Sonntag, 18. März 2012

Gemeinsamer Rücktritt nach 122 Jahren

Die Sozialdemokraten kennen bekanntlich eine Art Amtszeitbeschränkung für Bundesparlamentarier. Wer nach 12 Jahren im Amt die geforderte Zweidrittelsmehrheit der Delegierten nicht erreicht, darf nicht mehr antreten und wird von der Parteiliste gestrichen vgl. Tages-Anzeiger online 16.5.2011).

In Weiach können solche parteilichen Winkelzüge nicht vorkommen. Gewählt werden Köpfe. Und wenn man in der Gemeinde deren Arbeit schätzt und sie selber das Amt weiterführen wollen, dann gibt es keine Begrenzung.

So kam es, dass sich bei uns vor 50 Jahren weit mehr als ein Jahrhundert Amtszeit in nur drei Amtsträgern vereinigte. Die hatten dann allerdings gleich alle zusammen genug.

Beim Gemeinderat, der Steuerkommission, der Rechnungsprüfungskommission und der Gesundheitskommission gab es bei den Erneuerungswahlen 1962 keine personellen Änderungen.

«Dagegen wies die Armenpflege eine wesentliche Erneuerung auf. Die beiden ältesten, die Herren Ernst Bersinger-Willi, der während 47 Jahren als Mitglied und späterer Gutsverwalter geamtet hatte, sowie Herr Heinrich Baltisser-Bösiger, Mitglied seit 1919 und Präsident der Behörde während 27 Jahren, sowie der seit 1932 in der Behörde gesessene Herr Ernst Rüdlinger-Näf lehnten eine Wiederwahl ab.

An ihrer Stelle traten neu in die Armenbehörde ein: die Herren
Arnold Meierhofer-Meier als Präsident
Walter Meierhofer-Bräm als Gutsverwalter
Heinrich Griesser jun. als Mitglied.
»

Die Armenbehörde als Rat der Armengemeinde existiert heute in der Form der Sozialhilfekommission weiter. Unter der Leitung eines Gemeinderates der Politischen Gemeinde, des Ressortvorstands Gesundheit und Sozialwesen arbeiten zwei Mitglieder als Klientenbetreuer unterstützt durch den Steuersekretär der Gemeinde.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1962 - S. 13. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1962].

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