Sonntag, 21. Juni 2009

Initiativrecht kaltblütig ausgehöhlt

Im Zürcher Unterländer vom Samstag, 20. Juni 2009 erschien auf der Leserbriefseite (S. 12) ein Beitrag des EVP-Politikers Daniel Elsener aus Weiach. Titel: Kontrolle des Souveräns bei Langzeitpflege ausgehebelt..

Der ZU wollte den Text nur gekürzt abdrucken, da interne Richtlinien die Höchstlänge einer Leserzuschrift auf 2700 Zeichen inkl. Leerschläge begrenzen. WeiachBlog kennt solche Begrenzungen nicht. Wir bringen den vollen Wortlaut.

Hintergrund: am 23. Juni findet in Weiach ab 20 Uhr eine Gemeindeversammlung statt. Thema ist im Traktandum 3 der politischen die Revision der Statuten eines Zweckverbands, die sich klar gegen die demokratische Mitsprache kleiner Gemeinschaften richtet. Lesen Sie selbst - und gehen Sie an die Gemeindeversammlung!

Kontrolle des Souveräns bei Langzeitpflege ausgehebelt !

Die Statutentotalrevision für den Zweckverband (ZV) Langzeitpflege Bezirk Dielsdorf ist noch immer nicht abgeschlossen. Nur die Gemeinde Weiach müsste noch zustimmen.

Ich muss davon ausgehen,- viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben nicht gewusst, dass unter dem schön klingendem Titel Einführung von Initiativ- und Referendumsrecht, die Mitsprache des Souveräns in den Statuten gleich wieder ausgehebelt wird.

1. Anders als im ZV Sozialdienste wo das Verhältnis zu kantonalen Angelegenheiten die benötigten Unterschriften von 500 in 6 Monaten (Initiative) zu 250 in 60 Tagen (Referendum) gewahrt ist, sind ausgerechnet im sensiblen Bereich Gesundheit die nötigen Unterschriften mit 800 zu 800 in 30 Tagen klar überhöht und somit ein Mitspracherecht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Sachen Zweckverband Langzeitpflege unerwünscht! Dies trotz den gleichen 22 Verbandsgemeinden und gleichermassen erhöhten Finanzkompetenzen.

2. Gänzlich ausgehebelt wird die demokratische Kontrolle des Souveräns im Artikel 18 unter Ausschluss des Referendums die 7 Punkte umfasst. Anders wie an den normal üblichen zwei Gemeindeversammlung im Jahr darf der Stimmbürger nichts aber gar nichts zu Voranschlag und Rechnung sagen oder abstimmen. Nur noch bezahlen der Betriebsdefizite und Investitionen über die Steuerrechnung und den davon galoppierende Krankenkassenprämien ist erlaubt. Wer zahlt befiehlt geht (gilt) hier gar nicht mehr! Das widerspricht doch unseren direkt demokratischen Strukturen und meiner Meinung nach, -auch der neuen Kantonsverfassung.

Wenn die Kontrolle entzogen ist darf man sich nicht wundern, wenn im Gesundheitswesen die Kosten dank kapitalen Interessen der Akteure und Leistungserbringer in den Himmel schiessen. 20 Jahre negative Kosten-Erfahrungen besitzt man heute schon damit ! Und ich bin mir nicht ganz sicher ob man der Bevölkerung einen Gesundheits-Rolls-Royce aufgeschwatzt hat, der bald kaum noch finanzierbar ist. Zudem ist sich die Delegiertenversammlung offenbar nicht ganz klar was sie mit dem Namen Langzeitpflege alles machen will, wie der verwirrliche Titel und Untertitel verrät. Soll's nun ein Gesundheitszentrum sein, oder Gesundheit und Pflege oder doch nur Langzeitpflege? Die Frage sei erlaubt: Ist für die komplexe Art Symbiose des gemischt wirtschaftlich geführten Unternehmens Spital Dielsdorf (Privat=Gewinn und Staatlich=Verlust) der Zweckverband überhaupt noch die richtige und zukunftsgerichtete Organisationsform? Hingegen klarer sieht man es beim Zweckartikel, wo man nebenher auch um den weiteren Ausbau besorgt ist. Ausbau und Wachstumswünsche gehören aber für mich nicht in den Zweckartikel sondern an die Urne!

In meinen Worten, um es klar zu stellen, geht es nicht um die Vertrauensfrage sondern um die Kontrolle (Vertrauen ist gut , Kontrolle ist besser). Wenn der Stimmbürger oberstes Organ im Verband ist, hat er oder sie auch die oberste Kontrollfunktion.

Solche Anträge sollten Anbetracht der explodierenden Gesundheitskosten, -auch für die Gemeinden und den Steuerzahler, in Zukunft nicht mehr so unbedarft unkritisch an Gemeindeversammlungen durch gewunken werden.

Es ist jetzt eine Minute vor 12 und ich gehe davon aus, dass diese wichtige Änderung eine Einstimmigkeit der Verbandsgemeinden braucht um wirksam zu werden.

Ich hoffe andere Weiacher denken gleich. Ich jedenfalls erlaube mir die Statutenrevision an der Gemeindeversammlung zurück zuweisen und fordere eine Überprüfung und Korrektur der erwähnten Punkte.

Daniel Elsener, Weiach


Man fragt sich, wieso alle anderen Gemeinden das einfach so abgenickt haben...

1 Kommentar:

Martin hat gesagt…

Zweckverbände und demokratische Kontrolle?

Der Mangel an Letzterem begründet im Wesentlich die Beliebtheit der Ersteren.