Betreibungsbeamter sein ist kein Zuckerschlecken. Zumal dann nicht, wenn man gegen seine Nachbarn vorgehen und Zahlungsbefehle durchsetzen muss, obwohl einem völlig klar ist, dass die Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) dem Schuldner wirtschaftlich das Genick brechen werden.
Deshalb waren wohl im 19. Jahrhundert etliche Weiacher Gemeindeammänner (so heissen die Betreibungsbeamten im Kanton Zürich) etwas allzu nachsichtig, was die Durchsetzung des Rechts anbelangte. Die Aufsichtsbehörden enthoben aus diesen Gründen mehr als einmal den hiesigen Ammann des Amtes.
Solches dürfte heute eher selten vorkommen. Der Weiacher Gemeindeammann wohnt auch seit geraumer Zeit nicht mehr auf dem Gebiet der Gemeinde. Lange Jahre war der Amtsinhaber in Bachs ansässig. Nun ist ein Neuer gewählt worden. Und der wirkt von Stadel aus.
Magere Stimmbeteiligung
Wie schon fast üblich bei solchen Wahlen ist das Interesse nicht gerade überwältigend:
«Weiach : Neuer Betreibungsbeamter
Weiach . – Oskar Rüegg ist mit 89 Stimmen zum neuen Gemeindeammann und Betreibungsbeamten gewählt worden. Leer wurden 81 Wahlzettel eingelegt, auf Vereinzelte entfielen 5 Stimmen. Die Wahlbeteiligung betrug 24 Prozent», berichtet kurz und knapp der Tages-Anzeiger.
Viel ausführlicher wurde auch die regionale Konkurrenz von Zürcher Unterländer und Neuem Bülacher Tagblatt nicht:
«Rüegg definitiv
Weiach. Oskar Rüegg wird definitiv neuer Gemeindeammann und Betreibungsbeamter in Weiach. Er hatte das Amt nach dem Rücktritt von Walter Albrecht bereits ad interim geführt. Rüegg erhielt gestern 89 Stimmen, das absolute Mehr lag bei 48 Stimmen. Knapp 24 Prozent der Wahlberechtigten gingen zur Urne.» (Zürcher Landzeitung / ZU / NBT Montag, 25. Februar 2008, S. 6)
[Veröffentlicht am 8. Februar 2009]
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