Mittwoch, 7. März 2012

Verwirrung um Stellenprozente bei der Pfarrerwahl

Bislang war es so, dass ein Pfarrer stillschweigend wiedergewählt war, wenn nicht aktiv gegen ihn Unterschriften gesammelt wurden. Es brauchte also schon viel damit so etwas vorkam. Seit der Neuordnung des kantonalen Kirchenrechts ist das nun aber anders, wie man der März-Ausgabe der «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» entnehmen konnte. Die Kirchenpflege teilt darin mit:

Kantonale Pfarrwahlen am Abstimmungssonntag vom 11. März 2012

«An der Volksabstimmung vom Sonntag, 11. März 2012 finden in allen Gemeinden des Kantons Zürich die Pfarrbestätigungswahlen statt.

Deshalb finden alle stimmberechtigten Mitglieder unserer Kirchgemeinde in den Stimmunterlagen zum eidg. Abstimmungssonntag einen Wahlzettel der Gemeinde für die Bestätigungswahl unseres Pfarrers.

Warum werden die Pfarrpersonen gewählt?

Die Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich werden immer nur für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Dies schreibt das kantonale Kirchengesetz (§ 13) und die Kirchenordnung der reformierten Kirche (Art. 124 und 125) vor. Die Kirchenordnung schreibt zwingend die Abstimmung an der Urne zur Wiederwahl der Pfarrpersonen vor.

Empfehlung der Kirchenpflege

Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 6. September 2011 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von Pfarrer Christian Weber auf der ordentlichen Pfarrstelle zu 70% für die am 1. Juli 2012 beginnende Amtsdauer 2012/2016 zu beantragen. Mit Überzeugung empfiehlt Ihnen die Kirchenpflege ein «JA» hinzuschreiben. Sie bittet die Stimmberechtigten Mitglieder an der Urnenabstimmung Teilzunehmen und den Wahlzettel zur Pfarrwahl mit den anderen Stimmzettel an das Wahlbüro zu schicken oder an der Urne in den Stimmlokalen abzugeben.
» (MGW, März 2012, S. 17)

70 oder doch 100 Prozent?

Stand aber auf dem Stimmzettel nicht etwas von einer 100%-Stelle? Die Formulierung zu 100% auf die ordentliche Pfarrstelle ist zumindest etwas unglücklich, wie die Kirchenpflege auf einer separaten Seite mitsamt Abbildung des Stimmzettels mitteilte (MGW, März 2012, S. 18):

Pfarrer Christian Weber ist seit Juli 2006 in der Gemeinde Weiach tätig, erst als Pfarrverweser (vgl. Pfarrverweser Christian Weber. WeiachBlog Nr. 242, 6. Juli 2006) und heute als 30. residenter Pfarrer zu Weiach.

Schon seine Vorgänger waren allerdings nicht zu 100% für die Weiacher tätig und hatten noch Nebenjobs - z.B. als Gefängnis-Seelsorger, denn nach den Vorgaben des Kirchenrates war Weiach auch vor der Neuordnung keine Vollstelle zugeteilt.

[Veröffentlicht am 18. März 2012]

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