Diese Aussage von Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827; ja, DEM Pestalozzi) an seinen Freund und Förderer, den Basler Geschichtsphilosophen Isaak Iselin (1728-1782) mag etwas übertrieben wirken. Aber es war tatsächlich so, dass in den Jahren vor dem Ende des Ancien Régime die Zensurpraxis «selbst im europäischen Vergleichsmassstab» derart rigoros war, dass nach der Hinrichtung des Regimekritikers Pfr. Johann Heinrich Waser im Jahr 1780 eine Art Friedhofsruhe herrschte, in der jede Art von kritischer Regung unterblieb. Das ist zumindest die Einschätzung Rolf Grabers in seiner Habilitationsschrift «Zeit des Teilens» (Zürich 2003 – S. 81).
In der Fussnote 40 zu Kapitel 2 seines Werks führt Graber etliche Belege an, darunter Pfarrer Waser, der sich 1779 in einem Brief an August Ludwig Schlözer darüber beklagte, dass «wir Schweizer eine so verfluchte Censur haben, die bald schlimmer als spanische Inquisition ist.» Der im Titel stehende Satz Pestalozzis pflichtet dem bei und erläutert auch gleich die Wirkung: «...und unterdrukt vast alle guten treffenden, das Volk in seinen nechsten Angelegenheiten erleuchtenden Stellen.»
Das sahen auch ausländische Beobachter, die Zürich besuchten, nicht anders, so 1785 Christian C.L. Hirschfeld, der mit Verweis auf die «Pressfreyheit» in Dänemark und Preussen den «ungeheuren Abstand zwischen dem Despotismus der Aristocratien [gemeint: Zürich; Anm. WeiachBlog] und der glücklichen Freyheit sicherer Monarchien» konstatierte. Oder Johann Michael Afsprung 1784 mit dem Satz «Ein Zürcher kann also nie etwas schreiben, was zur Aufklärung und Vervollkommnung der Gesetze und der Verfassung etwas beytragen könnte, ohne es der Censur zu übergeben.» (Alle Zitate n. Graber 2003 – S. 81)
Zensur ist böse. Deshalb werden Scheren in die Köpfe programmiert
Verschweigen und Diffamieren sind die kleinen Geschwister dieser Bücher- und Presse-Zensur. Das erste Mittel der Wahl ist der dezente Hinweis, der Autor möge durch gezieltes Weglassen von Teilen der Realität, über die man den Mantel des Schweigens breitet, im Sinne des Staates wirken. Wenn das funktioniert: tant mieux!
Wenn nicht, dann muss die zweite obrigkeitliche Raketenstufe gezündet werden: die defamatorische Kriegführung. Sie dient vor allem dazu, einen Meinungsflächenbrand zu verhindern oder ihn wenigstens auf ein noch handhabbares Mass einzudämmen. Flankiert werden diese Operationen durch gezielte wirtschaftliche Angriffe auf die Verbreiter der unerwünschten Botschaft, die der von den Machthabern zur Wahrheit erklärten widerspricht. Heisst in heutiger Zeit: Berufsverbote, Kontosperrungen, Hausdurchsuchungen, Einleitung von Strafverfahren, etc.
Wenn das auch nicht mehr hilft, folgt Stufe 3. Wobei das Problem auftritt, dass der Staat in westlichen Gesellschaften offiziell nicht Zensur ausüben darf. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht das sogar explizit drin: Zensur finde nicht statt, heisst es in Art. 5 Abs. 1 GG. Also muss ein indirektes Vorgehen gewählt werden. Wie geht das?
Winning hearts and minds
Es verwundert nicht, dass heutzutage, wo die Bedingungen aufgrund der in sich zusammenfallenden Weltfinanzordnung und Neusortierung der Machtverhältnisse für jedermann rauer werden, die Zügel besonders kurz zu halten sind. Mittlerweile gibt es Heerscharen von PR-, Informations- und Medienbeauftragten, ganze Divisionen von Para-Journalisten (allein das Pentagon hat Tausende von ihnen im Dienst, ursprünglich zur engen Manndeckung von embedded journalists auf Kriegsschauplätzen).
Diese Beauftragten werden überall da eingesetzt (wie Spezialkräfte per Fallschirm abgeworfen), wo die offiziellen Journalisten (solche mit Presseausweis und Berufsregistereintrag) bei der Einnordung des richtigen Narrativs Nachhilfe brauchen.
Gegen eine Übermacht mit Faktor 10 und mehr an solchen von Behörden, Konzernen, NGOs, Lobbyverbänden, usw. angestellten Message-Control-Spezialisten hat die gemäss herrschender Lehrmeinung Vierte Gewalt im Staate schon a priori schlechte Karten. Dazu kommen dann noch mehr oder weniger subtile Eingriffe der Eigentümer und Geldgeber von Medienhäusern, die der Chefredaktion klar machen, was die veröffentlichte Meinung zu sein hat. Auch wenn die öffentliche Meinung objektiv dargestellt eine ganz andere wäre. Dieser Effekt spielt ganz unabhängig davon, ob es sich um öffentlich-rechtliche Monopole (wie die SRG) oder oligopolistische private Medienkonzerne handelt. So war das im Zweiten Weltkrieg und so ist es letztlich bis heute.
Narrativale Lufthoheit im Zeitalter von Social Media
Problematisch wurde es für die Herrschenden im Internetzeitalte seit dem Aufkommen einfacher Verbreitungsmechanismen, genannt Social Media, wie z.B. diesem Blog, die keine teuren Druckeinrichtungen mehr benötigen und in Windeseile um den Planeten geschickt werden können. Wer nicht narrativkonform ist und zu grosse Reichweite erlangt, der muss damit rechnen, von Algorithmen ausgebremst oder gar ganz gecancelt zu werden.
Besonders gefährliche Oppositionelle werden von den powers that be mit den oben erwähnten Methoden behandelt, bis hin zum schärfsten Mittel: der obrigkeitlichen Totalsanktionierung. Ein Bannstrahl, der bis dato zwei Schweizer Staatsbürger getroffen hat: zuerst Nathalie Yamb (weil sie die fortdauernden Kolonisationstrukturen in Afrika kritisiert) und dann Jacques Baud (weil er eine dem EU-Narrativ zuwiderlaufende Interpretation des Ukrainekonflikts vertritt).
Vor- und Nachzensur vor 200 Jahren
Doch zurück in die Geschichte. Im 18. Jahrhundert wurde die Bücher-Zensur in Zürich selbst in der sog. Predicanten-Ordnung von 1758 noch ganz offen sozusagen zu einer Nebenaufgabe der Zürcher Staatskirche erklärt (vgl. die Quellen unten). Gewirkt hat das nur bedingt.
Auch nach den französischen Revolutionswirren, im 19. Jahrhundert, waren gewisse Ideen nicht mehr auszurotten, weshalb die Behörden mittels Zensur versuchten, den Deckel auf dem Meinungskochtopf zu behalten. Dies illustriert die Deutsche Nationalbibliothek am Beispiel von Heinrich Heine (1797-1856) auf einer Themenseite zur Mediengeschichte wie folgt:
«Heinrich Heines Kritik an den politischen Verhältnissen in Deutschland führte zu zahlreichen Verboten seiner Schriften. Sein Umgang mit der Zensur war produktiv, zuweilen satirisch und kunstvoll. So verspottete er im zweiten Band seiner Reisebilder die Zensoren mit ihren eigenen Stilmitteln: Im zwölften Kapitel deuten viele Striche eine umfangreiche Zensurmaßnahme an, die nur vier Worte stehen lassen: „Die Deutschen Censoren“ und sechs Zeilen weiter unten: „Dummköpfe“.
Mit der Einführung des Pressegesetzes der Karlsbader Beschlüsse [Link durch WeiachBlog] im Jahr 1819 mussten Veröffentlichungen mit einem Umfang bis 19 Bogen (320 Oktavseiten) der Behörde zur Vorzensur vorgelegt werden. Die beanstandeten Passagen wurden aus Kostengründen nicht neu gesetzt, sondern durch Streichungen unkenntlich gemacht. Um der Vorzensur zu entgehen, wurde der Umfang von Büchern oft auf 20 Bogen erweitert, die somit erst nachträglich zensiert werden konnten. Zensierte Textstellen durften ab 1826 in Preußen und ab 1834 im gesamten Deutschen Bund nicht mehr durch Zensurstriche kenntlich gemacht werden. Die zensierten Texte mussten kostenaufwendig neu gesetzt werden. Dadurch wurden Autoren und Verleger zur Selbstzensur gezwungen.»
Andere Zeiten, andere Methoden. Diese beiden Abschnitte zeigen dennoch ein autoritäres Muster auf, das sich wie ein roter Faden bis in die heutige Zeit hineinzieht. Machtapparate wollen die Informationshoheit behalten. Und schätzen es gar nicht, wenn ihre Zensur allzu offensichtlich zutage tritt.
Quellen
- IX. Ordnung wegen der Censur der Bücher. In: Erneuerte und vermehrte Predicanten-Ordnung für die Diener der Kirchen in der Stadt und auf der Landschaft Zürich. Samt beygefügter Stillstands-, Censur- und Druker-Ordnung. [Zürich], 1758 – S. 91-99.
- Graber, R.: Zeit des Teilens. Volksbewegungen und Volksunruhen auf der Zürcher Landschaft 1794-1804. Chronos-Verlag, Zürich 2003.
- DNB (ed.): Satire gegen die Zensur. Heinrich Heine 1797-1856. s.l., s.d.
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