Mittwoch, 30. April 2025

Ist der Teufel ein genderfluider Hetero?

Eine verrückte Frage, nicht wahr? Etwa so skurril wie die Fragestellung «Wieviele Engel passen auf eine Nadelspitze?». Zur Zeit der Scholastik im Mittelalter, so wird im Feuilleton oft und selbst von namhaftesten Köpfen der Geistesgeschichte kolportiert, hätte man dieses Problem ernsthaft diskutiert. 

Martin Landvoigt dekonstruiert diese Behauptung in seinem Blog «Philosophieren für alle. Wo lassen Sie denken?» indem er darauf verweist, dass es sich dabei um eine böswillige Unterstellung der Humanisten handle. 

Ob das nun stimmt oder nicht: Das Phänomen an sich würde nicht überraschen. Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn eine neue Denkschule der althergebrachten, etablierten Wissenschaft vorwirft, sie befasse sich mit den völlig falschen Fragen.

Die im Titel gestellte Frage könnte ein perfektes Forschungsfeld für die heute so trendig-unentbehrlich daherkommenden Gender Studies sein, hätte es diese bereits zu Zeiten des berüchtigten Hexenhammers (Malleus maleficarum) gegeben.

Ein notgeiler Cis-Mann...

Historiker wie alt Staatsarchivar Otto Sigg haben herausgearbeitet, dass es im Zürcher Herrschaftsgebiet fast ausschliesslich weibliche Untertanen von der Landschaft waren, die des Schadenzaubers verdächtigt wurden. Die Obrigkeit war zur Aufrechterhaltung der Ordnung quasi gezwungen, einige von ihnen zu verhaften und unter der Folter zu befragen. In 79 Fällen – wenn sie gestanden hatten, mit dem Teufel im Bunde zu stehen – wurden sie dann vom Leben zum Tod befördert. 

Dieser Teufel, mit dem auch fünf Weiacherinnen im Bunde gewesen sein sollen, wäre dann also ein Cis-Mann (wie das bei politisch korrekten Genderistas heute genannt wird). Denn er scheint ja auf Frauen abzufahren. Oder doch nicht?

Bei der Befragung ging es u.a. auch darum, herauszufinden, ob die Beschuldigten sich zur sogenannten Teufelsbuhlschaft bekannten:

«Entsprechend der frühneuzeitlichen Hexenlehre wurde der mit dem Teufel eingegangene Bund des Teufelspaktes in Form einer Eheschließung (Teufelsbuhlschaft) und durch den Geschlechtsverkehr von Hexen oder Hexenmeister mit Satan vollzogen.»

Vielleicht ist der Teufel doch mit bisexuellen Neigungen ausgestattet?

... oder gar ein Genderfluider?

In ebendemselben Lexikon wird auch behauptet, der Teufel könne – je nach Bedarf – die von seinem Opfer erhoffte Form annehmen:

«Laut den Aussagen der Angeklagten nahte sich der Teufel als Verführer. Er kam zu Frauen entweder in Gestalt eines gut gekleideten Fremden oder Bekannten. Angeklagte Männer beschrieben, dass der Teufel in Gestalt einer schönen Frau erschienen sei. Sie hätten dann Geschlechtsverkehr mit dem Teufel getrieben. Das Geschlechtsteil des Teufels wurde als „unnatürlich“ und als „kalt“ beschrieben. Der Teufel konnte dabei – je nach Bedarf – die Rolle eines Mannes oder die einer Frau einnehmen (er trat als Incubus oder Succubus auf).»  (Lemma Teufelsbuhlschaft)

Von diesen aus Wikipedia kopierten Zeilen müssen wir jetzt aber doch noch etwas abrücken, denn sie vermitteln ein allzu physisches Bild der Vorgänge. So naiv materialistisch waren unsere Vorfahren dann doch nicht unterwegs. Jedenfalls nicht alle.

Was der Hexenhammer dazu sagt

Der oder die Verfasser (über diese Frage streiten sich die Gelehrten) des Hexenhammers waren belesene Kleriker, die mit der scharfen Waffe des Wortes wohl umzugehen wussten.

Und wie das so üblich ist, macht man als Gelehrter eine Literaturrecherche. Das Ergebnis hört sich dann im Hexenhammer in der Übersetzung von 1923, Bd. 1, S. 34, wie folgt an: 

«(...) Feldgeister die griechisch Paniti, lateinisch Incubi heißen. Incubi heißen sie daher von incubare, d. h. Unzucht treiben. Denn oft geilen sie auch nach den Weibern und beschlafen sie, Dämonen, welche die Gallier Düsen nennen, weil sie beständig diese Unsauberkeit treiben. Den man aber gewöhnlich Incubo nennt, den heißen die Römer Faunus ficarius.»  [...]

«Ferner das Wort des Apostels, Korinth. I, 11: „Ein Weib soll einen Schleier tragen um ihr Haupt, wegen der Engel." Viele Katholiken legen das, weil folgt „wegen der Engel", aus mit „wegen der Incubi".»

Deshalb trägt Melania Trump im Vatikan also den Schleier? Das ist durchaus nachvollziehbar, denn der Teufel soll ja ein gefallener Engel sein. Weiter heisst es:

«Der Grund aber, warum sich die Dämonen zu Incubi oder Succubi machen, ist nicht das Lustgefühl, denn als Geister haben sie ja weder Fleisch noch Knochen; sondern der hauptsächlichste Grund ist doch, daß sie durch das Laster der Wollust die Natur des Menschen beiderseits, nämlich den Leib und die Seele, zerstören, damit so die Menschen um so willfähriger zu allen anderen Lastern werden.»

Die Welt des Wortes und der Gedanken ist  man kann es kaum anders formulieren  eine Schlangengrube. 

Seien Sie sich dessen bewusst und lassen Vorsicht walten, wenn Sie in der kommenden Nacht – der Walpurgisnacht  einer tief fliegenden Hexe begegnen. Vielleicht hat sie ja gerade den Kopf verdreht bekommen.

Quelle

  • Der Hexenhammer. Von Jakob Sprenger und Heinrich Institoris. Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitet von J. W. R. Schmidt. Erster Teil. Dritte Auflage. Berlin 1923.

Dienstag, 29. April 2025

Der Kiesabbau-Perimeter der ARGE Hasli auf Zürcher Gebiet

Die grössten Umwälzungen auf Gemeindegebiet der nächsten Jahre hinterlassen im Mitteilungsblatt lediglich minimalste Spuren. Da liest man in der neuesten Ausgabe (MGW, Mai 2025) auf Seite 4:

«Seit dem letzten Bericht bewilligte der Gemeinderat zudem folgende Bauvorhaben: [...]

ARGE Hasli, c/o Eberhard Bau AG, Steinackerstrasse 56, 8302 Kloten, Kiesabbau Hasli, Kat.-Nrn. 1528 bis 1530, Hasli Kat.-Nrn. 1110, 1115 bis 1134, 1528 bis 1530.»

Einmal abgesehen von der doppelten Nennung der Parzellen 1528 bis 1530 ergibt diese Auflistung den folgenden, in hellblau gehaltenen Perimeter:



Die Erschliessungszone

Die auf der tiefer gelegenen Geländestufe (Höhe von Neu-Weiach) sich befindenden Parzellen 1528 (mit dem Schützenhaus der Pistolenschützen Kaiserstuhl), 1529 (erstes Stück des Schützenwegs ab Abzweigung von der Kaiserstuhlerstrasse) sowie 1530 (Areal Lagerhallen Holz Benz AG südlich der Hauptstrasse) dürften zum Erschliessungsteil gehören. 

Letztere Parzelle gehört dazu, weil der zu erstellende Linksabbieger auf der Kaiserstuhlerstrasse ihren Raum beansprucht und wohl den Abbruch der Halle 57.2 (GVZ-Nr. 711, Baujahr 1955) erfordert.

Das eigentliche Abbaugelände

Somit gehören zum eigentlichen Abbaugelände offenbar die Parzellen 1110 sowie 1115 bis 1134. Die erstgenannte Parzelle 1110 ist zugleich auch die langgezogenste. Es handelt sich um den Fisibacherweg, der die gesamte südliche sowie einen Teil der westlichen Grenze des Perimeters bildet. Er muss mindestens bis zum Scheibenstand des Weiacher Schützenhauses befahrbar bleiben, wohl aber eher bis zur Abzweigung des Wasenwegs.

Die östliche Begrenzung bildet der Frankhaldenweg (Parzelle 1114; die Verbindung zwischen Haslistrasse und Fisibacherweg). Er gehört nicht mehr zum Perimeter, dürfte also als Spazierweg erhalten bleiben.

Die Parzelle 1115 (Hofparzelle Fam. Schenkel) und alle Grundstücke von dort aus nach Westen bis zur Kantonsgrenze sind samt und sonders Kiesabbaugebiet, einschliesslich der Haslistrasse (Parzelle 1122). 

Sie muss mindestens bis zum Weiacher Schützenhaus erhalten und befahrbar bleiben. Da die Liegenschaft Mägerli (Haslistrasse 6, Parzellen 22 und 23) mittlerweile im Eigentum der Weiacher Kies AG ist, kann es sein, dass die Verbindung bis zum Haslihof (Parzelle 1127, Fam. Wiesendanger) nicht aufrechterhalten bleibt.

Was ist mit der Liegenschaft Seerenstrasse 61?

Die erstaunlichste Erkenntnis, die sich aus der Umsetzung der gemeinderätlichen Mitteilung auf den Katasterplan ergibt, betrifft die Liegenschaft am westlichen Ausläufer der Seerenstrasse (ehemaliges Haus Arrigoni; Seerenstrasse 61). Denn die Parzelle 1128, auf der diese Gebäude stehen, gehört aus unerfindlichen Gründen zum Kiesabbau-Perimeter. Nicht aber die zwischen ihr und der Haslistrasse (Parzelle 1122) liegende, rund eine Viertelhektare umfassende Fläche mit der Nummer 1153.

Dienstag, 1. April 2025

Kein Scherz: Per 1. April wurden unsere Polizisten rotiert

Auf den Tag genau vor 100 Jahren erfolgte ein turnusmässiger Wechsel des Kantonspolizisten auf dem Posten Weiach. Diese Station hatte das Polizeikorps auf Anweisung des Regierungsrates im Jahre 1911 von Stadel wieder näher an die Landesgrenze verschoben (vgl. StAZH MM 3.25 RRB 1911/0174). Zuständig war der bei uns Stationierte nach wie vor für das Gebiet der Gemeinden Bachs, Neerach, Stadel und Weiach.

Damals kannte auf dem Land jeder «seinen» Polizisten noch mit Namen. Wohl deshalb stellte das Kommando der Kantonspolizei mittels eines Personalrotationssystems sicher, dass seine stationierten Polizeisoldaten nicht allzu vertraut wurden mit der lokalen Bevölkerung.

Neuzuteilung der Station alle sechs Jahre

Heute würde die Neubesetzung eines Unterländer Polizeipostens kaum jemand mitbekommen. Und eine Medienmitteilung kann bestenfalls die Online-Journalisten von zueriunterland24.ch zu einem Artikel animieren. Damals berichtete noch die Neue Zürcher Zeitung in ihrer Morgenausgabe vom 24. November 1924 über den sog. Dislokationsbefehl:

«Zürich. Kantonspolizei. Soeben hat das Polizeikommando den mit dem 1. April nächsten Jahres in Kraft tretenden Dislokationsbefehl für die Mannschaft erlassen. Die Zahl der Versetzungen ist infolge Ablaufens der reglementarischen Dienstzeit von sechs Jahren an ein und demselben Orte diesmal außerordentlich groß. [...]

Folgende Polizeisoldaten erhalten nachstehende Stationen: [...] E. Stiefel Weiach [...]  Von den Stationen rücken in die Kaserne ein: [...] ferner die Polizeisoldaten [...]  F. Keller in Weiach [...]»

Kontinuität über den 2. Weltkrieg hinaus

Sechs Jahre dauerte also so eine Rotation im Regelfall. Und was Mitte der 1920er-Jahre der Fall war, das wurde auch anfangs der 1950er noch gleich gehandhabt, wie man der ersten Jahreschronik von Walter Zollinger entnehmen kann:

«Hieher gehört in erster Linie ein weiterer personeller Wechsel, der im Frühjahr stattfand. Weiach ist, wohl weil es so nahe an der Landesgrenze liegt, Wohnsitz des Kantonspolizisten für den Kreis Neerach-Stadel-Bachs-Weiach. Alle 6 Jahre, am 1. April, werden diese Posten i.d. Regel neu besetzt. So ist dieses Frühjahr bei uns P.S. Eugen Wagner frisch eingezogen. Seine Vorgänger in den letzten 35 Jahren hiessen:

1919-25: P.S. Friedrich Keller
1925-28: P.S. Emil Stiefel [...]»

Chronik sei Dank erfahren wir auch die Vornamen unserer Polizisten.

Quellen

  • Neue Zürcher Zeitung, 24. November 1924, Nummer 1758, Morgenausgabe, Blatt 2, S. 5.
  • Von Lebenden & Toten. In: Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1952. Weiach 1954. Signatur: ZBZ Hs G-Ch Weiach 1952.