Auch im Grundwasserareal
Der Abbau darf so weit gehen, wie das die vom Kanton befohlenen Grundwasserschutzzonen auch nur erlauben. So weit, bis der Ofen-Hof an einem gähnenden Abgrund steht. Ganz so dramatisch tönt es natürlich nicht, wenn man den Verhandlungsbericht in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach liest. Aber die Wirkungen werden in der Landschaft unübersehbar sein. Lesen Sie selbst:
«Der Gemeinderat genehmigt die nötigen Vertragsergänzungen am Kiesabbauvertrag von 1961, welche für die Regelung der künftigen Auffüllung der Kiesgrube mit inertem Material nötig sind und verlängert die Vertragsfrist bis 31. Dezember 2050. Gleichzeitig werden auch die Kiesabbauverträge südlich der Bahnlinie mit der Regelung für die fachgerechte Auffüllung der Grube ergänzt und auf die gleiche Dauer bis 31. Dezember 2050 verlängert.
Die Option für die Kiesausbeutung im heutigen Grundwasserschutzareal, welche in den Kiesabbauverträgen von 1964 enthalten ist, wird in einer Vertragsergänzung ebenfalls konkretisiert.
Bei dieser vorsorglichen Ergänzung handelt es sich jedoch um den künftigen Abbau auf einer neuen Fläche, welche heute im kantonalen Richtplan nicht als Kiesabbaugebiet vorgesehen ist und erst später als Erweiterung des Kiesareals in Frage kommt. Sofern diese Vereinbarung später einmal beansprucht wird, unterliegt die Genehmigung der Vertragsbestimmungen vor dem grundbuchamtlichen Vollzug dannzumal der vorgängigen Zustimmung durch die Gemeindeversammlung.» (MGW, 10/2009, S. 3-4)
Ob solche Gedankenspiele Wirklichkeit werden? Immerhin liess allein schon die Erwähnung einer Inertstoffdeponie in der kantonalen Richtplanung die Naturschützer aufjaulen. Sie liessen sich mit der Absichtserklärung beruhigen, dass der geplante Standort von der Rüteren ins Gebiet Hardrütenen verschoben wird (beide liegen im Kiesabbaugebiet).
Die Genehmigung eines Abbaus in einer Grundwasserschutzzone dürfte erst recht alles andere als einfach werden. Solche Beschränkungen wurden ja aus guten Gründen aufgestellt. Auch als Schutz der Gemeinden vor ihrer eigenen Dummheit und der Gier von privaten Unternehmen, die danach für allfällig eintretende Schäden nicht mehr haften müssen.
Gemeindeversammlung wird kaum ernsthafte Hürde sein
Die oben wiedergegebene Mitteilung lieferte für Sandra Zrinski vom Tages-Anzeiger Unterland den Baustoff für einen Artikel mit dem Titel «Gemeinderat ergänzt Kiesverträge»:
«Weiach - Der Weiacher Gemeinderat hat Verträge, die den Kiesabbau und die Auffüllung der Gruben regeln, ergänzt und verlängert. Es handelt sich dabei um einen Vertrag aus dem Jahr 1961, der für das Gebiet nördlich der Bahnlinie abgeschlossen wurde. Er gilt neu bis Ende 2050. Ergänzungen regeln die künftige Auffüllung der Grube mit sogenannten Inertstoffen, also beispielsweise mit altem Strassenbelag oder Bauschutt. Auch die Kiesabbauverträge südlich der Bahnlinie sind bis Ende 2050 verlängert, eine Regelung für die fachgerechte Auffüllung der Grube ist hinzugefügt worden.
Es besteht ausserdem eine Option für die Kiesausbeutung im heutigen Grundwasserschutzareal. Die darin vorgenommenen Vertragsergänzungen regeln den künftigen Abbau auf einer neuen Fläche, die im heutigen Richtplan noch nicht als Kiesabbaugebiet eingetragen ist und erst später als Erweiterung des Kiesareals in Frage kommt. Würde diese Option in Zukunft tatsächlich beansprucht, müsste gemäss Gemeindepräsident Gregor Trachsel voraussichtlich die Gemeindeversammlung über die Vertragsbestimmungen befinden.» (TA, 8.10.09)
Dass die Gemeindeversammlung dereinst etwas dagegen haben wird, ist ziemlich unwahrscheinlich. Ein Blick auf die nicht mehr so gut gefüllte Gemeindekasse wird einen Gutteil der Überzeugungsarbeit leisten. Wer einmal vom Kiesgeld abhängig ist, der verliert es ungern. Ob sein Territorium nun ein Ölscheichtum ist - oder eben ein Kiesemirat.
Quellen
- Gemeinderatskanzlei Weiach: Inertstoffdeponie und Kiesabbau. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Oktober 2009 - S. 3-4.
- Zrinski, S.: Gemeinderat ergänzt Kiesverträge. In: Tages-Anzeiger Unterland, 8. Oktober 2009 - S. 21
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