Samstag, 8. Juni 2024

Kommunales Elektrofahrzeug-Debakel

Am nächsten Dienstagabend ist Gemeindeversammlung und das Geschäft Nr. 3 hat (neben der Gemeinderechnung 2023 und den Asylantencontainern) schon eine Art Mauerblümchenstatus. Es geht um die Anschaffung eines neuen Kommunalfahrzeugs (vgl. Beleuchtender Bericht, S. 20-22).

Weil der nur schon für das Basisgerät erforderliche Finanzbedarf von 260'000 Franken die Finanzkompetenz des Gemeinderats übersteigt, muss das Geschäft vor den Souverän. Moment mal, werden Sie jetzt einwenden, es geht doch nur um 211'000 Franken.

Nach zwei Jahren will man schon wieder etwas Neues

Dem ist tatsächlich so. Günstiger wird es nur, weil die Rücknahme des bisherigen Fahrzeugs mit rund 33'000 Franken berechnet wird. 

Eigentlich glaubte sich der Gemeinderat ja auf der sicheren Seite, damals 2022, als er das Elektrofahrzeug Elion T-Modell, eine 2020 erstmals in Dienst gestellte Occasion, angeschafft hat. Für den in der Steiermark (nahe Graz) hergestellten E-Transporter aus dem Hause MUP Technologies GmbH wird ja auch vollmundig geworben:

Nullemission! Kostenkiller!! Und überhaupt: Elektro ist doch voll angesagt. Muss man haben. Also hat sich der Gemeinderat kurzerhand rund 77'000 Franken bewilligt.

Nullemission? Bei Kälte eine Nullnummer!

Dass die Emissionen beim europäischen Strommix, wie er nun einmal aus der Steckdose kommt, halt anderwärts entstehen, geschenkt. Selbst beim Laden mit eigener Photovoltaikanlage auf dem Dach sind die Emissionen (über den Lebenszyklus des Fahrzeugs, Stichwort: Akkus!) keineswegs vernachlässigbar. Im Gegenteil. Aber das soll jetzt nicht weiter diskutiert werden.

Bedenklich ist die Aussage im Beleuchtenden Bericht: «Im Weiteren fällt das Fahrzeug im Winter bei tiefen Temperaturen immer wieder gänzlich aus.» Was genau ist das Problem? War schon der Vorbesitzer damit nicht zufrieden? Hat sich die Gemeinde ein Montagsauto andrehen lassen? Jedenfalls wurden auf diese Weise mindestens 44'000 Franken Steuergelder verheizt.

Was im Beleuchtenden Bericht auch noch drinsteht, ist, dass es bei diesem E-Fahrzeug offenbar auch noch weitere Probleme mit dem Antrieb und den Bremsen gibt. Nicht aber, welche Folgekosten das verursacht hat.

Und nun dieses Geschäft Nr. 3. Die gleichen Akteure, die vor zwei Jahren ein punkto Nutz- und Anhängelast völlig ungenügendes Fahrzeug beschafft haben, sollen jetzt also befähigt sein, diesmal nicht erneut einen Missgriff zu machen? Jetzt einfach mit dem Segen der Gemeindeversammlung?

Häufig in Nachbargemeinde anzutreffen

Pikant ist in diesem Zusammenhang, dass besagtes Fahrzeug in den letzten Monaten um die Mittagszeit regelmässig auf den Strassen einer Nachbargemeinde gesehen wird. 

Wie dem WeiachBlog-Redaktor zugetragen wurde und von ihm verifiziert werden konnte, erfolgen diese Fahrten (wir reden da geschätzt von rund 1500 zusätzlichen Strassenkilometern) nicht in einem dienstlichen Zusammenhang. 

Ob diese zusätzlichen Kilometer durch den Gemeinderat bewilligt worden sind oder nicht: diese Zusatzbelastung hat dem elektrischen Löwen (e-Lion) wohl nicht gerade gut getan. Bei einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit Allrad-Antrieb und -Lenkung wäre eine solche Laufleistung jedenfalls zumindest punkto Pneu-Abrieb ein Thema. 

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