Am Anfang stand der grosse Ärger einiger Tierhalterinnen. Nur sieben Monate später war die Weiacher Polizeiverordnung rechtskräftig geändert. Direkte Demokratie im Schnellgang. Eine Rekapitulation.
Die Empörung war gross nach dem Jahreswechsel 2024/25, die gewählten Ausdrücke dementsprechend kraftvoll (vgl. den Titel von WeiachBlog Nr. 2213). Grund: Littering. Rückstände vom mitternächtlichen Silvestergeknalle lagen kreuz und quer auf einer Weiacher Weiden verstreut. Man sollte Unterschriften sammeln, zeigte sich eine Diskussionsteilnehmerin auf der Facebook-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... überzeugt.
Von der Macht der Einzelinitiative
Dann ging es Schlag auf Schlag. Der erwähnte WeiachBlog-Beitrag hielt nämlich u.a. fest, dass Hombrechtikon seine Polizeiverordnung per 1. November 2024 um ein Verbot von lärmendem Feuerwerk ergänzt habe. «Was Hombi chan, chönd mir in Weiach au», sagten sich daraufhin einige Stimmberechtigte, setzten eine Einzelinitiative auf und reichten sie bei der Gemeindekanzlei ein.
Ende März wurde die EI Tribastone durch den Gemeinderat für gültig erklärt (vgl. den Hinweis auf der FB-Gruppe vom 31. März 2025). Im Mai kündigte der Initiant den Abstimmungstermin an: eine Gemeindeversammlung Mitte Juni (vgl. den Beitrag auf der FB-Gruppe vom 10. Mai 2025).
Verbotsbefürworter mobilisierten besser
Der Gemeinderat hielt nicht wirklich viel von diesem Vorschlag. Er empfahl im Beleuchtenden Bericht (S. 19-24) die Ablehnung der Vorlage. Im Vorfeld der Versammlung lobbyierten dann einige Tierfreunde recht intensiv (vgl. u.a. Beitrag auf der FB-Gruppe vom 3. Juni 2025). Und offensichtlich gelang es ihnen auch, die für Gemeindeversammlungen nicht allzu hohe Mobilisierungshürde zu nehmen. Am Abend des 12. Juni war die Vorlage beschlossene Sache. Die anwesenden Gegner scheiterten an der Drittelshürde, die nötig gewesen wäre, um die Vorlage an die Urne zu bringen.
Letzte legale Gelegenheit am 1. August 2025
Dann war es erst einmal ruhig. Im Vorfeld des 1. Augusts, nach altem Recht einer der beiden Termine, an denen lärmendes Feuerwerk noch erlaubt war, kam die Frage auf, wann denn das Verbot in Kraft trete (vgl. den Beitrag auf der FB-Gruppe vom 22. Juli 2025).
Das sei erst nach dem 1. August möglich, weil dafür neben dem Abwarten der gesetzlichen Rekursfristen auch noch einige Abklärungen nötig seien, teilte Gemeinderat Petitpierre auf Anfrage von WeiachBlog mit. Die Verbotsbefürworter zeigten sich enttäuscht. Einige waren dezidiert der Meinung, dieses gemeinderätliche Vorgehen sei nicht rechtens: Er hätte den revidierten Art. 22 der Polizeiverordnung noch im Juli in Kraft setzen müssen.
In der Systematischen Rechtssammlung noch der alte Stand
Schaut man auf der Gemeindewebsite nach, muss man zur Überzeugung gelangen, die Inkraftsetzung sei auch heute noch nicht erfolgt, denn da findet man nach wie vor den Stand 1. August 2011.
WeiachBlog fragte am 18. November beim Gemeindeschreiber nach:
«Sehr geehrter Herr Diethelm,
im Zusammenhang mit der Berichterstattung über weitere Feuerwerkverbots-Einzelinitiativen im Zürcher Unterland (aktuell in der Regionalpresse: Dänikon) stellt sich die Frage:
Auf welchen Termin wird die in der Weiacher Gemeindeversammlung Mitte Juni beschlossene Änderung von Art. 22 der kommunalen Polizeiverordnung in geltendes Recht überführt?
Können Sie zum Zeitplan und allfälligen Ausführungsbestimmungen sachdienliche Angaben machen?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.»
Gemeindeverwaltung: Schon seit Monaten in Kraft!
Tags darauf antwortete Gemeindeschreiber Thomas Diethelm wie folgt [Auszug; Hervorhebung durch WeiachBlog]:
«An der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten der Einzelinitiative zugestimmt, dass lärmendes Feuerwerk in Weiach verboten wird. Am 4. August 2025 wurde der Gemeindeversammlungsbeschluss rechtskräftig. Es ist somit seit Eintritt der Rechtskraft untersagt, lärmendes Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet Weiach abzufeuern. Die kommunale Polizeiverordnung wurde dementsprechend angepasst. Die Bevölkerung wird im Mitteilungsblatt Dezember und mit einer entsprechenden Publikation auf der Homepage der Gemeinde Weiach nochmals darauf hingewiesen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.»
Im Dezember-MGW folgen ausführliche Erläuterungen
WeiachBlog stellte darauf noch eine Anschlussfrage zur Auslegung:
«Im Gegensatz zu allen anderen Gemeinden mit kommunalen Feuerwerkverboten hat Weiach nun nach Annahme der EI Tribastone einen Zwitter im Gesetz: "Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk mit Explosivwirkung...".
Der Wortlaut von Art. 22 neu und die Intention der Initianten klaffen auseinander, weil sie den Begriff "Explosivwirkung" aus dem alten Art. 22 übernommen haben. -- Wörtlich ausgelegt kann man das auch interpretieren als: Heuler und andere mit Schallkammern versehene Feuerwerkskörper ohne Knalleffekte wären erlaubt.
Ich nehme an, das sieht der Gemeinderat anders, da er ja schon die Abschussgeräusche als Knall interpretiert, wenn ich den Beleuchtenden Bericht richtig verstanden habe. Daher meine Frage nach den Ausführungsbestimmungen:
Wird im Dezember-MGW erläutert, dass auch jede Art von Feuerwerkskörper mit Lärmwirkung jeglicher Art (d.h. auch reine Heuler ohne finalen Knall) verboten sind?»
Die Antwort des Gemeindeschreibers ist kurz und bündig [Auszug]:
«Ja, im Dezember-MGW wird erläutert, dass jede Art von Feuerwerkskörper mit Lärmwirkung jeglicher Art verboten sind.»
Quellen und Literatur
- «Respektlose Vollidioten!» – Silvester-Böllern auf der Pferdeweide. WeiachBlog Nr. 2213, 5. Januar 2025.
- Initiative gegen lärmendes Feuerwerk für gültig erklärt. Kurzhinweis auf der Facebook-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... ab 31. März 2025 [Gesamtausgabe WeiachBlog 2025, Zusatzartikel Z69].
- Ankündigung des Abstimmungstermins der Feuerwerkinitiative. Beitrag und Diskussion auf der Facebook-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... ab 10. Mai 2025 [Gesamtausgabe WeiachBlog 2025, Zusatzartikel Z72].
- Schmidlis Kampagne pro Feuerwerksverbot. Beitrag und Diskussion auf der Facebook-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... 3. Juni 2025 [Gesamtausgabe WeiachBlog 2025, Zusatzartikel Z77].
- Abazi, A.: Weiach sagt Ja zu Feuerwerksverbot. In: Zürcher Unterländer (TA Unterland Online), 17. Juni 2025, 04:52.
- Wann tritt das Feuerwerksverbot in Kraft? Beitrag und Diskussion auf der Facebook-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... ab 22. Juli 2025 [Gesamtausgabe WeiachBlog 2025, Zusatzartikel Z82].



