Ob anfangs Februar vor 150 Jahren in der Kasse der Primarschulgemeinde Weiach wirklich Ebbe geherrscht hat, wäre noch zu eruieren. Jedenfalls fand die Pflege, oder zumindest der Schulgutsverwalter, es sei wieder einmal Zeit für eine saftige Betreibungsandrohung.
Für solch Ungefreutes verwendete die damalige Weiacher Schulpflege offizielle Publikationsorgane. Im 19. Jahrhundert war dies u.a. der «Bülach-Dielsdorfer Volksfreund» (BDV; später «Neues Bülacher Tagblatt» genannt), denn diese Zeitung lag in vielen Unterländer Gastwirtschaften auf.
In BDV Nr. 13 vom 12. Februar 1876 steht auf Seite 2 unter dem Titel «Mahnung» folgende Aufforderung aus der Feder Jakob Baumgartners:
«Wer dem Schulgut Weiach vom Jahr 1875 Kapital oder Pachtzinse, Schulsteuer oder Schulbußen schuldet, wird ersucht sich innert 8 Tagen mit dem Verwalter abzufinden, ansonst unnachsichtlich Rechtstrieb angehoben würde.
Weiach, den 10. Februar 1876 Jb. Baumgartner, Schulverwalter.»
Letzte Gelegenheit also, die Sache ohne «Schreckzeddel» zu bereinigen. Mit diesem blumigen Begriff bezeichneten damals noch etliche Weycher das, was man heute einen Zahlungsbefehl nennt.
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