Donnerstag, 5. Januar 2023

Die Sternenwirtin droht Versteigerung eines Pfandes an

Jemand schuldet einem Geld? Manche schalten da gleich ein Inkassobüro ein. Oder gehen zum Betreibungsamt. Die Witwe des Weiacher Sternenwirts wählte Mitte des 19. Jahrhunderts einen anderen Weg. Nämlich dem Schuldner in aller Diskretion per Inserat eine letzte Frist setzen. Wie sie das gemacht hat? Das kann man im Publikationsorgan ihrer Wahl, der in der Stadt Zürich erscheinenden Freitags-Zeitung, nachlesen:

«Unterm 10. November 1849 hat ein gewisser C. G. zwei Stück Baumwollenzeug gegen Anleihung einer ihm bewußten Summe Geld bei Unterzeichneter als Pfand hinterlegt, laut gegebener Handschrift auf 14 Tage hin. Der Betreffende wird hiermit aufgefordert, dieses Pfand gegen Bezahlung der Schuld und Kosten sc. von heute an innert Verlauf 4 Wochen auszulösen, im Unterlassungsfalle die Versilberung dieses Pfands nachgesucht würde.

Weyach, den 3. Juli 1850.
Frau Wittwe Schenkel zum Sternen.
»

Mit einer Versilberung ist die konkursamtliche Versteigerung gemeint, vgl. dazu Weiacher Geschichte(n) Nr. 34 (Versilberungsganten. Teil 1. Was die Weiacher in der Wirtschaftskrise alles verpfänden mussten). bzw. Nr. 35 (Versilberungsganten. Teil 2. Wirtschaftskrise 1877/80: Ganze Haushaltungen unter dem Hammer).

Quelle

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