Montag, 30. April 2018

Erste oder zweite Auflage der «Chronik Weiach»?

Das unten abgebildete Büchlein wird von den Weiachern nach seinem Rückentitel auch als «Chronik» bezeichnet. Viele wissen nicht, dass es zwei Auflagen gibt. Rein vom Äusserlichen her ist es schwierig, diese zwei Auflagen voneinander zu unterscheiden. Dieser Beitrag erklärt, wo die Unterschiede liegen.

Die beiden ersten Auflagen der ersten – und bisher einzigen – mit Hardcover versehenen Monographie zur Geschichte der Gemeinde Weiach wurden 1972 bzw. 1984 publiziert: «Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. (Chronik Weiach. 1271-1971). Hrsg.: Gemeinderat Weiach. 1. Auflage 1972; 2., ergänzte Auflage 1984» ist eine mögliche bibliographische Angabe.



Beide Auflagen sind – nach so langer Zeit wenig verwunderlich – nur noch antiquarisch erhältlich. Das abgebildete Exemplar beim Antiquariat Heinz Ballmert in Krauchenwies (Baden-Württemberg, Deutschland). Handelt es sich da um die erste oder die zweite Auflage?

Zweite Auflage mit eingefaltetem Planblatt

Die 2. Auflage ist fast textgleich mit der 1. Auflage und unterscheidet sich rein äusserlich durch nichts von ihr. Man erkennt die zweite Auflage am angereicherten Inhalt: über das Buch verteilt sind Zeichnungen von Hans Rutschmann sowie drei weitere Luftaufnahmen eingefügt worden. Vor dem hinteren Umschlag gibt es zudem einen eingefalteten Übersichtsplan der Gemeinde (1:5000) sowie einen Ausschnitt des Dorfkerns.


Aufgrund dieser Angaben war das Antiquariat Ballmert in der Lage, festzustellen, dass es sich beim oben abgebildeten Exemplar um die 2. Auflage handelt. Entsprechend ist auch der Eintrag auf zvab.com angepasst worden.

Nur indirekte Angaben im Buch selber

Wie die erste Auflage, so weist auch die zweite, erweiterte Auflage nur indirekte Angaben zum Erscheinungsjahr auf. Aber beide dieselben. Nämlich die - irreführende - Angabe «Dielsdorf, an Ostern 1971» (vgl. S. 8 sowie WeiachBlog Nr. 19):



Bibliothekaren und Antiquaren blieb daher bis vor wenigen Jahren nur die naheliegende Annahme, dass es a) nur eine Auflage gebe und b) diese 1971 publiziert worden sei.

In diese Richtung geht auch die auf den am 16. April 2012 datierte Erklärung des Inhabers des Antiquariats Marco Pinkus in Zürich, Götz Perll auf meine Anfrage per e-mail, ob es sich bei dem feilgebotenen Exemplar um die 1. oder die 2. Auflage handle (Perll verfügte über die 1. Auflage):

«Normalerweise verwenden wir für die Angabe des Erscheinungsjahr die Angabe, die auf dem Titelblatt steht oder im Impressum. Wenn an beiden Stellen keine solche Angabe gemacht wird, benützen wir ein "Hilfsjahr" und setzen das in Klammer. Im vorliegenden Fall benützten wir das am Schluss des Vorwort gesetzte Datum, eben, 1971. Hätte dort kein Datum gestanden, hätten wir, ebenfalls in Klammern gesetzt, das im Titel verwendete 1971 verwendet. Das ist nicht etwa ein von uns willkürlich gewähltes Vorgehen, sondern wird so auch von Bibliotheken und/oder Landesbibliotheken gehandhabt - es gibt hierfür genau definierte ISO-Normen, die allerdings nicht überall genau gleich konsequent eingehalten werden.

P.S. Dass die von Ihnen erwähnte zweite Auflage von 1984 weder von der Landesbibliothek noch den Zürcher Bibliotheken und der deutschen Nationalbibliothek verzeichnet wird, ist sicher darauf zurückzuführen, dass es die Gemeinde, respektive der Verlag oder die Druckerei versäumt haben, bei Erscheinen die notwendigen Exemplare dahin abzuliefern.
»

Mit diesem Postscriptum hat Perll zweifellos recht. Wobei man auch darauf verweisen muss, dass es - im Gegensatz zu Deutschland und Frankreich hierzulande bis heute keine gesetzliche Verpflichtung zur Ablieferung von Belegexemplaren an die Nationalbibliothek gibt.

Publikationsort Dielsdorf oder Weiach?

Auch denkbar - und in diesem Falle bezüglich des Jahres richtiger - wäre die Angabe «Dielsdorf o.J.» für Druckort und Erscheinungsjahr gewesen, wie sie von der Kantonalen Denkmalpflege in ihrem 9. Bericht verwendet wurde («Literatur: W. Zollinger, 1271–1971 Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach, Dielsdorf o.J., S. 32 f.»; vgl. Quellen), wobei man sich auch über die korrekte Ortsangabe streiten kann. Gilt der Sitz des Herausgebers, d.h. der Gemeinderatskanzlei, dann wäre es Weiach. Gilt der Sitz der Druckerei Akeret, bzw. der Wohnsitz von Zollinger zum Publikationszeitpunkt, dann bleibt es Dielsdorf.

Folgt man der Darstellung im Wikipedia-Artikel Erscheinungsort, so ist die aus der Zeit der Druckerverleger (wie Froschauer in Zürich im 16. Jahrhundert) stammende Ortsangabe eigentlich ein Verlagsort (und nicht der Druckereiort). Aus diesem Grund ist ab der 3. Auflage auch konsequent der Verlagsort angegeben: 3. Auflage Weiach 2003 (Gemeindekanzlei), 4. Auflage 2004-2011 Weiach, 2012-2016 Trub (Wohnort des Verfassers und Verlegers), 5. Auflage 2017 Trub (Sitz des Wiachiana-Verlags).

Quellen
[Veröffentlicht am 10. April 2019 um 03:10 MESZ]

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