Donnerstag, 12. Dezember 2024

Im Markgrafenland gedient – für die Heirat nach Hause

Wenn man am selben Tag heiratet, dann kann man sich die Kosten für die Hochzeitsfeier teilen. So dachten wohl vor 300 Jahren auch die Brüder Konrad und Josua Walder aus Glattfelden, als sie ihre Vermählung planten und zusammen mit dem Pfarrherrn auf den 12. Dezember 1724 festsetzten.

Der Glattfelder Pfarrer trug die beiden Trauungen denn auch gleich untereinander in sein Tauf-, Ehe- und Totenbuch ein, sodass sie heute in der Ehe-Datenbank des Staatsarchivs ebenfalls benachbart sind:

«Walder, Konrad, Glattfelden, getraut mit Frei, Verena, Glattfelden, "beyde von hier, in der Stocki".» (StAZH E III 43.2, EDB 274)

«Walder, Josua, Glattfelden, getraut mit Meierhofer, Regula, Weiach.» Dahinter zur Erklärung notiert: «sind Brüder, u. hat diser [Josua] im Margraafenland und s[ein]e Lebensgesellin auch daselbst gedienet.» (StAZH E III 43.2, EDB 275)

«eod.» steht für eodem die, also am selben Tag.

Arbeiten in der Fremde

Josua und Regula mussten also ihren Lebensunterhalt als Gastarbeiter verdienen. Arbeit hatten sie im Markgrafenland gefunden, einer Gegend im südwestlichen Teil des Schwarzwaldes, bekannt durch ihren ausgezeichneten Weinbau. (Meyer's Konversationslexikon 1888)  

Die Markgrafen förderten diesen Wirtschaftszweig, der durch die klimatischen Bedingungen am Oberrheingraben und die guten Böden seit Jahrhunderten floriert und die Markgräfler-Weine auch als Exportprodukt erfolgreich machte.


Karte des Markgräflerlandes. «R» steht für die ehemalige Herrschaft Rötteln, «B» für die Herrschaft Badenweiler, die seit 1444 unter gemeinsamer Oberhoheit standen. (Quelle: Wikimedia Commons; User:Furfur)

«Am 1. Juni 1556 schloss sich der Markgraf und damit auch seine Untertanen der Reformation an. Das Markgräflerland bezeichnete schließlich alle rechtsrheinischen, protestantischen Ortschaften am Westhang des Schwarzwaldes zwischen Freiburg und Basel. Beim Zukauf der Gemarkung Gersbach vom katholischen Vorderösterreich musste die Bevölkerung daher zur evangelischen Konfession wechseln.» (Quelle: Wikipedia-Artikel Müllheim im Markgräflerland, Abschnitt Markgrafschaft Baden

Folge des Augsburger Religionsfriedens

Dieser Umstand erklärt auch, weshalb das reformierte Zürich keine grösseren Bedenken hatte, seine Bürger auf dieser rechtgläubigen Insel mitten im sonst stramm römisch-katholischen habsburgischen Vorderösterreich arbeiten zu lassen.

Seit dem sogenannten Augsburger Reichs- und Religionsfrieden vom 25. September 1555 wurde denjenigen Fürsten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, die sich zu den Anhängern der Confessio Augustana (eines Bekenntnistextes der lutherischen Reichsstände) zählten, ihre Besitzstände und ihr Recht auf freie Religionsausübung in ihrem Herrschaftsbereich garantiert. Der Fürst bestimmte nach dieser Regel die Konfession seiner Untertanen. Erst 1612 (nach anderen Quellen schon) prägte Joachim Stephani, ein norddeutscher Rechtsgelehrter, für dieses Phänomen die einprägsame Formel «Cuius regio, eius religio».

[Veröffentlicht am 13. August 2025 um 23:05 MESZ]

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