wohl einer der grössten frei nutzbaren Räume in der Gemeinde. Ausserdem lag diese in nächster Nähe des Pfarrhauses, dem repräsentativsten Gebäude in Weiach. Eine militärische Nutzung als Wachtlokal und Standort der Führungsstaffel des im Pfarrhaus logierenden ranghöchsten Offiziers der fremden Truppen ist daher sehr wahrscheinlich.

Sekundärquelle 2: Dissertation Klinke

Willibald Klinke (1879-1963), Dozent am Lehrerinnenseminar in Zürich, hat in seiner 1907 publizierten Doktorarbeit einen weiteren Hinweis darauf gebracht, dass das Weiacher Schulhaus infolge der militärischen Einquartierung abgebrannt ist:

«Zur Zeit der Helvetik war der Mangel an geeigneten Schullokalen noch fühlbarer als vorher. Trotzdem das Vollziehungsdirektorium am 24. Juli 1798 anbefohlen hatte, „daß die zum öffentlichen Unterricht nötigen Gebäude nicht zu anderen Zwecken verwendet werden dürfen," [Fn-3] wurde eine große Zahl der Schullokale von den französischen Truppen requiriert und als Wachtstuben verwendet. In kleinern Dörfern war im Jahre 1799 oft keine Stube frei von Einquartierung; auch der Lehrer war genötigt, die seinige zur Verfügung zu geben, sodaß an solchen Orten die Schule eingestellt oder nur unter argen Störungen gehalten werden konnte. Die vom Militär benutzten Schulhäuser wurden arg beschädigt; einzelne gingen sogar in Flammen auf, so in Dübendorf, Weyach u. a. O. Zum Wiederaufbau abgebrannter Schulhäuser bewilligte die Verwaltungskammer unentgeltliche Abgabe von Baumaterialien, wie Holz, Kalk und Ziegeln; denn an eine Unterstützung der geschädigten Gemeinden mit Geld war in jenen Zeiten nicht zu denken. [Fn-4]»

Fn-3: Helvetische Akten, Staatsarchiv Zürich. K. II. 93.
Fn-4: Die Gemeinde Dübendorf erhielt vier Tannen zum Wiederaufbau des abgebrannten Schulhauses. (Helvetische Akten, K. II. 95. 9. Oktober 1800.)

Zeitpunkt des Brandes

Aus dem Versandzeitpunkt der Stapfer-Enquête (Januar 1799) und dem mutmasslichen Zeitpunkt zu dem Lehrer Baumgartner den Fragebogen ausgefüllt hat, kann man schliessen, dass sich der Brand wohl eher im Winter 1799/1800 ereignet hat. Es sei denn, Baumgartner habe ihn (wie der Stadler Lehrer Albrecht) bereits im Februar 1799 ausgefüllt und das Schulhaus sei kurz darauf – noch im Winter 1798/99 – zum Raub der Flammen geworden.

Quellen
  • Vogel, F. (Hrsg.): Weyach. In: Die alten Chroniken, 1845/57 – S. 818.
  • Klinke, W.: Das Volksschulwesen des Kantons Zürich zur Zeit der Helvetik (1798-1803). Dissertation, Zürich 1907 – S. 78-79.
  • Schmidt, H.R.; Messerli, A.; Osterwalder, F.; Tröhler, D. (Hrsg.): Die Stapfer-Enquête. Edition der helvetischen Schulumfrage von 1799, Bern 2015 – Nr. 629 Weiach, http://www.stapferenquete.ch/db/629.

Samstag, 14. Dezember 2019

«Wooo isch ‹Öttägröttä›???»

Mit der richtigen, d.h. offiziellen Schreibweise eines Ortsnamens ist das ja so eine Sache. Passt man als Ortsunkundiger nicht auf, dann wird aus «Weiach» schnell ein mysteriöser Ort namens «Weichach» o.ä., den man in keinem Kartenwerk der Schweiz findet (zu Weichach vgl. WeiachBlog Nr. 214).

Heutzutage würde man per Smartphone googeln und auf die richtige Fährte kommen, aber noch vor zehn Jahren stand einem das «Meinten Sie...?»-Helferchen nicht allgegenwärtig zur Seite – erst recht nicht in einer militärischen Übungsumgebung. Da sind von der Aussenwelt isolierte Netzwerke aus Sicherheitsgründen die Regel.

Die verzweifelt-genervte Frage nach «Öttägröttä» stellte in den Nuller-Jahren der Nachrichtenoffizier (Nof) des Stabes Infanteriebataillon 70. In diesem Verband (dem 1875 gegründeten «Seebataillon») waren traditionell mehrheitlich Zürcher eingeteilt, in der Armee XXI ab 2003 auch einige Weiacher (vgl. WeiachBlog Nr. 374). Damals u.a. der Verfasser dieser Zeilen. Per Ende 2017 wurde der Traditionsverband aufgelöst (vgl. www.infbat70.ch, die Website des Verbandes, welche die Erinnerung wachhält).

Operationsraum Mittelschweden

Für diese Stabsübung waren wir supponiert auf Hellblau umgespritzt worden: die Béretfarbe von UNO-Kontingenten, die einen Friedenssicherungseinsatz leisten.

Als Hintergrundszenario diente dasjenige von VIKING, einer regelmässig durchgeführten zivil-militärischen multinationalen Übung, organisiert von den schwedischen Streitkräften. Einsatzraum war  für die Schweizer Armee abgesehen von der Swisscoy im Kosovo völlig ungewöhnlich  eine ziemlich weitläufige Region in Mittelschweden.

In diesem «BOGALAND» (für: bogus) genannten fiktiven Umfeld lieferten sich verschiedene ethnische, religiöse und anderweitig definierte Gruppierungen einen immer wieder aufflackernden Kampf unterhalb der Kriegsschwelle. Das Drehbuch sah in dichter Folge Meldungen vor: von Anrufern der Übungsleitung beim beübten Verband eingespeiste Nachrichten. Auf die mussten Kommandant und Stab des Bataillons adäquat reagieren.

Kenne Deine Geografie!

Dabei zeigte sich, was Ortskenntnisse wert sind. Angehende Generalstabsoffiziere müssen nicht umsonst die ganze Geografie unseres Landes auswendig intus haben – bevor sie überhaupt in den Generalstabslehrgang I einrücken. Und zwar mitsamt relativer Lage von Orten, Tälern, etc. zueinander. Das hilft enorm.

Der erfahrene Offizier erkennt selbst übel zugerichtete hiesige Ortsnamen und kann sie auf der Karte verorten. In Schweden, da kennt man Stockholm und Malmö, dazu bestenfalls noch grössere Ansiedlungen wie Södertälje oder Örebro. Aber «Öttägröttä»?

Die mit dem Telefondienst betrauten Soldaten schrieben halt einfach auf, was sie hörten. Was dann zum oben zitierten Satz des Nof führte. Gefolgt von: «Schtärnesiech, lönd öi das wenigschtens buechstabiere!!! Susch finde-mer das niä!».

Die Stunden in Bogaland waren eine lehrreiche Erfahrung für alle Beteiligten. Nicht nur der Lektion in Ortsnamenkunde wegen. Auf eigenem Gelände kämpfen hat unbestreitbare Vorteile.

P.S.: Wie dieses «Öttägröttä» richtig heisst und wo es liegt, das weiss ich bis heute nicht.

Weblinks