Dienstag, 11. Juni 2024

Kriegerische Aktion des Gemeinderats gegen markanten Laubbaum

Wir halten fest: 

  1. Es liegt keine rechtskräftige Baubewilligung für die Platzierung der Schulcontainer vor.
  2. Es besteht ein laufendes Verfahren vor dem Bezirksrat Dielsdorf (Rekurs in Stimmrechtssachen vom 6. Mai 2024).

In letztgenanntem Verfahren hat der Anwalt der Gemeinde (der einschlägig bekannte Herr Lorenzo Marazzotta) den Entzug einer aufschiebenden Wirkung für das Schulcontainerprojekt beantragt, obwohl der Rekurrent dies ursprünglich gar nicht verlangt hatte.

Bislang keine Antwort seitens des Bezirksrats Dielsdorf. 

Und trotzdem schafft die Gemeinde am 11. Juni 2024 zwischen 06:45 bis 08:00 Uhr beim Kiesparkplatz am Roten Schulhaus vollendete, nicht wiedergutzumachende Tatsachen. 

Alexander Good, Förster, und Marco Denzler, Werkangestellter mbA, haben sich an einem (geschätzt) 48 Jahre alten Baum vergriffen.

Musste dieser – soweit ersichtlich kerngesunde – Laubbaum (in der Bildmitte) umgelegt werden, um im Hinblick auf die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 um 19:30 Uhr ein Exempel zu statuieren?

Welches rechtsstaatliche Verständnis hat dieser eigenmächtig handelnde Gemeinderat eigentlich?

Klarstellung (Nachtrag vom 13. Juni, 13:25)

Es sei «sehr sehr heikel», Namen von Gemeindeangestellten in einem solchen Artikel zu nennen, wurde dem Verfasser der obigen Zeilen heute per Facebook-DM mitgeteilt. Das kann man so sehen. 

Aus dem Kontext – und insbesondere dem Titel – geht seines Erachtens aber klar hervor, dass die Genannten diese Fällaktion nicht aus eigenem Antrieb durchgezogen haben. Sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Auftrag ihrer Vorgesetzten. Kritisiert wird einzig die Vorgehensweise der Behörde, bei der sie angestellt sind.

Dass die beiden Gemeindemitarbeiter namentlich benannt werden, hat mit Authentizität zu tun, mit «die Anwohner haben das genau beobachtet». Es ist damit kein Vorwurf in Richtung eines persönlichen Fehlverhaltens in dieser Sache verbunden. 

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