Donnerstag, 30. September 2021

Der Plan des Weiacher Kirchenbezirks von 1921

Gestern und heute vor 100 Jahren hat ein Grundbuchgeometer namens Knupp die Daten der «Pfrundlokalität Weiach» aufgenommen und darauf basierend einen exakten Plan gezeichnet, der den gesamten heute als «Kirchenbezirk» bezeichneten Bereich umfasst:























Im Vergleich zur Situation von 1821 (siehe WeiachBlog Nr. 1520) sind die Pfrundgüter geschrumpft. Verkauft worden waren die nordöstlich gelegene Wiese (die 2004 zum neuen Friedhofsteil Fuori le mure wurde), sowie die Grünlandparzelle auf der Hofwisen (dem Areal, das heute noch teilweise unüberbaut zwischen Oberdorf und Chälen liegt und zum guten Teil zum Schulgelände gehört).

Das Reich des damaligen Pfarrers Albert Kilchsperger und seiner Frau Elisa Meierhofer beschränkte sich also auf den eigentlichen Pfarrgarten südwestlich des Pfarrhauses (von Mauer gegen die Büelstrasse eingefriedet) sowie den Hofraum zwischen Waschhaus, Pfarrscheune und Pfarrhaus.

Seit dem Abbruch der südwestlichen Friedhofsmauer samt dem Torbogen im Jahre 1838 mussten die Kirchgänger nicht mehr den Pfarrhof durchqueren, um in den Friedhof und zur Kirche zu gelangen. Die beiden Bereiche waren seither entflochten. 

Zwecks Friedhoferweiterung hat man neu eine näher an der Büelstrasse liegende Mauer mit Bogen gebaut und das Terrain dahinter aufgefüllt. Platz wurde auch dadurch geschaffen, dass damals das alte Pfarrwaschhaus abgebrochen und Richtung Pfarrscheune ein Neubau erstellt wurde (vgl. den Vertrag zwischen dem kantonalen Baudepartement (als Eigentümervertreter des Pfarrhauses) und der Gemeinde Weiach (als Eigentümerin des Friedhofes und der Kirche), StAZH M 30.606).  


Zoomen wir auf dem Plan etwas näher, dann fallen zwei Details auf, die anders sind als heute:
  • an der Verbindungsmauer von 1859 zwischen dem Alten Gemeindehaus (erbaut 1857) und der Kirche ist aussen das Spritzenhaus angebaut. Zumindest Teile der Feuerwehrausrüstung waren also vor hundert Jahren nicht im Erdgeschoss des Gemeindehauses gelagert;
  • auf dem Pfrundgrundstück selber findet man ungefähr dort, wo sich heute eine Feuerstelle befindet, ein Bienenhaus, das als Eigentum des Pfarrers ausgewiesen ist.
Verschieben wir den Ausschnitt nach rechts, dann sieht man, dass sich die Südecke des Pfarrgartens damals weiter in Richtung Oberdorfstrasse erstreckt hat als heute. Der 1921 vermerkte Nachbar, Wagnermeister Johann Stuber, verfügte noch über weniger Platz als sein Nachfolger Albert Erb, der dem Kanton eine Fläche von 100 Quadratmetern abkaufen und nur deshalb 1955 einen Schopf erstellen konnte (vgl. WeiachBlog Nr. 1602). Eine Ecke dieses Lagergebäudes (heutige Assek-Nr. 247) steht nämlich auf der alten Parzellengrenze.


Was man auf diesem Ausschnitt auch sehr schön sieht, ist die  Richtungsangabe «nach Raat» auf der als «Gemeinde-Strasse» bezeichneten Büelstrasse. Sie korrespondiert auf der anderen Seite des Plans mit  «nach Kaiserstuhl» und diese beiden Angaben verraten den alten Verlauf der Hauptstrasse von Kaiserstuhl über Raat nach Zürich, als man die Stadlerstrasse noch nicht auf dem Reissbrett geplant und 1845/46 als «Kunststrasse» erstellt hatte (vgl. WeiachBlog Nr. 1511). Die alte Strasse verlief nämlich am Pfarrhaus vorbei. Und daran sieht man auch, dass Geometer Knupp alte Pläne vorgelegen haben müssen (vielleicht auch der von 1838; StAZH PLAN R 1190). 


Zum Plan gehörte selbstverständlich auch ein Flächenverzeichnis. Der Ersteller war schliesslich Grundbuchgeometer. Die Assekuranznummern sind diejenigen, die zwischen 1895 und 1955 Gültigkeit hatten. Und die Flächenangaben zeigen ein Total von 1982 m2, also rund 40 m2 weniger als in WeiachBlog Nr. 1602 errechnet.


Quelle
  • Situationsplan über die Pfrundlokalität Weiach. Pfrundlokalität mit Kirche, Pfarrhaus und Umgebung; Grundriss. Mit Verzeichnis der Flächeninhalte der Gebäude und Güter sowie mit Angabe der Namen der Eigentümer von angrenzenden Privatgrundstücken und -gebäuden. Entstehungszeitraum: 29.-30.9.1921. Massstab: 1 : 200 (Massstabsleiste von 40 Meter). Format B x H (cm): 80.0 x 50.0. Tinte, Grafitstift, Aquarell. Papier auf Gewebe. Signatur: StAZH PLAN R 1841.
Literatur
  • Brandenberger, U.: Wie sich der Kirchenbezirk Weiach seit 1821 verändert hat. WeiachBlog Nr. 1520 v. 5. Juni 2020.
  • Brandenberger, U.: Wie gross war eine Weiacher Jucharte im Jahre 1821? WeiachBlog Nr. 1602 v. 16. Oktober 2020.

Mittwoch, 29. September 2021

«Erfahrungen und Erwartungen zählen nicht»

Ein Gastbeitrag von Michael Frauchiger, Im See 20, zum letzten Abstimmungssonntag

Weiach ist die politisch wohl interessanteste Gemeinde im Zürcher Unterland. Zumindest für mich als «Zuzüger». Als Stadtkind, aufgewachsen in Winterthur, bin ich mich Parteien und dadurch voraussehbare Ausgangslagen gewöhnt. Ich wurde jedoch eines Besseren belehrt in dieser schönen Gemeinde. Nichts ist vorhersehbar, nichts ist sicher, nichts kommt so wie gedacht und oder erwartet.

Als ich anfangs August 2016 nach Weiach zog, fand ich es schon speziell, dass 4 von 5 Gemeinderäten Parteilos waren. Nach den Wahlen und dem Parteiaustritt von Thomas Steinmann waren es sogar 5 von 5 Parteilose. Für mich als jemand der stets die Parteizugehörigkeit als Grund-Kompass sah, erst etwas eigen. Ich habe mich in den letzten fünf Jahren in diese Gemeinde eingelebt, versuche das Wahl- und Abstimmungsverhalten zu verstehen und bin immer wieder erstaunt. Immer wieder aufs neue. 

Zuletzt am Sonntag, 26.9.2021. Es standen 2 eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: Die «99 %-Initiative» der JUSO, welche auch in Weiach erwartungsgemäss deutlich verworfen wurde und die Gesetzesänderung zur «Ehe für alle». 

Bild: Ja-Stimmen-Anteile «Ehe für alle»

Als Koordinator des SVP-JA zur Ehe für alle-Komitees habe ich in einer Gemeinde wie Weiach, wo doch bei den National- und Ständeratswahlen 2019 immerhin 56 % die SVP wählten, beim besten Willen nicht erwartet, dass die Vorlage so deutlich angenommen wird. Nein, ehrlich, ich habe eigentlich erwartet, dass die Vorlage in unserer Gemeinde abgelehnt wird. Dass das Ja mit 57 % ziemlich deutlich ausfällt, überraschte mich positiv.

Wieso erwartet man in Weiach eigentlich ein Nein, auch zu einer Vorlage, die generell nicht umstritten war in der Schweiz? Für mich liegt das in diversen Punkten. 

Die Weycher Stimmbürger entscheiden nicht nach Mainstream, Umfrageergebnissen oder sonst was. Nein, sie haben sich immer selbst treu an das gehalten, was für uns das Beste ist. Das ist eine Eigenschaft, welche ich in dieser Gemeinde enorm schätze. 

Den Weycherinnen und Weychern soll nicht gesagt werden, was das Beste ist oder das Schlechteste, zuletzt zeigte sich dies auch bei der Abstimmung über den Schulhauskredit. Von allen Seiten wurde gesagt, wie wichtig ein JA sei, aber die Weycher haben anders entschieden (vgl. WeiachBlog Nr. 1535). Dies sieht man nicht oft in kleinen Gemeinden.

Weiach ist und bleibt für mich eine der spannendsten Gemeinden im Unterland. In politischen Angelegenheiten, ob auf Gemeinde-, Bezirks- oder auch auf Kantonsebene, zeichnet sich Weiach durch seinen stets selbst gewählten Weg aus und das ist etwas, was in dieser Gemeinde beibehalten werden soll und muss.

Ihr Michael Frauchiger


[Lektorat, Verlinkungen und Bilder: Redaktion WeiachBlog]

Dienstag, 28. September 2021

Die älteste Erwähnung des Weiacher Dorfgerichts

Die Gemeinde Weiach hatte im 17. und 18. Jahrhundert bekanntlich das Privileg, über ein eigenes Dorfgericht zu verfügen, vor dem selbst Tötungsdelikte verhandelt wurden. Wenn auch nur um summarisch festzustellen, dass eine höhere Instanz zuständig sei. 

Eine solche lokale Richterbank stellten damals längst nicht mehr alle Dorfschaften. Im Falle von Weiach blieb das sonst ab der Frühen Neuzeit sukzessive zugunsten des Amtsgerichts abgeschaffte Dorfgericht nur deshalb bis zum Ende des Ancien Régime erhalten, weil die Konkurrenz zwischen dem Fürstbistum Konstanz (Niedergerichtsherr) und dem Zürcher Stadtstaat (Hochgerichtsherr) eine derartige Delegation nach unten quasi erzwungen hat. 

Entstanden ist das Dorfgericht mutmasslich aus dem Twing und Bann des Niedergerichtsherrn heraus. Diese Funktion lag seit 1295 beim Fürstbistum Konstanz. 

Notarielles Grundstücksgeschäft vor einem Ad-hoc-Gericht

Folgt man der Auffassung von Thomas Weibel im Rechtsquellenband Neuamt von 1996, dann gab es unser Dorfgericht nachweislich seit Spätherbst 1352, also bereits Jahrzehnte vor dem Übergang der Hochgerichtsbarkeit an die Stadt Zürich im 15. Jahrhundert (Pfandsache Grafschaft Kyburg 1424 bzw. Eigentumsübergang Neuamt 1442). Die Anmerkung 3 zu RQNA Nr. 193 hält fest:

«Im Spätmittelalter gab es auch zu Weiach noch keine feste Richterbank. Im Zusammenhang mit einer 1352 vor dem Gericht zu Weiach getätigten Aufgabe eines Hofes ist vermerkt:

Dis beschach ze Wiiach, da ze gegen waren: Joh[ans] Wirch, Stadlers, Cuonrat Wirch, sin bruoder, Peter Meiier von Herdern, Joh[ans] von Stadeln, Joh[ans] Meiier von Wiiach, Cuonrat Meiier, sin bruoder, Lütolt Meiier, Uolrich und ander erber lüten vil.

Den Vorsitz des Gerichtes hatte Cuonrat, der vogt schulthesse ze Keyserstuol, inne (StAZH C II 6 Nr. 769).»

Bei diesem Hof handelt es sich um den sog. Büel-Hof, der einen grossen Teil der damals bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet von Weiach umfasste (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 52 und Nr. 54). 

Mit der «Aufgabe» ist nicht gemeint, dass die Bewirtschaftung eingestellt wurde, vielmehr haben die Lehensnehmer dem Lehensherr (hier das Kloster St. Blasien) den Hof gegen Zahlung einer Entschädigung zurückgegeben, sodass dieser ihn neu verleihen konnte bzw. musste.

Quelle

  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 439. [RQNA 193 Anmerkung 3]

Montag, 27. September 2021

Leeberen. Kantonale Scheuklappen in der Flurnamenforschung

Was auch immer man im Leben vorhat: Die für die Zielerreichung aufzuwendenden Ressourcen sind begrenzt. Man muss sich also einschränken. 

Wenn es gilt, Material für ein Orts- und Flurnamenbuch des Kantons Zürich zu sammeln, heisst das: Konzentration der Quellen auf das Kantonsgebiet. Für die historischen Belege also: Urkundenbücher und Regestenwerke über den Kanton Zürich sowie im Staatsarchiv des Kantons Zürich verfügbare Urbare durchforsten.

Aargauer Urkunden vergessen

Dabei kann man den Fokus aber auch zu eng setzen, wie man an den in den 1950er- bis 1970er-Jahren von Bruno Boesch (1911-1981) und Jörg Rutishauser im Hinblick auf ein Zürcher Namenbuch aufgenommenen Daten sieht. Auf diese Vorarbeiten stützen sich nämlich die aktuell von Mitarbeiterinnen des Schweizerischen Idiotikons verfassten Texte für das Zürcher Siedlungsnamenbuch, die gerade sukzessive in die Online-Datenbank von ortsnamen.ch eingearbeitet werden.

Eine Quelle fehlt da durchwegs: das Urkundenbuch über das Stadtarchiv Kaiserstuhl, das 1955 als Nr. 13 in der Reihe Aargauer Urkunden erschienen ist. Der Bearbeiter dieses Bandes, Paul Kläui (1908-1964), hat die Regesten teils sehr ausführlich gestaltet und in einigen Fällen ganze Flurnamenverzeichnisse ins gedruckte Werk eingerückt. Da Kaiserstuhl als Sitz des Priesters einer Grosspfarrei sowie als Wirtschaftszentrum für die ganze Region Bedeutung hatte, sind neben Urkunden, die Weiach betreffen, u.a. auch solche enthalten, in denen es um Steinmaur, Raat oder Windlach geht. Für diese vier zürcherischen Ortschaften vermerkt Kläui im Namenregister auch Flurnamen.

Nicht erst im 16. Jahrhundert erwähnt

Die meisten der Weiacher Flurnamenbelege stammen aus dem 16. Jahrhundert und sind damit nicht älter als die aus Urbaren gezogenen Fundstellen nach Boesch/Rutishauser. Für den Flurnamen Leeberen (https://search.ortsnamen.ch/de/record/7063757) hingegen stösst man auf eine wesentlich ältere Fundstelle: in einer Pergamenturkunde mit abgefallenem Siegel, ausgestellt im Jahre 1407!

Das Regest Nr. 43 (AU XIII, S. 29) ist datiert auf «samstag nach sant Uolrichs tag des bischofs», d.h. den 9. Juli und lautet:

«Vor Pantlion von Mandach, schultheiss ze Keiserstuol, der im Namen des hochwirdigen fuirsten bischofs Albrechtz von Konstanz ze Keiserstuol in der stat an offner strasse zu Gericht sitzt, verkaufen Cuonrat Gaessler und mit im sin tochter Gret dem Johans Scherer genant Bik ein wisen und ein aeckerli dar an, die gelegen werin ze Lewren an Wigacher bach, die ze der obren siten stosset an Johans Saltzmans wisen und ze der nidren siten an Cuonratz Wirtz wisen und ze der vordren siten an des Rafzers wisen, um 14 1/2 Pfund hlr. für ledig eigen. Fertigungs- und Währschaftsformel. Siegler: der Schultheiß. - Orig. Perg. StAK Urk. 30. S. abgef.» (vollständiger Originaltext; kursive Abschnitte von Kläui)

Das verkaufte landwirtschaftliche Grundstück befindet sich eindeutig auf Weiacher Gemeindegebiet, nämlich am «Wigacher bach» (Schreibweise mit g im Kanzleistil), d.h. dem Dorfbach nördlich des heutigen Dorfkerns.

Abb.: Die Archäologische Zone Nr. 4 Weiach-Leeberen 
(Quelle: Kantonsarchäologie Zürich auf maps.zh.ch)

Der Flurname «Lewren» passt in der Schreibweise zu «vnder Lewern» (1526 in StAZH G I 164, 644v), bzw. «bj der Oberen Leweren» (1560 in StAZH F II a 318, 250.) aus der Sammlung Boesch/Rutishauser.

Und man kann sogar anhand der Anstösser Vermutungen darüber anstellen, wo sich das Verkaufsobjekt exakt befunden hat, nämlich direkt am Ostrand des Bacheinschnitts, sehr nahe an den nicht konservierten Fundamentresten des zweiten spätrömischen Wachtturmes auf Weiacher Gebiet. Denn «obren siten» dürfte sich hier auf die Laufrichtung des Bachs beziehen, d.h. südlich. «Vordren siten» wäre dann in Richtung Rheinsfelden und die hintere Seite das Bachtobel.

Ein wehrhafter Heiliger

Der oben erwähnte Festtag des Hl. Ulrich ist der 4. Juli, der 1407 auf einen Montag fiel. Dieser Heilige wurde auch im Machtbereich des Bistums Konstanz verehrt. Es handelt sich um Ulrich von Augsburg, (890-973), einen Abkömmling des Hochadels, der sich bei den Ungarneinfällen schon 924 und bis zur Schlacht auf dem Lechfeld am 10. August 955 grosse Verdienste erworben hat. Er soll sich durch persönliche Tapferkeit im Kampf ausgezeichnet haben.

Eine auf diesen Heiligen bezogene Reliquie in Kreuzform, das sog. Ulrichskreuz, war «im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit als Amulett und Wallfahrtsmitbringsel aus Augsburg, auch mit teufelsbeschwörenden Sprüchen, im gesamten süddeutschen Raum und im Elsass» weit verbreitet (Quelle: Wikipedia-Artikel Ulrichskreuz; Stand 27.9.2021).

Der 4. Juli gehörte nach dem Festkalender der Diözese Konstanz zu den sog. festa fori. Das ist gemäss Ad Fontes die «Bezeichnung für die hervorragenden kirchlichen Festtage, an denen nicht gearbeitet wird und an denen das bürgerliche Leben ruht (z.B. kein Gericht, keine Schule)».

Die von Mandach als fürstbischöfliche Amtsträger

Dass der Kaiserstuhler Schultheiss 1407 ein Zürcher Unterländer Ministerialadliger aus dem Hause derer von Mandach war, hängt mit der im Mai 1406 durch Fürstbischof Marquard von Randeck gewaltsam beendeten Abspaltung zusammen. Die Familien Escher und Grebel hatten versucht, die Stadt Kaiserstuhl unabhängiger zu machen und sie indirekt habsburgischer Oberhoheit zu unterstellen. Pantaleon von Mandach wurde von Marquards Nachfolger Fürstbischof Albrecht Blarer offensichtlich als zuverlässiger eingestuft (obwohl es im Jahre 1301 auch unter seinen Verwandten solche gab, die versucht hatten, den damaligen Fürstbischof auszutricksen).

Quelle und Literatur

  • Kläui, P.: Die Urkunden des Stadtarchivs Kaiserstuhl. Aargauer Urkunden Bd. 13 (AU XIII), Verlag Sauerländer, Aarau 1955 – Nr. 43, S. 29.
  • Leonhard, M.: Mandach, von. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 8. Dezember 2009.

Sonntag, 26. September 2021

Nicht unter dem eigenen Stand verheiratet

Der älteste Eintrag der 1730 gegründeten Donnstags-Nachrichten von Zürich in dem Weyach erwähnt wird, findet sich in «Num. XXI. Den 24. May. 1731». Und es geht um eine amtliche Mitteilung:

«Vergangnen Sonntag sind folgende Ehen verkündet worden:
Bey dem Grossen Münster.
1. Herr Hans Konrad Keller / V.D.M und Jungfer Anna Barbara Wolff / Herrn Pfarrer und Decani Wolffen zu Weyach Jgfr. Tochter.
»

Man sieht hier, dass ein zum Verbi Divini Minister (also Diener des Gotteswortes) Ausgebildeter eine Pfarrerstochter geheiratet hat. Die Hierarchie blieb damit gewahrt und die Tochter war erfolgreich unter die Haube gebracht. Sie ging mit Kranz und Schäppeli zur Hochzeit, wie sich das für eine anständige Frau der damaligen Zeit gehörte.

Wenn man nun in der Ehedatenbank des Zürcher Staatsarchivs nachschaut, dann findet man auch die Vermählung selber. Und zwar unter dem Datum 29. Mai 1731.

Der Eintrag mit der bandwurmartigen Signatur StAZH TAI 1.740 (Teil 1); StadtAZH VIII.C.6., EDB 2594 lautet: «Keller, Hans Konrad, getraut mit Wolf, Anna Barbara» und ist mit Zusatzinformationen versehen. Beim Bräutigam: «Herr; getraut zu Weiach» und bei der Braut: «Jf.» (für Jungfer).

Im ältesten Weiacher Kirchenbuch (seit 1609 geführt) ist diese Trauung selbstverständlich auch eingetragen (Signatur: StAZH E III 136.1, EDB 720). Wohl vom stolzen Brautvater selber. Beim Bräutigam ist notiert: «Herr; VDM» und bei der Braut wie durch den Grossmünsterpfarrer der Umstand, dass sie noch Jungfrau war, sowie: «Pastor. loci Filia», was so viel heisst wie: «Tochter des Pfarrers des Ortes».

Doppelt genäht hält besser. Ob auch die Ehe gehalten hat und eine glückliche war, konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden.

Samstag, 25. September 2021

Cheisere – ein jahrhundertealter Weiacher Familiennamenzusatz

Wer in Weiach aufgewachsen oder schon länger dort ansässig ist, der oder die hat den Übernamen «Cheisere» oder «Kaisers» sicher auch schon gehört. Gemeint ist eine Familie, die den hiesigen Allerweltsnamen Meierhofer trägt und in den letzten Jahrzehnten an der Bachserstrasse ansässig war. 

Zwecks Unterscheidung hat dieser Familienzweig von seinem dörflichen Umfeld einen Namenszusatz verpasst bekommen, der aber bei der schriftlichen Fixierung (anders als in gewissen Gemeinden der Westschweiz, bspw. nach dem Muster Perret-Gentil-dit-Maillard, u.ä.) nicht in diesen Eingang gefunden hat.

Dem Schreibenden ist bislang nicht bekannt, worauf die Namensgebung ursprünglich zurückgeht. Bei einem Zusatz wie «s' Presidänte» wäre das schon etwas klarer. Eine mögliche Erklärung findet sich in der Ehedatenbank des Zürcher Staatsarchivs:

Unter dem 28. August 1736 ist die Trauung des Weiachers Ulrich Meierhofer mit der Eglisauerin Magdalena Kaiser (geboren 20. Januar 1708) in den Kirchenbüchern eingetragen (Signatur: StAZH E III 136.1, EDB 756).

Eheverzeichnis und Schuldenruf

Wo sonst meist eine zeitliche Einordnung fehlt, ist das hier anders. Für den Namen «Kaisers» liegt uns sowohl in handschriftlicher wie in gedruckter Form je ein sog. terminus ante quem vor, d.h. der Zeitpunkt, vor dem er schon existiert haben muss.

In demjenigen Band, der noch von Pfr. Escher angelegt wurde (vgl. WeiachBlog Nr. 1748), steht unter dem 30. September 1800 ein Handeintrag zur Eheschliessung von Hans Jakob Meierhofer «Kaiser» mit Elisabeth Vogel, der Witwe des Rudolf Baumgartner «Balli». (Signatur: StAZH E III 136.2, EDB 346).

Im Zürcherischen Wochenblatt vom 7. März 1803 ist überdies ein «Ulrich Meyenhofer, Kaisers genannt von Weyach» erwähnt:


Bei diesem ab 1801 zweimal wöchentlich erscheinenden Zürcherischen Wochenblatt handelt es sich um dasselbe Print-Produkt, das ab 1730 einmal pro Woche unter dem Titel Donnstags-Nachrichten in der von Johann Jakob Lindinner (1683-1740) gegründeten Buchdruckerei Berichthaus und ab 1781 gleichenorts als Donnstags-Blatt produziert wurde.

Der Anlass für die Namensnennung ist leider ein unerfreulicher, handelt es sich doch um die Aufforderung des Distriktsgerichts Bülach an die Gläubiger des Genannten, mit ihren Schuldtiteln zur öffentlichen Konkursverhandlung zu erscheinen.

Quelle

Freitag, 24. September 2021

Das Tauff-Buch des Junkers Escher

Im Staatsarchiv liegen gut behütet die noch vorhandenen Weiacher Taufbücher, wobei die ältesten Aufzeichnungen auf das Jahr 1609 zurückgehen. Man darf nur Kopien davon einsehen. Fotografien ab diesen Kopien sind dann zwar schwarz-weiss, liefern aber immer noch bessere Resultate, als wenn nur ein Mikrofilm zur Verfügung stünde (ebenfalls schwarz-weiss). 

Das zweitälteste Taufbuch mit der Signatur StAZH E III 136.2, um das es in diesem Artikel geht, wurde von Pfr. Junker Hartmann Escher eröffnet. Dieser Pfarrer ist uns kein Unbekannter. Er hat auch das älteste erhalten gebliebenen Stillstandsaktenbuch der Kirchgemeinde Weiach begonnen und damit viele Details über die Herausforderungen der damaligen Zeit überliefert, samt Auseinandersetzungen zwischen dem Pfarrer und anderen Amtsträgern im Dorf.

Escher selber hat seinen Aufzeichnungen im ersten Teil dieses Bandes den folgenden Titel gegeben:


Tauff-Buch 

«Darinnen aufgezeichnet sind die Kinder der Christenlichen Gemeinde 
Weÿach 
welche durch die H. Tauff in den Gnaden-Bundt Jesu sind aufgenohmmen worden.

Ward angefangen under dem Dienst H. Eschers dieser Zeit Pfarrherren allhier. A. 1754.»

Von anderer Hand ist darunter notiert: «1754-1860». Zum Startjahr s. unten.

Weiter unten auf der Titelseite findet sich ein Widmungsgedicht, das mutmasslich ebenfalls von Pfr. Escher stammt: 

«Jesu Bluth wasch ab von Sünden
Die die Tauff empfangen;
Laß Sie seine gnade finden
Daß sie an Ihm hangen.»

Taufen bereits ab November 1753

Angefangen hat Pfarrer Escher das Buch wohl tatsächlich erst 1754. Aber einige der darin verzeichneten Kasualien, in diesem Fall Taufen, hat er bereits im November und Dezember 1753 vorgenommen, wie man der Seite 5 entnehmen kann (Ausschnitt vgl. Bild unten).

Die erste von Junker Hartmann Escher gefeierte Taufe fand am 18. November 1753 statt. 
Täufling war ein Felix, Sohn des Hans Conrad Kläusli und der Maria Näff. Als «Tauffzeugen» fungierten Felix Baumgartner Fridlis und Maria Maag, Heinrich Schneiders Frau. Unklar ist, ob sie auch die Patenfunktion übernahmen, was aber angenommen werden darf.


Quelle
  • Tauf- und Eheregister ab 1753. Signatur: StAZH E III 136.2. Eingangs: Notiz über die Wahl und Amtseinführung von Pfr. Hartmann Escher 1753 (von ihm selbst verfasst). Anschl. Taufen 1753-1860, S. 5-178 (zusätzlicher Inhalt gemäss Online-Katalog des Staatsarchivs: Einige unbedeutende Notizen über Taufe unehelicher Kinder. - 1800: Zahl der im 18. Jahrhundert in Weiach getauften Kinder. - 1819: Bericht über die Feier des Reformationstages). Ab S. 179 folgen Einträge zu Ehen ab Amtsantritt Eschers.

Donnerstag, 23. September 2021

Die Weiacher Nähschule. Auf lokale Initiative 1844 gegründet.

Der Frauenverein Weiach entstand in seiner heutigen Form im Jahre 1929 bekanntlich aus einem Unterstützungsverein zugunsten der hiesigen Handarbeitsschule heraus, dem «Frauenverein der Arbeitschule Weiach» (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 59).

Diese Vereinigung sponserte aktiv die Ausbildung in der Nähschule, wie man sie landläufig nannte und auch heute noch häufig nennt. Das kann man dem Protokoll vom 27. November 1910 entnehmen, wo die Weihnachtsgeschenke für die Handarbeitsschülerinnen aufgeführt sind (vgl. WeiachBlog Nr. 1530):

I. Kl.: Schere und Centimeter
II. Kl.: Nähschachtel u. Namenbüchli
III. Kl.: Stoff für Schürzen
IV. Kl.: Wolle für Binden
V. Kl.: Stoff für Schürzen
VI. Kl.: Stoff für Leibröcke.

Dieses Engagement kommt nicht von ungefähr, denn was heute institutionalisiert und aus Steuergeldern finanziert wird, das war im 19. Jahrhundert weitgehend privater Initiative überlassen. Und basierte meist auf der kommunalen Stufe.

Noch die Verordnung betreffend das Volksschulwesen vom 31. März 1900 bestimmte in § 122: «Das gemäss dem erziehungsrätlich genehmigten Lehrplan obligatorische Arbeitsschulmaterial, und zwar sowol für die Uebungsstücke wie für die Nutzgegenstände, ist den Schülerinnen durch die Gemeinde unentgeltlich abzugeben. Hiebei sind nicht inbegriffen die Strick-, Näh- und Stecknadeln, Masstab, Nähkissen, Schere und drgl.»

Diese Ausschlussliste erklärt denn auch, weshalb ausgerechnet die obgenannten Gegenstände als Geschenke ausgewählt worden sind.

Von der allgemeinen Armenschule zu Handarbeitslehrgängen

Wie aber ist diese Nähschule entstanden? Nun, die Weiacher lebten auch im 19. Jahrhundert nicht im luftleeren Raum und so bekamen sie mit, dass andernorts sogenannte Armenschulen gegründet wurden, an denen finanziell nicht auf Rosen gebetteten Kindern praktische Fähigkeiten gelehrt wurden, die sie in ihrem späteren Leben nutzbringend anwenden konnten. Darunter fallen die damals als «Wehrli-Schulen» bezeichneten landwirtschaftlichen Internate (in der Tradition der bernischen Armenschule Hofwyl, die 1804 gegründet worden war). 

Für junge Frauen hiess das: Arbeiten in Haus, Garten und Küche. Und vor allem Flicken und Anpassen von Kleidern. In der Landwirthschaftlichen Ortsbeschreibung Weiach von 1850 wird die Gründung einer Weiacher Handarbeitsschule erwähnt:

«Für die weibliche Jugend besteht schon seit 6 Jahren eine Nähschule, in der auf Erlernung der nöthigen weiblichen Arbeiten strenge gehalten u. wozu die Kinder der ärmeren Familien unter Bezahlung des Schulgeldes von der Armenpflege verpflichtet werden.» (Ortsbeschreibung 1850/51, Allgemeiner Theil, Bevölkerung)

An dieser Gründung (die wohl im Jahre 1844 erfolgt ist) dürfte der damalige Pfarrer Konrad Hirzel (ab 1843 in Weiach und Autor obiger Zeilen) zwar nicht ganz unschuldig gewesen sein. Ohne einen breiteren Konsens und die Überzeugung, damit entscheidendes gegen die weitverbreitete Armut zu tun, wäre diese Nähschule aber wohl nie aus der Taufe gehoben worden.

Mittwoch, 22. September 2021

Die Essensrationen im Arbeitslager Weiach, 1944

«Ohne Mampf kein Kampf», ist die Devise des Soldaten. Egal in welcher Armee oder bei welchem sonstigen Arbeitseinsatz: Wer chrampft, der muss auch etwas Nahrhaftes zwischen die Zähne bekommen. 

Im Zweiten Weltkrieg gab es – im Gegensatz zur Situation in vielen Lagern im Ausland – in schweizerischen Arbeitslagern offenbar keine Probleme mit den Essensrationen. Sprich, sie waren zumindest ausreichend.

So stellt es zumindest Silvano Longhi in seinem Werk über die Lebenssituation der italienischen Juden in der Schweiz dar: «Die Verpflegung in den Arbeitslagern war fast immer deutlich besser als in den militärisch geführten Lagern, auch weil für arbeitende Männer Sonderrationen vorgesehen waren.»

Fluchtpunkt Schweiz für italienische Juden 

Nach dem Zusammenbruch des Mussolini-Regimes in Italien wurde es für die Juden besonders gefährlich. Denn mit der Wehrmacht kamen auch SS-Einheiten, die Jagd auf diese spezielle Art von Feinden des Nazi-Staates machten.

Wenn ein italienischer Jude nicht Militärangehöriger war (und dadurch in ein Internierungslager kam) wurde er in der Schweiz meist in einem zivilen Arbeitslager untergebracht. Eines davon, das Lager Zweidlen-Weiach, stand auf Weiacher Gemeindegebiet, direkt vis-à-vis des Ofenhofs (vgl. WeiachBlog Nr. 1699 für ein Luftbild). 

Doch zurück zu den Rationen. Longhi lässt Lagerinsassen zu Wort kommen:

«In fast allen Memoiren und in vielen Briefen steht die Verpflegung im Zentrum, der Tenor ist dabei mit Blick auf die Arbeitslager fast immer gleich: So berichtet Mario Stock über das Lager Lajoux: „Das Essen ist bei Weitem besser als in Adliswil, zweimal die Woche Fisch und die anderen Tage Fleisch.“» [Fn-151] 

Eine erstaunliche Aussage über ein Lager in den Franches Montagnes im heutigen Kanton Jura, denn in vielen Schweizer Haushalten dürfte solcherlei damals keineswegs selbstverständlich gewesen sein.

250 Gramm Brot pro Tag

«Franco Levi schreibt über seine Erfahrungen in Hinterguldental: „Die Fülle von Brot überraschte mich: ein Viertel eines ein-Kilo-schweren Brotes, das war die Ration eines Tages Schwerarbeit.“» [Fn-152] 

250 Gramm Brot entsprechen rund 600 Kilokalorien. Das ist nicht gerade viel, wenn man bedenkt, dass bereits der Grundumsatz für einen 80 kg schweren Mann bei rund 2500 Kilokalorien/Tag liegt, bei körperlicher Arbeit steigt dieser Wert schnell auf 3500 an. In diesem Tal im Solothurner Jura muss es also noch anderes zu essen gegeben haben. Diese Ration allein reicht nicht.

«„Das Essen ist insgesamt gut“, so Carlo Cederna mit Blick auf das Lager in Weiach, „das Brot z. B. ist viel mehr … Abends Kartoffeln und Käse, was viel mehr ist, als ich in anderen Lagern hatte.“» [Fn-153: Cederna, Tagebuch, Einträge vom 9. und 10.2.1944: ASTi, Fondo Broggini.]

Mit diesem letzten Zitat haben wir noch eine Momentaufnahme für den Februar 1944 in Weiach: Brot, Kartoffeln und Käse. Also etwa das, was auch in Bauernhaushalten auf den Tisch kam.

Quelle

  • Longhi, S.: Exil und Identität. Die italienischen Juden in der Schweiz (1943–1945). De Gruyter, Berlin/Boston 2017 – S. 85.

WeiachBlog-Artikel zum Arbeitslager Zweidlen/Weiach
  • «Jugoslaven». Das Arbeitslager Zweidlen/Weiach im Jahre 1945. Nr. 1688 v. 7. Juli 2021.
  • Aus dem «Arbeitslager Zweidlen/Weiach» Entwichene. Nr. 1695 v. 14. Juli 2021.
  • Emigranten und Flüchtlinge. Ein rechtlicher Unterschied. Nr. 1696 v. 15. Juli 2021.
  • Arbeitslager Zweidlen/Weiach. Der Luftbildbeweis von 1944. Nr. 1699 v. 19. Juli 2021.
  • Luftaufklärung. Zum Flurnamen «Rodig» im Hard. Nr. 1700 v. 20. Juli 2021.

Montag, 20. September 2021

Fahndung nach jugendlichem Gewohnheitsausreisser, 1777

Die sog. Donnstags-Nachrichten ist eine der ältesten Zeitungen, die im Alten Zürich zur Zeit des ausgehenden Ancien Régime erschienen sind. Die Zeitung enthielt insbesondere Inserate, darunter solche von Privatpersonen, aber auch solche von offiziellen Stellen, die das Blatt als öffentliches Publikationsmittel nutzten.

So auch der Stillstand von Weyach, vertreten durch Pfarrer Johannes Irminger, der folgenden Text in die Ausgaben vom 25. Dezember 1777 und 1. Januar 1778 einrücken liess:

«Claus Meyerhofer, von Weyach, 15 Jahr alt, der schon etliche mal entloffen, ist, unter dem Vorwand, Kienholz in Zürich zu verkauffen, gewüß wieder in dem Bettel umherziehende; wer Nachricht von demselbigen hat, wird höflich ersucht, dem Pfarrer des Orts Nachricht zu ertheilen, um ihne wieder einmal einholen zu können.»

Unter einem Kienholz (häufiger Kienspan genannt) wird ein aus harzreichem Material gespaltenes, längliches Stück Holz verstanden, das man zu dieser Zeit als Lichtquelle verwendet hat (in wohlhabenderen Haushalten wohl schon als Anfeuerholz).

Quelle
  • Donnstags-Nachrichten, No. LII. Den 25. Christmonat, 1777. [Verschiedene Nachrichten  Nr. 7]; sowie: No. I. Den 1. Jenner, 1778. [Verschiedene Nachrichten Nr. 14].

Sonntag, 19. September 2021

Weisst Du, wie viel' Kandelaber stehen...?

Bei den Sternlein wird man es nie genau wissen. Und die Frage ist nicht erst seit der Veröffentlichung des Kinderliedes im Jahre 1837 kaum zu beantworten.

Bei den Leuchttürmen der kantonalzürcherischen Strassenbeleuchtung hingegen schon. Da können nun Krethi und Plethi nachschauen. Das Zählen wird ihnen erst noch relativ einfach gemacht. Und all das dank Veröffentlichung der Karte Verkehrstechnik (BSA) auf dem GIS des Kantons. Der Link für Weiach: https://maps.zh.ch/s/owsjf8mr. Das Ergebnis sehen Sie im Bild unten:


Weiach hat nicht ganz hundert

Zu jedem einzelnen Kandelaber auf Kantonsgebiet – so er denn nicht auf dem Gebiet der Städte Zürich oder Winterthur steht –  kann man zudem nicht nur die genaue Koordinate abfragen, sondern auch seine Nummer, sein Baujahr und ob die Beleuchtung aktuell grad eingeschaltet ist oder nicht. Anklicken genügt.

Auf Weiacher Gemeindegebiet hat der Kanton insgesamt 94 Kandelaber stehen: die Nr. 1-92 sowie 73A und 73G, die zwischen der Schulanlage Hofwies und dem Baumgartner-Jucker-Haus platziert sind.

Erstausstattung an einer Hand abzählbar

Nur fünf dieser Lichtträger stammen, was das Tragwerk anbelangt, noch aus dem letzten Jahrhundert (und zwar von 1961, als erstmals Strassenlampen an der Stadlerstrasse installiert wurden): die Nr. 83 (auf Höhe «Im Bungert») bis 87 (oberhalb Einmündung Brunngass); bei ihnen ist die Lichtquelle auf 9 m Höhe über Boden. 

Die südlich davon stehenden sind von 2014 (Nr. 88-92), die nördlich an der Stadlerstrasse aufgereihten von 2009 (Nr. 67-82). Am neuesten sind die Kandelaber Nr. 1-66 entlang der erst vor kurzem komplett ausgebauten Hauptstrasse Nr. 7 (Basel-Winterthur): sie wurden 2017 aufgestellt. Alle diese neuen Strassenlampen des 21. Jahrhunderts haben die Lichtquelle auf 10 Metern Höhe, sagt die Datenbank, die der Karte hinterlegt ist.

Wenn Sie also so ein Ding vor dem Haus haben und es nicht mehr funktioniert... dann können Sie dem Kanton jetzt nummerngenau mitteilen, welcher Kandelaber defekt ist – bzw. von irgendeinem Idioten per automobiler Rammung beschädigt oder gar umgelegt wurde. Andere Szenarien vorbehalten.

Mittwoch, 15. September 2021

«Was Frauen thun»? Leben und Sterben.

Diesen kleinen misogyn wirkenden Clickbait konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. Da hat die für die Ausgabe vom 28. Januar 1894 verantwortliche Redaktorin der «Schweizer Frauen-Zeitung» aber auch ihren Anteil dran. Denn unter ebendieser Rubrik «Was Frauen thun» hat sie die folgende Notiz über eine hochbetagt verstorbene Weiacherin eingerückt:

«In Neunkirch starb 95 Jahre alt Frau Witwe Maag geb. Meierhofer aus Weiach, Kanton Zürich. Die Verstorbene war bis auf die letzten Tage, wo sie die Influenza befiel, gesund und besorgte ihre Hausgeschäfte selbst.»

Die Frau Maag war sozusagen eine Mina Moser des 19. Jahrhunderts (vgl. Literatur unten). Denn ein solch hohes Alter bei guter Gesundheit war damals noch ziemlich selten (sonst hätte dieser Umstand kaum Erwähnung gefunden). Die in Neunkirch (Kanton Schaffhausen; es sei denn es wäre Neuenkirch im Kt. Luzern gemeint) ansässig gewesene Weiacherin ist also wohl im Kriegsjahr 1799 geboren.



Die Notiz ist auch ein Beleg dafür, dass Grippeviren für die Risikogruppe der Hochbetagten sehr gefährlich sein können. Aber an irgend etwas muss man ja schliesslich sterben.

Interessant ist noch die Ausrichtung dieser im Wochenrhythmus erscheinenden Frauen-Zeitung. Sie bezeichnet sich auf dem Titelbild selber als «Organ für die Interessen der Frauenwelt». Und was diese Interessen zu sein hatten, daran liessen das Bild und der Untertitel «Blätter für den häuslichen Kreis» keinen Zweifel aufkommen. Die Ideen der Suffragetten mögen darin vorgekommen sein. Allerdings wohl eher nicht in ihrer radikal-feministischen Ausprägung.

Quelle und Literatur

  • Schweizer Frauen-Zeitung. Blätter für den häuslichen Kreis. Band 16 (1894), Heft 4 (28. Januar) – S. 15.
  • In memoriam Mina Moser-Nepfer, 12.3.1911-27.7.2017. WeiachBlog Nr. 1349 v. 31. August 2017.

Dienstag, 14. September 2021

Bereits im Jahre 1648 hatte Weiach einen Schulmeister

Im Staatsarchiv des Kantons Zürich gibt es sehr viele Aktenstücke zu Weiacher Themen, die im Online-Katalog noch nicht verzeichnet sind. Sei es weil sie «zu früh» publiziert wurden (nämlich im altehrwürdigen Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, in dem Dokumente bis zum Jahr 1336 meist im Volltext abgedruckt sind), sei es weil sie nach 1460 entstanden sind (denn die Regestensammlung im Anschluss ans Urkundenbuch umfasst nur die Zeit bis 1460).

Einen Buchstaben zuwege schreiben

Im letzten Jahr des 30-jährigen Kriegs, 1648, entstand am 16. März das Dokument mit der Signatur StAZH C II 6, Nr. 504.20: Einige Notizen, die den damaligen Weiacher Pfarrer Erni und seinen direkten Unterstellten, den Schulmeister (also den Lehrer) betreffen. 

Auf der Regestenkarte, die man in einem der Karteikästen findet, steht der folgende Text:

«Hans Schmidt hat Schulmeister Jagle Herzog beschickt, damit er ihm einen Buchstaben zuwege schreibe.

Jagle Meyerhoffer und Heinrich Meyerhoffer, Heinrich Willi sowie andere Benachbarte haben dem Prädikanten Kundschaft sagen müssen.

Zuvor hat der Prädikant auf Begehren Melchior Schmidts von Rüti (Reüthi) Andreas Bersinger [von Weiach, s. C II 6, nr. 499, 7; 1648 März 8/18], Küfer Ulrich Bomgarter und Felix Meyerhofer verhört und nach Kyburg geschickt.»

Warum führte der Pfarrer das Verhör?

Ziemlich kryptisch, nicht wahr? Es geht offenbar um zwei verschiedene Rechtshändel, wobei der Weiacher Pfarrer Johann Rudolf Erni (der Prädikant) die Aussagen der Zeugen (die sog. «Kundschaft») aufnehmen musste.

Was das nun alles bedeutet (und warum ausgerechnet der Pfarrer das Verhör führte und die Befragten im zweitgeschilderten Fall in eine fremde Landvogtei schickte, nämlich auf die Kyburg), kann allenfalls dann eruiert werden, wenn man sich das vollständige Dokument ansieht. Das wird noch etwas dauern.

Was aber klar ist: bereits 1648 kannte Weiach das Amt des Lehrers. Stelleninhaber war Jagli (d.h. Jakob) Herzog. Und im Gegensatz zu einigen gestandenen Dorfbewohnern konnte der schreiben. Was auch nicht selbstverständlich war. 

Von diesem Familiennamen Herzog dürfte übrigens der hiesige Strassenname Herzogengasse stammen.

Montag, 13. September 2021

Sie wollen sich einbürgern lassen? Madame belieben zu scherzen!

Eine Frau, die selber entscheidet, dass sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen will? Das muss ein Scherz sein, oder? 

So dachte zumindest Richter Hutchins in Cleveland, Ohio als die Weyacherin Luisa Griesser (41) am 28. August 1894 sein Gerichtsgebäude betrat und ihre Einbürgerung in die USA beantragen wollte:

«The Cleveland “Leader” says: “Mrs. S. Louise Patteson enjoys the distinction of being the first woman in this county, and perhaps in Ohio, to apply for admission to citizenship. Judge Hutchins was greatly surprised Tuesday morning when Mrs. Patteson walked into his court-room and announced her determination to become naturalized. He at first took it as a joke, but the petitioner soon convinced him that she was thoroughly in earnest. So the Judge admitted her to full citizenship, restricted only by the laws which prevent women voting except on school questions. She was not required to take out “first” papers, as she came to this country before she was fourteen years of age. Mrs. Patteson is a native of Switzerland. She was born in Weyach on the Rhine, February 14, 1853, and came to America when a young girl, soon after the death of her mother.”»

Eine, die heraussticht

Was in der Zeitung The Cleveland Leader stand, wurde innert kürzester Zeit von der Zeitschrift The Outlook aus der Metropole New York verwertet. Zu diesem Zeitpunkt war Susanna Louise Patteson (1853-1922), geborene Griesser aus Weiach, noch keine bekannte Kinderbuch- und Tierbuch-Autorin.

Erfolg mit ihren Schriften hatte sie vor allem nach der Jahrhundertwende, also bereits in fortgeschrittenem Alter. Ihr für die Weiacher Ortsgeschichte wertvolles Büchlein When I was a Girl in Switzerland erschien erst 1921, kurz vor ihrem Tod. Vgl. WeiachBlog Nr. 1487 für weitere Informationen zu dieser bemerkenswerten Weiacher Bürgerin und die WeiachBlog-Beiträge Nr. 1488-1499, 1505-1507, 1509, 1512, 1517 und 1673 für ihr Spätwerk:


Volles Frauenstimmrecht? Ein langer Kampf.

Im Zitat aus dem Cleveland Leader wird en passant das women's vote erwähnt. Dazu noch einige Details, die im Rahmen der vor 50 Jahren erfolgten Einführung des Frauenstimmrechts auf nationaler Ebene von Interesse sein mögen.

Zu diesem Zeitpunkt (also 1894) gab es das volle Frauenstimmrecht in den USA lediglich in den Staaten Wyoming (seit 1869) und Colorado (seit 1893 mit Volksabstimmung). Utah hatte das Frauenstimmrecht 1870 eingeführt, 1887 wieder abgeschafft und gewährte es den Frauen erst 1896 wieder, als es um die Verteidigung der mormonischen Polygamie ging. 

Bis 1914 setzte sich das Prinzip in allen Staaten des Westens der USA (inkl. Alaska) durch. Entscheidend war einerseits die Trennung der Wahlfrage von der Rassengleichheitsdiskussion sowie die Erfahrung, dass die Frauen offenbar nicht anders abstimmten als die Männer.

Im mittleren Westen, Süden und Osten hatten Frauen, wenn überhaupt, nur partielle Stimmrechte. So wie in Cleveland, wo sie offenbar in Schulangelegenheiten mitbestimmen durften. Vgl. Wikipedia für die wechselvolle Geschichte des Frauenstimmrechts in den USA.

Quelle

  • The Outlook. A Family Paper. 1 September 1894 – S. 365.

Samstag, 11. September 2021

Molekulare Propagandakriegsführung

«Dritarja». Das ist Albanisch und bedeutet «Fenster». Vor 20 Jahren war dies der Name eines Gratismagazins mit Zielgruppe Jugend und junge Erwachsene, das im Nachkriegskosovo in hoher Auflage produziert und mit militärischen Kolporteur-Teams regelmässig auch in kleinen Dörfern unter die Leute gebracht wurde: ein Fenster zur Welt.

Das Ziel war klar: die Imprägnierung der Gedanken und Gefühle der jüngeren Generation mit «westlichen Werten». Sozusagen eine regelmässige Injektion von Erbgut aus dem Baukasten des globalistischen Denkens amerikanischer Prägung.

Mit welchen Inhalten hat man das versucht? Wenn Sie 20 Minuten (oder andere Pendlerzeitungen) kennen, dann wissen Sie, wie das geht. Mit dem, was junge Menschen halt so interessiert. Eine Mischung aus aktuellen News, gepaart mit vielen Rolemodel-Beiträgen, mehrheitlich über Hollywood-Grössen, international bekannte Musiker, etc. Dazwischengestreut Appelle für Umweltschutzbewusstsein und Bürgersinn. Vordergründig unaufdringlich. Aber unmissverständlich. Und doch mit einer verborgenen Absicht.

Kulturelle Normen umbiegen

Ich erinnere mich da einer Plakatkampagne mit der Botschaft «Mos rri në terr. Ndricoie qytetin tënd. Paguje rrymen». Passend dazu das Bild: eine im Halbdunkeln liegende, schemenhaft erkennbare Häuserlandschaft, denn übersetzt heisst das in etwa: «Bleibe nicht im Dunkeln. Erleuchte deine Stadt. Bezahl den Strom!». Bei den immer wieder auftretenden Stromausfällen eine Aufforderung, die doch einiges an Leidensfähigkeit, vor allem aber auch den Glauben an den guten Willen der staatlichen Stromgesellschaft KEK erforderte. Die kämpft wohl noch heute mit der sehr schwankenden Qualität der heimischen Braunkohle.

Aus einem schweizerischen Blickwinkel mag man darüber herzlich lachen. Natürlich muss man den Strom zahlen, was denn sonst? Wer nicht zahlt, dem kann der Strom abgestellt werden. In einem sozialistisch verfassten Land hingegen ist schlechte Zahlungswilligkeit noch lange kein Grund, jemandem den Strom abzustellen. Strom ist quasi ein Menschenrecht. Alle partizipieren an der schlechten Versorgungssicherheit, die durch die fehlenden Mittel verschärft wird. Wer damit ein Problem hat, der schafft sich halt ein Aggregat an. Weshalb es dann im Kosovo bei den reihum erfolgenden Abschaltungen im Siedlungsgebiet auch da und dort vernehmlich knatterte. 

Die Plakatkampagne war dazu gedacht, die kulturspezifische soziale Norm so umzubauen, dass die KEK nicht als Sozialschädling dastehen würde, wenn sie auf der Bezahlung ihrer Rechnung beharrt. Das geht aber nur, wenn eine genügend grosse Prozentzahl eben zahlt und es richtig findet, dass gegen Nichtzahler harte Massnahmen ergriffen werden.

Win the hearts and minds

Zurück zum eingangs erwähnten Jugendmagazin. Konzipiert wurde «Dritarja» von Spezialisten der Operativen Information der deutschen Bundeswehr, textlich und bildlich umgesetzt durch westlich vorgebildete Einheimische. 

Ob die heutige Staatspräsidentin der Republik Kosovo, Vjosa Osmani (39), die «Dritarja» gekannt hat? Nicht sehr wahrscheinlich, da sie aus Mitrovica, d.h. dem Norden stammt und die Bundeswehr im Süden um Prizren herum tätig war. Da man aber davon ausgehen darf, dass es auch in anderen Sektoren der seit Mitte Juni 1999 von der NATO-geführten KFOR besetzten jugoslawischen Provinz Kosovo solche Blätter gegeben haben dürfte, ist sie ein gutes Beispiel für die Art von Nachwuchskräften, die man exakt mit diesen Produkten auf die gewünschte Linie bringen wollte (man vergleiche den oben auf ihrem Namen verlinkten Wikipedia-Artikel).

Von anderen Akteuren mit globalem Hegemonialanspruch wurde der Kulturkampf in anderer Art und Weise geführt. Nämlich mit dem Bau von neuen Moscheen mit weithin sichtbaren Minaretten. Diese Bauten wurden von wohlhabenden Staaten aus der Golfregion finanziert, oft komplett ausgestattet mit Imam und einem Gemeindezentrum und kontrastierten in sehr auffälliger Weise mit der über weite Strecken noch völlig maroden oder gar nicht vorhandenen öffentlichen Infrastruktur. Das Ziel hier: konservativ (meist wahhabitisch geprägte) islamische Kultur verankern.

Was dabei schiefgehen kann

Selbst wenn (oder gerade weil?) man von westlicher Seite nach allen Regeln der subtilen Manipulation vorgeht, wie sie von Edward Bernays dargelegt wurden: Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und stagnierenden Wirtschaftsentwicklung kann man sich fragen, welche Propagandabotschaften eine nachhaltigere Wirkung haben, zumal in ländlichen Gebieten, von wo die jungen Leute mangels Perspektiven fast geschlossen wegziehen (müssen).

Locals (wie die KFOR-Soldaten die Einheimischen nannten) können mit den gewählten Mitteln auch über einen Zeitraum von 20 Jahren kontinuierlicher Betreuung nicht in ausreichender Zahl so umgepolt werden, dass die Entwicklung quasi unumkehrbar wird. Die Verhältnisse in Afghanistan sind zwar in etlichen Punkten andere. Dieses Beispiel illustriert aber anschaulich, was schiefgehen kann, wenn die Überzeugungskraft nicht in den Herzen und Köpfen massgeblicher Teile der einheimischen Bevölkerung ankommt. Da hilft auch der Bau von Mädchenschulen wenig.

Nur im Ausland anzuwenden?

Vor 20 Jahren hat man uns erklärt, der Werkzeugkasten der (bei genauem Hinsehen als manipulativ erkennbaren) Methoden der Propaganda dürfe nicht auf die eigene Bevölkerung angewendet werden (also die zu Hause in Deutschland). Was unmittelbar einleuchtet, denn es handelt sich eindeutig um Instrumente einer Kriegsführung (auch wenn sie offiziell nicht so daherkommen).

Nach zwanzig Jahren des im Gefolge von 9/11 ausgerufenen War on terror und anderthalb Jahren eines kaum verhüllten weltweiten Gesundheitstotalitarismus muss man nun konstatieren, dass einem die in Mitteleuropa eingesetzten Methoden und Anwendungsbereiche, ja teilweise auch die sprachlichen Mittel, in ihrer Gesamtheit verdächtig bekannt vorkommen.

Individuelle Entscheidungsfreiheit unter Beschuss

Die Narrative sind heute auch an der Heimatfront (wieder) propagandistisch aufgeladen. Sie auch nur vorsichtig auf Inkonsistenzen abklopfen zu wollen, wird mittlerweile bereits als fast landesverräterisches Treiben eingestuft.

Selbst wenn man den französischen Präsidenten nicht hätte sagen hören, man sei im Krieg (diesmal zur Abwechslung nicht gegen Islamisten, sondern gegen ein Virus): Das über alle Kanäle seit Monaten in zunehmender Intensität verbreitete psychologische Trommelfeuer, es gebe nur noch EINEN Weg aus der (selbstgemachten) Krise – aktuelle Botschaft: «Sei ein guter Bürger. Unterstütze das Gesundheitswesen. Lass Dich impfen!!!» – wirkt sich immer stärker in Richtung einer handfesten Nötigung aus. 

Um das Strombeispiel aus dem Kosovo aufzunehmen: in den letzten 18 Monaten wurde die Propagandamaschinerie sukzessive auf ein Thema hin optimiert: Dass Impfen de facto eine Bürgerpflicht sei (wie sich das Departement Parmelin ausdrückte). Es braucht eine genügend grosse Prozentzahl an Geimpften. Nur dann ist ein Konsens hinzubringen, dass man eine Person als Sozialschädling einstufen kann, wenn sie sich weigert, sich die von anderen tolerierten Injektion(en) geben zu lassen. Dann und nur dann wird es auch akzeptabel Massnahmen zu ergreifen. Im Kosovo Strom abschalten und in der Schweiz massive Benachteiligung für «Nichtgeimpfte». 

Etliche Zeitgenossen in der seit Jahrzehnten wenig kriegserprobten Schweiz erkennen diese Methoden vielleicht nicht als das, was sie eben letztlich sind: ein Anschlag auf die Freiheit, seine Gesellschaft so zu organisieren, wie man sich das in freier Auseinandersetzung vereinbart hat. Oder sie haben ganz einfach Angst. Vor dem Virus, oder vor den Behörden. Deshalb wirkt das Massnahmenpaket wohl auch so schnell:

Da gibt es Spitex-Mitarbeiterinnen, die ihrem eigenen betagten Vater als Privatperson aufgrund seiner mehrfach kontraindizierenden Vorerkrankungen vom Impfen dringend abraten würden. Und gleichzeitig betonen, als Fachkraft müssten sie darauf bestehen, dass er sich impfen lassen gehe. So gross ist die Angst vor dem langen Arm der Gesundheitsdirektionen mittlerweile. Die haben in den letzten Monaten bekanntlich eine andere Propagandakeule eingesetzt. Das Prinzip: Lass darüber berichten, wie EIN Arzt bestraft wird. Und erziehe damit tausend andere.

Da gibt es auch Arbeitgeber, die ihren Angestellten angesichts der am letzten Mittwoch ausgerufenen Zertifikatspflicht dazu nötigen, sich jetzt entweder impfen zu lassen oder wieder auf dem RAV zu landen. Bei einem über 50-jährigen Arbeitnehmer wirkt eine solche Drohung. Indirektes Nudging funktioniert. Und alles völlig «freiwillig». Vor einem Arbeitsgericht würde dieser Arbeitgeber wohl alt aussehen. Aber an dieses wird sich der Betroffene nicht wenden.

Fatal an der ganzen Entwicklung ist, dass das Vertrauen in medizinisches Personal massiv erodiert, weil man nicht mehr davon ausgehen kann, dass es einem die für die individuelle Situation beste Therapie angedeihen lässt, sondern aus schierer Angst fremden Anweisungen folgt.

Und noch schlimmer: dass sich bisher ganz friedliche Menschen für einen zunehmend brutaler werdenden molekularen Bürgerkrieg instrumentalisieren lassen. Hochobrigkeitlich sozusagen abgesegnet. Für eine neue kollektive Freiheit, die keine mehr ist. Man muss sich diese Angelegenheit nämlich nur einmal bis zum Ende durchdenken. Wollen wir dieses vergiftete Erbe von 9/11 wirklich antreten?

Freitag, 10. September 2021

Bundesrat Pilet-Golaz war zu schnell unterwegs

Ja genau, DER Pilet-Golaz, der kurz nach seinem Einstand beim Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (damals Politisches Departement genannt) im Sommer 1940 in den Geruch des Defätismus geraten ist:

«Am 25. Juni hält Bundespräsident Marcel Pilet-Golaz eine Radioansprache. Die Wortwahl ist höchst unglücklich. Der Romand, obwohl im Unterschied zu einigen Deutschschweizer Offizieren kein Nazi-Sympathisant, steht als Anpasser da.» (Aargauer Zeitung, 25. Juli 2015)

General Henri Guisan organisierte in der Folge den Rütli-Rapport, wo er der versammelten obersten Führungsebene der Armee die Reduit-Strategie erläuterte (vgl. den Wikipedia-Artikel mit weiteren Hinweisen).

Andere mussten früher gehen

Erstaunlicherweise hat sich der ab 1929 als Bundesrat aktive Waadtländer FDP-Mann Pilet-Golaz (1889-1958, vgl. den e-HLS-Artikel) trotz einem (nach der erwähnten Ansprache) erfolgten Empfang von Fröntlern noch bis Ende 1944 halten können. Erst nach dem missglückten Versuch, die diplomatischen Beziehungen mit der Sowjetunion wiederaufzunehmen, verlor er jeden Rückhalt und trat im Dezember 1944 zurück.

Andere erwischte es viel direkter. Der 1896 in Steinmaur geborene Berufsoffizier Gustav Däniker, Oberst und Autor militärischer Fachbeiträge, wurde beispielsweise hochkant aus dem Bundesdienst geschmissen, nachdem er 1941 die Einschätzung geäussert hatte, die Schweiz sollte ihre «freiwillige Eingliederung» in das (von den Nazis gerade aufgebaute) «neue Europa» anstreben.

Magistrales Erstaunen

Und dieser Bundesrat war zu schnell unterwegs? Nein, nicht auf der Strasse. Aber beim Versuch, möglichst zeitnah bei den Amerikanern wegen der Luftangriffe vom 9. September 1944 (vgl. WeiachBlog-Beitrag Nr. 1738 von gestern) Protest einlegen und Schadenersatzforderungen stellen zu lassen.

Im Dossier zu den Schäden in Rafz und Weiach ist auch eine Aktennotiz eines leitenden EDA-Beamten vom Sonntag [!] 10. September 1944, 10:45 Uhr, erhalten geblieben:

«Herr BR Pilet-Golaz hat angeläutet. [...]

2. Herr Pilet hat sich nach Mitteilungen betr. die Grenzverletzungen durch amerik. Jäger vom 9.9.44 erkundigt. Da ich ihm nur berichten kann, dass die üblichen Meldungen der Flieger+Flab-Trp. auf Formular vorlägen [Bild vgl. WeiachBlog v. gestern], ist er etwas erstaunt. Damit könne er in Washington nichts anfangen.»

Es war wohl auch besser, dass der Herr Bundesrat seiner Gesandtschaft in Washington nicht sofort den Marschbefehl erteilen konnte, nachdem wir gestern gesehen haben, dass die Armeeführung im Falle des Angriffs bei Weiach noch in den Zeitungen vom Montag, 11. September tatsachenwidrig hat verbreiten lassen, das Bahnwärterhäuschen auf der Höh sei in Brand geschossen worden. Da hat man sich eine Peinlichkeit erspart.

Quellen und Literatur

  • Grenzverletzungen vom 9. September 1944. Beschiessung von 2 fahrenden Güterzügen bei Rafz und Weiach durch amerikanische Jäger. Dossier mit Entschädigungsforderungen und Zusammenstellung der Schadensummen. Schweizerisches Bundesarchiv, Signatur: BAR E2001E#1967/113#1629*  (Online-Dossier 1751160, hier: Unterlagen 27).
  • N.N. (nomen nescio): Was General Guisans Rütli-Rapport heute bedeutet. In: Aargauer Zeitung, 25. Juli 2015.

Donnerstag, 9. September 2021

Luftraumverletzungen im Dutzend. Der Luftkrieg im September 1944

Der 6. Juni 1944 war der D-Day, die grossangelegte Landung der Alliierten in der Normandie. Als sich die Front einige Wochen später den Schweizer Grenzen zu nähern begann, da trat der Krieg auch für uns wieder in eine heissere Phase. Diesmal war die Bedrohung eine aus der Luft.

Heute vor 77 Jahren, am 9. September 1944, verzeichnete der zuständige diensthabende Nachrichtenoffizier beim Kommando Flieger- & Fliegerabwehr-Truppen allein zwischen 10:15 und 14:06 Uhr nicht weniger als 25 verschiedene Meldungen über Verletzungen des schweizerischen Luftraums. Im Bild das offizielle Formular mit den Vorfällen 19 bis 24 in der Gesamtzählung dieses Tages:


In etlichen Fällen waren mehrere Flugzeuge beteiligt, die teilweise im Tiefflug unterwegs waren. Flugzeugtyp und Nationalität blieben in diesen ersten Bulletins meist noch unbekannt. Teils gab es auch bereits «positive identification»: mehrmals handelte es sich um amerikanische Jagdflugzeuge, in einem Fall um einen deutschen Jäger.

Angriff auf Weiacher Gebiet: Das Kdo FF Trp lag richtig

An diesem 9. September 1944 erfolgten zwei «Angriffe amerikanischer Jäger», wie den Bemerkungen (vgl. blauer Strich) zu entnehmen ist: einer in Rafz und ein zweiter «auf fahrenden Zug bei Weiach. Lokomotive und Personenwagen wurden getroffen. 2 Schwerverletzte, 2 Leichtverletzte. (4 Schweizer).»

Diese Beschreibung weniger als drei Stunden nach dem Ereignis entspricht ziemlich gut dem, was später von der Kantonspolizei Zürich verifiziert wurde: Ein Güterzug auf der Fahrt zwischen den Stationen Weiach-Kaiserstuhl und Zweidlen wurde in der langgezogenen Kurve nördlich des Weiacher Dorfkerns von zwei Mustang-Jagdflugzeugen der US-Luftwaffe attackiert. 

Amtl. mitgeteilte Falschmeldung

Dass bei diesem Angriff auch das Weiacher Bahnwärterhäuschen auf der «Höhe» in Brand geschossen wurde, ist eine «Ente». Da der von Koblenz her kommende Zug in dessen unmittelbarer Nähe zum Stillstand kam und die von Projektilen getroffene Dampflokomotive heftig qualmte, konnte man von Weiach aus annehmen, das Wärterhäuschen brenne (vgl. den Kartenausschnitt, rechts oberhalb der Mitte). 


Diese Falschmeldung wurde in der offiziellen Mitteilung der Armeeführung verbreitet und am 11. September nach der Einleitung «Amtlich wird mitgeteilt:» von diversen nationalen und regionalen Zeitungen pflichtbewusst ins Blatt eingerückt, so auch von der Redaktion des im Bezirk Dielsdorf häufig gelesenen «Wehnthaler». 

In derselben Ausgabe des «Wehnthaler» ist allerdings eine fast aus erster Hand stammende ausführliche Reportage abgedruckt, welche die tatsächlichen Ereignisse schildert (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 41, s. unten). Der Einsender hielt sich zum Zeitpunkt des Angriffs in seinem ca. 600 Meter von der Station Weiach-Kaiserstuhl entfernten Garten auf, war also entweder ein Kaiserstuhler oder ein Weiacher, der an der Abzweigung der Haslistrasse von der Kaiserstuhlerstrasse lebte.

Quelle und Literatur

  • Grenzverletzungen vom 9. September 1944. Beschiessung von 2 fahrenden Güterzügen bei Rafz und Weiach durch amerikanische Jäger. Dossier mit Entschädigungsforderungen und Zusammenstellung der Schadensummen. Schweizerisches Bundesarchiv, Signatur: BAR E2001E#1967/113#1629*  (Online-Dossier 1751160, hier: Dokument 28)
  • Brandenberger, U.: Amerikanische «Luftgangster»? 9. September 1944: US-Luftwaffe beschiesst Güterzüge bei Rafz und Weiach. Weiacher Geschichte(n) Nr. 41. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, April 2003; Gesamtausgabe S. 85 u. 86.

Sonntag, 5. September 2021

Dreihundert Jahre Weiacher Schulhäuser

Dieses Wochenende ist es 45 Jahre her seit der feierlichen Einweihung der erweiterten Schulanlage Hofwies. Und gleichzeitig sind es dreihundert Jahre seit der ältesten bislang bekannten direkten Erwähnung eines Weiacher Schulhauses. Die verdanken wir einem damaligen Pendant zu den Corona-Massnahmen.

In diesen 300 Jahren gab es in Weiach mindestens fünf verschiedene Schulhäuser. Je nach Interpretation der uns vorliegenden spärlichen Informationen sind es auch mehr.

Juni 1721: Ältestes bekanntes Schulhaus. Standort unbekannt

Als Massnahme gegen die Einschleppung der marsilianischen Pest (vgl. WeiachBlog Nr. 1606), von der man glaubte, sie verbreite sich durch (aus der Levante via Marseille) importierte Textilien, wurde im Winter 1720 zwischen Kaiserstuhl und Weiach ein Holzschopf errichtet. In diesem von Soldaten bewachten «Erlufftungshauss» wurden die zu importierenden Produkte einer Quarantäne unterzogen, auf grossen Gestellen gelüftet und regelmässig gewendet.

Am 19. Juni beschloss der Sanitätsrat der Stadt Zürich, das «Erlufftungshauss» solle innert sechs Tagen abgebrochen und «geschlissen» werden. Nach weniger als sieben Monaten stellte man Ende Juni 1721 den Betrieb ein: 

«(D)as abgebrochene Holz, und andres wurd so gut müglich darvon verkauffet, die Fenster aber darvon dem Schullhauss zu Weyach sind verehrt worden, und biss ultimo Junii ward alles evacuiret und die verordnete Leuthe alle, unter gehaltener Erlufftungszeit, wider dimmitieret worden.» (zit. n. Rüesch 1979)

Den Bau des Quarantänegebäudes und sein Schicksal konnte man nicht voraussehen. Es darf daher angenommen werden, dass dieses Weiacher Schulhaus bereits im 17. Jahrhundert existiert hat, dass die bestehenden Fenster zumindest teilweise schadhaft waren und darum ein Ersatz gelegen kam. 

Da half es natürlich, dass der Weiacher Pfarrer Hans Rudolf Wolf (gest. 1747), der mit der Koordination des Betriebs des «Erlufftungshauses» beauftragt war, gleichzeitig auch für das Weiacher Schulwesen verantwortlich zeichnete. Und der Staat die Fenster der nun nicht mehr benötigten Baracke den Weiachern spendierte.

April 1758: In schlechtem Zustand

Die Kurzregesten zum ältesten erhaltenen Stillstandsaktenbuch (geführt von Pfr. Hartmann Escher), erstellt von Pfr. Ernst Wipf, verzeichnen unter dem 2. April 1758: «liederlicher Stand des Schulhauses besprochen, aber nichts getan!» [zitiert nach dem Schulheft Nr. IV «Stillstands-Notizen»].

Zu diesem Zeitpunkt war der langjährige und sehr einflussreiche Untervogt Hans Jakob Bersinger (gest. 1761) noch im Amt. Für die öffentliche Infrastruktur wollte er nur das Allernötigste investieren, was Pfr. Escher gegen den Strich ging. Bersingers Ansicht setzte sich aber in der Regel durch. So wahrscheinlich auch in dieser Angelegenheit.

Bis 1765: Schulstube in einem Bauernhaus 

Am 2. Juni 1765 wurde durch den Stillstand (wieder gemäss oben erwähnten Kurzregesten) «Verkauf des Schulhauses und Bau einer Schulstube beim Pfarrhof» beschlossen. 

Felix Baumgartner, derjenige Weiacher Schulmeister, der während der Besatzungszeit 1799/1800 im Amt war, ist zu diesem Zeitpunkt rund 10-jährig gewesen und ging wohl in Weiach zur Schule. Er hat die Frage IV.15.a («Schulhaus: Dessen Zustand, neu oder baufällig») der sog. Stapfer-Enquête, der Schulumfrage der Helvetischen Republik von 1799, wie folgt beantwortet: 

«Vor ohngefähr 35 Jahren, war ein Solches, und Zwar eine ganze behausung, mit Scheür, u. Stahl, vor dieses erhielt nun kein Schulmeistr irgend eine Schadloshaltung.»

Hätte das Gebäude dem Schulmeister oder einer anderen Privatperson gehört, dann wären Entschädigungen fällig gewesen. Da es sich aber um ein quasi öffentliches Gebäude handelte (wie Baumgartner nahelegt, ein Bauernhaus im Gemeindeeigentum), war dies nicht der Fall.

Baumgartners Angabe und der Eintrag im Stillstandsaktenbuch passen fast perfekt zusammen!

Es ist zwar nicht sicher, dass dieses Schulhaus von 1765 mit dem von 1721 identisch sei. Man darf das aber annehmen. Denn ohne Not und Druck von oben bauen die Weiacher kein Schulhaus (vgl. die Auseinandersetzungen um das Bauprojekt «Balance» im Jahr 2020). Da reichen (wie 1721) auch ein paar neuwertige Fenster für das bestehende Gebäude.

März 1766: Gemeindebeschluss für neues Schulhaus

Unter dem 18. März 1766 wird im Stillstandsaktenbuch (wieder gemäss Kurzregesten) notiert:
«Gemeindebeschluss, anstelle d. alten Schulhauses eine Schulstube z. bauen, 1 Gemach». [zitiert nach den Schulheften Zollingers: Nr. I, S. 13, bzw. Nr. IV, S. 9]

Der Beschluss, den man Monate zuvor im Stillstand gefasst hatte, wurde nun also offiziell bestätigt. Damit war der Weg frei für eine neue Schulstube. Und es darf angenommen werden, dass dieses Schulhäuschen (anders kann man das wohl nicht nennen) dort errichtet wurde, wo heute das Alte Gemeindehaus steht, nämlich angelehnt an die südwestliche Friedhofsmauer. Viele andere Bauplätze gab es nämlich in der Nähe des Pfarrhofes auch damals nicht. Denn: wer gibt schon freiwillig seinen mitten im Dorf gelegenen Krautgarten oder Hausplatz her.

1771/72: Das neue Schulhaus steht

In der Zürcher Schulumfrage 1771/1772 antwortete der damalige Weiacher Pfarrer Johann Heinrich Wiser (Nachfolger von Pfr. Escher) auf die erste Frage Aa1: «Wie viele Schulen sind in der Gemeinde? und wo?» für Wyach wie folgt:


«In der gemeind ist nur eine schul, in einem eigens dazu gewidmeten gebau, allwo sonst niemand wohnet.» (StAZH E I 21.9.16)

Dass der Umstand, es wohne sonst niemand in diesem Gebäude, speziell erwähnt wird, deutet darauf hin, dass sonst (aus praktischen Gründen) eher anderes üblich war – zumindest nach Ansicht von Pfr. Wiser, der von 1755 bis 1769 Pfarrer von Basadingen (nahe Diessenhofen) im Thurgau war.

1799, zur Zeit der Stapfer-Enquête

Den Schulmeister Felix Baumgartner, seit 1781 im Amt, haben wir oben (Abschnitt Bis 1765...) schon kennengelernt. Er hat die von Minister Stapfer iniitierte Umfrage für Weyach ausgefüllt.

Zu Frage IV.15.b «Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?» antwortete er: «ja gerade beym Pfarhauß.»

Damit ist klar, dass Baumgartner die Antwort noch vor dem Brand des Schulhäuschens verfasst und eingereicht hat. Die (mutmasslich französischen) Besatzungstruppen nutzten die Schulstube wohl als Wachtlokal, welches in unmittelbarer Nähe zum Pfarrhaus (dem besten Quartier im Ort und damit Standort des obersten Kommandanten) ideal gelegen war. Wann sich der Brand ereignet hat (1799 oder 1800), ist noch nicht geklärt (vgl. WeiachBlog Nr. 1441).

1802: Wiederaufbau des Schulhauses

Noch in der Zeit der Helvetischen Republik wurde das Schulhaus wiederaufgebaut. Man muss annehmen, dass es am selben Standort stand wie sein abgebrannter Vorgänger. Nach unserer aktuellen Zählung wäre dies dann das dritte Weiacher Schulhaus.

Den Grundriss und die genaue Lage dieses Gebäudes findet man auf einem kolorierten Plan des Kirchenbezirks von 1838 (StAZH PLAN R 1190).

Dass dieses Schulhaus möglicherweise kriegsbedingt in ziemlich bescheidener Qualität gebaut wurde, kann man daran ablesen, dass es bereits 1856 als zu baufällig angesehen und durch das heutige Alte Gemeindehaus ersetzt wurde.

1836: Altes Schulhaus Hofwies

Nun kommen wir bereits in die Zeit, aus der uns bauliche Zeugen der Edukationsarchitektur noch physisch begehbar vor Augen stehen. Das alte Schulhaus an der Friedhofmauer genügte den Anforderungen an die neuen Schulgesetze der liberal-radikalen Regierung nicht mehr und so wurde im Herbst 1833 beschlossen, ein neues Schulhaus zu bauen. 

Ganz geräuschlos ging dieses Bauvorhaben allerdings nicht über die Bühne, denn es fiel in die Zeit des sog. «Stadlerhandels», der sich primär um ideologische Fragen rund um die Schulbildung drehte. So beschlossen die Weiacher Ende November 1833 vorerst, den Schulhausbau zu verweigern (vgl. WeiachBlog Nr. 1536).

Im Spätherbst 1836 stand das «neue Schulhaus mit 2 Schulstuben & 2 Lehrerwohnungen, & gewölbtem Keller» auf der Hofwiese dann allerdings trotzdem, was selbst den Schulreformer Ignaz Thomas Scherr zu einem Lob veranlasste.

Man ging also wieder den Weg zum bewohnten Modell, wo der (bzw. nun die) Lehrer im Schulhaus wohnte. Das hatte im Winter den Vorteil, dass die Temperierung des Gebäudes auch in dessen eigenem Interesse lag und es günstiger kam, die Schulstube mitzuheizen, als wenn das Schulhaus (besonders am Wochenende) leer stand.

Diesen Umstand nutzte auch die Kirchgemeinde weidlich, indem sie (mutmasslich bis 1888) bei zu grosser Kälte den Gottesdienst ins Schulhaus verlegte (vgl. WeiachBlog Nr. 1720).

1976: Neues Schulhaus Hofwies

Damit kommen wir zu Schulhaus Nr. 5. Spätestens ab der Mitte der 1950er-Jahren hatte man Pläne für eine Turnhalle gewälzt (vgl. WeiachBlog Nr. 217). In den 1970ern wurde es dann langsam konkret, wenn auch nur dadurch, dass die Schulpflege aktiv auf Fundraising-Tour ging und mittels attraktiver Zinsen auch wohlhabende Weiacher dazu bewegen konnte, der Schulgemeinde Kapital langfristig auszuleihen.

So kam es von 1974 bis 1976 zum Bau der heute noch bestehenden Anlage mit Turnhalle (samt Hallenschwimmbad im Rohbau), Zivilschutzräumen unter dem grossen Pausenplatz und dem neuen Schulhaus in Richtung Sagibachtal/Chälen. In diese Neubauten wurde das Schulhaus von 1836 organisch eingebunden und zum Standort für die Gemeinde- und Schulbibliothek Weiach (im ehemaligen unteren Schulzimmer Seite Stadlerstrasse, das der Autor dieses Beitrags selber noch als Schüler erlebt hat).

Quellen
  • Zürcher Schulumfrage 1771/72  [Umfrage ging an die jeweiligen Pfarrer: http://www.archives-quickaccess.ch/search/stazh/suzh; d.h. für Weiach Joh. Heinrich Wiser, seit 2 Jahren im Amt]. Siehe Link zu Volltext und Abbildung Original.
  • Schulhefte zur Weiacher Geschichte (undatiert): Heft «Weiach Zgr. I» (Aussensigel). Innentitel «Notizen zur "Geschichte des Unterländer Dorfes Weiach"» – S. 13 sowie Heft IV «Stillstands-Notizen» – S. 9 [Archiv des Ortsmuseums Weiach].
  • Primarschulpflege Weiach (Hrsg.): Einweihung der neuen Schulanlage Hofwies Weiach. Freitag/Samstag/Sonntag, 3./4./5. September 1976.
  • Ruesch, H.: Das «Erlufftungshaus» in Weiach (1720/21). Eine Studie zur Geschichte der obrigkeitlichen Pestprophylaxe im alten Zürich. In: Zürcher Taschenbuch auf das Jahr 1980, Zürich 1979 – S. 123-136.
  • Brandenberger, U.: Europäisches Handelshemmnis und lokale Einnahmequelle. Das «Erlufftungshaus» von 1720/21 (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) 10. Gesamtausgabe S. 15. Erstmals erschienen in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2000 – S. 13-14.
  • Schmidt, H.R.; Messerli, A.; Osterwalder, F.; Tröhler, D. (Hrsg.): Die Stapfer-Enquête. Edition der helvetischen Schulumfrage von 1799, Bern 2015 – Nr. 629 Weiach.

Freitag, 3. September 2021

Private Schadenregulierung verboten!

Wenn einer dem anderen einen Schaden zufügt, dann wird das auf dem Land in der Regel ohne grosses Aufhebens zwischen den Beteiligten geregelt. Davon muss der Staat nichts erfahren. Wichtig ist ja nur, dass einem der Schaden ersetzt wird, oder? Man muss den anderen ja nicht noch verpfeifen.

Das sahen die Obrigkeiten allerdings ganz anders. Denn damals wie heute waren Bussgelder eine wichtige Einnahmequelle. Heute hat der Staat Radarfallen aufgestellt, deren Einnahmen fix im Budget eingeplant sind. Und damals? Da verpflichtete man den Geschädigten, den Schädiger bei den Behörden zu «leiden», d.h. zu melden:

«So einem ein schadt durch verweiden, graßen, köhlen oder auf ander weiß und weg vor yemand beschehe, undt der selbige, deme dißer schaden widerfahren, solchen fürsezlicher weiß weder selbst noch durch yemandt anderen gehöriger orthen, dz ist vor ampt- oder dorffmeier und geschwornen, leiden, sondern verschweigen undt vertädigen wolte, der selbige solle hierumb nebent disen gelittenen schaden noch in die buß darzue nach gstaltsame der sachen verfallen sein.»

So wurde das anlässlich des Jahrgerichts am 13. Mai 1670 (d.h. einer besonderen Gemeindeversammlung, an der alle anwesend zu sein hatten) durch die Amtsträger des Fürstbischofs von Konstanz in «satz- und ordnungen» verpackt, öffentlich vorgelesen.

Verschweigen oder gar Rechtfertigen (vertädigen) von Verbotenem wurde also mindestens dreifach bestraft: beim Übertreter mit der dafür vorgesehenen Busse. Und beim Geschädigten mit einer Strafe fürs Verschweigen und dadurch, dass er auf dem Schaden sitzen blieb. Was hier nicht steht: gut möglich, dass die Obrigkeit die Schadensumme beim Schädiger trotzdem einzog und für sich behielt.

Der Sinn ist klar. Die fürstbischöfliche Verwaltung wollte sich so den Anken nicht vom Brot nehmen lassen. Die Plafonierung des maximal zulässigen Bussbetrags auf 9 Pfund (Abmachung mit den Zürchern als hoher Obrigkeit) und fortschreitender Geldentwertung liessen dies aus Regierungssicht umso angezeigter erscheinen.

Aber verkauft wurde das den Weiachern natürlich nur mit dem obrigkeitlichen Auftrage: Aufrechterhalten von Gesetz und Ordnung.

Quelle

  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 436. [RQNA 193 Bemerkung 1, Nr. 5]