Sonntag, 12. November 2023

Zollingers allzu uniforme Archivverweise

Seit der Publikation der auf den neuesten Stand gebrachten 3. Auflage der Weiacher Ortsgeschichte in der Tradition Walter Zollingers sind nun bereits 20 Jahre vergangen. Mittlerweile steht das Werk auf der 6. Auflage, wobei es für diese seit 2018 mehrere Dutzend Monatsversionen gibt. Bis in heutige Tage sind einige Eigenheiten Zollingers erhalten geblieben, vor allem dort, wo es dem hier Schreibenden bisher zeitlich nicht möglich war, den Verweisen im Detail nachzuspüren.

Welcher Band ist gemeint?

Vier Anmerkungen in Zollingers blauem Büchlein Weiach 1271-1971 referenzieren jeweils einen der im Archivkeller des Gemeindehauses an der Stadlerstrasse 7 stehende Bände mit ein und derselben Angabe: «Gemeindearchiv Weiach, Band IV, B IIa». Gemeint ist das PGA, das Archiv der politischen Gemeinde Weiach.

Wenn man sich ansieht, welche unterschiedlichen Zeiträume von den Kapiteln in Zollingers «Chronik» abgedeckt werden, zu denen diese Anmerkungen gehören, nämlich die gesamte erste Hälfte des 19. Jh., dann wird noch deutlicher, dass es mit dieser Signaturangabe ein Problem gibt. 

Bei einem Abgleich mit den Verzeichnissen von Weiacher Archivbeständen, die im Fonds GA Gemeindearchive des Staatsarchivs des Kantons Zürich unter der Klassengruppe StAZH GA 157 verfügbar sind, bestätigt sich diese Ahnung zur Gewissheit.

Alle nachstehenden Zitate?

Die erste Anmerkung (Anm-50) erhebt auch noch den Anspruch «für alle nachstehenden Zitate». Das ist nicht gerade hilfreich, weil nicht klar ist, bis wohin diese Angabe reicht. Wir nehmen einmal an: bis zum Ende des Kapitels. 

Auszug aus GA 157.14 
Verzeichnis des Archivs der POLITISCHEN Gemeinde WEIACH. Angefertigt von Paul Roesler, Rorbas. 1935. Exemplar des Staatsarchivs

Die Angabe «Band IV, B IIa» kann sich, wie man in StAZH GA 157.14 aus dem Jahre 1935 sieht (die zu Zeiten Zollingers gültige Archivstrukturierung), eigentlich nur auf  «IV.B 2a» (Protokoll des Gemeinderates 1803-1807) beziehen. Und für Anm-50 ist das auch völlig plausibel, denn im Text geht es ums Jahr 1803.

Für Anm-59 und Anm-65 kann das aber nicht gelten, denn diese betreffen wieder andere Zeiträume. Und damit auch andere Bände im Gemeindearchiv.

Keine Seitenangaben

Anm-72, die letzte der vier kryptischen Verweisstellen, erhielt von Zollinger als einzige noch eine Zusatzangabe: «1834 bis 1849». Wenn man nun diesen Zeitraum in den Bandbeschreibungen sucht, dann stellt man eine Übereinstimmung einzig bei den Gemeindeversammlungsprotokollen fest. Das wäre dann aber eine Referenzierung nach dem Muster «Band IV, B I ...».

Da zudem keinerlei Seitenangaben gemacht werden, bleibt nichts anderes übrig, als in den noch vorhandenen Bänden des PGA Weiach mit den heutigen Signaturen IV.B.01.xx sowie IV.B.02.xx (wobei xx ein Platzhalter für die Bandlaufnummer innerhalb der Serie ist) auf die Suche zu gehen. 

Für die Anm-72 kann jetzt schon gesagt werden, dass das leider sinnlos ist. Denn dieser Band ist schon seit vielen Jahren verschollen.

Nachtrag vom 16. November

Gerade diese Diskrepanz zwischen Zusatzangabe «[...] bis 1849» verglichen mit «[...] -1850» im Verzeichnis von 1935 könnte dadurch bedingt sein, dass Zollingers Quelle (Pfr. Kilchsperger? Pfr. Wipf?) den verschollenen Band noch physisch vor sich hatte.

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