Mittwoch, 1. September 2010

Neuverpachtung von Gemeindeland

Hätten Sie gewusst, dass die Politische und die Kirchgemeinde Weiach Landwirtschaftsland in beträchtlichem Umfang besitzen? Diese Flächen sind auf viele Jahre hinaus verpachtet und deshalb hört man kaum davon. Aber es gibt sie noch.

Dass die politische Gemeinde eine landwirtschaftliche Pacht neu vergeben habe, müsse schon mindestens fünf Jahre her sein, erklärte Gemeindeschreiber Wunderli auf Anfrage von WeiachBlog. Das Pachtgesetz des Bundes (vgl. Art. 7 LPG) schreibt für Einzelparzellen eine Minimaldauer von 6 Jahren vor, welche sich automatisch um weitere sechs Jahre verlängert, wenn nicht auf Jahr und Tag fristgerecht gekündigt wird (d.h. 1 Jahre und 1 Tag vor Ablauf des Vertrages).

Ein Vorgang mit Seltenheitswert

Einträge wie dieser in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach vom September 2010 haben also mittlerweile Seltenheitswert, umso mehr als professionelle Bauern weniger als 5% der Bevölkerung ausmachen:

«Auf den 1. November 2010 werden folgende Grundstücke des bisherigen Pächters, Erben Armin Griesser, neu verpachtet:

- Hardrütenen 319 Aren bisheriger Pachtzins CHF 1'674.-
- Hardrütenen 125 Aren bisheriger Pachtzins CHF 656.-
- Isenbüeli 19 Arten bisheriger Pachtzins CHF 15.-

Der Übersichtsplan der Pachtgrundstücke kann auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Anmeldungen für die Neuverpachtung sind bis 15. September 2010 schriftlich an den Gemeinderat Weiach zu richten.
» (MGW, Sept. 2010 - S. 5)

Ehemaliges Armenland

Bei der grösseren Fläche in Hardrütenen handelt es sich um rund einen Drittel der Parzelle 645 (vgl. Plan 1:5000 unten), welche den Flurnamen «Rodig» trägt. Armin Griesser teilte sich also das Grundstück Weiach-645 mit anderen Pächtern.


Der Name «Rodig» geht auf zwei Ereignisse zurück, bei denen Gemeindewald zugunsten der Nahrungsmittelversorgung gerodet (oder wie man früher sagte: ausgereutet) wurde. 1846/47 wurde dadurch Pflanzland für die Armen geschaffen und im Zweiten Weltkrieg (1942/43) kamen weitere rund 10 Jucharten ehemaliger Waldboden unter den Pflug. Sie konnten als zusätzliches Ackerland verpachtet werden.

Pächter finden kein Problem

Gesamthaft handelt es sich bei Armin Griessers Gemeindepachtland um 4.63 Hektaren. Da die Agrarpolitik des Bundes die verbliebenen Bauern mit fiskalischen und subventionstechnischen Massnahmen dazu zwingt, ihre Betriebe mit immer grösseren Flächen auszustatten, wird es wohl kein Problem sein, einen neuen Pächter zu finden.

Auch wenn, wie Wunderli sagt, man die guten Ackerflächen nur bekomme, wenn man auch die mit Naturschutzauflagen belasteten Pachtflächen übernehme und ordnungsgemäss bewirtschafte.

Staatliche regulierte Miete

Wieviel die Gemeinde an Pachtzins verlangen kann wird durch Verordnungen des Bundes festgelegt. Für den Kanton Zürich gibt das Amt für Landschaft und Natur den Basispachtzins bekannt: siehe das Merkblatt "Angemessene Pachtzinse im Kanton Zürich" als Download (152 KB).

Daraus kann man entnehmen, dass die «Basispachtzinse zwischen Fr. 0.50 bis Fr. 6.– je Are und Jahr liegen.» Je nach Nähe zum bewirtschaftenden Hof gibt es Zuschläge. Für ungünstige Parzellenform, Hanglagen und andere Einschränkungen werden Abzüge vorgesehen. Für die grossen Parzellen in Hardrütenen ergibt das einen Zins von CHF 5.24 pro Are und Jahr, für die kleine Fläche im Isenbüeli gerade noch 79 Rp. pro Are und Jahr.

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