Freitag, 15. Dezember 2017

Landwirtschaftliche Genossenschaft Weiach, 1901-2012

Um das Jahr 1912 herum seien nicht nur die Elektrizitätsgenossenschaft Weiach gegründet worden, sondern auch die Landwirtschaftliche Genossenschaft (LGW) und die Milchgenossenschaft Weiach (MG Weiach). So beschreibt Walter Zollinger auf S. 69 in seinem 1972 erschienenen blauen Büchlein «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» die Entstehungszeit der Genossenschaften, welche Weiach im 20. Jahrhundert geprägt haben. So ganz falsch liegt der Dorfchronist zwar nicht. Aber doch um ein Jahrzehnt daneben.

Recherchiert man nämlich etwas im Internet, dann findet man die private Website von Jürg Zimmermann, der eine historische Aufarbeitung zur Landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaft Hinwil und Umgebung vorgenommen hat. Eines der Nebenprodukte: das Verzeichnis Landwirtschaftlicher Genossenschaften Kt. Zürich auf dem Stand Juli 2016.

Gegründet im März 1901

Als Nr. 36 findet man da die Landi Weiach-Siglistorf mit Sitz in Weiach, Handelsregisternummer CHE-105.752.220. Ins Register eingetragen wurde diese Genossenschaft bereits am 22. April 1901 - und aus dem Register gelöscht am 2. August 2012. Zimmermann beruft sich auf Handelsregister-Angaben. Und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) wird man unter diesen Daten tatsächlich fündig!



«22. April. Unter der Firma Landw. Genossenschaft Weiach und mit Sitz in Weiach, hat sich am 10. März 1901 eine Genossenschaft gebildet, welche bezweckt, das materielle Wohl ihrer Mitglieder zu heben und zu fördern durch möglichst billige Beschaffung notwendiger Lebensbedürfnisse, An- und Verkauf landwirtschaftlicher Hülfsmittel, vorteilhafte Verwertung der eigenen Produkte und durch Belehrung und Aufmunterung mittelst Veranstaltung von Vorträgen und Kursen. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Anmeldung, Aufnahmebeschluss der Genossenschaftsversammlung und Unterzeichnung der Statuten. Bis zum Abschluss der 1. Jahresrechnung ist der Eintritt frei; später kann die Generalversammlung nach Massgabe des Genossenschaftsvermögens ein Eintrittsgeld festsetzen. Einer der Erben eines verstorbenen Mitgliedes hat freien Eintritt innert Jahresfrist vom Todestage des letztern an. Der Austritt kann auf das Ende eines Geschäftsjahres nach vorheriger schriftlicher vierteljährlicher Kündigung stattfinden; die Mitgliedschaft erlischt ferner infolge Todes oder Ausschlusses durch den Vorstand bezw. die Generalversammlung. Jedes Mitglied ist verpflichtet, seinen Bedarf an den vorhandenen Waren von der Genossenschaft zu beziehen. Die Generalversammlung beschliesst über allfällig von den Mitgliedern zu leistende Jahresbeiträge und setzt deren Höhe fest. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften deren Mitglieder persönlich und solidarisch, sofern das Genossenschaftsvermögen nicht hinreicht. Von dem aus dem Geschäftsbetriebe sich ergebenden Gewinn sollen 40% zur Bildung eines Reservefonds verwendet und 60% den Mitgliedern, sofern deren Warenbezug mindestens Fr. 30 per Jahr beträgt, zugeteilt werden. Organe der Genossenschaft sind: die Generalversammlung, der Vorstand von fünf Mitgliedern und die Rechnungsrevisoren. Namens der Genossenschaft führen der Präsident oder der Vicepräsident je mit dem Aktuar zu zweien kollektiv und der Verwalter einzeln die rechtsverbindliche Unterschrift. Mitglieder des Vorstandes sind: Heinrich Meier, zur Station, von Freienstein, Präsident; Albert Meierhofer, alt Weibels, Vicepräsident; Rudolf Meierhofer. Wagner, Aktuar; Heinrich Bersinger, Wegknecht, Verwalter, und Johannes Schenkel, Wirt, Beisitzer; letztere vier von und alle in Weiach. Geschäftslokal: Im Oberdorf Nr. 38.»

Beim Geschäftslokal Im Oberdorf Nr. 38 (nach dem damals gültigen Gebäudeassekuranz-Nummernplan von 1895) handelt es sich um das Haus Alte Post-Strasse 4, das heute im Besitz von Hans und Hanni Rutschmann ist. (Quelle: Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach, 2002)

Die darauffolgenden Jahrzehnte haben punkto Namen und Tätigkeitsgebiet nicht viel geändert (vgl. auch WeiachBlog Nr. 1320). Gegen Ende des 20. Jahrhunderts folgen dann aber tiefgreifende Änderungen.

Fusion mit der Landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaft Siglistorf, 1990

Im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) findet man heraus (Moneyhouse.ch, unterster Eintrag: SHAB 1990183/1990 - 20.09.1990), dass mit Statutenänderung am Tag des Falls der Berliner Mauer (9.11.1989) und am 15.2.1990 sich die Landwirtschaftliche Genossenschaft Weiach in Landi Weiach-Siglistorf umbenannt habe.

Das Wirtschaftsgebiet Landi Weiach-Siglistorf umfasste gemäss dieser Handelsamtsblatt-Mitteilung die Ortschaften «Weiach, Fisibach, Kaiserstuhl, Zweidlen, Rümikon, Mellikon, Siglistorf und Umgebung.». Aus der bislang auf die Gemeinde konzentrierten Landi Weiach wurde eine kantonsübergreifende Organisation - die aber ihren Sitz nach wie vor in Weiach hatte: «Die Generalversammlung vom 15.2.1990 hat die Fusion mit der Landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaft Siglistorf, in Siglistorf, beschlossen. Aktiven und Passiven der Landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaft Siglistorf gemäss Fusionsbilanz per 31.12.1989 gehen im Sinne von Art.914 OR an die Landi Weiach-Siglistorf über.».

Der Zweck der Genossenschaft unterschied sich aber nicht markant von dem Jahrzehnte früher festgelegten: «Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder, insbesondere durch eine preisgünstige, fristgerechte und kontinuierliche Vermittlung eines bedarfsgerechten Sortimentes qualitativ hochwertiger Artikel des land- und hauswirtschaftlichen Bedarfs, eine zielgerichtete Beschaffung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Durchführung von Kursen, Vorträgen, kulturellen und geselligen Anlässen, die Mitgliedschaft beim Verband ostschweizerischer landwirtschaftlicher Genossenschaften (VOLG), Winterthur.» Hier sieht man die enge Verbindung zwischen Volg und Landi, die auf kommunaler Ebene sichtbar wird. Kein Wunder wurden die beiden Unternehmen dauernd miteinander verwechselt. Heute ist das dank unterschiedlichem Marktauftritt wohl anders.

Auflösung der Landi Weiach-Siglistorf, 2012

Letztlich erwies sich das Wirtschaftsgebiet wohl doch als zu klein. Und so verschwand - wie im Schweizerischen Handelsamtsblatt am 7. August 2012 vermeldet - die Landi Weiach aus den Registern: «LANDI Weiach-Siglistorf, Genossenschaft, in Weiach, CH-020.5.900.861-9, Genossenschaft (SHAB Nr. 81 vom 28.04.2010, S. 27, Publ. 5606516). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die LANDI SURB, Genossenschaft (CH-020.5.900.936-2), in Schleinikon, über. Die Genossenschaft wird gelöscht.»

Die Landi SURB (ehemals Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft Wehntal-Steinmaur) hat ein ausgedehntes Wirtschaftsgebiet, das sich wirklich durch das ganze Surbtal bis ennet der Aare erstreckt. Vom Wehntal bis nach Böttstein und Würenlingen, denn neben der Landi-Siglistorf hat die Landi Surb auch noch die Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft Würenlingen und die Volg Konsumgenossenschaft Böttstein übernommen.

Heute erinnert in den SHAB-Mitteilungen zur Landi Surb an Weiacher Zeiten nur noch ein in Weiach wohnhafter leitender Angestellter: «Wiesendanger, Daniel, von Niederweningen, in Weiach, Mitglied der Verwaltung». (SHAB, 24.01.2017)

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