Mittwoch, 8. Juni 2011

Regierungsrat will Kanton an Weiacher Kies beteiligen

Vor 50 Jahren und einigen Tagen stellte die Zürcher Regierung Antrag ans Parlament.

Ihr Ziel: eine Beteiligung des Kantons am Abbau von Kies, dem einzigen auf seinem Gebiet in nennenswerten Quantitäten vorhandenen Rohstoff.

Nachstehend der volle Wortlaut:

«946 Antrag des Regierungsrates vom 25. Mai 1961

Beschluss des Kantonsrates über die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach

(Vom ......)

Der Kantonsrat, nach Einsicht eines Antrages des Regierungsrates, beschliesst:

I. Für die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach wird ein Kredit von Fr. 1 000 000.- bewilligt.

II. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.

IV. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

Weisung

In den nächsten 10 Jahren werden für den Strassenbau im Kanton Zürich schätzungsweise 4 Millionen Kubikmeter Wand- und Betonkies benötigt. Es handelt sich hierbei um einen zusätzlichen Bedarf, der durch die bevorstehenden grossen Bauaufgaben im Strassenwesen bedingt ist. Schon bisher stiess aber die Deckung des Bedarfes an Kies auf zunehmende Schwierigkeiten. Diese rühren daher, dass ein grosser Teil des Kantons Zürich nur wenig nutzbaren Kies von genügender Qualität aufweist und dass nur einzelne gut ausgebaute Grossanlagen mit Bahnanschlüssen bestehen. Bahnanschlüsse sind notwendig, um die Verbindung zum Verbraucher zu gewährleisten. Die heutige Verkehrssituation verlangt nämlich dringend, die Kiestransporte den ohnehin überlasteten Strassen nach Möglichkeit fernzuhalten.
»

Dem Regierungsrat ging es also um die proaktive Sicherung dieses knappen Guts für die nahe Zukunft. In Weiach war ein Bahnanschluss geplant (und wurde später auch erstellt), deshalb erschien dem Regierungsrat eine Beteiligung besonders interessant.

Was das Kantonsparlament vom gouvernementalen Vorschlag hielt wird Gegenstand einiger späterer Artikel sein.

Kieswerke fallen nicht unter das Bergwerkregal

Hier soll nur noch kurz erläutert werden, weshalb der Staat nicht einfach das Bergregal beanspruchte. Wäre es um Metallerze oder dergleichen gegangen, dann hätte der Kanton seine Hand auf diese Bodenschätze legen können. Bei Kieswerken geht das nicht.

Das kantonale «Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB)» vom 2. April 1911 bestimmt nämlich in § 148:

«Das Bergwerkregal erstreckt sich auf alle metallischen Erze, auf alle Salzarten und die Salzquellen und auf alle fossilen Brenn- und Leuchtstoffe, wie Schwefel, Stein-, Braun- und Schieferkohle. Unter das Regal fallen nicht: Steinbrüche, Erden, Salpeter, Heilquellen, Torf.» (heisst: diese Bodenschätze sind Eigentum des Staates Zürich).

Frühere Artikel zum Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies

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