Sonntag, 5. Juni 2016

Milchkuh-Initiative knapp angenommen

Die Volksinitiative vom 10. März 2014 «Für eine faire Verkehrsfinanzierung», die sogenannte Milchkuh-Initiative ist in Weiach angenommen worden!

Mit Stand 14:24 Uhr waren 170 von 183 Wahlkreisen ausgezählt. Und die Weiacherinnen und Weiacher sind bislang die einzigen im Kanton Zürich die diese Initiative angenommen haben, wenn auch nur mit hauchdünner Mehrheit (vgl. die Resultate des Statistischen Amts des Kantons Zürich):

Eidgenössische Vorlagen
37.87% Ja (Beteiligung 40.81%) Pro Service public
21.88% Ja (Beteiligung 41.13%) Für ein bedingungsloses Grundeinkommen
50.26% Ja (Beteiligung 41.13%) Für eine faire Verkehrsfinanzierung
51.61% Ja (Beteiligung 40.81%) Fortpflanzungsmedizingesetz
51.05% Ja (Beteiligung 40.92%) Änderung des Asylgesetzes

Bei einer mässig hohen Stimmbeteiligung von knapp über 40% (für die Bundesvorlagen) sieht man bei zwei anderen Vorlagen eine fast ebenso klare hälftige Teilung der Meinungen. Die Opposition gegen die Fortpflanzungsmedizin und das Asylgesetz ist sehr stark. Wenige Stimmen nur und die Angelegenheit wäre wie bei der Milchkuh-Initiative auf die andere Seite gekippt.

Immer noch hohe Zustimmungswerte erreichte - verglichen mit den traditionell freisinnig gestimmten Gegenden am Zürichsee - die Vorlage zum Service Public. Mit einem Achtungserfolg von fast 22% schneidet in Weiach die Grundeinkommen-Vorlage ab.

Widerstand gegen die Profi-Juristen-Kaste

Bei der einzigen kantonalen Vorlage resultierte ein wuchtiges Nein. Bei einer Stimmbeteiligung von immerhin 37.71% legten nur 38.12% ein Ja in die Urne. Bei der «Neuordnung der Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess» ging es um die «Wählbarkeitsvoraussetzungen für Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter». Konkret soll es an Bezirksgerichten keine Laienrichter mehr geben dürfen.

Das Vorhaben wird in der Abstimmungszeitung als die Beseitigung eines alten Zopfs verkauft: «Das heutige Laienrichtertum ist historisch gesehen ein Überbleibsel aus der politischen Aufklärung im 19. Jahrhundert.»

Vor allem aber wird den Laienrichtern unterstellt, sie seien aufgrund der ihnen fehlenden juristischen Ausbildung überfordert, was sich dann wie folgt liest: Die an einem Gerichtsverfahren Beteiligten hätten «einen Anspruch darauf, dass ihre Sache von Richterinnen und Richtern entschieden wird, die in der Lage sind, eigenständig den Prozessstoff zu verstehen und eigenverantwortlich darüber zu entscheiden.»

Das sieht man aber in der Nordwestecke des Unterlandes und im Weinland offenbar in weiten Kreisen völlig anders.

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