Donnerstag, 7. August 2014

Grundwasserpumpwerk führt zu Wasserzählern

An der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 1964 stand das Trinkwasser im Zentrum. Es ging um die «Genehmigung des Projektes für die Erstellung der Grundwasserfassung und des Pumpwerkes "Rhein" (Bruttokredit Fr. 297'200.-)», wie Walter Zollinger in seiner Jahreschronik 1964 schreibt.

Und trotz des Geldsegens, der mit der Weiacher Kies AG die Gemeindekasse erreicht hatte, war Überzeugungsarbeit gefragt, denn einfach so investieren die Weiacher nicht in neue Infrastruktur:

«Herr Ingenieur Werner vom techn. Bureau Gujer in Rümlang referierte eingehend über dieses dringend benötigte Vorhaben. Es wurde denn auch genehmigt und soll nun so rasch als möglich ausgeführt werden.» (Jahreschronik 1964 - S. 10)

Mit Datum vom 7. August 1964 liess der Gemeinderat die Baute offiziell publizieren:


Der Bauherr, die Politische Gemeinde Weiach, vertreten durch das Technische Büro H. Gujer, Rümlang, schrieb da eine «Grundwasser-Pump- und Transformatorenstation am Rhein» aus. (Bild aus: Jahreschronik 1964, S. 9a)

Vor 50 Jahren noch keine Wasserzähler!

Dass man die Wasserverbraucher auch in die Finanzierung einbinden wollte, ist nur folgerichtig. Als nächstes Traktandum folgte deshalb die «Aenderung von Art. 16 der Verordnung über die Wasserversorgung (Erhöhung des Wasserzins-Pauschaltarifes); dies im Hinblick auf die grossen Kosten des oben genehmigten Projekts.»

Man stellt mit Erstaunen fest, dass es damals noch keine Wasserzähler gab. Nur eine Pauschalgebühr. Das blieb aber nicht mehr lange so.

Wie man den Weiacher Geschichte(n) Nr. 33 (Gesamtausgabe S. 66, Link vgl.unten) entnehmen kann, gab es nach Aussage des früheren Gemeindepräsidenten Ernst Baumgartner-Brennwald (im Amt von 1966 bis 1982) Ende der 50er Jahre zunehmend Streit, wer zuviel Wasser verbrauche. Verdächtigt wurden besonders die Bauern.

Schon drei Jahre später wurden sie eingeführt

Deshalb brauchte es also die zusätzliche Wasserfassung und das dazugehörende Pumpwerk. Und bald waren auch Messgeräte erforderlich, um eine verursachergerechte Abrechnung zu ermöglichen:

«1967 war die Gemeinde genötigt, eine abgeänderte Verordnung über die Wasserversorgung zu erlassen. Die Eröffnung des Grundwasserpumpwerkes an der Rheinhalde hatte bald gezeigt, dass die bisherigen bescheidenen Verbrauchertarife bei weitem nicht mehr ausreichten, um auch nur einen Teil der Betriebskosten zu decken. Nun wurden Wassermesser eingebaut und das Wasser zu 40 Rappen pro m3 abgegeben sowie ein Grundtarif pro Wohnung erhoben.» – W. Zollinger. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, Dielsdorf 1972, S. 63/64.

Weiterführende Literatur zur Wasserversorgung
[Veröffentlicht am 19. August 2014]

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