Haben Sie schon einmal eine Flaschenpost ins Meer geworfen? Ich nicht. Jedenfalls nicht im ursprünglichen physischen Sinne. Im übertragenen schon. Auch wenn es mir damals gar nicht aufgefallen ist. Am 5. Februar um 18:31 landete eine Nachricht von meinem Hoster im WeiachBlog-Postfach:
«Subject: [WeiachBlog] Neuer Kommentar zu "Paternitätsklage 1868: Zu Kinderalimenten verdonnert".»
Wie eine Nachricht von einem Lichtjahre entfernten Stern
Eine Rückmeldung zu einem vor über 15 Jahren (!) in die Welt hinausgeschickten Beitrag: WeiachBlog Nr. 853. Und was für eine Rückmeldung! Es ist, als ob ein Signal von einem weit entfernten Stern eingetroffen wäre. Doch lesen Sie selber:
«Vielen Dank für diesen für mich sehr wertvollen Artikel - seit über 10 Jahren versuche ich, etwas über meine Familie zu erfahren und dank diesem Eintrag ist es nun gelungen! Ich habe dank diesen Angaben beim Zivilstandsamt Bülach die benötigten Unterlagen erhalten.
Dieser unehelich geborene Knabe ist mein Urgrossvater. Katharina Meierhofer hat drei Jahre nach der Geburt ihres unehelichen Sohnes einen anderen Mann geheiratet und weitere zwei Kinder bekommen (eines ist bei der Geburt oder im ersten Lebenshahr [sic!] verstorben).
Der uneheliche Sohn musste neben der Schule in einer Weberei Nachtschicht leisten. Mit Hilfe eines Stipendiums konnte er später in Zürich Letten die Seidenwebereischule besuchen und dort seine Ausbildung bis zum Webermeister absolvieren.
Mit seiner ersten Frau wanderte er nach Frankreich aus, um dort in der Weberei eine Stelle als Webermeister anzunehmen. Dies, weil der Arbeitsmarkt in der Schweiz ausgetrocknet war und sie grosse finanzielle Not litten. Die beiden hatten zusammen drei Kinder, wovon wieder eines bei der Geburt oder im ersten Lebensjahr verstorben ist. Als die beiden überlebenden Kinder 2- und 5-jährig waren, verstarb die Mutter. Mit der zweiten Ehefrau hatte mein Urgrossvater noch ein weiteres Kind. Die Familie lebte später wieder in der Schweiz.»
Verifizierung nicht möglich
Unterzeichnet sind diese Zeilen nicht. Und sie stammen von einem anonym gebliebenen Absender. Wir wissen also nicht, wer die oder der Glückliche ist, der in der Erforschung seiner Familiengeschichte einen entscheidenden Schritt weiter gekommen ist.
Das wird wohl auch so bleiben. Das von mir zwecks Verifizierung angefragte Zivilstandsamt darf aus Gründen des Datenschutzes nämlich keine Auskunft über den Vorgang geben.
Immerhin gibt die Rückmeldung Einblick in das bewegte Leben eines unehelichen Kindes. Laut Gerichtsbeschluss erhielt der Knabe, der noch vor der im Jahre 1876 erfolgten schweizweiten Einführung der Zivilstandsämter zur Welt gekommen ist und sich bereits als Schulkind im Arbeitsleben bewähren musste, den mütterlichen Familiennamen Meierhofer.
Quellen und Literatur
- Der Paternität angeklagt. Vaterschaftsprozess Anno 1868. WeiachBlog Nr. 808, 29. März 2010.
- Paternitätsklage 1868: Zu Kinderalimenten verdonnert. WeiachBlog Nr. 853, 9. Juni 2010.
- Mitteilung Medienstelle Stadt Bülach, 10. Februar 2026, 14:05.
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