Am 30. November 2025 hat eine klimatisch verpackte Erbschaftssteuer-Initiative der von den Jungsozialisten gekaperten SP Schweiz landesweit eine verheerende Niederlage erlitten. Auch die Weiacherinnen und Weiacher haben sie bachab geschickt. Mit sagenhaften 90.72 % Nein-Stimmen bei 36.35 % Stimmbeteiligung.
Erbschaftssteuer-Vorlagen haben es hierzulande traditionell schwer. Probe auf's Exempel gefällig?
Fast auf die Woche genau 100 Jahre früher, am 6. Dezember 1925, wurde das zürcherisch-kantonale Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer von den stimmberechtigten Weiacher Männern mit 92.37 % Nein-Stimmen bei 79.41 % Stimmbeteiligung noch etwas wuchtiger beerdigt.
1895, 1899, 1915 und 1925. Viermal hintereinander versenkten die Zürcher Stimmberechtigten eine Revision des kantonalen Erbschaftssteuerrechts. Die Regierung musste eine wahrhaft hohe Frustrationstoleranz aufbringen und das Gesetz betreffend die Erbschaftssteuer vom 20. Hornung 1870 blieb weiterhin in Kraft.
Raubzug auf Steuerzahler abgewehrt
Da konnte der Regierungsrat in seinem Beleuchtenden Bericht (S. 14) noch so händeringend erläutern, wozu das Gesetz gut sei:
«Sein Ziel, die Beschaffung vermehrter Geldmittel, sucht das neue Gesetz zu erreichen durch Einführung der Besteuerung der Schenkungen, Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf die direkten Nachkommen, Erhöhung der Steuersätze und andere Einreihung der Steuerpflichtigen in die Steuerskala. Im Gegensatz hiezu hat aber auch die Steuerbefreiung eine erhebliche Ausdehnung erfahren.»
Trotz Beteuerung ihrer Ausgewogenheit: Die Vorlage fand beim Souverän erneut keine Gnade, wohl nicht zuletzt wegen der Besteuerung direkter Nachkommen.
Das Resultat: Keine einzige Gemeinde stimmte mit Ja, sogar die Stadt Winterthur senkte mit 49.99% Nein den Daumen! Die Neeracher & Riedter schafften es, 100 % Nein einzulegen (bei 71.97 % Stimmbeteiligung). Und Truttikon im Weinland glänzte mit 100 % Stimmbeteiligung.
Unterländer Zeitungen registrierten Ergebnis mit Genugtuung
Entsprechend ernüchtert fiel auch der Abstimmungsbericht in der NZZ aus:
«Zürich. Erbschaftssteuergesetz. Man weiß, daß das revidierte Erbschaftssteuergesetz vom zürcherischen Unterland mit besonderer Wucht verworfen worden ist, was denn auch von den Zeitungen der drei Bezirke mit Genugtuung registriert wird. Hier einige die Stimmung kennzeichnende Ergebnisse: Bezirk Andelfingen. Adlikon 6 Ja, 103 Nein; Benken 14 und 121, Berg a. I. 3 und 107, Buch a. I. 2 und 118, Feuerthalen 187 und 306, Flaach 12 und 154, Kl. Andelfingen 33 und 225, Gr. Andelfingen 34 und 165, Oberstammheim 40 und 203, Unterstammheim 17 und 20, Waltalingen 11 und 131. Bezirk Bülach: Bülach 123 und 456, Eglisau 28 und 198, Freienstein 43 und 220, Glattfelden 100 und 276, Höri 9 und 91, Kloten 40 und 334, Oberembrach 1 und 147, Rafz 10 und 286, Wallisellen 131 und 454. Bezirk Dielsdorf: Affoltern b.Z. 96 und 246, Boppelsen 2 und 73, Buchs 10 und 102, Dielsdorf 15 und 163, Neerach 0 und 160, Niederhasli 13 und 204, Oberglatt 10 und 153, Regensberg 1 und 53, Rümlang 19 und 202, Weiach 10 und 121.»
Zu grosser Unmut. Schelte an die Adresse der Steuerverwaltung
Im Anschluss an diese Zahlen gab der NZZ-Redaktor nicht nur einen deutlichen Kommentar ab, sondern verschafft uns auch Einblick in die Volksseele, indem er einen Leserbrief zitiert, der für das Steueramt mehr als nur peinlich ist:
«Zur Steuerpraxis. Man hat es vor und nach der Abstimmung über das Erbschaftssteuergesetz lesen können, daß der Unmut im zürcherischen Publikum über den Steuervollzug zu groß sei, um nicht die erste beste Gelegenheit zur Entladung der Mißstimmung zu benützen. In den neuerdings wieder recht zahlreichen Zusendungen aus unserm Leserkreise hält man sich u. a. über überflüssiges Zitieren auf das Steueramt auf. So schreibt man uns:
"Dieser Tage wurde eine arme Witwe, Näherin, in Altstetten wohnhaft, die ein Kind erhalten muß, und von der Armenpflege unterstützt wird, vor den Steuerkommissär nach dem Sempersteig zitiert. Resultat: für den Staat nichts als überflüssige Zeitversäumnis für den Steuerkommissär und Kanzlisten, für die Witwe aber, was nicht gleichgültig ist, Arbeitslohnverlust, Fahrgeldausgabe usw.“
Vor allem wird aber die verspätete Zustellung der Kriegssteuerzettel gerügt: man macht geltend, daß die Bezahlung dieser Steuer oder ihrer ersten Quote nunmehr in einem Monat erfolgen müsse, der durch die bekannten Ausgaben bereits sehr stark belastet werde.»
Dort, wo heute Studierende vom Hirschengraben her den Hang zum Hauptgebäude der Universität Zürich hinauf erklimmen, war also der Steuervogt domiziliert.
Die im letzten Abschnitt dieser veritablen Behördenschelte erwähnte Kriegssteuer wurde damals seit rund zehn Jahren erhoben. Es handelt sich um die Vorläuferin der heutigen Direkten Bundessteuer, die im Kriegsjahr 1915 erstmals erhoben und danach nicht mehr abgeschafft worden ist.
Quelle
- Neue Zürcher Zeitung, 10. Dezember 1925, Blatt 5, Mittagausgabe, Nr. 1966








