Dienstag, 30. April 2019

Ein Gegner des Kirchenbaus landet im Zuchthaus

Bauprojekte, wie die 1705/1706 errichtete neue, grössere Kirche im Büel zu Weyach, waren (und sind) kostspielige Angelegenheiten. Es ist daher wenig verwunderlich, dass solchen Vorhaben zuweilen lautstarke Opposition erwächst. Und dies besonders bei Zeitgenossen, die sonst schon wenig zur Verfügung haben um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

In Weiach lebte anfangs des 18. Jahrhunderts Jahren die Mehrheit der Einwohner in latent prekären wirtschaftlichen Verhältnissen. Und da den Weiachern wohl bekannt war, wem sie diesen teuren Neubau zu verdanken hatten, nämlich ihrem eigenen Pfarrer Hans Heinrich Brennwald (vgl. Ratsmanual des Baptistalrats des Unterschreiber, 1705. – Pag. 31 – 25. Juni 1705. Signatur: StAZH B II 691), gingen die Emotionen hoch, als die Steuer an den Kirchenbau vor der Tür stand, d.h. es konkret ans Zahlen ging:

«Weilen Hanß Jacob Meÿerhoffer Kuhirt zu Weÿach, desgleichen Heirech [sic!] Meÿerhoffer daselbst[en] beÿ anlas der Steür an die Kirche, wüeste, ohngereimte und boßhafftige Rede, so wol über den Kirchenbauw als auch über H. Pfahrer usgestossen, darüber sie aber der gnaden begehrt, und beßerung angelobt;

wardt erkhenndt, daß sie beide für den Stillstand gestellt und Ihnen daselbst ernstlich zugesprochen werden solle; und weilen Hanß Jacob Mejerhoffer etliche tag die Gefangenschafft in Ötenbach usgestanden, Heinr[i]ch Mejerhoffer aber nit, sol er an statt der Gefangenschafft
[steht leer] Pfund bueß bezahlen auch sie beide d[en] 2 Weibel die Ihrenthalben hiereinbefinden worden, jeder 12 S[chilling] Cost[e]n entrichten.»

Die Obrigkeit in Zürich hat also radikal durchgegriffen und die verbalen Attacken auf ihr Projekt mit Verhaftung und ein paar Tagen im Zuchthaus Oetenbach (bis 1901 mitten in der Stadt Zürich, vgl. Bild) beziehungsweise einem entsprechenden Bussgeld geahndet. Ausserdem mussten sich die Fehlbaren vom Stillstand (d.h. der Kirchenpflege) ins Gewissen reden lassen. Getreu dem Motto: «Bestrafe zwei, erziehe hunderte.»


Bei den zwei erwähnten Weibeln handelte es sich mutmasslich um den hochobrigkeitlichen (von Zürich) eingesetzten und den vom Niedergerichtsherrn (Fürstbischof von Konstanz) eingesetzten Weibel (vgl. Die Rolle der Weibel am Dorfgericht Weiach, 1667. WeiachBlog Nr. 1345).

Für den Hinweis auf diese Fundstelle, sowie deren Transkription sei hiermit Herrn Dr. Philipp Zwyssig, Kunstdenkmäler-Inventarisation beim Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Abteilung Archäologie & Denkmalpflege, herzlich gedankt.

Quelle

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