Mittwoch, 23. März 2011

Gemeindepräsidenten-Dynastie: Sohn folgt auf Vater

Heute vor 250 Jahren, am 23. März 1761 wählten die Weyacher einen Nachfolger für den verstorbenen Untervogt Hans Jakob Bersinger: seinen Sohn, Richter Johannes Bersinger.

Dies kann man einem Dokument entnehmen, das auf den 26. März 1761 datiert ist und als Nr. 197 Eingang in den Sammelband «Rechtsquellen Neuamt» gefunden hat (vgl. Literaturangaben unten).

Die beiden Obervögte des Neuamtes, schreibt der Bearbeiter Thomas Weibel, hätten am 26. März 1761 an Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich berichtet, dass sich die Gemeindebürger nach dem Tod von Hans Jakob Bersinger, dem «vogt von Wyach» ordnungsgemäss versammelt hätten. Sie durften nämlich drei Namensvorschläge an die Regierung einreichen, die dann in der Regel den Bestplatzierten bestätigte - nur in Ausnahmefällen war keiner der Dreier genehm.

Nur einen Vorschlag eingereicht

In diesem Fall gab es allerdings noch weniger Auswahl für die Obrigkeit, schrieben die Obervögte doch:

«Da nun die 3er wahl von der ehrsammen gemeind Wyach den 23ten dis nach alter übung vorgenommen, und es sich befunden, daß des verstorbenen sohn, richter Johannes Bersinger, von Rudolff Baumgartner, kirchenpfleger, ernamset worden, und es bey diser namsung gebliben, als ward selbiger auch auff wohlgefallen euwer, unser gnädigen herren, darzu erwehlet und jhme die nöthigen pflichten vorgestellet, und hoch denen selben die wahl zubestätten überlaßen, welches wir ledigklich zu dero hohen ratification anheimstellen [...]» (Signatur StAZH: A 135.4 Neuamt)

Klarer Fall

Für die Weyacher gab es damals offensichtlich einen unbestrittenen Führungsanspruch der Bersinger, die zu den Reichsten im Dorf gehörten. Dieser Umstand konnte den Gnädigen Herren zu Zürich nur recht sein. Solche Personen stabilisierten die Herrschaftsstrukturen. Es ist denn auch nirgends ein Hinweis zu finden, dass Bersinger junior nicht bestätigt worden wäre.

Die Wahl fand übrigens auch in weiteren Dokumenten ihren Niederschlag, wie man im Beitrag vom 11. Januar 2011 sieht: da ist von einer Weisung «betr. die Wahl-Ratifikation Untervogt Bersingers sel. Sohn zu Weyach» die Rede, bzw. von der «Weisung betr. die Wahl-Ratification Untervogt Bers. sel. Sohn zu Weiach zu einem Neu-Amts-Untervogt».

Literaturangaben

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