Donnerstag, 26. Februar 2026

Ohne Kündigung droht ein Finanzdebakel

Der nachstehende Text wurde von alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther verfasst und als Leserbrief am 16. Februar 2026 an den «Zürcher Unterländer» abgeschickt. Bis dato ist er dort nicht veröffentlicht worden, weshalb WeiachBlog ihn nachstehend im Original publiziert.

Weiach: Warum die Kündigung der RSA-Verträge notwendig ist

Seit Sommer 2016 gehen die Schulkinder der Aargauer-Gemeinden Fisibach und Kaiserstuhl in Weiach zur Schule, was über einem Drittel der Schulkinder entspricht. Für Weiach bedeutet dieser Vertrag ein finanzielles Fiasko. Zu beachten ist, dass die Bautätigkeit in Fisibach weiter massiv zunimmt, was zu einer grossen Zunahme der Fisibacher Schüler führt. Es kann nicht sein, dass Weiach für Fisibach die Infrastruktur bezüglich Bildung finanziert!

Von Beginn weg wurde festgestellt, dass die Weiacher Steuerzahler jährlich zwischen 300'000 und 600'000 Franken von diesen beiden AG-Gemeinden zu wenig einnahmen und dies mit höheren Steuern ausgleichen mussten. Deshalb musste der Steuersatz der Gemeinde Weiach zwischen 2017 und 2019 um 12 Prozent erhöht werden. 

Für die Erweiterung der Schulinfrastruktur in Weiach müssten die beiden AG-Gemeinden keinen Beitrag leisten (alles im RSA inbegriffen). 

Weiach hat praktisch keine Vorteile, wenn die Aargauer-Schüler zu uns zur Schule kommen. Weiach ist selbst in der Lage, eine gute Schule für die eigenen Kinder zu führen.

In Anbetracht der anstehend hohen Infrastrukturkosten und dem zu Ende gehenden Ertrag durch Kiesentschädigungen würde eine Weiterführung dieses Schulabkommens für Weiach zum finanziellen Debakel führen.

Aus all diesen Gründen ist es zwingend, am 8. März 2026 mit einem JA der Kündigung dieser Anschlussverträge (RSA) zuzustimmen.

Werner Ebnöther alt Gem.Präs.Weiach

Mittwoch, 25. Februar 2026

Gemeinderat Weiach erneut stimmrechtsbeschwerdenbeschwert

Sind Sie beim Lesen gestolpert? Sie sind nicht allein. Das ist diese Woche auch dem Gemeinderat Weiach passiert. Denn: Here we go again. Erneut wird ein Beleuchtender Bericht zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Der Weiacher Gemeinderat hat wahrlich kein einfaches Leben. Was er auch macht, einem Teil der Stimmberechtigten geht das schon fast garantiert gegen den Strich.

Wie WeiachBlog aus dem Umfeld der Schule Weiach erfahren hat, ist beim Bezirksrat Dielsdorf eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung vom 8. März 2026 (PDF-Datei) eingereicht worden. Der Schriftsatz moniert im Wesentlichen, die enthaltenen Informationen seien unvollständig, weshalb die Stimmberechtigten nicht in der Lage wären, auf Basis aller relevanten Angaben ihre Entscheidung zu treffen.

Kleiner Rückblick. Ereignisse des Jahres 2025

  • Kurz nach dem Bekanntwerden des Bundesgerichtsentscheids zur Stimmrechtsbeschwerde Zukunft8187 gegen Ende Januar kommt das Thema Schulanschlussverträge wieder auf den Tisch. Die im Februar 2025 eingereichte Einzelinitiative Lamprecht (PDF-Datei) verlangt die Neuverhandlung der Verträge mit den Aargauer Gemeinden auf Basis der realen vollen Kosten. Sie nennt sieben Kriterien, die erfüllt sein sollten, damit nicht zu einer Kündigung geschritten werden müsse. 
  • Die Behörden suchen das Gespräch mit den Initianten. Peter Lamprecht, Hauptinitiant, ist schliesslich einverstanden, die Vorlage zu sistieren (Mitteilung vom Mai 2025; PDF-Datei), um der Schulpflege weiterhin die nötige Zeit für umfangreiche Abklärungen und Verhandlungen zu geben. Unterstützung bietet der Pflege die Rechtsberatungsfirma Adiuvat, die bereits mit Beschluss vom 6. Februar 2025 in Sachen Schulraumplanung engagiert wurde (Rahmenkredit über 50 000 Franken in der Kompetenz der Schulpflege; PDF-Datei).
  • Bezahlt aus dem Budget der Schulpflege, beauftragt der Gemeinderat die Firma Hanser Consulting mit einer Nachkalkulation aller Kosten, die im Zusammenhang mit den Aargauer Schülern an der Primarschule Weiach entstanden sind. Gleichzeitig werden mehrere Gesprächsrunden mit den Beteiligten auf Gemeindestufe geführt. Auch die Oberstufenschulpflege Stadel wird einbezogen.
  • Im Herbst liegt ein internes Aussprachepapier vor und zeigt eine sich verschärfende Finanzlücke auf. Im November 2025 läuft die offizielle 9-Monats-Frist aus, innerhalb der die Initiative dem Souverän hätte vorgelegt werden müssen. Gleichzeitig kommen die Verhandlungen nicht so gut voran, wie sich die Initianten und der Gemeinderat dies gewünscht haben.
  • An diesem Punkt entschliesst sich der Gemeinderat, in die Offensive zu gehen. Er informiert am 5. Dezember letzten Jahres per Medienmitteilung (PDF-Datei) über seinen Entscheid, eine Abstimmung über die Kündigung der Schulanschlussverträge mit den beiden Aargauer Orten Fisibach und Kaiserstuhl auf den 8. März 2026 anzusetzen. Antrag an die Stimmberechtigten: Kündigung per nächstmöglichem Termin. Fazit: Eine Mehrheit des Gemeinderates glaubt entweder nicht (mehr) an erfolgreiche Verhandlungen oder möchte dem Aushandlungsprozess Druck aufsetzen.
  • Auf der Aargauer Seite zeigt man sich höchst erstaunt, dass mitten in den laufenden Gesprächen die Gangart verschärft und dem Souverän die Kündigung beantragt wird. Auch die Schulpflege Weiach ist nicht erfreut. Sie würde es bevorzugen, weiterhin ohne Kündigungsdruck mit den Behörden der Nachbargemeinden zu verhandeln. Aus der Sicht dieser drei Akteure ist eine Lösung innerhalb des bestehenden RSA-Rahmens möglich. Sie wollen überdies einen runden Tisch organisieren und die Bildungsdirektionen der Kantone Zürich und Aargau konstruktiv in die Neugestaltung der Finanzierungsmodalitäten einbeziehen.

Wieso die Schulpflege ein Abstimmungsvideo gedreht hat

Noch in der Medienmitteilung (PDF-Datei) wurde die Position der beiden Weiacher Gremien (Gemeinderat und Schulpflege) mit einem Ja angegeben. Die Schulpflege signalisierte allerdings ein «Ja, aber». Sie liess verlauten, sie würde eine Kündigung erst ein Jahr später (auf den Ablauf des Schuljahres 26/27) für zielführender halten.

Bis am Freitag, 13. Februar, ist nunmehr der Beleuchtende Bericht in die meisten Weiacher Briefkästen verteilt worden. Überraschenderweise plädiert die Schulpflege in diesem rechtlich massgebenden Dokument jetzt für ein Nein zur gestellten Abstimmungsfrage! Diese Änderung hat die Schulpflege in einem am 5. Februar verabschiedeten formellen Beschluss dokumentiert und den vollen Wortlaut allen beteiligten Akteuren (inkl. kantonale Stellen) zukommen lassen.

Nicht nur das: Auf der Website der Schule Weiach hat die Schulpflege überdies ein erläuterndes Video (7:49 Minuten) veröffentlicht, das ihre Sichtweise auf die Problematik diskutiert. Laut Dania Peter, Präsidentin der Schulpflege, seien die Inhalte des Videos im Wesentlichen diejenigen, die sie zuhanden des Beleuchtenden Berichts bereits am 9. Januar dem Gemeinderat in einem drei Seiten starken Papier vorgelegt habe.

Problematische Vorlage. Was ist die Erwartung der Stimmberechtigten?

Damit ergibt sich eine seltsame Ausgangslage. Ob am 8. März bei den Voten der Stimmberechtigten letztlich die Ja- oder die Nein-Stimmen überwiegen, ändert erst einmal nichts. Sowohl der Gemeinderat als auch die Schulpflege wollen offiziell weiterverhandeln. Bei einem Ja folgt die Auflösung der Verträge im Falle des Scheiterns der Verhandlungen dann automatisch. Bei einem Nein hat sich der Weiacher Souverän später unter Umständen noch einmal an der Urne dazu zu äussern, ob er die beiden Anschlussverträge mit Fisibach und Kaiserstuhl nun definitiv auflösen will oder nicht.

Sind allerdings die Verhandlungen erfolgreich, dann muss das neue Vertragskonstrukt selbstverständlich auch wieder von allen Vertragsparteien ordnungsgemäss genehmigt werden. Je nach dem Verlauf des Aushandlungsprozesses handelt es sich dann um eine überarbeitete und erweiterte Fassung der bisherigen Anschlussverträge auf der Basis des Regionalen Schulabkommens (RSA NWEDK 2009) oder aber neu um einen interkantonalen Zweckverband, der grundsätzlich anders funktioniert als die heutige Lösung.

Stimmrechtsbeschwerde könnte Kündigung verzögern

Ziel der am 8. März zur Abstimmung stehenden Vorlage des Gemeinderates ist ein Stop Loss, d.h. die Verhinderung weiterer Verluste für die Gemeindekasse, wie sie aus dem Kurzbericht der Hanser Consulting zu den zentralen Aussagen hervorgehen (PDF‑Datei). Seit dieser Woche ist jetzt fraglich, ob dieses Ziel bei einem Ja zur Vorlage überhaupt wie geplant erreichbar ist.

Denn die Dauer des Rechtswegs durch die Instanzen (Bezirksrat Dielsdorf -- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich -- Bundesgericht) bestimmen jetzt weitgehend diejenigen Personen, welche diese Stimmrechtsbeschwerde eingereicht haben. Wie man anlässlich des Instanzenzugs der Beschwerde gegen den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung über das Projekt Zukunft8187 gesehen hat, dauert ein solches Verfahren inklusive aller Schriftwechsel schnell einmal anderthalb Jahre.

* * *

Hinweis der Redaktion vom 3. März 2026

Bereits am 26. Februar hat Gemeindeschreiber Thomas Diethelm den Redaktor des WeiachBlog telefonisch darauf hingewiesen, dass die in diesem Artikel aufgeführte Timeline mangelhaft sei. Wir haben dann vereinbart, dass er diese Punkte in einem separaten Gastbeitrag auf WeiachBlog (mit gegenseitiger Verlinkung zu diesem Beitrag hier) richtigstellt. Am folgenden Tag ist dann jedoch lediglich die nachfolgende Nachricht eingetroffen:

«Ich teile Ihnen mit, dass der Gemeinderat entschieden hat, keine Gegendarstellung einzureichen. Mit seiner Stellungnahme vom 26. Februar hat er seine Haltung dargelegt und möchte es dabei belassen.

Die veröffentlichten Unterlagen sprechen aus Sicht des Gemeinderates für sich. Von einem weiteren schriftlichen Austausch oder einer detaillierten Kommentierung einzelner Daten und Aussagen sieht er ab. Sämtliche relevanten Eingaben und Abläufe sind dokumentiert und liegen schriftlich vor.»

Also ein Maulkorb für den engagierten Gemeindeschreiber. WeiachBlog bedauert diesen Entscheid seitens des Gemeinderates ausserordentlich und hätte sich auch in diesem Fall – und erst recht angesichts der offensiven und professionellen Medienarbeit der Schulpflege – eine proaktivere Haltung des Gemeindepräsidiums gewünscht. Mit mir kann man nämlich auch Hintergrundgespräche führen, ohne dass dann als kritisch bezeichnete Details gleich bei der Gegenseite oder in der Öffentlichkeit landen.

Donnerstag, 12. Februar 2026

Schulgutsverwalter will innert Wochenfrist ausstehendes Geld sehen

Ob anfangs Februar vor 150 Jahren in der Kasse der Primarschulgemeinde Weiach wirklich Ebbe geherrscht hat, wäre noch zu eruieren. Jedenfalls fand die Pflege, oder zumindest der Schulgutsverwalter, es sei wieder einmal Zeit für eine saftige Betreibungsandrohung. 

Für solch Ungefreutes verwendete die damalige Weiacher Schulpflege offizielle Publikationsorgane. Im 19. Jahrhundert war dies u.a. der «Bülach-Dielsdorfer Volksfreund» (BDV; später «Neues Bülacher Tagblatt» genannt), denn diese Zeitung lag in vielen Unterländer Gastwirtschaften auf.

In BDV Nr. 13 vom 12. Februar 1876 steht auf Seite 2 unter dem Titel «Mahnung» folgende Aufforderung aus der Feder Jakob Baumgartners: 

«Wer dem Schulgut Weiach vom Jahr 1875 Kapital oder Pachtzinse, Schulsteuer oder Schulbußen schuldet, wird ersucht sich innert 8 Tagen mit dem Verwalter abzufinden, ansonst unnachsichtlich Rechtstrieb angehoben würde.

Weiach, den 10. Februar 1876       Jb. Baumgartner, Schulverwalter.»

Letzte Gelegenheit also, die Sache ohne «Schreckzeddel» zu bereinigen. Mit diesem blumigen Begriff bezeichneten damals noch etliche Weycher das, was man heute einen Zahlungsbefehl nennt.

Mittwoch, 11. Februar 2026

Gymi-Vorbereitung. Vorauseilender Einführungseifer der Schule Weiach

Haben Sie gewusst, dass selbst die Hochbegabten mittlerweile wie Sonderschüler behandelt werden? So läuft das im Kanton Zürich tatsächlich. Deren Förderung läuft nämlich unter dem Banner «Besonderer Bildungsbedarf». Deshalb ist Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) auch an der Schule Weiach ein «Sonderpädagogisches Angebot», wie man der Website entnehmen kann.

Im vom Volksschulamt des Kantons Zürich vorgeschriebenen Inklusionsmodell, nach dem alle Kinder zusammen beschult werden sollen, geht das nicht anders, denn sonst käme wohl der eine oder andere Hochbegabte aus lauter Langeweile darauf, den ordentlichen Betrieb massiv zu stören. -- Auch für die nicht so auffällig Hochbegabten gibt es aber ein Sonderangebot, nämlich den

Vorbereitungskurs für die Gymi-Aufnahmeprüfung auf Steuerzahlers Kosten

Mit Erstaunen stellt man fest, dass selbst Vorbereitungskurse für das Langgymnasium (6.5 Jahre; i. d. R. an der Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach) mittlerweile zum festen Angebot der Schule Weiach gehören. Unter dem Titel «Vorbereitungskurs Gymnasium» wird das Kursziel wie folgt beschrieben:

«Für Kinder, die nach der 6. Klasse in ein Langzeitgymnasium übertreten wollen, wird ein kostenloser Vorbereitungskurs angeboten. Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich in diesem Kurs gezielt auf die Aufnahmeprüfung vor und erhalten einen Eindruck des Leistungsdrucks an einem Gymnasium. Dies stellt ein zusätzliches Förderangebot ausserhalb des Regelunterrichts dar.

Für die Aufnahme in den Vorbereitungskurs sind die Klassenlehrpersonen zusammen mit der Schulleitung verantwortlich. Es wird von den Schülerinnen und Schülern ein grosses zusätzliches Engagement erwartet.»  (Quelle: Website Schule Weiach)

Kostenlos ist der Kurs aber natürlich nur für die Eltern. Die Weiacher Steuerzahler blechen dafür, auch für Gymi-Anwärter aus Kaiserstuhl und Fisibach. Ob dieses Angebot über die Zahlungen nach dem RSA-Abkommen vom Nachbarkanton entschädigt wird, wäre zu prüfen, ist aber fraglich.

Der Kanton sieht noch keine Verpflichtung vor, solche Kurse anzubieten

Die Zürcher Bildungsdirektion hat sich mit dem Projekt Begabungs- und Begabtenförderung zum Ziel gesetzt, diese Prüfungsvorbereitung letztlich in allen Schulgemeinden für obligatorisch erklären zu lassen, vgl. den nachstehenden Ausschnitt aus der entsprechenden Website:

Wie WeiachBlog direkt vom Fachverantwortlichen, Ronny Arnold, in Erfahrung bringen konnte, habe das letzte Wort in dieser Angelegenheit die Politik. 

Bis dahin ist der von der Schule Weiach bereits seit geraumer Zeit angebotene Gymi-Vorbereitungskurs freiwillig. Das bedeutet: Trotz bereits hoher Kosten genehmigt sich die Schule Weiach hier Ausgaben, die sie von Rechts wegen noch gar nicht tätigen müsste!

Weiterführende Links

[Publiziert am 15. Februar 2026 um 23:00 MEZ]

Dienstag, 10. Februar 2026

Unehelicher Sohn als Webermeister nach Frankreich ausgewandert

Haben Sie schon einmal eine Flaschenpost ins Meer geworfen? Ich nicht. Jedenfalls nicht im ursprünglichen physischen Sinne. Im übertragenen schon. Auch wenn es mir damals gar nicht aufgefallen ist. Am 5. Februar um 18:31 landete eine Nachricht von meinem Hoster im WeiachBlog-Postfach:

«Subject: [WeiachBlog] Neuer Kommentar zu "Paternitätsklage 1868: Zu Kinderalimenten verdonnert".»

Wie eine Nachricht von einem Lichtjahre entfernten Stern

Eine Rückmeldung zu einem vor über 15 Jahren (!) in die Welt hinausgeschickten Beitrag: WeiachBlog Nr. 853. Und was für eine Rückmeldung! Es ist, als ob ein Signal von einem weit entfernten Stern eingetroffen wäre. Doch lesen Sie selber:

«Vielen Dank für diesen für mich sehr wertvollen Artikel - seit über 10 Jahren versuche ich, etwas über meine Familie zu erfahren und dank diesem Eintrag ist es nun gelungen! Ich habe dank diesen Angaben beim Zivilstandsamt Bülach die benötigten Unterlagen erhalten.

Dieser unehelich geborene Knabe ist mein Urgrossvater. Katharina Meierhofer hat drei Jahre nach der Geburt ihres unehelichen Sohnes einen anderen Mann geheiratet und weitere zwei Kinder bekommen (eines ist bei der Geburt oder im ersten Lebenshahr [sic!] verstorben).

Der uneheliche Sohn musste neben der Schule in einer Weberei Nachtschicht leisten. Mit Hilfe eines Stipendiums konnte er später in Zürich Letten die Seidenwebereischule besuchen und dort seine Ausbildung bis zum Webermeister absolvieren.

Mit seiner ersten Frau wanderte er nach Frankreich aus, um dort in der Weberei eine Stelle als Webermeister anzunehmen. Dies, weil der Arbeitsmarkt in der Schweiz ausgetrocknet war und sie grosse finanzielle Not litten. Die beiden hatten zusammen drei Kinder, wovon wieder eines bei der Geburt oder im ersten Lebensjahr verstorben ist. Als die beiden überlebenden Kinder 2- und 5-jährig waren, verstarb die Mutter. Mit der zweiten Ehefrau hatte mein Urgrossvater noch ein weiteres Kind. Die Familie lebte später wieder in der Schweiz.»

Verifizierung nicht möglich

Unterzeichnet sind diese Zeilen nicht. Und sie stammen von einem anonym gebliebenen Absender. Wir wissen also nicht, wer die oder der Glückliche ist, der in der Erforschung seiner Familiengeschichte einen entscheidenden Schritt weiter gekommen ist.

Das wird wohl auch so bleiben. Das von mir zwecks Verifizierung angefragte Zivilstandsamt darf aus Gründen des Datenschutzes nämlich keine Auskunft über den Vorgang geben.

Immerhin gibt die Rückmeldung Einblick in das bewegte Leben eines unehelichen Kindes. Laut Gerichtsbeschluss erhielt der Knabe, der noch vor der im Jahre 1876 erfolgten schweizweiten Einführung der Zivilstandsämter zur Welt gekommen ist und sich bereits als Schulkind im Arbeitsleben bewähren musste, den mütterlichen Familiennamen Meierhofer.

Quellen und Literatur

  • Der Paternität angeklagt. Vaterschaftsprozess Anno 1868. WeiachBlog Nr. 808, 29. März 2010.
  • Paternitätsklage 1868: Zu Kinderalimenten verdonnert. WeiachBlog Nr. 853, 9. Juni 2010.
  • Mitteilung Medienstelle Stadt Bülach, 10. Februar 2026, 14:05.
[Veröffentlicht am 16. Februar 2025, 01:01 MEZ]