Mittwoch, 11. Februar 2026

Gymi-Vorbereitung. Vorauseilender Einführungseifer der Schule Weiach

Haben Sie gewusst, dass selbst die Hochbegabten mittlerweile wie Sonderschüler behandelt werden? So läuft das im Kanton Zürich tatsächlich. Deren Förderung läuft nämlich unter dem Banner «Besonderer Bildungsbedarf». Deshalb ist Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) auch an der Schule Weiach ein «Sonderpädagogisches Angebot», wie man der Website entnehmen kann.

Im vom Volksschulamt des Kantons Zürich vorgeschriebenen Inklusionsmodell, nach dem alle Kinder zusammen beschult werden sollen, geht das nicht anders, denn sonst käme wohl der eine oder andere Hochbegabte aus lauter Langeweile darauf, den ordentlichen Betrieb massiv zu stören. -- Auch für die nicht so auffällig Hochbegabten gibt es aber ein Sonderangebot, nämlich den

Vorbereitungskurs für die Gymi-Aufnahmeprüfung auf Steuerzahlers Kosten

Mit Erstaunen stellt man fest, dass selbst Vorbereitungskurse für das Langgymnasium (6.5 Jahre; i. d. R. an der Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach) mittlerweile zum festen Angebot der Schule Weiach gehören. Unter dem Titel «Vorbereitungskurs Gymnasium» wird das Kursziel wie folgt beschrieben:

«Für Kinder, die nach der 6. Klasse in ein Langzeitgymnasium übertreten wollen, wird ein kostenloser Vorbereitungskurs angeboten. Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich in diesem Kurs gezielt auf die Aufnahmeprüfung vor und erhalten einen Eindruck des Leistungsdrucks an einem Gymnasium. Dies stellt ein zusätzliches Förderangebot ausserhalb des Regelunterrichts dar.

Für die Aufnahme in den Vorbereitungskurs sind die Klassenlehrpersonen zusammen mit der Schulleitung verantwortlich. Es wird von den Schülerinnen und Schülern ein grosses zusätzliches Engagement erwartet.»  (Quelle: Website Schule Weiach)

Kostenlos ist der Kurs aber natürlich nur für die Eltern. Die Weiacher Steuerzahler blechen dafür, auch für Gymi-Anwärter aus Kaiserstuhl und Fisibach. Ob dieses Angebot über die Zahlungen nach dem RSA-Abkommen vom Nachbarkanton entschädigt wird, wäre zu prüfen, ist aber fraglich.

Der Kanton sieht noch keine Verpflichtung vor, solche Kurse anzubieten

Die Zürcher Bildungsdirektion hat sich mit dem Projekt Begabungs- und Begabtenförderung zum Ziel gesetzt, diese Prüfungsvorbereitung letztlich in allen Schulgemeinden für obligatorisch erklären zu lassen, vgl. den nachstehenden Ausschnitt aus der entsprechenden Website:

Wie WeiachBlog direkt vom Fachverantwortlichen, Ronny Arnold, in Erfahrung bringen konnte, habe das letzte Wort in dieser Angelegenheit die Politik. 

Bis dahin ist der von der Schule Weiach bereits seit geraumer Zeit angebotene Gymi-Vorbereitungskurs freiwillig. Das bedeutet: Trotz bereits hoher Kosten genehmigt sich die Schule Weiach hier Ausgaben, die sie von Rechts wegen noch gar nicht tätigen müsste!

Weiterführende Links

[Publiziert am 15. Februar 2026 um 23:00 MEZ]

Dienstag, 10. Februar 2026

Unehelicher Sohn als Webermeister nach Frankreich ausgewandert

Haben Sie schon einmal eine Flaschenpost ins Meer geworfen? Ich nicht. Jedenfalls nicht im ursprünglichen physischen Sinne. Im übertragenen schon. Auch wenn es mir damals gar nicht aufgefallen ist. Am 5. Februar um 18:31 landete eine Nachricht von meinem Hoster im WeiachBlog-Postfach:

«Subject: [WeiachBlog] Neuer Kommentar zu "Paternitätsklage 1868: Zu Kinderalimenten verdonnert".»

Wie eine Nachricht von einem Lichtjahre entfernten Stern

Eine Rückmeldung zu einem vor über 15 Jahren (!) in die Welt hinausgeschickten Beitrag: WeiachBlog Nr. 853. Und was für eine Rückmeldung! Es ist, als ob ein Signal von einem weit entfernten Stern eingetroffen wäre. Doch lesen Sie selber:

«Vielen Dank für diesen für mich sehr wertvollen Artikel - seit über 10 Jahren versuche ich, etwas über meine Familie zu erfahren und dank diesem Eintrag ist es nun gelungen! Ich habe dank diesen Angaben beim Zivilstandsamt Bülach die benötigten Unterlagen erhalten.

Dieser unehelich geborene Knabe ist mein Urgrossvater. Katharina Meierhofer hat drei Jahre nach der Geburt ihres unehelichen Sohnes einen anderen Mann geheiratet und weitere zwei Kinder bekommen (eines ist bei der Geburt oder im ersten Lebenshahr [sic!] verstorben).

Der uneheliche Sohn musste neben der Schule in einer Weberei Nachtschicht leisten. Mit Hilfe eines Stipendiums konnte er später in Zürich Letten die Seidenwebereischule besuchen und dort seine Ausbildung bis zum Webermeister absolvieren.

Mit seiner ersten Frau wanderte er nach Frankreich aus, um dort in der Weberei eine Stelle als Webermeister anzunehmen. Dies, weil der Arbeitsmarkt in der Schweiz ausgetrocknet war und sie grosse finanzielle Not litten. Die beiden hatten zusammen drei Kinder, wovon wieder eines bei der Geburt oder im ersten Lebensjahr verstorben ist. Als die beiden überlebenden Kinder 2- und 5-jährig waren, verstarb die Mutter. Mit der zweiten Ehefrau hatte mein Urgrossvater noch ein weiteres Kind. Die Familie lebte später wieder in der Schweiz.»

Verifizierung nicht möglich

Unterzeichnet sind diese Zeilen nicht. Und sie stammen von einem anonym gebliebenen Absender. Wir wissen also nicht, wer die oder der Glückliche ist, der in der Erforschung seiner Familiengeschichte einen entscheidenden Schritt weiter gekommen ist.

Das wird wohl auch so bleiben. Das von mir zwecks Verifizierung angefragte Zivilstandsamt darf aus Gründen des Datenschutzes nämlich keine Auskunft über den Vorgang geben.

Immerhin gibt die Rückmeldung Einblick in das bewegte Leben eines unehelichen Kindes. Laut Gerichtsbeschluss erhielt der Knabe, der noch vor der im Jahre 1876 erfolgten schweizweiten Einführung der Zivilstandsämter zur Welt gekommen ist und sich bereits als Schulkind im Arbeitsleben bewähren musste, den mütterlichen Familiennamen Meierhofer.

Quellen und Literatur

  • Der Paternität angeklagt. Vaterschaftsprozess Anno 1868. WeiachBlog Nr. 808, 29. März 2010.
  • Paternitätsklage 1868: Zu Kinderalimenten verdonnert. WeiachBlog Nr. 853, 9. Juni 2010.
  • Mitteilung Medienstelle Stadt Bülach, 10. Februar 2026, 14:05.
[Veröffentlicht am 16. Februar 2025, 01:01 MEZ]