Donnerstag, 27. Mai 2010

Erstmalige Ausmarchung öffentlicher Flurwege

Als die Landwirte in Weiach noch nach den Prinzipien der Dreifelderwirtschaft lebten, da gab es nur wenige öffentliche Strassen. Im Wesentlichen nur die im Dorf selber.

Mit dem Übergang zur Stallhaltung des Viehs und der danach folgenden Aufhebung des Flurzwangs wurde es je länger desto schwieriger, ja unmöglich, allgemein verbindliche Aussaat- und Erntetermine zu vereinbaren.

Deshalb benötigte man nun allgemein anerkannte Flurwege - ein Anliegen, das am einfachsten umzusetzen ist, wenn diese von einer Körperschaft oder gleich von der öffentlichen Hand unterhalten werden. So kam es 1863 zu folgender Mitteilung im Amtsblatt des Kantons Zürich:

«Die von dem Gemeindrathe Weiach unterm 7. März d. J. als öffentlich erkannten Straßen und Fußwege sind, soweit dieselben nicht schon neu angelegt oder ausgemarchet sind, mit Pfählen ausgesteckt und bezeichnet. Allfällige Einsprachen gegen die Richtung derselben oder auch nur eines einzelnen Weges sind innert 14 Tagen a dato bei dem Gemeindspräsidenten schriftlich einzureichen, ebenso sind Entschädigungsbegehren für abzutretendes Land innert der nämlichen Frist bei dem Präsidenten derjenigen Flurkommission, in deren Sektion das betreffende Grundstück liegt, einzureichen. Später eingehende Einsprachen oder Begehren bleiben unberücksichtigt.

Weiach, den 17. Christmonat 1863.
Die Flurkomissionen.
»

Leider werden die Namen und Zuständigkeitsbereiche dieser Flurkommissionen nicht erwähnt. Unterlagen zu dieser Ausmarchung dürften aber im Gemeindearchiv noch aufzufinden sein.

Quelle
  • Amtsblatt des Kantons Zürich, 1863, S. 2013, Nr. 10

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