Donnerstag, 29. Februar 2024

Bundesratsbeschluss betreffend Münchner Fabrikarbeiterin

Heute ist Schalttag. Das heutige Kalenderdatum hat daher Seltenheitswert. Und wer am 29. Februar geboren wurde, hat höchstens alle vier Jahre richtig Geburtstag, wie der Sohn des letzten Weiacher Bäckermeisters (vgl. WeiachBlog Nr. 777).

Heute vor 144 Jahren beseitigten die Mineure tief im Gotthard drin die letzten Reste der Wand zwischen Nord und Süd. Der offizielle Durchstich des Gotthard-Tunnels (dem heutigen Scheiteltunnel) war Tatsache und die Welt staunte: «Die Abweichungen betrugen seitlich nur 33 Zentimeter und 5 Zentimeter in der Höhe – eine Meisterleistung der damaligen Ingenieurs- und Vermessungstechnik.» (Wikipedia-Artikel Gotthardtunnel). Diesen Erfolg bezahlten allerdings der Chef selber, Tunnelbau-Unternehmer Favre, und rund 200 seiner Mineure mit dem Leben.

Welchem Staat ist das uneheliche Kind zuzuordnen?

Weniger gefährlich ging es an diesem 29. Februar acht Jahre später in einer Amtsstube der Zürcher Kantonsverwaltung zu. In einer Civilstandsangelegenheit nahm man Kontakt mit dem EJPD auf und bat um dessen Unterstützung. Resultat: ein Bundesratsbeschluss vom 19. März 1888:

«Die Direktion des Innern des Kantons Zürich übermacht mit Zuschrift vom 29. Februar (ergänzt unterm 16. dies) einen ihr von der Polizeidirektion München zugegangenen Geburtschein betreffend ein am 24. Oktober 1887 in München angeblich von der ledigen Fabrikarbeiterin Karolina Elisabeth Meierhofer, von Weiach, geborenes Kind (Richard), mit dem Bemerken, daß laut Bericht des Civilstandsamtes Weiach, zwar eine Karolina Meierhofer, geboren 11. Juni 1875, als jüngstes Kind das in München wohnhaften Joh. Meierhofer im Geburtsregister figurire, daß aber doch daran gezweifelt werden müße, daß dieses 12 1/2 Jahre alte Mädchen die Mutter des fraglichen Knaben sei.»

Teenie-Schwangerschaft oder Registereintrag falsch?

Der Bundeskanzler notierte jedenfalls den bundesrätlichen Auftrag ans Aussendepartement wie folgt: «Ans bayerische Ministerium z. B.» (d.h. wohl «zur Beantwortung»). Da bekamen nun also königlich-bayerische Beamte offiziell Post in dieser delikaten Frage.

War die Kindsmutter Karolina Elisabeth Meierhofer doch keine Schweizerin? Oder liegt ein Fehler im Register vor, d.h. falsches Geburtsdatum eingetragen? Letztere Möglichkeit wollten weder Gemeinde, Kanton noch Bund in Betracht ziehen.

Ob Richard wirklich Karolinas Kind war und dann tatsächlich Weiacher Bürger wurde, das wissen wir derzeit nicht. Die entsprechende Nachforschung in den Zivilstandsakten und dem Gemeinderatsprotokoll steht noch aus.

Quelle

  • K. E. Meierhofer, Civilstand. Randantrag vom 3. März 1888. BRB 1888 1290. Signatur: CH-BAR E1004.1#1000/9#7574*

Samstag, 24. Februar 2024

Weyacherin wegen Ehebruchs zu 3 Monaten Zwangsarbeit verurteilt

Das Jahr 1683 war kein gutes für Anna Balthassin von Weyach. Ihre Ehre war für immer beschädigt. Wie eine ledige Frau im 17. Jahrhundert ins Visier der Strafverfolgung geriet. 

In der Alten Eidgenossenschaft wurde streng darauf geachtet, dass Beziehungen zwischen Mann und Frau im Rahmen des sozial Erwünschten blieben. Konkubinat, freie Liebe, ein uneheliches Kind? Vergiss es!! Solcher Unordnung wurde im Staate Zürich seit der Reformation nach Kräften und unter Androhung harter Strafen entgegengewirkt.

Da waren Erlasse in Kraft mit Titeln wie «Satzung Unnd Ordnungen der Statt Zürych / über die laster der Huorey und Eebruchs» von 1609. Und es erschienen anfangs Februar 1668 ausführliche Bestimmungen, die «Missbräuche bei der Eheschliessung und andere Unzucht» verhindern sollten. Zielgruppe dieses letzteren Erlasses waren vor allem junge Leute, insbesondere diejenigen weiblichen Geschlechts. Und niemand konnte sich herausreden, davon nichts gewusst zu haben. Dafür sorgte zwischen 1659 und 1693 der bei uns ansässige obrigkeitlich vereidigte Sittenwächter, Pfarrherr Hans Rudolf Seeholzer.

Den Frauen nachsteigen ist verboten!

Nachstehend im Originalton, was junge Leute damals beachten mussten, wenn sie als ehrbar gelten wollten. Nach der üblichen vorangestellten Erörterung der Beweggründe für den Erlass betont die Regierung, dass sie zuvor schon geltende Vorschriften erneuert habe und nun: «[...] bevorderst unser junges volk alles ernst vermahnen lassen / daß sie um ihres eigenen zeitlichen und ewigen heils und wolfahrt willen / sich des naechtlichen umhin schweiffens aussert den haeuseren / in doerfferen / und auf den strassen / alß dadurch vil leichtgfertigkeit und allerley ungutes veranlasset wird / insonderheit des hochaergerlichen / gantz ueppigen [übermütig, leichtfertig] und ehrvergessenen zusamen schlieffens und steigens in die schlafkammeren und gaeden [Kammer; Lager, Werkstatt] / ja gar in die betther / sich gaentzlich muessigen und enthalten thueen /»

Auch wenn er nur auf dem Bett sitzt: Um Hilfe schreien ist Pflicht.

Ledige Untertanen weiblichen Geschlechts wurden dabei ganz besonders in die Pflicht genommen: «dann wofehrn in das kuenftige ein lediges mensch / es were eine tochter / dienstmagd / oder wittfrau / eine mannsperson zu ihr [sich] in ihre kammer kommen oder steigen / auf das beth sitzen / oder gar zu ihro [sich] unter die decke ligen liesse / ob schon dasselbe ihr unbewußt beschehe / sie aber einem solchen leichtfertigen gesellen nicht alsobald die außweisung mit ernst geben / und zu solchem ende [Ziel, Zweck] ihren elteren / meister / und frauen [der Ehefrau des Dienstgebers]/ oder wer zunechst verhanden / um huelff anrueffen und schreyen thete / sollen ein solcher und solche nicht mehr fuer ehrliche menschen / knab und tochter / sonder fuer ein gesind [Gesindel] / so [das] die ehr vermuthwillet / gehalten / auch vor einem ehrsamen Ehegericht / so [wenn] sie deßwegen mit einanderen in Ehestreit kaemen / darum mit gefangenschaft / und in andere wege abgestraft.»

Bei Zuwiderhandlung droht eine Zweitklass-Heirat

Wenn dann dummerweise ein uneheliches Kind geboren wurde, und man übereinkam, eine Heirat sei geboten, dann hatten die Umstände allerdings Folgen: «Und wann je etwann einem Par dergleichen ueppigen leuthen auß sonderbaren ursachen Eheleuht zuseyn zugelassen werden mueßte / denselbigen nicht nur im kranz und schaeppelein [Kränzlein, (kleiner) Kopfputz = Zeichen der Jungfräulichkeit, getragen von der Braut] zu Kirchen zugehen abgeschlagen / sonder auch nach bey ihrer Einsegnung nicht die gegen ehrlichen und keuschen neuen Eheverlobten gewohnte / sonder eine andere dergleichen ueppigen leuthen gezimmende form gebraucht werden.» (Campi/Wälchli, S. 1267-1268)

Auch diese Drohungen hatten nicht bei allen die erwünschte Wirkung, wie man den Einträgen im den Weiacher Kirchenbüchern entnehmen kann, denn da ist immer wieder vermerkt, dass ohne Schäppeli geheiratet werden musste. Anna war das offensichtlich egal. Zumindest im Sommer 1682, vielleicht auch später noch, hat sie sich um die Vorschriften foutiert. 

Bussen bzw. Zwangsarbeit für fehlbare Männer

Eine Gewaltenteilung gab es damals auf oberster Ebene noch nicht. Die hohe Obrigkeit war auch gleichzeitig die höchste gerichtliche Instanz. In den Protokollen der Zürcher Regierung, den sogenannten Ratsmanualen ist für Sambstags den 5.ten Maji auf S. 88 folgendes Urteil zu lesen:

«Heinrich Huber von Adorff, wie auch Hans Burkhart v. Baßerstorff der Karrenknecht im Ötenbach, seind beide wegen mit Anna Balthaßarin von Weyach, einem ledigen menschen, begangnen Ehebruchs deßgleichen Felix Wolffensperger der Wagner v. Ober-Uster, wegen mit der dißmal im wellenberg verhafften An̄a Bürklin, Jacob Krämers von Kilchuster, Eheweib, begangne dopplete Ehebruchs, nach der Sazung gebüeßt, in der meinung wan̄ sy die bestim̅te gelt-buß nicht zubezahlen hetten, sy selbige an dem Schellenwerck, die beid ersteren nam̅lich zwer, der letstere aber 4. Monath lang, mit Eisen, abverdienen sollind.»

Wir haben hier also zwei Männer, Heinrich Huber aus dem thurgauischen Aadorf und der in Zürich angestellte Hans Burkhart von Bassersdorf, die sich mit Anna eingelassen hatten und beide zu der in der Satzung über Hurerei und Ehebruch vorgesehenen Geldbusse verurteilt wurden. 

Für den Fall, dass sie diese nicht bezahlen konnten, wurde die Strafe bei beiden in je zwei Monate Zwangsarbeit im Schellenwerk umgewandelt. Wenn Sie ein Bild einer sogenannten chain gang in einem US-Bundesstaat im Kopf haben, dann liegen Sie wohl nicht ganz falsch.

Schwangerschaft schob das Strafverfahren auf

Auf Seite 89 kann man die Anweisung an den oben schon erwähnten Pfarrherrn nachlesen: 

«Hr: Pfr: Seeholzern zu Weyach [..], die verfüegung zethun, das obgedachte Balthaßarin, nach vollendeter Kind bethi als bald verwahrlich, zu erforderlichen Examine allhar gebracht werde.»

Für Anna war das Urteil noch nicht gesprochen. Sie war in Erwartung und wohl zu diesem Zeitpunkt hochschwanger. Ebendieser nicht zu verheimlichende Umstand könnte auch die Ursache für die Strafuntersuchung und das Urteil gegen Huber und Burkhart gewesen sein. Denn einer der beiden, das hatte Pfr. Seeholzer, ein von ihm beauftragter Kirchenpfleger oder gar die Hebamme im Verhör herausgefunden, musste der Vater dieses unehelichen Kindes sein.

In den Wellenberg gesteckt

Wenige Tage später war es dann soweit. Anna wurde verhaftet und nach Zürich ins Untersuchungsgefängnis mitten in der Limmat gebracht. Unter «Sambstags den 2.ten Junii. Prentb [Anwesend] Herren Burgermeister Escher und beyd Räth.» wird auf S. 112 der Auftrag an die Untersuchungsbehörde (die Herren Nachgänger) erteilt:

«Anna Balthaßin v: Weyach, so wegen begangner Ehebruch und unzuchten in dem Wellenberg verhafft, soll daselbst durch die HH. Nachgänger ernstlich examiniert und ihr außag wider an mein Gn. Hh. gebracht werden.»

Diese Nachgänger waren fleissig und haben übers Wochenende gearbeitet. Jedenfalls ist bereits Montags den 4.ten Junii auf S. 114 (siehe Bild unten) das Urteil gefällt worden: 

«Anna Balthaßarin von Weÿach, so sich mit Heinrich Huber v. Adorff und Hanß Burkhardt von Baßerstorff in einfachen Ehebruch vergangen, soll umb solch ihres verbrechens willen 3. Monath lang mit dem Halß Kragen an das Schellenwerkh hinauß geführt, und folgendts nach ernstlichen zusprächen Hr. Pfr: Eßlingers wider ledig gelaßen werden.»


Drei Monate Zwangsarbeit für zwei Fälle eines sogenannten einfachen Ehebruchs! Einfach bedeutet: es war nur einer der beiden, die miteinander geschlafen hatten, verheiratet; in diesem Fall die Männer. Warum keine Busse? Entweder, weil bei Anna sowieso nichts zu holen gewesen wäre. Oder weil der Rat auf Empfehlung Pfarrer Seeholzers ein Exempel statuieren wollte. Denn eine solche Strafe wurde natürlich in Weyach öffentlich bekanntgegeben. Die Beschämung der Bestraften sollte nicht nur auf sie eine abschreckende Wirkung entfalten.

Schellenwerk für Frauen

Der Begriff Schellenwerk war laut dem auf historisches Strafrecht spezialisierten St. Galler Professor Lukas Gschwend besonders in der Deutschschweiz und im Süddeutschen gebräuchlich:

«Im alemannischen Sprachraum des 16. bis 18. Jahrhunderts unter anderem in Bern, Basel, Zürich und Luzern übliche Bezeichnung für die öffentliche Zwangsarbeitsstrafe, [...]» (vgl. Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), 15. September 2023)

In diesem HLS-Artikel findet man auch den nachstehenden Kupferstich mit dem Titel Galère des femmes à Berne (Frauen bei der Zwangsarbeit in Bern). Darunter die Erläuterung: «Die abgebildeten Frauen wurden zur öffentlichen Strafe in der Strassenreinigung der Stadt Bern eingesetzt. Sie tragen um ihren Hals die in Schellenwerken als Schandgeräte verwendeten Eisenringe mit daran befestigtem Stiel (Gätzistil).»

Stich nach einer Zeichnung von Jean Jacques François Le Barbier in Band 2 der in den 1780er Jahren publizierten Tableaux de la Suisse [...] von Beat Fidel Zurlauben (Staatsarchiv Bern, T.B. Personen 1122).

So oder ähnlich dürfte es also auch Anna ergangen sein. Die Strafe ging an die Ehre und tat nebenbei auch dem wirtschaftlichen Fortkommen nicht gerade gut.

Campi & Wälchli erläutern den Ansatz der Zürcher Regierung in ihrer Mandate-Edition wie folgt:

«Neben der Eheschliessung mit den daran hängenden Problemen der Gültigkeit bildete der Kampf gegen alle Formen der Unzucht und des Ehebruchs einen Schwerpunkt der Ehegesetzgebung, wobei die Strafen der Tendenz nach verschärft und im Lauf des 17. Jahrhunderts vermehrt auf Ehrenstrafen umgestellt wurden (Ausschluss von Ehrenämtern und von öffentlichen Zusammenkünften, öffentliche Entehrung durch Vorführen in der Stadt, in Gottesdiensten u.dgl.), um den sozialen Druck (den drohenden Gesichtsverlust) auf die möglichen Täter zu erhöhen.» (Campi/Wälchli: Zürcher Kirchenordnungen 1520–1675 – S. XXVIII)

Politikern, Beamten und Pfarrern drohte das Karriere-Aus

Für die drei im Weiacher Fall Verurteilten trat neben Busse und Schellenwerk auch die laut Satzung von 1609 für 5 Jahre geltende Einstellung in der Ehrenfähigkeit. Da keiner von ihnen ein öffentliches Amt bekleidet haben dürfte, war das für sie wohl nicht so wichtig. 

Für Gemeindefunktionäre hingegen, und erst recht für einen Bürgermeister, für Ratsherren, Ober- und Landvögte sowie Pfarrer bedeutete eine Verurteilung wegen Ehebruchs die sofortige Amtsenthebung. Danach waren sie für 5 Jahre für jegliche Art von Staatsdienst gesperrt.

Auch ein Untervogt (= Gemeindepräsident) war nach einem Ehebruch für mindestens 5 Jahre weg vom Fenster: «Was dann unser Landtschafft belanget / wie in unser Statt einer / uff den der Eebruch erfunden wirt / nebent der straaff der gfangenschafft und gelts / sich Raths / Grichts und der ehrlichen Empteren unvehig macht. Also soll es sich deren halber uff unser Landtschafft glychergstalt auch verstahn / daß die Eebrecher in bestimpter zyt und maß / weder ze Gricht noch Empteren / Es sygen Undervoegt / Weibel / Eegoumer / Kilchenpfleger Dorffmeyer / Geschwornen unnd anderem nit gebrucht werden.» (Campi/Wälchli, Nr. 192)

Unter den Amtsträgern auf oberster Ebene griff die Regierung also radikal durch, was auch zwingend nötig ist, wenn man den Respekt der eigenen Untertanen nicht innert kürzester Zeit verspielen will.

Besonders hohe Anforderungen wurden laut der Satzung von 1609 verständlicherweise an die reformierten Pfarrer im Zürcher Staatsdienst gestellt. Sie verloren bei einer Verurteilung wegen Ehebruchs nicht nur per sofort ihre Pfarrstelle. Damit waren auch ihre gesamten Einkünfte weg. Erst nach fünf Jahren Bewährung (z.B. als Lehrer) konnten sie sich wieder auf eine Pfarrstelle bewerben. Rückfällige Pfarrer, die ihre Finger ein weiteres Mal nicht von anderen Frauen als ihrer Ehefrau lassen konnten, wurden auf Lebenszeit für den Pfarrdienst gesperrt.

Quellen und Literatur

  • «Manual. I. unter Herren Heinrich Eschern Burgermeister. Underschreiber. 1683». Ratsmanuale des Natalrats des Unterschreibers, 1683/1. Signatur: StAZH B II 601 – S. 88-89, 112, 114 [Seiten des Originals].
  • Die für diesen Beitrag noch nicht ausgewerteten Untersuchungsakten dürften unter StAZH A 27.112 Kundschaften und Nachgänge, 1682-1683 zu finden sein.
  • Campi, E.; Wälchli, Ph. (eds.): Zürcher Kirchenordnungen 1520–1675. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2011 – S. XXVIII [Einleitung], S. 476-481 [192. Strafe von Unzucht und Ehebruch (1609)]; S. 1267-1271 [384. Missbräuche bei der Eheschliessung und andere Unzucht (1668)].
  • Gschwend, L.: «Schellenwerk». In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.09.2023.

Freitag, 23. Februar 2024

Försterlohn wurde per Nachnahme eingetrieben

Die historisch nachweisbar älteste Gemeindestelle ist die des Försters, vgl. WeiachBlog Nr. 1667. Sie wurde 1567 als Kontrollorgan zur Ordnung der völlig aus dem Ruder gelaufenen Nutzungen des Gemeindewaldes eingerichtet. In der betreffenden Urkunde ist auch festgelegt, was die Besoldung des Vorsters umfasst hat:

«Unnd [die Gemeinde] sölle namlich einem holtzvorster jerlichen für syn belonung gefolgen unnd verlangen achtzechen guldin und von jedem zug zwo korn garben.» (Art. 2 HO 1567 nach RQNA 180)

Im Regest (= Zusammenfassung der Urkunde) liest sich das dann so: «Die jährliche Besoldung des Holzförsters soll 18 Gulden und zwei Korngarben von jedem Zug betragen.» (Sinaïda Zuber zu StAZH C II 6, Nr. 467a)

Bei den Korngarben ist der Fall klar. Das ist eine fixe Vermögensabgabe. Je besser ein Betriebsinhaber mit Zugtieren ausgestattet war, desto mehr bezahlte er. 

Darüber aber, wie die 18 Gulden beschafft werden und von wem, steht in der Urkunde kein Wort. Die Gemeinde muss(te) sich also einen Verteilschlüssel überlegen. Über den wissen wir noch praktisch nichts.

Nachnahmeversuch abgewehrt

Aus dem 20. Jahrhundert gibt es immerhin einen Hinweis via ein philatelistisches Sammlerstück, eine sog. Ganzsache (Karte+Briefmarke m. Stempeln):



Hier hat also vor hundert Jahren die Gemeindegutsverwaltung den Försterlohn offensichtlich anteilmässig auch von Privatwaldeigentümern bezogen. Was man auch sieht: Dies geschah jährlich und per Nachnahme.

Der in Neerach wohnhafte Oskar von Felten bestritt diese Abgabe und liess die Rechnung zurückgehen, weshalb sie auf der Rückseite sowohl einen Neeremer Abgangs- wie einen Weyacher Eingangsstempel aufweist. Das ganze Prozedere dauerte immerhin 5 Tage! Und möglicherweise ging die Karte auch bei der Kreispostdirektion über einen Beamtentisch. 

Die Gründe für die Rückweisung, ob von Felten schliesslich doch noch bezahlen musste und wie es die Karte danach zum zweiten Mal aus der Gemeindegutsverwaltung heraus und schliesslich ins Online-Verkaufsportal ricardo.ch geschafft hat, das alles bleibt (zumindest einstweilen) im grossen dunklen Raum der unbeantworteten Fragen.

Quelle und Literatur

Mittwoch, 21. Februar 2024

Geschäftsidee der Sternenwirtin: Jeunes filles de Neuchâtel

Am 10. August 1904 entschied sich der Regierungsrat des Kantons Aargau, die Einrichtung einer Bezirksschule in Kaiserstuhl zu genehmigen. 

Dieser Erlass hat die Weiacher ziemlich elektrisiert. Da entstand – direkt vor ihrer Haustüre (und viel besser als über den Kistenpass und Schüpfheim zu erreichen) – eine neue Sekundarschule.

Ausserdem war auch die personelle Dotierung besser. In Kaiserstuhl sollten zwei Klassen entstehen, nicht nur eine wie in Stadel. Dort war die Klassengrösse ausserdem bereits jenseits dessen, was noch halbwegs vernünftiges Erreichen der Ausbildungsziele garantiert. Deshalb wollte man sich vom Sekundarschulkreis Stadel abspalten und den Aargauern anschliessen.

Neue Schule, neue Verdienstmöglichkeit

Geschäftstüchtige Zeitgenossen sahen in dieser Neuerung eine Marktlücke. Dies belegt ein unscheinbares Inserat, das am 25. März 1905 im Feuille d'Avis de Neuchâtel erschienen ist: 


«Dans un village au bord du Rhin, on prendrait en pension, à partir du 1er mai, quelques jeunes filles désirant apprendre la langue allemande. Facilité de suivre une bonne école secondaire. Bons soins. Prix modéré. Mme Maier, Zum Sternen, Weyach, Zurich. Pour renseignements: Mme Weber, Oratoire 1, Neuchâtel.»

Rue de l'oratoire 1 ist heute noch eine Adresse in der Neuenburger Altstadt. 

Man sieht: Die kulturelle Immersion junger Menschen in den Sprachraum der compatriotes gibt (gab?) es nicht nur als Welschlandjahr, sondern auch in umgekehrter Richtung, sonst wäre die Wirtin des Weiacher Gasthofs «Zum Sternen» nicht auf die Idee gekommen, im Kanton Neuenburg Interesse für ihr Angebot zu wecken.

Ein Modell aus dem Ancien Regime. Im 20. Jahrhundert im Einsatz.

Interessant ist dieses Druckerzeugnis, weil dort ein Modell überlebt hat, das u.a. die Donnstags-Nachrichten in Zürich im 18. Jahrhundert pflegten: Die Inserate wurden auf den vorderen Seiten platziert! Die sonstigen Nachrichten, was in der Welt so passiert, kamen, wenn überhaupt, weiter hinten. Anfangs des 20. Jahrhunderts hat sich das in Zürich längst umgekehrt. Nicht so in Neuchâtel.

Letztlich ist aber auch FAN-L'Express, wie die Zeitung später genannt wurde, dem Konzentrationsprozess zum Opfer gefallen:

«L'Express wurde 1738 unter dem Titel Feuille d'Avis (ab 1766 Feuille d'Avis de Neuchâtel, FAN) gegründet. Sie erschien zunächst einmal wöchentlich, dann zwei- und dreimal wöchentlich von 1855 bis 1884, als sie zu einer Tageszeitung wurde. 1964 fusionierte die FAN mit der 1891 gegründeten L'Express, der zweiten Tageszeitung der Stadt Neuenburg, deren Titel sie 1988 übernahm. 1996 wurde eine enge redaktionelle Zusammenarbeit mit der Tageszeitung L' Impartial aus La Chaux-de-Fonds begründet. Die beiden Zeitungen fusionierten im Jahr 2018 zu ArcInfo.» (Beschreibung aus e-npa.ch)

Quellen

  • Entscheid des Regierungsrates des Kantons Aargau über die Einrichtung einer Bezirksschule in Kaiserstuhl. Signatur: StAAG RRB/1904/01, Artikel 1347
  • Feuille d'Avis de Neuchâtel, 25. März 1905, S. 2.

Sonntag, 18. Februar 2024

«Unsere Gottesdienste finden in der alten Form statt»

«Herr Pfarrer muss alle Sonntage in die Kirche gehen, da predigt er. Er hat Konfirmandenuntericht am Mittwoch und am Freitag. Er hat Unterricht im Gemeindehaus.» (Aus: Die Bewohner unseres Dorfes. Sammelheft 3./4. Klasse, 1933/34)

Der hier von Kinderhand im Lehrerauftrag kurz portraitierte Pfarrherr war Albert Kilchsperger-Meierhofer (1883-1947), Weiacher Pfarrer von 1908 bis 1940.

Er musste vor hundert Jahren einen ganzen Fragenkatalog seiner Vorgesetzten zur Periode 1912-1923 beantworten. Zu diesem Visitationsbericht hat WeiachBlog 2010 schon etliche Artikel gebracht, vgl. die Übersichtsseite auf der Website des Wiachiana-Verlags.

Leider sind im Kirchenpflegeprotokoll die Fragen nicht mitprotokolliert. Aber die Antworten zu Abschnitt III. «Sonn- u. Festtagsfeier. Gottesdienste.» lesen sich auch ohne sie recht aufschlussreich:

Männer? Gottesdienst ist nur etwas für hohe Feiertage

«Ad 25. Der Kirchenbesuch blieb seit Jahrzehnten ziemlich gleich, doch lässt er von Seiten der Jünglinge u. Männer zu wünschen übrig.»

Man beachte: Der Herr Pfarrer muss in die Kirche (s. oben), bei anderen Männern ist das nach der Konfirmation sehr fakultativ. Für die religiöse Grundversorgung reicht der Gottesdienstbesuch einer Frau aus dem eigenen Haushalt völlig aus.

Ordnung muss sein

«Ad 26. Die Kontrolle in der Kinderlehre wird allsonntäglich gemacht.»

Ob es sich hier nur um eine Anwesenheitskontrolle gehandelt hat, oder doch eher um Aufsicht aus dem Hintergrund (vgl. WeiachBlog Nr. 1576), ist hier ohne Kenntnis der dazugehörenden Frage nicht ganz klar.

Aus dem herkömmlichen Korsett zu neuen Gottesdienstformaten

«Ad 27. Infolge des schwachen Besuches der Nachmittags-Gottesdienste an Festtagen haben wir die Frage auch schon erwogen, sie durch einen Jugend-Gottesdienst zu ersetzen, u. wären froh, wenn eine Abänderung des Kirchengesetzes uns hiezu Erlaubnis geben würde.»

Auch heutzutage hat die Kirchenpflege mit Vorgaben von oben zu kämpfen, die es ihr nicht gerade erleichtern, nach Bedarf flexibel zu reagieren. Aktuell ist es gerade die Wohnsitzpflicht für die zu wählende Pfarrperson, die die Anstellung einer ebensolchen schon mehrmals verhindert hat. Deshalb hat Weiach seit Jahren nur noch sogenannte «Pfarrstellvertreter».

Von der Sonntagsschule zum Religionspädagogischen Gesamtkonzept

«Ad 28. Es besteht nur eine Sonntagsschule unter der Leitung des Ortspfarrers. Die Kirchenpflege gestattet die Benützung der Kirche u. des Harmoniums u. einer Hauskollekte für die Weihnachtsfeier. Die Eltern sind dankbar für die Mithülfe der Sonntagsschule in der religiö. Erziehung ihrer Kinder. 70 bis 80 Kinder werden von drei Sonntagsschullehrerinnen unterrichtet, die ihrerseits allwöchendlich im Pfarrhaus eine Vorbereitung empfangen.»

Ein Jahrhundert später wird diese kirchliche Aufgabe in Weiach durch eine (ebenfalls nicht in der Gemeinde wohnhafte) Katechetin wahrgenommen, die Unterricht je in der 2. bis 4. Klasse sowie für die Altersstufe der 5.-7. Klasse hält. Die Grundlage dazu bildet das Religionspädagogische Gesamtkonzept der Evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich.

Predigt von der Kanzel

«Ad 29. Unsere Gottesdienste finden in der alten Form statt, nur die Silvester- u. Neujahrsfeier wird durch Schriftenlektionen, Gedichte u. Gesänge des Männerchores bereichert.»

Gerade an diesem Satz erkennt man die konservative Haltung auf Landschaft. Das Erfinden neuer Liturgien steht nicht zuoberst auf der Wunschliste.

Ohne Laien geht es nicht. Ohne Frauenstimmrecht schon. 

«Ad 31. Laien werden heran gezogen zur Sammlung "für die Jugend" u. "für das Alter", für die Sonntagsschule und für die Baslermission. Laienarbeit ist das Nähen u. Stricken im Arbeitsverein, die Verteilung verschiedener christl. Kalender etc.
Das Frauenstimmrecht wird hier weder von den Männern noch von den Frauen begehrt.
Einziehend
[e] Protestanten werden in der Regel vom Ortspfarrer besucht u. willkommen geheissen zu unsern kirchl. Veranstalltungen.»

Wir sehen hier Pro Juventute (Landesverband gegr. 1912) und Pro Senectute (gegr. 1917; mit bis heute aktiver Ortsvertretung) als bereits etablierte Institutionen. Die Baslermission (gegr. 1815; heute Mission 21) ist ein in der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Globalen Süden tätiges evangelisches Missionswerk mit Sitz in Basel.

Mit dem «Arbeitsverein» ist der Frauenverein der Arbeitschule Weiach gemeint, die Vorläuferorganisation des Frauenvereins Weiach (unter diesem Namen 1929 konstituiert), vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 59. Für die Statuten 1908 vgl. WeiachBlog Nr. 1529.

Und: Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts auf kirchlicher Ebene hat es dann noch exakt 40 Jahre gedauert, vgl. WeiachBlog Nr. 1154.

Quelle und Literatur

  • Evang.-ref. Kirchgemeinde: Kirchenpflegeprotokoll Weiach, 1924 – S. 404ff.  Signatur: ERKGA Weiach IV.B.6.3. [Stand Dezember 2007, vgl. StAZH GA 157.12]
  • Die Bewohner unseres Dorfes. Sammelheft 3./4. Klasse, 1933/34 [Sammlung Ortsmuseum Weiach, ohne Signatur]
  • Brandenberger, U.: 50 Jahre Frauenstimmrecht in kirchlichen Angelegenheiten. WeiachBlog Nr. 1154, 29. Januar 2014.
  • Brandenberger, U.: Die Statuten des Frauenvereins der Arbeitschule Weiach, 1908. WeiachBlog Nr. 1529, 18. Juni 2020
  • Brandenberger, U.: Wenn der Sigrist für Ruhe und Ordnung sorgen muss, 1839. WeiachBlog Nr. 1576, 11. September 2020.

Freitag, 16. Februar 2024

Der doppelte Gewölbekeller am Birkenweg

Da kann man getrost «ἑυρήκαμεν» (1. Person Plural für das bekanntere «Heureka») rufen! Wir haben es gefunden, das Gebäude!

Nur 70 Minuten nach Veröffentlichung von WeiachBlog Nr. 2033 (da war auf der Facebook-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... noch nichts gepostet) ging über die Kommentarfunktion des Blogs eine sehr heisse Fährte von anonymer Seite ein. Einige Tage später ein Hinweis auf dasselbe Gebäude per e-mail. Den verdanken wir einem Alteingesessenen mit Wurzeln in der Chälen. Ein Volltreffer! 

Katasterplan 2024 und Grundriss 1944 stimmen überein

Die Ausmasse passen perfekt, die Terrainverhältnisse stimmen ebenfalls (Eingang zum kleineren Keller liegt höher als der zum grösseren) und selbst das Luftbild des heutigen Zustandes gibt grünes Licht.

Das gesuchte Gebäude mit dem ältesten Sanitätsposten des Weiacher Zivilschutzes im Keller steht am heutigen Birkenweg 6. Es trägt die Assekuranz-Nummer 556 und die beiden Keller wurden in den Jahren 1844 bzw. 1866 erstmals im Lagerbuch der Gebäudeversicherung eingetragen (Zeilen 1 und 6):

PGA Weiach IV.B.06.01  Lagerbuch Gebäudeversicherung 1834-1894

Die Hafnergasse war zu Zeiten des Baus der Stadlerstrasse 1844/45 bzw. Gründung des Schweizer Bundesstaates 1848 in etwa dort zu finden, wo heute der nördliche Teil der Chälenstrasse im überbauten Gebiet liegt:

StAZH PLAN A 8.24 (Ausschnitt Chälen)

Bis in etwa zur heutigen Chälenstrasse Nr. 12 erstreckte sie sich ihr entlang und bog dann auf den heutigen Birkenweg ab. Dort, unter dem «ä» von «Käh-len» sieht man ein schwarzes Gebäude, das heutige Wohnhaus Birkenweg 6. Die schwarze Farbe zeigt an, dass es damals noch nicht Wohnzwecken diente. Sondern rein als landwirtschaftliches Nebengebäude.

Als Speicher gebaut, dann zum Wohnhaus umfunktioniert

Im Auftrag von Zunftpräsident Jakob Baumgartner wurde 1844 der tiefer gelegene (von der Chälenstrasse aus gesehen vordere) Teil mit überdachtem Treppenabgang zum Gewölbekeller als Speicher errichtet: das Gebäude Hafnergasse Nr. 128.

Bereits 1861 wurde der Speicher zum Wohnhaus umgebaut, 1866 erfolgte eine Erweiterung bergwärts um einen zweiten, kleineren Gewölbekeller.

Mit der Neunummerierung 1895 wurden aus Nr. 128 (1809) zwei Versicherungsobjekte: 133 (ehem. Speicher) und 134 (Anbau v. 1866) und beide sind im zweiten Band der Lagerbücher (PGA Weiach IV.B.06.02) je als Wohnhaus mit gewölbtem Keller ausgewiesen.

Anbau geht an Rüdlingers

Laut Lagerbuch erfolgte im Jahre 1927 der Eigentumsübergang des Wohngebäudes Nr. 134 an Ernst Rüdlinger (mutmasslich als Folge des Grossbrandes an der Zelglistrasse im gleichen Jahr; vgl. WeiachBlog Nr. 1468).

Im Jahr 1936 war dieser Anbau gemäss Lagerbucheintrag zur «Werkstatt» umfunktioniert. Und 1945 erfolgte der Umbau des Gewölbekellers zum zivilen Sanitätsposten.

Mit welchen Schwierigkeiten Ingenieur und Baumeister dabei kriegsbedingt zu kämpfen hatten, darüber wird ein späterer WeiachBlog-Beitrag Auskunft geben.

Korrekturhinweis vom 20. Februar

In einer früheren Version stand noch eine falsche Zeitform für die 1. Person Plural des altgriechischen Verbums heuriskein. Im Grammatiklehrbuch (Bornemann/Risch) nachsehen lohnt sich, denn da ist mein einst im Gymnasium erworbenes Wissen nach einigen Jahrzehnten doch arg eingerostet...

Mittwoch, 14. Februar 2024

Römischer Wachtturm auf Leebern zu Kalk gebrannt?

Die in die nördlichste Sektion des Weiacher Dorfbachgrabens abgekippten Fundamentreste östlich des Baches werden in der Fachliteratur und den Inventaren der Kantonsarchäologie als römischer Wachtturm geführt. Der Grundriss wird aufgrund der einen erhaltenen, mehrfach zerbrochenen Mauerlinie auf 16x16 Meter mit 2.5 Meter Dicke geschätzt: fast das Fünffache der Grundfläche des Wachtturms im Weiacher Hardwald! 

Diese Ausmasse werfen die Frage auf, ob es sich hier wirklich um einen einfachen Wachtturm gehandelt hat. Trotzdem wird diese Fundstelle auf Leebern in der aktuellen Forschungsliteratur als Warte Nr. 35 geführt (bei Armbruster 1960 noch Nr. 29).

Die Diskussion dieses Rätsels sei einem späteren Beitrag vorbehalten. Hier geht es in der Folge um die Frage, wie das Bauwerk wieder verschwunden ist. 

Diskussionsbeitrag der Universität Basel

Gabriela Anliker hat im Jahre 2018 eine Proseminararbeit geschrieben, die für die Weiacher Ortsgeschichte von grossem Interesse ist. 

Sie führt in der Diskussion ihrer Arbeit offene Fragen und mögliche Deutungen auf:

«Ist die vollständige Zerstörung des Wachturms Leebern mit dem unbeständigen und unsicheren Terrain zu begründen, oder gibt es weitere menschliche Einflussfaktoren?

Auf demselben Terrain wurde südöstlich des Wachturms ein frühmittelalterlicher Friedhof ausgegraben. Den frühmittelalterlichen Menschen war der Wachturm daher wohl bekannt.

Dies spricht für die wahrscheinliche Annahme des Abbaus des Wachturms bis auf die Fundamentmauern für die frühmittelalterlichen Kalkbrennöfen.»

Eine interessante These, die eine mögliche Erklärung für das nahezu vollständige Verschwinden eines für die damalige Zeit in unserer Gegend doch sehr grossen und massiven Bauwerks liefert. 

Frühmittelalterliche Kalköfen?

Aus der Sicht der Weiacher Ortsgeschichte sind einige weitere Überlegungen anzustellen. Waren es wirklich bereits die frühmittelalterlichen Bewohner (von einem ist ein Skramasax  – d.h. ein Schwert  – als Grabbeigabe erhalten geblieben), die sich (aus heutiger Archäologensicht) als «Steinräuber» betätigt haben?

Zu berücksichtigen ist, dass die ab dem 7. Jahrhundert zahlenmässig dominierenden Alamannen eine ausgeprägte Holzbaukultur pflegten, wie man an vielen Pfostenlöchern erkennen kann, dem einzigen Relikt, das von diesen Bauten stammt. Die bis ins Hochmittelalter relativ tiefe Bevölkerungsdichte dürfte Holzressourcen nicht bereits derart limitiert haben, dass man gezwungen war, breitflächig auf Fachwerkbau umzusteigen, um mit den wenigen zur Verfügung stehenden Stämmen auszukommen. Und selbst dann sind meist nur die Fundamente gemauert worden. Die Ausfachungen hat man mittels Stecken ausgeführt, die abschliessend mit Lehm oder Tierdung verstrichen wurden, eine Bauweise, wie sie selbst im 19. Jahrhundert in unserem Dorf noch gang und gäbe war, zumindest in den oberen Stockwerken, bezeugt z.B. im abgebrochenen Kleinbauernhaus Chälenstrasse 23.

Abbau für den Bau von Kaiserstuhl?

Falls der Kalkhandel in Richtung städtischer Zentren nicht schon im Frühmittelalter (d.h. bis ca. ins Jahr 1050) zum Abbau der Ruine geführt hat, dann dürfte in der nächsten Umgebung der Turmruine auf Leebern der Stein- und Kalkhunger erst im Spätmittelalter (d.h. ab 1250) so richtig eingesetzt haben. 

Und zwar mit der Gründung des Städtchens Kaiserstuhl (nach aktuellem Forschungsstand auf ca. 1255 datiert). Eine in Weiach domizilierte Ziegelhütte musste neben Ziegeln v.a. auch Kalk für den Bedarf der Stadt sowie der Schlösser Rötteln und Schwarzwasserstelz zu einem Vorzugspreis liefern. 

Diese Ziegelhütte ist seit 1421 urkundlich nachgewiesen, dürfte aber bereits wesentlich früher existiert haben: Möglicherweise ist sie sogar eigens für den Bau der Stadt gegründet (oder zumindest ausgebaut) worden. Und was liegt näher, als an der Oberfläche verfügbare Steinhaufen für eigene Zwecke zu nutzen, anstatt Kalkrippen (die ja in unserer Gegend durchaus auch vorhanden sind, vgl. diejenige unmittelbar westlich des Rheinhofs im Griesgraben) in mühevollerer Arbeit bergmännisch abzubauen?

Nicht von den Römern und doch irgendwie römisch?

So könnte es also sein, dass Kaiserstuhl zwar nicht Solium Caesaris ist, wie früher behauptet  (vgl. u.a. Ebel 1810), aber eben irgendwie doch römischen Ursprungs. Und wenn es nur der dank spätantiker Fortifikationsbestrebungen leicht zu beschaffende Kalk wäre.

Trifft die im obigen Abschnitt entwickelte Annahme zu, dann wäre es möglich, dass noch weitere Steinbauten in Weiach (Ref. Kirche, heutiges Pfarrhaus, alte kath. Kapelle im Bedmen) oder ennet dem Rhein die Kirche St. Marien Hohentengen von 1520 zumindest teilweise ebenfalls dank römischem Baumaterial entstanden sein könnten.

Die Ironie der Geschichte wäre dann, dass laut Lutz 1822 der Weiacher Ziegler in Verfall gekommene Gebäude in der Stadt Kaiserstuhl angekauft und als Steinbruch genutzt habe, um Kalk zu brennen. Habent sua fata lapidi.

Quellen und Literatur

  • Ebel, J. G.: Anleitung, auf die nützlichste und genussvollste Art die Schweitz zu bereisen. Dritter Theil. Dritte sehr vermehrte Auflage. Zürich 1810 – S. 241.
  • Lutz, M.: Geographisch-statistisches Handlexikon der Schweiz für Reisende und Geschäftsmänner. Enthaltend vollständige Beschreibungen der XXII Kantone, deren Bezirke, Kreise und Aemter, so wie aller Städte, Flecken, Dörfer, Weiler, Schlösser und Klöster, auch aller Berge, Thäler, Wälder, Seen, Flüsse und Heilquellen, in alphabetischer Ordnung; nebst einem Wegweiser durch die Eidsgenossenschaft sammt Nachrichten für Reisende über Postenlauf, Geldeswerth und Gasthöfe. Aarau 1822  – S. 58.
  • Armbruster, L.: Die Lindauer Heidenmauer. Unsere verkannten Römertürme. Biene-Verlag, Lindau-Giebelbach 1960 – S. 15.
  • Anliker, G.: Fortsetzung der detaillierten Aufnahme der spätantiken Wachtürme am Hochrhein-Limes. Wachtürme der Gemeinde Weiach, Kt. Zürich. Proseminar Einführung in die Provinzialrömische Archäologie FS 2018. Departement Altertumswissenschaften. Universität Basel. Unpublizierte Proseminar-Arbeit, Heimenhausen 2018 – S. 16.

Montag, 12. Februar 2024

Bauernchroniken über einen Weiacher Dorfbrand 1559

Brandschutzvorschriften, feuerpolizeiliche Anordnungen, Feuerungskontrolleure. Das Leben als Hauseigentümer ist manchmal ziemlich mühsam. Und kostspielig kann es auch werden, wenn Mängel korrigiert werden müssen.

Aber wenn wir uns vergegenwärtigen, wie es in früheren Jahrhunderten um den Brandschutz und die Feuerwehr bestellt war, dann leben wir heute in fast schon paradiesischen Zeiten. Denn da gab es in unschöner statistischer Regelmässigkeit Fälle, wo ganze Dörfer und Kleinstädte abgebrannt sind. Wegen schlecht unterhaltener Feuerstellen, unvorsichtigem Umgang mit offenen Flammen, usw. usf.

Bisher waren nur Dorfbrände aus dem 17. Jahrhundert bekannt

Auch für Weiach sind Dorfbrände überliefert, bei denen ganze Quartiere abbrannten, besonders für das 17. Jahrhundert (vgl. WeiachBlog Nr. 267). Nach aktuellem Erkenntnisstand ereigneten sie sich in den Jahren 1647 und 1658.

Nun habe ich aber einen chronikalischen Hinweis auf einen früheren Dorfbrand im 16. Jahrhundert gefunden. Und zwar in einem Beitrag von Pfarrer Alfred Farner (1851-1908) und Rudolf Wegeli (1877-1956), der 1898 in der Reihe «Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte» erschienen ist.

Dieser Brand ereignete sich im Jahre 1559, also Jahrzehnte vor der ersten Gemeindeordnung (GO 1596), welche die bisher älteste mir bekannte Vorschrift zur Feuerschau durch Gemeindefunktionäre enthält (vgl. WeiachBlog Nr. 314).

Bauernchroniken. Eine spezielle Textgattung

Die Textgattung, in der wir diese Nachricht über Wyach finden, ist eine mit ganz besonderer Überlieferungstradition. Sie ist, wie die Bearbeiter Farner und Wegeli in ihrer Einleitung darlegen, durch Abschreiben entstanden. Damit gleicht die Entstehung einem Verfahren, das vor den Zeiten des Buchdrucks in Klöstern praktiziert wurde, dem Kopieren einer Vorlage von Hand. Oft bei Nacht, wenn das Tagewerk erledigt war.

Die Bauernchroniken basieren auf Originalen, die ab der Mitte des 15. Jahrhunderts entstanden sind, und in denen erst einmal die staatlich festgesetzten Weinpreise notiert wurden. Auch andere primär den Landwirt interessierende Angaben zu Witterung und Produktpreisen machen einen guten Teil des Textes aus, was ein weiterer Grund ist, sie mit diesem Gattungsnamen zu versehen. 

Im Raum Zürcher Weinland, Diessenhofen bis Frauenfeld sind auf diese Weise mehr als ein Dutzend voneinander abgeleitete Hefte entstanden, die zum Zeitpunkt der Arbeit von Farner & Wegeli mehrheitlich je im Privatbesitz lokal ansässiger Personen waren. 

Angeregt zu ihrer Arbeit wurden die Chronisten durch Johannes Stumpf, der 1548 sein berühmtes Werk «Gemeiner loblicher Eydgnoschafft Stetten, Landen und Völckeren Chronick wirdiger Thaaten Beschreybung» drucken liess. Aus diesem Buch kopierten sie die älteren Begebenheiten, reicherten sie mit den landwirtschaftlichen Daten an und führten diese handschriftliche Chronik dann in ihrer Gegenwart weiter, mutmasslich ab Ende der 1550er-Jahre.

Was im Jahre 1559 alles merkwürdig war

Lesen wir nun auf den Seiten 9 bis 11 des Separatdrucks, was dem anonymen bäuerlichen Chronisten des Vermerkens würdig erschien:

«1559. Am Kindlitag verbrann dem Hans Schenken zue Uowisen sein Hus samt allem Husrath, usgenomen den Wein im Keller beschach nüt. Es war durch ein 6järig Töchterli mit Namen Annnali mit einem Liecht angezündt worden.»

Mit dem Kindlitag dürfte der Tag der unschuldigen Kinder gemeint sein, mit dem die katholische Kirche am 28. Dezember des in der Bibel überlieferten Versuchs von Herodes gedenkt, durch Ermordung möglichst aller Neugeborenen die prophezeite Konkurrenz für seine Herrschaft aus dem Weg zu räumen.

Denken im Natalstil

Hier zeigt sich auch, dass der bäuerliche Chronist noch im Natalstil gedacht hat. Das heisst: für ihn begann das neue Jahr an Weihnachten. Nach unserer Datierung hat sich der Brand in Uhwiesen somit am 28. Dezember 1558 ereignet, als Annali mit einem Kienspan das Haus ihrer Familie abgefackelt hat (ein Schadenshergang, den wir auch aus der Weiacher Geschichte kennen, vgl. WeiachBlog Nr. 1358).

Lesen wir weiter in der Chronik:

 «Diß Jars gab es etliche Erbidem [Erdbeben] und starke Sturmwind; darvon war Jakob Werli's Hus ingefallen.

Uf den 22 Tag Apperellen verbrunend zue Wyach under Eglisou 6 Fürst, 2 Wiber, 4 Kind und 6 Rinder in einer Schür.»

Von den Chronisten gesehen liegt Weiach (in der damals üblichen Schreibweise Wyach) am Rhein unterhalb von Eglisau. Und an diesem 22. April 1559 brannten bei uns 6 Häuser (Firste) ab, wobei zwei Frauen und vier Kinder ums Leben kamen sowie 6 Rinder in einer Scheune verbrannten (ob diese als separates Gebäude zu sehen ist oder Teil der abgebrannten Firste war, wird hieraus nicht klar).

«Den 27. Tag diß Monats verbrunn zue Husen bi Hohentwiel 1 Hus, 2 Fülli und 16 Schaf.»

Nur fünf Tage später der nächste Brandfall. Diesmal im Hegau. Betroffen war das Dorf Hausen an der Aach (heute Teil der Stadt Singen (Hohentwiel)), das nähe dem Hohenkrähen liegt, einem Millionen Jahre alten Phonolith-Kegel. Auch bei diesem Brandfall wird wieder Verlust an Nutztieren speziell erwähnt, was in Schadenmeldungen anderer Chronisten nicht der Fall ist.

Der Teufel treibt im katholischen Aargau sein Unwesen

«Uf den 30. Tg. Apperellen sach man, daß man vermeint einen Bären (verglicht sich aber einem Thüfel) zue Clyngou uf den Dächeren umbhar laufen, der sprang in die Aaren. Daruf kam ein grausamer Hagel über die Statt, zerschlug inen über die 1000 Guldin Dächer und Fenster.»

Hier war also der Teufel in Bärengestalt im fürstbischöflich-konstanzischen Städtchen Klingnau (am Unterlauf der Aare) zu Besuch. Anders wollte man sich den exorbitanten Hagelschaden nicht erklären.

«Es verbrunend 30 Fürst in einem Dorf ob Basel.

Auch verbrunend diß Monats 80 Fürst zue Herisou im Appenzällerland. Es verbrann inen die Kilchen und zerschmolzent inen die Gloggen, kam inen nützit darvon.»

Ein protestantischer Märtyrer, gerächt durch Gott

Nach diesen fünf Brandfällen folgt ein ausführlicher Bericht über einen konfessionell motivierten Justizmord an einem Steinmetz lutherischen Glaubens, der an einem Gebäude des Luzerner Schultheissen Fläckenstein (wohl dessen Stadtpalais) gearbeitet hatte und von ihm wegen Schmähung des katholischen Glaubens angezeigt worden war. 

Das Luzerner Stadtoberhaupt sei nach der Hinrichtung des Handwerkers innert drei Tagen tot umgefallen. Und der Bauernchronist schliesst mit der Moral von der Geschicht': «Da mag ein jeder fromer Crist wol gedenken, daß dem fromen Steinmetzen größlich Unrächt geschähen seie.»

Weiter geht es wieder mit Brandfällen:

«Den 4. Juni verbrann zue Hinderthüfen ein Hus.»

Gemeint ist eine nicht mehr genau lokalisierbare Abteilung von Teufen am Irchel, oberhalb der Tössegg.

«Uf den 24 Juli verbrunend zue Rechbärg im Klägköü 3 Hüser, 10 Roß, 29 Schwin und Schaaf und 3000 Garben Korn und allem Husrath.»

Gemeint ist das Dorf Rechberg nahe Erzingen im Klettgau, nahe dem schaffhausischen Trasadingen. Und auch hier dürfen die Schadenangaben an Nutztieren und landwirtschaftlichen Produkten nicht fehlen.

«Uf den 15 Tag Herbstmonat [15. September] verbrann das Schloß Goldenbärg bi Andelfingen allerdings; allein kam der hohe Thurn darvon.»

Mannshoher Schneefall Mitte November

Als bei den meisten Chroniken letzten Eintrag findet man zum Jahr 1559 einen zu einem wirklich heftigen Wintereinbruch:

«Uf Sant Otmars Tag [16. November] fiel ein gar tiefer Schnee; der was an vilen Orten eines Mans tief. In solcher Zit war Glaris lutherisch. Die woltent die vier Ort überfallen; so ward inen der Schnee zu tief. Hierinnen war ein Friden in der Güetigkeit zwüschent inen gemacht. Also fin kan es der Allmechtig Gott schicken.»

Gemeint sind die Zentralschweizer Kantone (LU, UR, SZ, OW/NW und ZG), die bis heute traditionell katholisch geprägt sind. Auch hier schimmert wieder die protestantische Volksfrömmigkeit durch. Gott habe mit heftigem Schneefall die Gegner der reformierten Glarner zur Besinnung gebracht. 

Wenn der Papst Gott spielt

Der Eintrag beruht durchaus auf historischen Tatsachen, die Andreas Gäumann (* 1968), reformierter Pfarrer in Bad Ragaz-Pfäfers, wie folgt beschreibt:

«Im Herbst 1559 fassten die Fünf Orte den Plan zur gewaltsamen Rekatholisierung von Glarus. Ob Tschudi das Projekt ausgearbeitet hat, ist nicht sicher zu erweisen. Darnach sollte das Land Glarus während eines Monats militärisch besetzt werden; wer nicht wieder katholisch werden wollte, sollte unter Entrichtung einer Sondersteuer für die Wiederaufrichtung der katholischen Kirchenzierden das Land innert 14 Tagen verlassen und des Landrechtes verlustiggehen. Die Zurückbleibenden hätten in Einsiedeln die Beichte ablegen müssen. Weiter wurden Bestimmungen für die Landsgemeinde und den Rat vorgesehen. Als Geiseln sah man 26 angesehene Evangelische vor. Die Fünf Orte baten in einem Schreiben an Papst Pius IV. um die Unterstützung gegen die Evangelischen. Der Papst liess daraufhin 20'000 Kronen in Mailand deponieren, aber er beharrte darauf, dass dieses Geld aussschliesslich für die Verteidigung, auf keinen Fall für einen Angriffskrieg zu gebrauchen sei. Diese Bedingung trug wesentlich dazu bei, dass [der] Glarnerhandel nicht in einen Religionskrieg ausartete.»

Somit dürfte es also wohl eher der Papst gewesen sein, der hier Gott gespielt hat. Wobei noch die Frage zu klären wäre, ob es sich um Paul IV. (gest. im August 1559) oder doch Pius IV. (gewählt an Weihnachten 1559) gehandelt hat. Von dieser päpstlichen Bedingung hatte unser Bauernchronist wohl keine Ahnung. Also muss es der Wettergott gerichtet haben. Die weitere Entwicklung erläutert Gäumann auch:

«Im Oktober 1560 kündigten die Fünf Orte den evangelischen Glarnern die Bünde. Allerdings kam es nicht zu einem Angriff und zu einem dritten Religionskrieg. Je länger sich eine Entscheidung hinzog, je mehr entstand eine Unstimmigkeit unter den Fünf Orten. Zug, Uri und Luzern distanzierten sich zunehmend von gewaltsamen Massnahmen zur Rekatholisierung von Glarus. Auch das Ausland mahnte zur Einigung, denn der Papst wollte das Konzil von Trient ohne einen neuen Religionskrieg zu einem guten Abschluss bringen. Ausserdem brauchte der französische König dringend eidgenössische Söldner und war [an] einer zerstrittenen Eidgenossenschaft nicht interessiert. Darum griffen der Papst und Frankreich vermittelnd ein. Die Fünf Orte mussten darauf eingehen, dass ein eidgenössisches Schiedsgericht den Glarner Handel beilege

Quellen und Literatur
  • Farner, A.; Wegeli, R.: Bauernchroniken aus den thurgauischen Bezirken Diessenhofen und Frauenfeld, sowie den angrenzenden Gebieten des Kantons Zürich. Separatdruck [e-rara.ch] aus: Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte, Achtunddreißigstes Heft [e-periodica.ch]. Frauenfeld 1898.
  • Gäumann, A.: Die Reformation im Glarnerland. Vortrag, gehalten in Glarus, 21. Februar 2002.
  • Brandenberger, U.: Wieviele Dorfbrände gab es wirklich? WeiachBlog Nr. 267, 30. August 2006.
  • Brandenberger, U.: Kommunale Feuerschau vor 400 Jahren. WeiachBlog Nr. 314, 14. November 2006.
  • Brandenberger, U.: Bukjogglis verlieren ihre irdischen Güter, November 1810. WeiachBlog Nr. 1358, 1. Januar 2018.

Sonntag, 11. Februar 2024

Weiacher Tote bei Schiffsunglück auf dem Rhein

Retrodigitalisierungen mit automatischer Texterkennung von Druckschriften, die quer über den Globus in Bibliotheken lagern, öffnen zuweilen den Zugang zu völlig neuen Erkenntnissen. So geschehen jüngst mit dem Periodikum «Monatliche Nachrichten einicher Merkwürdigkeiten» aus dem 18. Jahrhundert.

«Unglükliche Zufälle»

Die Ausgabe vom November 1755 enthält eine längere Liste von Kurzberichten zu Unglücksfällen teils ziemlich banaler Art. Mehrere über Menschen, die eine Treppe hinunterstürzen und dabei zu Tode kommen, beispielsweise. Aber auch spektakulärere Ereignisse, die es selbst heute locker in die Schlagzeilen schaffen würden, wie dieses hier, das sich am 29. September 1755 ereignet hat:

«Montags den 29. Herbstmonat ist auf dem Rhein ein Schiff verunglüket worden, welches von Kayserstuhl gen Thüingen auf den Markt fuhre, und da man anländen wollte, wegen starken Nebels in einen Wirbel gerathen, und aufgefahren, da es dann alsbald soll umgekehrt worden seyn und in Stüke zerrissen; acht Personen sollen, ungeachtet kein ander Schiff zu ihrer Hülfe vorhanden gewesen, mit dem Leben davon gekommen, und achtzehn ertrunken seyn. Unter den leztern waren einiche von Weyach, unter den erstern ein Hausvater, von Freyenstein, bey Rorbas.»

Schwimmen können war nicht selbstverständlich

Eine Kollision mit einem Hindernis, Kentern und Auseinanderbrechen des Schiffs. Folge: Insgesamt 18 Tote. Von diesen stammten offenbar mehrere aus Weyach! 

Wir lernen aus dieser Nachricht mehrerlei. 

Erstens, dass man offenbar aus dem Züribiet von weiter her den Herbstmarkt der süddeutschen Stadt Tiengen besucht hat. Wo man anlanden wollte, ist nicht erwähnt. Zu vermuten ist, dass der Landgang in Kadelburg vorgesehen war, denn von dort ist der Weg nach Tiengen am kürzesten.

Zweitens, dass es damals für Weyacher nicht selbstverständlich war, schwimmen zu können, sonst hätten wohl nicht «einiche» aus unserer Gemeinde trotz relativer Nähe des Ufers («da man anländen wollte») ihr Leben verloren. Die Formulierung, dass sich einige Schiffbrüchige ungeachtet dessen, dass kein anderes Schiff verfügbar war, um sie aus dem Wasser zu ziehen, hätten retten können, spricht Bände. 

Es sei denn, der Wirbel, der offenbar am Anfang der unglücklichen Verkettung stand, sei so stark gewesen, dass auch geübtere Schwimmer heutiger Tage ihm zum Opfer gefallen wären.

Quelle

  • Monatliche Nachrichten einicher Merkwürdigkeiten, in Zürich gesammlet und herausgegeben. Wintermonat MDCCLV – S. 126. [Hathitrust-Website]

Samstag, 10. Februar 2024

Die herrschaftliche Ziegelhütte wird neu verpachtet, April 1744

Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Weiach eine Ziegelhütte mitten im Dorf betrieben: auf dem Büel direkt neben der heutigen Pfarrkirche. Sie ist mit hoher Wahrscheinlichkeit während Jahrhunderten am selben Platz verblieben (zu den Gründen, vgl. WeiachBlog Nr. 1757). Und wenn dem so ist, dann stand sie im Eigentum des Fürstbischofs von Konstanz. 

Dieser hohe Herr arbeitete da natürlich nicht selber, sondern liess das Unternehmen in Pacht geben. Der Weiacher Ziegler war also ein selbstständiger Unternehmer und musste dem bischöflichen Obervogt auf Schloss Rötteln und der Stadt Kaiserstuhl regelmässig Kalk und Ziegel liefern.

Kein einfaches Leben für den Ziegler

Die Beschaffung von genügenden Holz- bzw. Holzkohle-Mengen, um den Brennofen auf die nötige Temperatur zu bringen, war allerdings nicht gerade einfach, denn da gab es grosse Konkurrenz ums Holz aus Weiacher Wäldern. Sowohl Baustoffe wie Energieträger waren schon Ende des 16. Jahrhunderts knapp (vgl. WeiachBlog Nr. 1704).

Aus dem Jahr 1713 ist uns die Genehmigung eines illegalen Holzhandels zu Gunsten des Ziegeleiunternehmers überliefert (vgl. WeiachBlog Nr. 1442). Kein einfaches Umfeld für einen Selbstständigen.

Wollte man die Ziegelhütte abstossen?

Im Jahre 1744 war es wieder einmal soweit: Die herrschaftliche Ziegelhütte musste neu verpachtet werden. Vielleicht trug man sich auch mit dem Gedanken, sie gleich ganz zu verkaufen. 

Jedenfalls schaltete der Schreiber des Amts Kaiserstuhl der fürstbischöflichen Verwaltung ein Inserat in einer Stadtzürcher Zeitung, den Mit Hoher Verwilligung von Zürich auszugebenden Donnstags-Nachrichten. 

In No. XI, Den 12. Merzen 1744 ist unter Verschiedene Nachrichten an Position 6 der folgende Text eingerückt:

«6. So jemand wäre/ der Lust hätte die Ziegelhütten in Wyach/ im Neuen Amt gelegen/ zu erkauffen/ der kan sich auf den 27. jezt-lauffenden Merz-Monats in Kayserstuel, bey alldortigem Hrn. Amtsschreiber Maynfisch anmelden/ allwo ihme mit freundlichem Bescheid/ alles nöthige dieser Ziegelhütten halber/ wird angezeiget werden.»

Keine Interessenten?

Offenbar haben sich nicht allzu viele Interessenten bei Amtsschreiber Mayenfisch in Kaiserstuhl gemeldet, sodass dieser sich kurz vor Ablauf der von ihm gesetzten Frist zu folgender Notiz in der No. XIII. Den 26. Merzen 1744 veranlasst sah (diesmal in der Rubrik Es wird zum Verkauff angetragen):

«4. Die Ziegelhütten zu Wyach im Neuen Amt/ worum die Liebhaber sich nicht allein den 27ten Merz/ als auch bis auf den 18ten Aprellen bey Hrn. Amtsschreiber Meyenfisch in Kayserstul anzumelden/ und das weitere darüber vernehmen/ auch darauf bieten mögen.»

Wahrscheinlich hat man die Ziegelhütte dann doch im Eigentum des Fürstbistums behalten und sie erneut verpachtet. Das muss man zumindest annehmen, denn 1790 war sie nachweislich fürstbischöflich und wurde erneut «verliehen», d.h. verpachtet (vgl. Rechtsquellen Neuamt Nr. 200).

Literatur
  • Weibel, Th. (Bearb.): Verleihung der herrschaftlichen Ziegelhütte, 1790 Juli 24. In: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 1: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 447-449.
  • Brandenberger, U.: Illegaler Holzhandel 1713 vom Weiacher Dorfgericht bewilligt. WeiachBlog Nr. 1442, 16. Dezember 2019.
  • Brandenberger, U.: Rodung und Holzverkauf nur mit Bewilligung! (Art. 29 GO 1596). WeiachBlog Nr. 1704, 25. Juli 2021.
  • Brandenberger, U.: Älteste Erwähnung der Weiacher Ziegelei vor 600 Jahren. WeiachBlog Nr. 1757, 5. Oktober 2021.
[Korrigierte Version vom 11. Februar 16:45 MEZ: Die Fundstelle vom 19. März 1744 existiert nicht.]

Freitag, 9. Februar 2024

Weiacher Weichenstellung heute vor 600 Jahren

Am heutigen Datum, dem 9. Februar 1424, siegelte die Kanzlei des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation eine Urkunde, die weichenstellend war. Sie hat die staatsrechtliche Zugehörigkeit unserer Gemeinde zum Kanton Zürich vorgespurt. So sieht das Schriftstück aus:

StAZH C I, Nr. 1850, Pergament-Urkunde, 37.0x28.0 cm. Grosses Majestätssiegel an geflochtener Schnur.

Der Text liest sich wie eine Proklamation des Herrschers, König Sigismund (*1368 †1437; ab 1433 Kaiser) aus dem Hause Luxemburg. Der König spricht uns direkt an:

«Wir Sigmund von gotes gnaden Römischer Künig zu allent zeiten Merer des reichs und zu Ungern zu Behem Dalmatien Croatien etc. küng, bekennen und tun kunt offenbar mit disem brief allen den die in sehen oder horen lesen [...]».  

Sigismund war nicht nur König des Deutschen Reiches, sondern auch König von Ungarn, Böhmen, Dalmatien und Kroatien. Weitere Titel werden dem Zuhörer gnädigerweise erspart. Denn eigentlich ging es ja in dieser Urkunde nicht um ihn, sondern um seine grössten Gegenspieler (und gleichzeitigen Allierten), die Habsburger. Beziehungsweise um eines ihrer Besitztümer: die Herrschaft Kyburg.

Die Grafschaft Kyburg wird zum Pfandobjekt

Die Habsburger hatten sich nach dem Aussterben der Kiburger im Jahre 1264 die Herzstücke von deren Machtbereich gesichert. Sie hatten also zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Urkunde seit über 150 Jahren die Landeshoheit über grosse Teile des heutigen nördlichen Kantons Zürich inne.

Diese konnten sie aber nur dank vielen kleineren Adeligen halten, die für sie vor Ort präsent waren, Steuern eintrieben, die Gerichtsbarkeit in ihrem Namen aufrechterhielten und für Ordnung sorgten. Das war umso nötiger, wenn man selber als König dauernd auf Reisen war. Ueli Müller beschreibt das Problem im Historischen Lexikon der Schweiz wie folgt:

«Das moderne, auf territorialen Ämtern, Beamten und Geldzahlungen basierende Verwaltungssystem der Habsburger geriet in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Schwierigkeiten; die Herrschaft Kyburg wurde ab 1364 zu einem Handelsobjekt. 1384 gelangte sie als habsburgisches Pfand an die finanzkräftigen Grafen Donat und Diethelm von Toggenburg, 1402 an Kunigunde von Montfort-Bregenz. Die Appenzeller Kriege führten 1407 zu einer Besetzung der Kyburg durch die Appenzeller und Schwyzer sowie zu einer Ausdehnung des Einflusses Zürichs im nahe gelegenen habsburgischen Herrschaftsbereich.» (Artikel Kyburg (Grafschaft, Burg) im e-HLS). 

So war das übrigens querbeet durch Europa. Wer sich die Macht sichern wollte, der musste seine Helfer bei Laune halten und war oft auch gezwungen, sich von Ihnen Geld zu leihen. Abgesichert wurde die Zahlung durch eine Pfandschaft, aus der sich der Geldgeber dann selber die Zinsen eintreiben konnte.

Habsburger-Herzog Friedrich im Strudel des Konzils von Konstanz

Hier kommt nun die ganz grosse Europapolitik ins Spiel: das Grosse abendländische Schisma. Bereits 1378 wurde ein Gegenpapst gewählt, der in Avignon in Südfrankreich residierte. In den ersten Jahren des 15. Jahrhunderts wurde es noch bunter. Ab 1409 stritten sich schon drei Männer gleichzeitig, wer als rechtmässiger Inhaber des Stuhls Petri zu gelten habe. 

Auf Betreiben von König Sigismund liess Gegenpapst Johannes XXIII. 1414 das Konzil von Konstanz einberufen, um den Streit in Richtung einer Lösung zu bringen. Johannes versuchte es schliesslich mit einem Vorschlag, dass alle drei Päpste miteinander zurücktreten sollten, setzte sich dann aber im Frühling 1415 heimlich aus Konstanz ab. Das gelang ihm nur dank der Hilfe seines Parteigängers, des habsburgisch-österreichischen Herzog Friedrich IV., der mit der Verwaltung der westlichen Besitztümer der Habsburger betraut war. 

Von der Eroberung des Aargaus...

Diese Steilvorlage nutzte Sigismund virtuos aus, indem er die sogenannte Reichsacht über Herzog Friedrich IV. verhängte und unter anderem die Eidgenossen dazu aufforderte, dessen Herrschaftsgebiete zuhanden des Reiches zu erobern. [Anmerkung: Günter Katzler nennt den Vorgang eine Befehdung]. Da gab es nur ein Problem: ein 1412 auf 50 Jahre geschlossener Friedensvertrag mit den Habsburgern.

Die Berner hatten am wenigsten Skrupel, liessen ihre Truppen in habsburgisches Gebiet einmarschieren, zogen vor die Kleinstädte und schufen innert weniger Tage vollendete Tatsachen: den bernischen Aargau, der ihnen bis 1798 gehören sollte. Andere eidgenössische Stände sicherten sich Restbestände, so unter anderem die Grafschaft Baden, die zur Gemeinen Herrschaft wurde, wodurch die Eigenossen zwischen Koblenz und Kaiserstuhl an den Rhein vorstossen konnten.

Und es wäre wohl noch so weitergegangen, hätte Friedrich sich nicht umgehend reumütig zu Sigismund begeben und diesen seiner Loyalität versichert, sodass der König die sofortige Einstellung des Feldzuges verfügte. Da die Eidgenossen nun aber nicht im Traum daran dachten, diese Gebiete wieder zurückzugeben, blieb den Habsburgern im Gebiet der heutigen Schweiz südlich des Rheins nur noch Rheinfelden, Laufenburg und das Fricktal, ihre Stammburg war verloren.

... zur Verpfändung der Grafschaft Kyburg

Im weiteren Verlauf des Konzils von Konstanz war ein Mann namens Jan Hus zum Ketzer erklärt und daselbst am 6. Juli 1415 verbrannt worden. Seine Anhänger, die Hussiten, waren entsetzt. Innert weniger Wochen führte diese Exekution in seiner Heimat Böhmen zu einem allgemeinen Aufstand, dem sich auch grosse Teile des Adels anschlossen. Als der böhmische König Wenzel starb und sein Bruder Sigismund (der eingangs erwähnte römische König) auch die böhmische Krone erben sollte, wurde das nicht akzeptiert. Die Aufstände weiteten sich immer mehr aus, sodass Sigismund schliesslich nichts anderes übrigblieb, als mit den Habsburgern gemeinsame Sache zu machen, um die Hussiten niederzuringen.

Vor 600 Jahren waren diese Hussitenkriege bereits in ihrem fünften Jahr (und sollten noch weitere zehn Jahre dauern). Jedenfalls waren sowohl Sigismund als auch Friedrich bestrebt, die Verhältnisse im Einzugsgebiet der Eidgenossen zu stabilisieren, man braucht schliesslich nicht überall heisse Kriegsschauplätze.

Wieso eine Reichspfandschaft?

In der eingangs gezeigten Urkunde genehmigt jedoch der König Sigismund von Luxemburg höchstpersönlich die Übernahme der Herrschaft Kyburg als Reichspfandschaft. 

Grad so ganz rehabilitiert scheinen die Habsburger also nach dem Konzil-Eklat trotzdem nicht gewesen zu sein. Das lässt Max Sommer vermuten, der den Ablauf der für die Zürcher günstigen Ereignisse wie folgt beschreibt (MAGZ Bd. 34, H. 1, S. 16-17):

«Längst hatte Zürich Einfluß auf die Grafschaft zu gewinnen gesucht, doch immer ohne Erfolg. Die erste Gelegenheit hiezu zeigte sich nach einer Fehde zwischen den Zürchern und dem Grafen von Montfort: Da einige Ritter den mit Zürich verbündeten Hermann von Hinwil gefangen hatten, nahmen die Zürcher den gefährlichsten Städtehasser, Wilhelm von Montfort, ebenfalls gefangen und behielten ihn als Geisel. Im Vertrag über die Freilassung der beiden Gefangenen konnte die Stadt Zürich einigen Einfluß auf die Grafschaft gewinnen: Montfort mußte versprechen, nie mehr auf der Kyburg zu wohnen und in der Grafschaft keine herrschaftlichen Rechte mehr auszuüben, außer wenn seine Gattin [Kunigunde; eine Tochter der Grafen von Toggenburg] bedrängt werde und ihn zu Hilfe rufe, doch dürfe dies nie gegen den Willen der Zürcher geschehen.

Von der Erwerbung der Grafschaft war Zürich aber noch weit entfernt, denn hätte Montfort sie nicht mehr halten können, so hätten die reichen Toggenburger sie wieder erworben. Allein der Bruch zwischen König Sigismund und Herzog Friedrich von Österreich anläßlich des Konzils zu Konstanz brachte die Zürcher unerwartet rasch an ihr Ziel, da über Friedrich die Reichsacht verhängt worden war. Sein Besitz wurde teils reichsfrei, teils andern überlassen und am 12. März 1417 wurden schließlich alle Lehen und Pfandschaften Friedrichs ans Reich gezogen; Kyburg wurde daher Reichspfand. Im Frühjahr 1418 bot der König die Grafschaft der Stadt Zürich an, als nächstem geldkräftigen Orte; doch führten die Verhandlungen erst [...] 1424 zum Ziel. Der König erlaubte der Stadt, die Grafschaft von der Gräfin von Montfort, die sie nun als Reichspfand innehatte, zu lösen. Einzig dem König, seinen Nachfolgern oder dem Reich sollte das Recht der Lösung zustehen. Am 9. Februar 1424 ging die Grafschaft Kyburg für 8750 rheinische Gulden als Reichspfand an die Stadt Zürich über. Es war dies Zürichs bedeutendste Erwerbung.»

So konnte der Stadtstaat Zürich sich nach dem Erwerb der Herrschaften Regensberg und Bülach im Jahre 1409 auch die Gebiete direkt am Rhein bis an die östliche Stadtmauer von Kaiserstuhl sichern. Einer weiteren Expansion anderer eidgenössischer Stände war der Riegel geschoben.

Weiach wurde an diesem Tag vor 600 Jahren zum nordwestlichen Vorposten des Zürcher Staates.

Quelle und Literatur

  • Ffye, H. (Schreiber): Verpfändung von Schloss und Herrschaft Kyburg an die Stadt Zürich, 9. Februar 1424. Pergament-Urkunde mit grossem Majestätssiegel. Signatur: StAZH C I, Nr. 1850.
  • Sommer, M.: Die Landvogtei Kyburg im 18. Jahrhundert mit besonderer Berücksichtigung des Gerichtswesens. In: Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (MAGZ), Bd. 34, H. 1 – S. 16-17.
  • Müller, U.: Kyburg (Grafschaft, Burg). Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS-DHS-DSS), Version vom 6. November 2008.
  • Katzler, G.: In Acht und Bann? Überlegungen zur Frage der Ächtung Herzog Friedrichs durch König Sigmund im Jahr 1415. In: Niederhäuser, P. (Hrsg.): Krise, Krieg und Koexistenz. 1415 und die Folgen für Habsburg und die Eidgenossenschaft. Hier+Jetzt-Verlag, Baden 2018 – S. 43-48.
  • Niederhäuser, P.: Zürichs Sprung zum Stadtstaat. Schloss Kyburg bei Winterthur. In: Der Landbote (Winterthur), 9. Februar 2024.

Donnerstag, 8. Februar 2024

Zu welchem Gebäude gehört dieser alte Weiacher Gewölbekeller?

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Geschichte des passiven Luftschutzes in unserer Gemeinde (vgl. WeiachBlog Nr. 2032, 31. Januar 2024) ist der WeiachBlog-Autor auf ein Dossier im Schweizerischen Bundesarchiv gestossen, das unter anderem mehrere Plandarstellungen enthält.

Leider ist in diesen Unterlagen nicht der geringste Hinweis enthalten, um welches Gebäude es sich handelt. Willi Baumgartner-Thut und Gregor Trachsel haben auf Anfrage auch nicht weiterhelfen können.

Deshalb erfolgt nun ein Aufruf an alle Eigentümer und Bewohner älterer Weiacher Häuser, sowie an den Gemeindeschreiber bezüglich der Gemeinderatsprotokolle.

Umbaupläne aus dem Zweiten Weltkrieg

Die 1944/45 erstellten Pläne nehmen einen Gewölbekeller auf, der für Zivilschutzzwecke ausgebaut werden musste. Ein Querschnitt zeigt, wie der knapp unter 36 Quadratmeter grosse Keller nach dem Ausbau aussehen sollte:


Die Scheitelhöhe (d.h. maximale Höhe) des Kellers wird mit 3.15 m angegeben. Man sieht, welche Inneneinrichtung vorgesehen war (Betten und Abschrankungen, sowie Abdichtungen der Luftschächte mittels Keilen, Kanthölzern und Filzmatten). 

Die insgesamt vier schräg verlaufenden Belüftungsöffnungen (22 cm Durchmesser; je zwei an jeder Längsseite des Kellers) zeigen auf, dass es sich um einen schmalen, an einer Stirnseite mit dem Hauptgebäude verbundenen Anbau gehandelt haben muss.

Der Längsschnitt stützt diese Auffassung und lässt ausserdem vermuten, dass der Anbau nachträglich erstellt und mit einem Mauerdurchbruch zum Keller unter dem Hauptgebäude versehen wurde:


Dem Grundriss kann man entnehmen, dass der Zugang zum Anbaukeller über eine rechtwinklig angeordnete, schmale Treppe mit 12 Stufen erfolgte. Der Zugang zum Hauptkeller erfolgte von einem tieferen Niveau aus (Strasse?) als der zum Anbaukeller.


Wenn Sie wissen, um welchen Gebäudekeller es sich handeln (könnte), dann freut sich der Autor dieses Beitrags über eine sachdienliche Rückmeldung!

Nachtrag vom 16. Februar: Gebäude gefunden!

Vielen Dank für die vielen Abrufe und die Rückmeldungen. Zu Standort und Geschichte der Baute vgl. WeiachBlog Nr. 2039.

Quelle
  • Abteilung für Territorialdienst und Luftschutztruppen. Teilregistratur bauliche Massnahmen. Serie Weiach. Dossier Sanitätsposten. In: Schweizerisches Bundesarchiv, Signatur: CH-BAR E4391A#1971/76#2445*.