Samstag, 30. September 2023

Wegen Dock Midfield vor Bundesgericht gezogen

Am 24. September 1999 wurde Weiach in einem Artikel der Zeitung La liberté (Eigenbezeichnung: Quotidien romand édité à Fribourg) erwähnt. Und zwar als eine derjenigen Gemeinden, die gegen die Fünfte Ausbauetappe des Flughafens Zürich-Kloten Klage eingereicht haben. 

Damit waren sie keineswegs allein, denn auch Organisationen zum Schutz gegen den Fluglärm, sowie etliche Privatpersonen taten dasselbe. Die Zeitung aus der Stadt auf der Sprachgrenze zwischen und Deutsch und Welsch bezeichnet den Vorgang nicht umsonst als eine Oppositionslawine, die das Projekt in Verzug bringe. Das las sich dann so (klicken zum Vergrössern):

Letztlich waren es etliche Gemeinden aus verschiedenen Schweizer Kantonen und dem Bundesland Baden-Württemberg, deren Demarchen vom Bundesgericht in ein Monsterverfahren zusammengezogen wurden. Gesamthaft wurden 24 Eingaben gemeinsam beurteilt, wie man dem Entscheid der 1. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 8. Dezember 2000 entnehmen kann.

Darunter die Verfahren mit den Aktenzeichen:

1A.282/1999  Bachs, Buchberg, Glattfelden, Hochfelden, Henggart, Kaiserstuhl, Rüdlingen, Stadel, Thalheim und Weiach vertreten durch Dr. Heinrich Ueberwasser, Riehen BS

1A.283/1999 Hohentengen am Hochrhein, Klettgau, Küssaberg

1A.284/1999 Landkreis Waldshut

1A.297/1999 Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ)

[Anmerkung: Von Adlikon, Dägerlen und Wasterkingen (im Zeitungsartikel erwähnt) ist seltsamerweise keine Rede in diesem Bundesgerichtsentscheid.]

Wichtiger Teilsieg

Die Klagen dieser Gemeinwesen wurden zumindest teilweise gutgeheissen.

Die Gerichtsgebühr (CHF 50'000) hatten deshalb der Kanton Zürich (3/4) und die SAirGroup (1/4) zu berappen. Darüber hinaus musste der Kanton den Klägern auch noch bis 4000 Franken Umtriebsentschädigung für ihre Anwaltskosten überweisen. Das hat zwar nicht alle Kosten gedeckt. Aber es war doch ein wichtiger Erfolg der mehrheitlich im Norden des Flughafens liegenden Gebiete.

Quelle

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