Donnerstag, 30. Juni 2011

Gemeinde des Ausverkaufs der Heimat bezichtigt

Im Jahre 1957 erhielten die Basler Kiesunternehmer Gebrüder Aymonod eine Abbaubewilligung für 4.2 Hektaren Land im Weiacher Hard. Die Firma Aymonod wurde in Weiach jedoch nie operativ tätig. Der Grund dürfte in den Transportdistanzen nach den Bauplätzen rund um die Stadt Zürich gelegen haben. Ohne Bahnanschluss und grosse Mengen war der Abbau ganz einfach nicht kostendeckend. Zumal wenn man die von der Gemeindeversammlung geforderte Abbauentschädigung von 70 Rappen pro m3 einrechnete (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 95).

1961 zedierten die Aymonods den Vertrag mit Genehmigung der Gemeinde Weiach an die Basler Tochter des deutschen Bergbau-Konzerns Franz Haniel. Gleichzeitig wurde das Abbauareal massiv erweitert: auf rund 16 ha. Der Gründung der Weiacher Kies AG folgte der Baubeginn des Kieswerks.

Konkurrenz aus Deutschland wird über die Presse bekämpft

Dieses neue Vorhaben rief einerseits den Zürcher Regierungsrat auf den Plan und gab dann im Zürcher Kantonsrat Anlass zu heftigen Diskussionen (vgl. die bereits erschienenen Beiträge auf WeiachBlog, s. unten: Frühere Artikel).

Wenn es finanziell um die Wurst geht, wie hier, dann wird die Auseinandersetzung auch über Medienkanäle ausgetragen. Am 30. Juni 1961 platzierte die Neue Zürcher Zeitung einen Kommentar im Blatt, welcher die Gemeinde Weiach frontal angriff und sie vaterlandslosen Tuns bezichtigte. Diese verbale Attacke vor genau 50 Jahren wird hier im vollen Wortlaut samt Titel wiedergegeben:

Staatlich geförderte Ueberfremdung

«SFP. In der Frühjahrssession faßten die eidgenössischen Räte einen Bundesbeschluß über Maßnahmen zum Schutz des Schweizer Bodens vor Ueberfremdung. Ungefähr zur gleichen Zeit erteilte die unweit des Rheins gelegene zürcherische Gemeinde Weiach der in Basel domizilierten Tochtergesellschaft eines der größten deutschen Konzerne das Ausbeutungsrecht für rund 16 Hektaren Kiesland, obgleich auch schweizerische Interessenten sich darum beworben hatten. Zwar besteht zwischen dieser Konzessionserwerbung und der vom eidgenössischen Gesetzgeber beschlossenen Genehmigungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch im Ausland ansässige Personen kein direkter rechtlicher Zusammenhang; faktisch gehört es aber doch mit ins Kapitel «Ausverkauf der Heimat», wenn ausgerechnet ein öffentliches Gemeinwesen einen der wenigen Bodenschätze, über die unser Land verfügt, ausländischem Kapital zur Ausbeutung überläßt. Im vorliegenden Fall wiegt dies um so schwerer, als es sich bei der in Frage stehenden Firma um ein Unternehmen handelt, das, wie sein Interesse für den Erwerb weiterer Ausbeutungsrechte in anderen Kantonen erkennen läßt, zielbewußt auf Expansion ausgeht.

In diesen Bestrebungen wird der völlig in deutschem Besitz befindlichen Basler Gesellschaft jetzt sogar noch eine indirekte Unterstützung durch den Zürcher Regierungsrat zuteil (vgl. Nr. 2348 der «NZZ»). Unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die Kiesversorgung für den Nationalstraßenbau sicherzustellen, verlangt dieser vom kantonalen Parlament die Gewährung eines Kredits von 1 Mill. Fr. zur Beteiligung am Aktienkapital des im Aufbau befindlichen Großkieswerkes. Darüber hinaus erklärt er sich bereit, den Kanton Zürich vertraglich zu verpflichten, die für den Straßenbau erforderlichen Mengen Wandkies, Sand und Betonkies – in den nächsten zehn Jahren rund 4 Mill. m3 im Wert von 40 bis 60 Mill. Fr. – ausschließlich von diesem Werk, dessen Kapital zu 60 Prozent in deutschen Händen läge und zu 40 Prozent dem Kanton Zürich gehörte, zu beziehen. Die Gewährung einer solchen Abnahmegarantie hätte zur Folge, daß der freie Wettbewerb aus den Angeln gehoben, das Submissionsprinzip durchbrochen und das Gewerbe auf die Seite gestellt würde. Dank dieser ein risikoloses Geschäft ermöglichenden staatlichen Protektion käme das zu einem mächtigen Familienkonzern im Rheinland gehörende Unternehmen gegenüber der schweizerischen Konkurrenz kostenmäßig stark in Vorsprung, was ihm eine denkbar günstige Plattform verschaffen würde, um seine auf die Durchdringung der schweizerischen Bauwirtschaft tendierenden Expansionspläne weiter voranzutreiben.
»

Es ist offensichtlich, dass man hier mit dem überfremdungspolitischen Zweihänder operiert. In diesem Artikel scheinen übrigens bereits die wesentlichen Argumente auf, welche im Herbst 1961 in der Parlamentsdebatte um den Antrag des Zürcher Regierungsrates von den Gegnern ins Gefecht geführt wurden (die Details dieser Debatte werden - so wie sie im Ratsprotokoll erscheinen - in den nächsten Tagen publiziert). Die direkte Weiacher Antwort auf den Vorwurf des Ausverkaufs der Heimat erfahren Sie im morgigen WeiachBlog-Beitrag.

Quelle
  • Staatlich geförderte Ueberfremdung. [Kiesabbau-Bewilligung für Haniel]. In: Neue Zürcher Zeitung, 30. Juni 1961.

Frühere Artikel zum Thema Weiacher Kies AG

Mittwoch, 29. Juni 2011

Juniwetter 1961: immer kalte Dusche im Heumonat

Der Juni 2011 hatte etwas apriliges und zum Schluss ist er nun ein richtiger Sommermonat mit Hitze und Gewittern geworden. Dass sich die Witterung im Juni vor 50 Jahren irgendwie ähnlich anliess, darüber berichtet Walter Zollinger in der Jahreschronik 1961:

«Juni. Die ersten zwei Wochen des sogenannten Heumonates enttäuschten schwer; wohl zeigte das Thermometer immer ordentliche Temperaturen zwischen 9 bis 13° an den Morgen, zw. 13 bis 19° mittags und zw. 12 bis 20° abends. Dagegen verhüllte sich der Himmel beständig: "Bedeckt", "bedeckt bis stark bewölkt", "neblig", "Hochnebel", so lauten die Prädikate dieser Morgen. Etlichemal verzeichnete ich gar "Regen", "regnerisch", "arge Regennacht", "Regenschauer". Wenn auch an 4 Nachmittagen die Sonne ein Einsehen tat, Heuwetter war das eben bisher doch ganz und gar nicht.! Die Bauern erhofften vom "Mäder" (8.6.) eine Aenderung zum Bessern; sie traf aber nicht ein. Erst vom 14.6. an kehrte es, und nun folgten schöne, sonnige Tage, z.T. sogar "düppige" Nachmittage u. recht angenehme Abende (18 bis 27° nachm.) bis zum Monatsende. Nur viermal erfolgten kürzere gewittrige Schauer, meist am späten Nachmittag. So konnte der Heuet nun, allerdings arg verspätet, zuende geführt werden; also ist er doch ein halber Heumonat gewesen, der Juni 1961, trotz dem wenig Gutes versprechenden Anfang!»

Quellen
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1961 - S. 4-5. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1961].

Donnerstag, 23. Juni 2011

Grosses Geläuf vor der Wahl von Pfr. Seeholzer

Während es heute mitunter schwierig ist, eine vakante Pfarrstelle zu besetzen und man die Pfarrer aus deutschen Landen importieren muss, gab es zu Zeiten des Ancien Régime mehr als genug Bewerber auf Zürcher Pfarrstellen. 

Die Anwärter, Exspektanten genannt, mussten deshalb in der Regel mehrere Jahre warten (zwischen 1651 und 1660 ca. 5 Jahre) und in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt als Hilfspfarrer oder Lehrer verdienen - teils auch in Auslandeinsätzen, z.B. als Feldprediger bei zürcherischen Regimentern in Venedig oder Frankreich. Jahr für Jahr stiegen sie dafür auf der Warteliste nach oben. 

«Pfrunden lauffen» 

Einige angehende Pfarrer versuchten, in eine bessere Position zu kommen, indem sie sich an massgebende Personen der Wahlbehörde heranmachten. Sie betrieben nicht nur gezielt Networking, sondern wandten auch alle möglichen erlaubten und unerlaubten Tricks an, vom Einheiraten über das Angebot, einige Zeit ohne Lohn zu arbeiten bis hin zur eigentlichen Bestechung.

Über diesen Konkurrenzkampf berichtet Lorenz Heiligensetzer in seiner Dissertation «Getreue Kirchendiener - gefährdete Pfarrherren: Deutschschweizer Prädikanten des 17. Jahrhunderts in ihren Lebensbeschreibungen». Darin wertet er u.a. ein vom Pfarrer Peter Füssli verfasstes Manuskript aus, das in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich aufbewahrte «Memoriale pro Petro Fuesslino, V.D.M.» (Signatur: Ms. G 467). [V.D.M. steht für: Verbi Divini Minister, also: Diener des Gottesworts] 

Zustände wie bei den Katholiken 

Füssli war selber auf der Warteliste und fühlte sich ungerecht behandelt, da mehrfach weiter unten Platzierte als er frei gewordene und vom Zürcher Rat zu besetzende Pfarrstellen erhielten. Von der real existierenden Vergabepraxis hielt er daher nicht viel: 

«Sonst war es diser zeit ein ellend wesen in unserem Stand. Es gieng alles Simonisch zu. Die Pfrunden wurden gekaufft, erloffen, weybet, und weiß nit was alles. O seculum perditionis [= Jahrhundert des Verderbens]! Es gienge zu, wie mit der pfaffereyen im Pabstum.» (Füsslis Memoriale, fol. 69r, zit. n. Heiligensetzer) 

Dass es dabei wenig transparent zu- und herging, wird in obigem Zitat von Füssli heftig beklagt. Der Verweis auf Simon den Zauberer aus der Apostelgeschichte (Apg 8, 18) ist überdeutlich. Viele Pfarrstellen, so Füssli, würden ohne ordentliches Berufungsverfahren besetzt und das teils bereits vor dem Ableben des Vorgängers. 

[Nachtrag vom 23. April 2023: Letztlich impliziert Füssli mit dem Begriff «simonisch», dass im Hintergrund Simonie betrieben wurde, also Ämterkauf. Er könnte mit der Anspielung auch gemeint haben, dass Schmiergelder gezahlt wurden.]

Ein Pfarrer musste eigentlich aus mehreren Kandidaten gewählt werden. Und offiziell sollten der Dreiervorschlag (das, was man heute «short list» nennt) mit Kandidaten aus den am längsten auf der Warteliste stehenden Exspektanten besetzt werden. Auch Kirchendiener sind halt nur Menschen, wenn es um irdische Bedürfnisse geht. 

Gerangel um die Wahl des Weiacher Pfarrers, 1659

Füsslis Memoriale enthält ein Verzeichnis aller Pfrundvergaben und der Verfasser merkt dabei auch in einigen Fällen an, was unsauber gelaufen war: 

«So wurde Füssli zufolge Hans Jacob Meister (1631-1711) "heimlich" 1658 zum Nachfolger seines Vaters in Lufingen erwählt, während es bei der Wahl von Hans Rudolf Seeholzer (1630-93) nach Weiach 1659 ein "gar groß geläuff" gegeben habe, vgl. Füsslis Memoriale, fol. 69v und 70r.» (Heiligensetzer, S. 159, Fn-140) 

Selbst vergleichsweise wenig lukrative Pfarreien wie die von Weyach waren Mitte des 17. Jahrhunderts also trotzdem begehrt, denn da konnte man sich wenigstens durch gute Arbeit für besser bezahlte Pfründe empfehlen.

Literatur
  • Heiligensetzer, L.: Getreue Kirchendiener - gefährdete Pfarrherren: Deutschschweizer Prädikanten des 17. Jahrhunderts in ihren Lebensbeschreibungen. Band 15 von Selbstzeugnisse der Neuzeit. Verlag Böhlau, 2006.

Mittwoch, 22. Juni 2011

Werbung für den Weyacher Postboten, Februar 1762

Ende Oktober 2010 wurde auf WeiachBlog die Vermutung geäussert, dass die Gemeinde bereits im 18. Jahrhundert über einen offiziellen Kurierdienst in die Hauptstadt verfügt habe (vgl. Zürich-Bote bereits im 18. Jahrhundert unterwegs? WeiachBlog, Nr. 943, 28. Oktober 2010). Dieser sogenannte Zürich-Bote war der Vorläufer der späteren Postangestellten, von der Kantonal-Post bis zur Schweizerischen Post von heute.

Schon vor 250 Jahren

Nun liegt der schriftliche Beweis vor, dass es das Boten-Amt bereits vor fast genau 250 Jahren, d.h. in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gegeben hat.

In den «Donnstags-Nachrichten», einem in der Stadt Zürich herausgegebenen Anzeigeblatt, in dem auch Private inserieren konnten, findet man in «No. VI. Den 11. Hornung, 1762» auf Seite 5 unter «Verschiedene Nachrichten» das folgende Inserat, gerichtet an E.E. Publico, d.h. «ein ehrenwertes» Publikum:

«7. Ulrich Baumgartner, Bott gen Weyach, thut E.E. Publico kund und zu wissen, daß er seine Einkehr bey Herrn Vogel, an der Marktgaß, hat, von wannen er Freytags um 11. Uhr abgehet; er recommandirt sich jedermann auf das beste, Brief oder andere Sachen gen Weyach oder Keiserstuhl in allen Treuen zu verrichten.»

Nebeneinnahmen erlaubt

Mit anderen Worten: es gab damals einmal wöchentlich eine amtliche Postverbindung von Weyach nach Zürich und zurück. Da musste der damalige Stelleninhaber Baumgartner früh aufstehen, hat man doch von Weiach in die Stadt gut 5 Stunden zu Fuss. Immerhin hatte er - wie man dem Inserat entnehmen kann - die Erlaubnis, auch private Post mitzunehmen. Gegen entsprechende Bezahlung versteht sich.

Dass Baumgartner im 18. Jahrhundert nicht der einzige Zürich-Bote war, sondern dieses Amt auch Angehörige anderer Familien innehatten, zeigt die amtliche Mitteilung im Zürcherischen Wochen-Blatt, Nro. 38, Donnstag den 13. May 1802, mit der «Jakob Meyenhofer, Botten Sohn von Weyach» gerichtlich vorgeladen wurde.

Update für die «Dorfchronik»

Die entsprechende Passage über den Postdienst in der Monografie Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes:

«Bereits um 1800 hatte die Gemeinde ihre Stadtboten, die vor allem die amtliche Post für den Staat und das Militärwesen zu vermitteln hatten. Anno 1835 stellte Weiach dann einen eigenen Zürcher Freitagsboten in Jakob Meyer, der im einstigen Winzelnhof wohnte. Dieser führte auch private Aufträge nach und von der Stadt aus. Bei starkem Verkehr bewilligte man ihm ein Pferd. Später war es ein weiterer Gemeindebürger namens Griesser, der jetzt schon zweimal wöchentlich und per Fuhrwerk zur Stadt fuhr.» (Ausgabe 2009, S. 50)

ist somit überholt und wird in einer aktualisierten Fassung überarbeitet.

Nachtrag vom 23. Juni

Die oben erwähnte Neufassung ist mit folgendem Wortlaut eingeflossen:

«Die Gemeinde Weiach verfügte bereits vor 250 Jahren über einen eigenen «Zürich-Bott», einen amtlichen Boten, der die Post für den Staat und das Militärwesen zwischen Weyach und der Stadt zu vermitteln hatte. In den «Donnstags-Nachrichten» vom 11. Februar 1762 tat nämlich «Ulrich Baumgartner, Bott gen Weyach» dem Stadtzürcher Publikum in einem Inserat kund, er transportiere jeden Freitag «Brief oder andere Sachen gen Weyach oder Keiserstuhl». Anno 1835 war Jakob Meyer, der im einstigen Winzelnhof wohnte, der Weiacher Freitagsbote. Er führte wie schon seine Vorgänger auch private Aufträge aus. Bei starkem Verkehr bewilligte man ihm ein Pferd. Später war es ein weiterer Gemeindebürger namens Griesser, der jetzt schon zweimal wöchentlich und per Fuhrwerk zur Stadt fuhr. Als dann 1847/50 die Strasse Stadel–Niederglatt–Rümlang ausgebaut war, kam ab 1. Juni 1852 sogar ein Postwagenkurs von Kaiserstuhl bis Zürich zustande.» (Brandenberger, U.: Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Vierte, überarbeitete Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Online-Ausgabe Juni 2011, S. 50)

Verfügbar ist die Ausgabe Juni 2011 hier: pdf, 3.08 MB.

Dienstag, 21. Juni 2011

Was Print-on-demand heute kostet

Die «Weiacher Geschichte(n)» haben in den zehn Jahren ihres Erscheinens (1999-2009) einen beträchtlichen Umfang erreicht. Interessenten für eine Printausgabe müssen daher Geduld aufbringen und ziemlich tief in die Tasche greifen.

Vor einigen Tagen schrieb mir eine Frau M. aus dem aargauischen Schöftland:

«Im Internet bin ich auf Ihre Weiacher Geschichten gestossen. Kann man dieses "Büchlein" bei Ihnen beziehen? Ich möchte meiner Mutter damit ein Geschenk machen. Sie ist in Weiach aufgewachsen.»

Meine Antwort:

«Guten Abend Frau M.,

es freut mich, dass die Weiacher Geschichte(n) bei Heimweh-Weychern Anklang finden und Sie sie Ihrer Mutter schenken möchten.

Die Gesamtausgabe der Weiacher Geschichte(n) ist allerdings eher ein "Wälzer" als ein "Büchlein", da mehr als 500 A4-Seiten stark (genau: XVII + 516 S., vgl. Inhaltsverzeichnis).

Auch der die Geschichte(n) begleitende und weiterführende WeiachBlog umfasst als Word-Datei bereits rund 1400 Seiten.


Print-Ausgabe: nur in Einzelanfertigung

Bislang gibt es noch keine Printausgabe, die an Lager liegt oder über einen Print-on-demand-Verlag beziehbar wäre. Lediglich das Staatsarchiv des Kantons Zürich verfügt über eine von diesem selbst erstellte Druckausgabe (allerdings nicht vollständig, sondern nur bis 2006 reichend).

Wenn Sie also - wie ich annehme - eine vollständige Printausgabe möchten, dann müsste man sich darüber unterhalten, ob doppelseitiger Druck gewünscht ist und wie sich die Bindung bei rund 265 Blatt einigermassen dauerhaft hinbekommen lässt. Bei einseitigem Druck sollte man auf zwei Bände (oder mehr) tendieren.

Die günstigste Möglichkeit ist sicher, die 120 Dateien samt Inhaltsverzeichnis herunterzuladen, auszudrucken und sie entweder in einem Ordner abzuheften oder in einem Copyshop portionenweise mit Klebebindung zu Heften verarbeiten zu lassen. Hardcover und Fadenbindung sind dabei teurer.

Bei den Druckkosten fällt auch die Farbe ins Gewicht. Farbkopien sind massiv teurer als Schwarzweisskopien. In den meisten Fällen reicht es aus, Graustufendruck einzusetzen, bei einigen Seiten aber bringt die Farbe wirklichen Mehrwert.

Welche Ausstattung haben Sie sich vorgestellt?

N.B.: es gibt auch noch die 80-seitige Monografie "Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes" (Vierte, überarbeitete Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach»). Diese ist als Schwarzweissdruck - solange Vorrat - bei der Gemeindekanzlei Weiach für (meines Wissen) rund 10 Franken erhältlich.
»

Die Monografie als Einstieg

Einige Stunden später erreichte mich die folgende Antwort:

«Ich war mir des Umfang dieses Werkes gar nicht bewusst. Ich meinte irrtümlicherweise, dass es sich dabei um ein 17-seitiges Büchlein handelt. Dann kommt dann schon eher die von Ihnen unter N.B. erwähnte 80-seitige Monografie Weiach in Frage. Ich möchte Ihnen trotzdem für Ihre ausführlichen Informationen danken und mich gleichzeitig für mein Versehen entschuldigen.»

Kein Problem, Frau M.! Deshalb war die Antwort ja auch ausführlich gehalten. Wer sich nach den 80 Seiten und der Durchsicht der Fussnoten noch für die «Weiacher Geschichte(n)» interessiert, den schrecken dann wohl auch ein halbes Tausend Seiten nicht ab.

Zuhause ist's womöglich teuer

Folgende Bemerkungen seien diesem Schriftwechsel noch beigefügt: Marke Eigenbau (auf dem heimischen Printer ausdrucken, lochen und in einem Bundesordner ablegen) ist nicht unbedingt am günstigsten! Es hängt stark davon ab, welche Druckkosten pro Seite im Vergleich mit einem professionellen Angebot der Print-on-demand-Branche entstehen.

Als Hinweis mögen folgende Zahlen dienen: Bei 536 Druckseiten, wovon 25 farbig, im Format A4, gebunden mit Hardcover und gerundetem Rücken, zahlt man bei BOD.ch rund 129 Franken, mit Softcover immer noch 114 Franken, Mehrwertsteuer nicht inbegriffen. Die im deutschen Norderstedt angesiedelte Firma geht bei dieser Kalkulation von einer Auflage von 1-24 Exemplaren aus.

BOD.ch empfiehlt einen Ladenpreis von rund 95 Euro (ausgehend von 10% Marge). Schweizer Autoren müssen allerdings mit dem Wechselkurs-Zerfall rechnen und eine höhere Marge kalkulieren, sonst zahlen sie bei jedem im deutschen Buchhandel verkauften Exemplar drauf. Je tiefer der Euro zum Franken abstürzt desto mehr. Nicht zu vergessen sind auch die horrenden Zolltaxen der Schweizerischen Post (Druck in Deutschland und Import in die Schweiz).

Print-on-demand in CH statt D: Offerten lohnen sich!

Schweizer Anbieter sind dagegen durchaus konkurrenzfähig. Hier die heutige Offerte von http://www.edubook.ch/ im aargauischen Merenschwand für die oben aufgeführten 536 Seiten:
511 Seiten sw, doppelseitig; 25 Seiten farbig, doppelseitig.
Softcover laminiert mit Klebebindung.

50 Exemplare 2435.- (Preis pro Expl.: 48.70)
20 Exemplare 1228.- (Preis pro Expl.: 61.40)
10 Exemplare 855.-(Preis pro Expl.: 85.50)
5 Exemplare 625.- (Preis pro Expl.: 125.-)

Bei einer Kleinstauflage ist man mit dem Schweizer Anbieter besser bedient. Und zahlt erst noch keine Zollgebühren.

Zu aktuellen Preisen würde die Gesamtausgabe «Weiacher Geschichte(n)» also auf maximal 125.- plus Porto und Verpackung zu stehen kommen.

Montag, 20. Juni 2011

Kiesbeteiligung? Kantonsrat bildet Spezialkommission.

Mit Datum vom 25. Mai 1961 stellte der Regierungsrat dem Kantonsrat den Antrag, der Staat solle sich am Kiesabbau in Weiach beteiligen (vgl. WeiachBlog vom 8. Juni 2011).

Wie man dem Ratsprotokoll entnehmen kann, wollte das Parlament die Angelegenheit genauer unter die Lupe nehmen und gründete zu diesem Zweck am Montag, 5. Juni 1961 in der 69. Sitzung der Legislatur einen Sonderausschuss:

«Vorlage 946, Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach, wird auf Antrag von H. Frei-Zürich an eine Spezialkommission von 15 Mitgliedern überwiesen.» (530. Mitteilungen, Nr. 7)

Fünfzehn Mitglieder!

Die Wahl der Kommission wurde in der 70. Sitzung vom 19. Juni 1961 bekanntgegeben (542. Mitteilungen, Nr. 8):

«Das Büro hat zu Mitgliedern der Kommission für Beratung des Antrages des Regierungsrates über die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach (Vorlage 946) gewählt:

1. Frei Hans, Zürich (Präsident)
2. Bosshart Ernst, Bülach
3. Burkhart Ernst, Bassersdorf
4. Deller Walter, Winterthur
5. Duttweiler Hans, Dr., Zürich
6. Egli Jules, Kempten
7. Gerteis Heinrich, Winterthur
8. Huber Fridolin, Herrliberg
9. Jucker Hans, Saland
10. Köppel Kurt, Zürich
11. Krafft Erich, Dr., Aesch bei Birmensdorf
12. Kramer August, Rafz
13. Wild Rudolf, Zürich
14. Winiger Max, Zürich
15. Wydler Werner, Zürich
Sekretär: Stutz Ernst, Bäretswil
»

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1585 und 1609. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS

Mittwoch, 8. Juni 2011

Regierungsrat will Kanton an Weiacher Kies beteiligen

Vor 50 Jahren und einigen Tagen stellte die Zürcher Regierung Antrag ans Parlament.

Ihr Ziel: eine Beteiligung des Kantons am Abbau von Kies, dem einzigen auf seinem Gebiet in nennenswerten Quantitäten vorhandenen Rohstoff.

Nachstehend der volle Wortlaut:

«946 Antrag des Regierungsrates vom 25. Mai 1961

Beschluss des Kantonsrates über die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach

(Vom ......)

Der Kantonsrat, nach Einsicht eines Antrages des Regierungsrates, beschliesst:

I. Für die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach wird ein Kredit von Fr. 1 000 000.- bewilligt.

II. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.

IV. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

Weisung

In den nächsten 10 Jahren werden für den Strassenbau im Kanton Zürich schätzungsweise 4 Millionen Kubikmeter Wand- und Betonkies benötigt. Es handelt sich hierbei um einen zusätzlichen Bedarf, der durch die bevorstehenden grossen Bauaufgaben im Strassenwesen bedingt ist. Schon bisher stiess aber die Deckung des Bedarfes an Kies auf zunehmende Schwierigkeiten. Diese rühren daher, dass ein grosser Teil des Kantons Zürich nur wenig nutzbaren Kies von genügender Qualität aufweist und dass nur einzelne gut ausgebaute Grossanlagen mit Bahnanschlüssen bestehen. Bahnanschlüsse sind notwendig, um die Verbindung zum Verbraucher zu gewährleisten. Die heutige Verkehrssituation verlangt nämlich dringend, die Kiestransporte den ohnehin überlasteten Strassen nach Möglichkeit fernzuhalten.
»

Dem Regierungsrat ging es also um die proaktive Sicherung dieses knappen Guts für die nahe Zukunft. In Weiach war ein Bahnanschluss geplant (und wurde später auch erstellt), deshalb erschien dem Regierungsrat eine Beteiligung besonders interessant.

Was das Kantonsparlament vom gouvernementalen Vorschlag hielt wird Gegenstand einiger späterer Artikel sein.

Kieswerke fallen nicht unter das Bergwerkregal

Hier soll nur noch kurz erläutert werden, weshalb der Staat nicht einfach das Bergregal beanspruchte. Wäre es um Metallerze oder dergleichen gegangen, dann hätte der Kanton seine Hand auf diese Bodenschätze legen können. Bei Kieswerken geht das nicht.

Das kantonale «Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB)» vom 2. April 1911 bestimmt nämlich in § 148:

«Das Bergwerkregal erstreckt sich auf alle metallischen Erze, auf alle Salzarten und die Salzquellen und auf alle fossilen Brenn- und Leuchtstoffe, wie Schwefel, Stein-, Braun- und Schieferkohle. Unter das Regal fallen nicht: Steinbrüche, Erden, Salpeter, Heilquellen, Torf.» (heisst: diese Bodenschätze sind Eigentum des Staates Zürich).

Frühere Artikel zum Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies