Der Abstimmungssonntag war für einmal ein rein eidgenössischer. Keine kantonalen und keine kommunalen Vorlagen standen zur Entscheidung. Umso erstaunlicher ist der Service, den die Gemeindeverwaltung auf der offiziellen Website für die Stimmberechtigten bereitstellt. Es fehlen nur noch die Verlinkungen auf das Bundesblatt (BBl):
Eidgenössische Abstimmungsvorlagen:
1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302);
2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288);
3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291);
4. Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31).
Beim Thema Nationalstrassen ist im Unterland faktisch eine Einheitsfront für ein Ja zu verzeichnen, einzig das Städtchen Regensberg ist um Haaresbreite auf die Nein-Seite gekippt (94 Ja zu 96 Nein).
An der Eigenbedarfskündigung scheiden sich die Geister
Schaut man sich die Resultate im Gemeindevergleich an, dann wird deutlich, dass Weiach nicht zwingend konform geht mit anderen Unterländer Gemeinden. Besonders deutlich wird das beim Thema Mietrecht. Links die Ergebnisse der Vorlage 3 (Kündigung wegen Eigenbedarfs), rechts die der Vorlage 2 (Untermiete):
In Weiach und seinen Nachbargemeinden hingegen sieht es so aus wie an der mittleren Goldküste. Man könnte fast meinen, im Unterland würden mehrheitlich Vermieter wohnen. Nachstehend die Weiacher Resultate:
- Nationalstrassen: 63.03 % Ja
- Mietrecht. Untermiete: 55.64 % Ja
- Mietrecht. Kündigung wg. Eigenbedarfs: 54.68 % Ja
- Einheitliche Finanzierung KVG-Leistungen: 56.45 % Ja
Schweizweit wurde übrigens nur die Vorlage 4 zur KVG-Finanzierung angenommen. Die drei anderen Vorlagen sind bachab geschickt worden.
Das Stimmlokal ist fast nur noch für Traditionsbewusste offen



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