«Kein Geld für Sportanlage Erlen», betitelte Manuela Moser vom Tages-Anzeiger Unterland eine Notiz zu einem Entscheid unseres Gemeinderates.
Alles andere hätte auch nicht den Erwartungen entsprochen. Denn die Weiacherinnen und Weiacher interessieren sich für die Dielsdorfer Erlen sozusagen überhaupt nicht. Aus einem einfachen Grund: wir gehören zwar offiziell zum Bezirk Dielsdorf, sind aber öV-mässig völlig nach Bülach ausgerichtet. Und in Bülach gibt es das Sportzentrum Hirslen, eine Freizeit- und Sportanlage mit mindestens so gutem Angebot.
Vergleichbares Angebot, unvergleichliche Verkehrsanbindung
Die Erlen bietet: Hallen- und Freibad, Kunsteisbahn, Wellness/Sauna, einen Gastrobetrieb, sowie Anlagen für Minigolf, Tennis, Nordic Walking, Inline-Skating und Fussball. Und die Hirslen: Hallenbad, Freibad, Kunsteisbahn, Inline, Minigolf, Tennis, Wellness, Kletter- und Boulderhalle sowie ein Restaurant. Die Hirslen hat also eine Kletterhalle, die Erlen dafür einen Fussballplatz. Also fast Gleichstand.
Wenn man sich nun die Fahrpläne ansieht, muss man nicht lange fragen, wo die Weiacher hingehen (und nicht nur die Kinder und Jugendlichen, die auf den öV zwingend angewiesen sind).
Verbindungen von «Weiach, Gemeindehaus» an die Haltestelle «Dielsdorf, Erlen» gibt es gerade einmal zehn am Tag, nämlich um 05:32, 06:32, 11:32, 12:32, 14:32, 15:32, 16:32, 17:02, 17:32 und 18:02. Man beachte die gähnende Leere am Morgen. Und ausserdem braucht man zwischen 47 und 63 Minuten für die Reise dorthin. Mit der Rückreise ist es nicht besser. Die effektiv brauchbare letzte Fahrt geht schon 18:04 ab «Dielsdorf, Erlen». Bei der tatsächlich letzten Verbindung (ab 18:53, Weiach an 20:55) muss man in Stadel fast eine ganze Stunde warten.
Verbindungen von Weiach nach «Bülach, Hirslen» gibt es aber den ganzen Tag über. Jeder Bus der ZVV-Linie 515 nach Bülach fährt an der Hirslen vorbei. Und er braucht dorthin genau 18 Minuten! Noch Fragen?
Traumtänzerischer Erlen-Präsident
Angesichts dieser Faktenlage bleibt einem nur noch, verwundert die Augen zu reiben ob der unvergleichlichen Naivität (um nicht zu sagen Unverfrorenheit) mit welcher der Erlen-Präsident Peter Kunz annimmt, die Weiacher hätten für die Erlen auch noch Steuergelder übrig.
Worauf er im September hoffte, ist ziemlich schleierhaft: «Zumal die drei Gemeinden Dänikon, Niederglatt und Schöfflisdorf immerhin versichert haben, eventuell etwas an die Sanierung zu bezahlen und eine Gemeinde - Weiach - bis heute nicht geantwortet hat. Kunz glaubt nicht, dass das schlechte Ergebnis der Betteltour einen entscheidenden Einfluss auf die Abstimmung vom November haben wird. Die Rechnungsprüfer aller drei Trägergemeinden haben den Erlen-Kredit aber bereits abgelehnt.» (Moser, M.: Keine Solidarität für Sportanlage. In: Tages-Anzeiger Unterland, 14. September 2009 - S. 49.)
Wenn schon die RPK ablehnt...
Dass unser Gemeinderat für solche Traktanden fast immer etwas länger braucht als andere ist zwar nichts Neues. Aber er machte es sich auch nicht so einfach, lediglich auf das Desinteresse seiner Einwohner hinzuweisen. Die Behörde schaute sich das Gesuch sogar materiell an, wie man dem Tages-Anzeiger entnehmen konnte:
«Weiach zahlt nichts an die Sportanlage Erlen in Dielsdorf. 15 000 Franken wäre ihr Beitrag an die 24 Millionen Franken teure Sanierung gewesen. Der Gemeinderat begründet seinen Entscheid mit dem fehlenden Businessplan der Betriebsleitung. Er vermisst den Nachweis über eine «längerfristig finanziell gesunde Betriebsführung, welche auch ausreichende Rückstellungen für künftige Sanierungkosten enthält.» Über die Sanierung stimmen die Trägergemeinden Niederhasli, Dielsdorf und Steinmaur am 29. November ab.» (Tages-Anzeiger Unterland, 3. Oktober 2009 - S. 24)
Ja, wenn die Rechnungsprüfer der Trägergemeinden schon ihre Zweifel haben...
Und woher hat der Tages-Anzeiger obige Information? Natürlich aus den jüngsten «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» (MGW):
«Der Gemeinderat lehnt das Beitragsgesuch von CHF 15'000.- an die Sanierungskosten der Sportanlage Erlen in Niederhasli ab. Der Entscheid wird in erster Linie mit dem fehlenden "Businessplan" begründet. Die Betriebsleitung kann momentan keinen Nachweis über eine längerfristig finanziell gesunde Betriebsführung erbringen, welche auch ausreichende Rückstellungen für künftige Sanierungskosten enthält.» (MGW, Oktober 2009 - S. 3)
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