Samstag, 10. Februar 2024

Die herrschaftliche Ziegelhütte wird neu verpachtet, April 1744

Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Weiach eine Ziegelhütte mitten im Dorf betrieben: auf dem Büel direkt neben der heutigen Pfarrkirche. Sie ist mit hoher Wahrscheinlichkeit während Jahrhunderten am selben Platz verblieben (zu den Gründen, vgl. WeiachBlog Nr. 1757). Und wenn dem so ist, dann stand sie im Eigentum des Fürstbischofs von Konstanz. 

Dieser hohe Herr arbeitete da natürlich nicht selber, sondern liess das Unternehmen in Pacht geben. Der Weiacher Ziegler war also ein selbstständiger Unternehmer und musste dem bischöflichen Obervogt auf Schloss Rötteln und der Stadt Kaiserstuhl regelmässig Kalk und Ziegel liefern.

Kein einfaches Leben für den Ziegler

Die Beschaffung von genügenden Holz- bzw. Holzkohle-Mengen, um den Brennofen auf die nötige Temperatur zu bringen, war allerdings nicht gerade einfach, denn da gab es grosse Konkurrenz ums Holz aus Weiacher Wäldern. Sowohl Baustoffe wie Energieträger waren schon Ende des 16. Jahrhunderts knapp (vgl. WeiachBlog Nr. 1704).

Aus dem Jahr 1713 ist uns die Genehmigung eines illegalen Holzhandels zu Gunsten des Ziegeleiunternehmers überliefert (vgl. WeiachBlog Nr. 1442). Kein einfaches Umfeld für einen Selbstständigen.

Wollte man die Ziegelhütte abstossen?

Im Jahre 1744 war es wieder einmal soweit: Die herrschaftliche Ziegelhütte musste neu verpachtet werden. Vielleicht trug man sich auch mit dem Gedanken, sie gleich ganz zu verkaufen. 

Jedenfalls schaltete der Schreiber des Amts Kaiserstuhl der fürstbischöflichen Verwaltung ein Inserat in einer Stadtzürcher Zeitung, den Mit Hoher Verwilligung von Zürich auszugebenden Donnstags-Nachrichten. 

In No. XI, Den 12. Merzen 1744 ist unter Verschiedene Nachrichten an Position 6 der folgende Text eingerückt:

«6. So jemand wäre/ der Lust hätte die Ziegelhütten in Wyach/ im Neuen Amt gelegen/ zu erkauffen/ der kan sich auf den 27. jezt-lauffenden Merz-Monats in Kayserstuel, bey alldortigem Hrn. Amtsschreiber Maynfisch anmelden/ allwo ihme mit freundlichem Bescheid/ alles nöthige dieser Ziegelhütten halber/ wird angezeiget werden.»

Keine Interessenten?

Offenbar haben sich nicht allzu viele Interessenten bei Amtsschreiber Mayenfisch in Kaiserstuhl gemeldet, sodass dieser sich kurz vor Ablauf der von ihm gesetzten Frist zu folgender Notiz in der No. XIII. Den 26. Merzen 1744 veranlasst sah (diesmal in der Rubrik Es wird zum Verkauff angetragen):

«4. Die Ziegelhütten zu Wyach im Neuen Amt/ worum die Liebhaber sich nicht allein den 27ten Merz/ als auch bis auf den 18ten Aprellen bey Hrn. Amtsschreiber Meyenfisch in Kayserstul anzumelden/ und das weitere darüber vernehmen/ auch darauf bieten mögen.»

Wahrscheinlich hat man die Ziegelhütte dann doch im Eigentum des Fürstbistums behalten und sie erneut verpachtet. Das muss man zumindest annehmen, denn 1790 war sie nachweislich fürstbischöflich und wurde erneut «verliehen», d.h. verpachtet (vgl. Rechtsquellen Neuamt Nr. 200).

Literatur
  • Weibel, Th. (Bearb.): Verleihung der herrschaftlichen Ziegelhütte, 1790 Juli 24. In: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 1: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 447-449.
  • Brandenberger, U.: Illegaler Holzhandel 1713 vom Weiacher Dorfgericht bewilligt. WeiachBlog Nr. 1442, 16. Dezember 2019.
  • Brandenberger, U.: Rodung und Holzverkauf nur mit Bewilligung! (Art. 29 GO 1596). WeiachBlog Nr. 1704, 25. Juli 2021.
  • Brandenberger, U.: Älteste Erwähnung der Weiacher Ziegelei vor 600 Jahren. WeiachBlog Nr. 1757, 5. Oktober 2021.
[Korrigierte Version vom 11. Februar 16:45 MEZ: Die Fundstelle vom 19. März 1744 existiert nicht.]

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