Montag, 19. Mai 2025

Die Erdgaspipeline bleibt, wo sie ist!

Wer sich südlich und westlich des geschlossenen Weiacher Siedlungsgebiets in die Landschaft hinauswagt, dem fallen sie irgendwann auf: orangefarbene Tafeln in Form eines «Dächli», befestigt auf der Spitze von Metallpfosten. 

Die stehen da nicht einfach zufällig herum. Sie bezeichnen seit mittlerweile drei Jahrzehnten den Verlauf einer kritischen Infrastruktur der Schweizer Energieversorgung, eine Pipeline der Erdgas Ostschweiz AG (EGO) mit einem Betriebsdruck > 5 bar. Den Bau hat Willi Baumgartner-Thut (*1930) in seinem Beitrag «Jahrhundertwechsel, Rückblick in unserer Gemeinde» im Weiacher Mitteilungsblatt wie folgt dokumentiert: 

«1996 Bauarbeiten für die 70 mm Erdgastransportleitung Kaisten–Ohringen via Sanzenberg–Hasli–Wingert–Sagibachtal–Buhalden–Hochbuck–Moos.»

Mehrere Nutzungen kommen sich in die Quere

Im Kantonalen Richtplan ist diese Pipeline-Trasse mit dem Verlauf der gestrichelten pinkfarbenen Linie eingezeichnet. Braun schraffiert sieht man den Planungsperimeter der Kiesabbauzonen auf Gemeindegebiet. 

Man stellt auf einen Blick fest: Am Südrand der Ebene des Hasli überschneidet sich die Pipeline-Trasse mit der Ausbeutungszone. Einen weiteren Nutzungskonflikt stellen die zwei Masten der Weitspann-Hochspannungs-Freileitung dar, die auf dem Abbaugebiet stehen.

Ausschnitt Regionaler Richtplan: Versorgung, Entsorgung / OeBA

Auch auf dem Katasterplan sieht man den Verlauf der EGO-Leitung. Sie quert etwa auf der Höhe der Einmündung des Wasenwegs den Fisibacherweg und den Langächerweg, passiert den Scheibenstand des Weiacher Schützenhauses und biegt nach Unterquerung des Chürziwegs und erneut des Fisibacherwegs nach Südosten in den Hang der Frankhalden ab.

Auf dieser der Evang.-ref. Kirchgemeinde Weiach gehörenden Parzelle soll der Humus im Zusammenhang mit dem Kiesabbau grossflächig abgebaggert und die Hanglage zu einem Naturschutzgebiet «aufgewertet» werden. Das vom Kanton Zürich von der ARGE Hasli geforderte Vorhaben darf die Gasleitung natürlich nicht gefährden.

Im Kiesabbaugebiet werden aber nicht nur ein paar Zentimeter abhumusiert. Die eigentliche Ausbeutung wird bis in eine Tiefe von zehn Metern erfolgen. Die Pipeline ist also definitiv im Weg!

Ausschnitt Katasterplan Kanton Zürich

Hat maximal möglicher Kiesabbau Priorität?

WeiachBlog fragte beim Pipelinebetreiber nach: «Gab oder gibt es Verhandlungen zwischen der EGO und der ARGE Hasli betreffend den Verlauf der Erdgasleitung innerhalb des durch den kantonalen Gestaltungsplan genehmigten Abbauperimeters? Wenn ja, was können Sie über die Resultate öffentlich bekanntgeben?»

Die Kommunikationsverantwortliche der Erdgas Ostschweiz AG antwortete noch am selben Tag:

«Im Zusammenhang mit dem geplanten Kiesabbauprojekt gab es Gespräche zwischen der ARGE Hasli bzw. Eberhard Holding und der Erdgas Ostschweiz AG. Dabei wurde auch die Möglichkeit einer Umlegung der Hochdruckleitung geprüft. Aufgrund der geografischen Gegebenheiten konnte jedoch kein alternatives Trasse gefunden werden, das den technischen, rechtlichen und raumplanerischen Anforderungen entspricht. Die Leitung wird daher an ihrem bisherigen Standort belassen. 

Die ARGE Hasli wird das Projekt in Übereinstimmung mit der geltenden Verordnung (RLSV) umsetzen, welche die einzuhaltenden Mindestabstände zu bestehenden Hochdruckleitungen verbindlich regelt. Zwischen der Rohrleitungsanlage und dem Abbaugebiet muss deshalb ein Sicherheits-Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Die Rekultivierung beziehungsweise Renaturierung geschieht in verschiedenen Etappen gemäss dem kantonalen Gestaltungsplan.»

Die Sicherheit der Rohrleitung geht vor

Die Hürden für eine Verlegung waren offensichtlich zu hoch im Vergleich mit den erwarteten Erträgen aus den zusätzlich abbaubaren Kubikmetern. Die Leitung wird also nicht angefasst.

Zur Anwendung kommen die Artikel 9 und 10 der Rohrleitungssicherheitsverordnung des Bundes (RLSV). Art. 9 Abs. 1 lautet: «Zwischen einer Rohrleitungsanlage und anderen Anlagen sind die für den sicheren Bau und Betrieb der Rohrleitungsanlage und den Schutz der anderen Anlagen nötigen Sicherheitsabstände einzuhalten.» Und Art. 10 stipuliert ausdrücklich den erwähnten Sicherheitsabstand von 2 Metern.

Nachtrag vom 20. April 2026

Seit dem 1. September 2025 firmiert die Erdgas Ostschweiz AG unter dem neuen Namen Ganeos AG (für Gasnetz Ostschweiz). Die URL des Links im Lauftext oben wurde entsprechend angepasst.

Quellen und Literatur

  • Baumgartner-Thut, W.: Jahrhundertwechsel, Rückblick in unserer Gemeinde. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Januar 2000 – S. 11-15.
  • Swisstopo (Hrsg.): Schweizerisches Erdgas-Transportnetz > 5 Bar. Massstab 1:1'000'000, Stand 2017.
  • Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen (Rohrleitungssicherheitsverordnung, RLSV) vom 4. Juni 2021 [SR 746.12].
  • Brandenberger, U.: Der Kiesabbau-Perimeter der ARGE Hasli auf Zürcher Gebiet. WeiachBlog Nr. 2229, 29. April 2025.
  • Verlegung Leitung EGO im Kiesabbauperimeter ARGE Hasli Weiach? E-mail-Austausch zw. Fabiana Kiefer, Verantwortliche Kommunikation, Erdgas Ostschweiz AG und WeiachBlog vom 30. April 2025.

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