Sonntag, 1. Februar 2009

Horrorvorstellung Frauenstimmrecht

«Die Mutter treibt Politik!» stand 1927 in grossen roten Lettern auf einem Abstimmungsplakat. Darunter ein Bild des Durcheinanders: am Boden ein schreiendes, aus der Wiege gefallenes Baby. Im Bettchen sitzt währenddessen eine schwarze Katze, das Fenster ist offen und der Wind bläst ins Zimmer hinein. Zuunterst schliesslich die Parole: «Frauenstimm- & wahlrecht NEIN» (vgl. Abbildung in der Wikipedia. Nachtrag vom 13.3.2016/18.12.2017: Das Bild wurde aus Wikipedia gelöscht. Hier ein Link auf das eMuseum der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK.)

Kurz: eine Horrorvorstellung. Solche Bilder müssen auch noch Jahre und einen Weltkrieg später in den Köpfen präsent gewesen sein. Anders ist kaum zu erklären, weshalb die Schweizer Männer am 1. Februar 1959 erneut der Parole des Plakats von 1920 folgten und auch diese Vorlage wuchtig ablehnten - einige vielleicht sogar auf den Rat ihrer Frauen hin, die nicht als solche Rabenmütter angesehen sein wollten.

Trotz seiner sonst konservativen Haltung dürfte Walter Zollinger die Angelegenheit nicht so dramatisch gesehen haben, schreibt er doch ganz am Ende seiner Jahreschronik 1959:

«In der Abstimmung vom 1. Februar über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechtes in eidgen. Angelegenheiten vermag die Männerwelt unserer Gemeinde nur 24 Stimmen dafür, aber deren 109 dagegen aufzubringen. Arme Weiacher Damenwelt!

Mit dieser "betrüblichen" Feststellung schliesst die Chronik 1959.
Weiach, den 31. Juli 1961.
»

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1959. S. 17.
[Veröffentlicht am 8. Februar 2009]

1 Kommentar:

Wiachiana-Verlag hat gesagt…

Die bislang im Artikel für das eingangs thematisierte Rabenmutter-Abstimmungsplakat genannte Jahrzahl 1927 ist falsch. Denn in diesem Jahr fand gar keine Abstimmung zum Thema statt. Wie man dem Historischen Lexikon der Schweiz (Artikel Frauenstimmrecht) entnehmen kann, stimmten zwischen 1919 und 1921 in der Deutschschweiz die Kantone Basel-Stadt, Zürich, Glarus und St. Gallen über das Frauenstimmrecht ab (in allen Kantonen erfolgte Ablehnung). Nachdem die ZHdK dieses Plakat auf das Jahr 1920 verortet (vgl. Link im Artikel oben) und die Abstimmung über das "Allgem. Stimm- u. Wahlrecht der Frauen" im Kanton Zürich am 8. Februar 1920 stattfand, könnte dies ein Plakat für den Zürcher Abstimmungskampf gewesen sein. Die Zahl 1927 wurde daher heute auf 1920 korrigiert.