Sonntag, 12. April 2020

Küfer gegen Haushälterin. Schlagabtausch via Zeitungsinserat

Öffentliche Schlammschlachten zwischen Privatpersonen werden ja heutzutage vornehmlich auf Social Media-Plattformen ausgetragen. Nun: andere Zeiten, andere Mittel. Früher dienten Zeitungsinserate diesem nicht sehr erfreulichen Zweck.

Ein Beispiel aus dem Jahre 1838, wie es in einem bereits 1674 gegründeten Nachrichtenblatt erschienen ist, das damals nach dem Erscheinungszeitpunkt offiziell «Züricher Freitagszeitung» hiess (und im Volksmund «Bürkli-Zeitung» genannt wurde):

«Es wäre besser, Küfer Meier in Weyach hätte ein paar Schoppen von seinem Lieblingsgetränk gekauft, um seine durstige Leber zu befriedigen, als das Geld für unnütze Inserate auszugeben; denn was würde ich wohl auf seinen Namen bekommen? Wahrlich keinen Heller! Uebrigens hatte mich weder Noth noch liederlicher Lebenswandel zum Schuldenmachen genöthigt, auch bin ich noch vor keinem Richter gestanden wegen übelberechneter Sparsamkeit. Merks Marr. [gemeint: Narr] 
Richtensweil, den 16. Juli 1838. Regina Schenkel.»
(Züricher Freitagszeitung, Nummer 29, 20. Juli 1838, Beilage S. 1)

Da muss es also ein Inserat des Weiacher Küfers gegeben haben (wohl in einer anderen Zeitung, denn in den vorangehenden Ausgaben der Freitagszeitung selber habe ich nichts gefunden). Jedenfalls gab der so Angesprochene in einer späteren Ausgabe mit folgenden Worten zurück.

«Auf das Inserat in der Beilage No. 29. dieses Blattes von Regina Schenkel, muß ich erwiedern, da sie kaum 8 Tage in meinem Hause war, hat ihr der übermäßige Genuß meines Lieblingsgetränks ein Bein gebrochen, ob Noth oder liederlicher Lebenswandel sie zum Schuldenmachen genöthigt haben. — Daß sie wegen übel berechneter Sparsamkeit vor dem Richter gestanden sei, ist am Tag. Die einzige üble Berechnung habe ich gemacht, daß ich sie zur Besorgerin meines Hauswesens angestellt habe. Merks jetzt du Narr. 
Weiach, den 23. Juli 1838. Küfer Meyer.»
(Züricher Freitagszeitung, Nummer 32, 10. August 1838, S. 4)

Offensichtlich ein schiefgelaufenes Anstellungsverhältnis. Wer welchen Anteil daran hatte, darüber mögen sich die beiden im Jenseits verständigen.

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