Mittwoch, 25. November 2015

Kirchenrestaurierung genehmigt

Die letzte grosse Renovation unserer 1705/06 erbauten evangelisch-reformierten Pfarrkirche im Bühl hat bekanntlich 1966-1968 stattgefunden. Nach deren Abschluss wurde das Gotteshaus 1970 dem eidgenössischen Denkmalschutz unterstellt.

Für eine Übersicht zur Geschichte und den Renovationen vgl. die Jubiläums-Seite 300 Jahre Kirche Weiach, insbesondere die dort eingangs erwähnte Monographie von 2006.

Heute vor 50 Jahren ging es für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde darum, zu entscheiden, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Renovation der Kirche genehmigt werden soll. Dazu äussert sich Walter Zollinger, der damals massgeblich beteiligt war, in seiner Jahreschronik 1965 wie folgt:

«Zwei Versammlungen der Kirchgemeinde, die ja nun getrennt von den übrigen Gütern tagen muss [Einführung des Frauenstimmrechts per 1.1.1964], waren 1965 notwendig:

Am 12. Mai war die Abnahme der Kirchengutsrechnung Hauptgeschäft. Anschliessend daran kam eine Aussprache über die seit 1 Jahr gehandhabte neue Gottesdienstordnung in Fluss. Es wurden zustimmende wie auch ablehnende Voten abgeben. In der Hauptsache aber beschloss man doch, sie mit einigen geringen Vereinfachungen weiter zu führen.

Ein gewichtigeres Geschäft brachte dann die Versammlung vom 25. November. Das zeigte schon der grosse Aufmarsch von 73 Kirchgenossinnen und -genossen.

Antrag der Kirchenpflege über die Renovation der ref. Kirche Weiach und Erteilung des erforderlichen Kredites von Fr. 677'000.---.

Natürlich gingen dieser Gemeindeversammlung mehrere Sitzungen der schon 1963 bestellten "Kirchenbaukommission" voraus, ferner Besprechungen und Abklärungen über die Finanzierung mit Kirchenrat, Hochbauamt, Denkmalpfege
[sic!] und einem Orgelexperten. Bereits am 16./17. Oktober hatten die Renovationspläne im alten Gemeindehaus zur Besichtigung aufgelegen und am 25. Oktob. hatte in der Kirche ein öffentlicher Orientierungsabend stattgefunden, an welchem Architekt Hintermann aus Rüschlikon über die geplante Restaurierung, sowie Kirchenrat Wegmann aus Marthalen als Verwalter der kirchl. Zentralkasse über die gedachte Finanzierung referierten.

Die Kirchgemeindeversammlung stimmte sodann dem Projekt, wie dem Kreditgesuch mit 57 Stimmen zu (demnach 16 Enthaltungen). Nun beginnt erst die Hauptarbeit für Baukommission und Architekt. Möge zwischen allen eine gute Zusammenarbeit herrschen zum Wohle der Kirchgemeinde und zur Freude unseres Pfarrherrn.
»

Zum denkwürdigen Informationsabend vom 25. Oktober, vgl. die Weiacher Geschichte(n) Nr. 80 (erstmals publiziert in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juli 2006) mit dem sprechenden Titel «Der Kirchturm wackelt, wenn mit allen Glocken geläutet wird». Dort wird übrigens der 21. Oktober als Datum des Orientierungsabends genannt. Als Grundlage dient eine Angabe in einem Zeitungsartikel, vgl. Wenn der Kirchturm wackelt (WeiachBlog vom 17. Juni 2006).

Dass es wirklich 16 Enthaltungen waren, wie Zollinger vorrechnet, ist meines Erachtens nicht sicher. Dies gilt vor allem, wenn - wie von mir bei Gemeindeversammlungen in späteren Jahren häufig konstatiert - nach Ermittlung eines «offensichtlichen Mehrs» (d.h. absolute Stimmenmehrheit und damit Zustimmung zum Antrag), das «Gegenmehr» der Ablehnenden durch den Präsidenten gar nicht mehr ermittelt wird. Ob dies nun geschieht, um Ablehnenden ein Outing zu ersparen oder schlicht um Zeit zu gewinnen, sei dahingestellt.

Abschliessend sei erwähnt, dass es mit der guten Zusammenarbeit in der Kirchenbaukommission nicht immer zum Besten bestellt war, vgl. WeiachBlog-Beitrag vom 10. April 2014, Abschnitt «Kein einfacher Zeitgenosse».

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1965 – S. 13. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1965].
[Veröffentlicht am 29. Dezember 2015]

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