Heute vor einem Jahr wurden auf diesem Blog die Differenzen zwischen RPK und Gemeinderat bezüglich des diesjährigen Budgets beleuchtet (vgl. WeiachBlog Nr. 2018).
Die weitestgehende Absenz von Budgetkritikern an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 hat dann zuverlässig dazu geführt, dass der Gemeinderat mit seiner Auffassung, man dürfe auch auf Vorrat Steuern erheben, um das Budget mittelfristig ausgeglichen zu gestalten, per Handmehr in der Versammlung durchgedrungen ist.
Der diesjährige Abschied der RPK zum Budget ist sozusagen eine Neuauflage, ein ceterum censeo, was das beim Bundesgericht zu Lausanne schlummernde Infrastrukturprojekt betrifft. Die RPK lehnt zwar das Budget 2025 nicht in globo ab, macht aber erneut zwei Anträge, um die Diskussion an der Versammlung anzukurbeln:
«Das Budget wird einstimmig unter Berücksichtigung der untenstehenden Änderungsanträge verabschiedet und der Gemeindeversammlung zur Annahme empfohlen.
Änderungsantrag 1: Vollständige Streichung des Betrages über CHF 5'000'000.00 der Budgetposition 5040.04, Gemeindeinfrastrukturprojekt
o Begründung: Ein Budget hat die Ist-Situation im kommenden Jahr abzubilden. Da der Abstimmungsentscheid vor dem Bundesgericht hängig ist, ist mit einem Baustart 2025 nicht zu rechnen. Damit werden auch keine Mittel benötigt und deshalb ist die Budgetposition zu streichen.
Änderungsantrag 2: Rückabwicklung der Steuererhöhung von 67% auf 73% wieder auf 67%
o Begründung: Die Steuererhöhung auf Vorrat war weder notwendig (Asylantenunterkunft von CHF 400'000.00 ist nicht gebaut worden), noch erlaubt (Art. 92, Abs. 1 Gemeindegesetz des Kantons Zürich) und deshalb ist der Steuersatz wieder auf 67% zu senken. Es können trotzdem noch 140'000.00 in die finanzpolitische Reserve eingebracht werden.»
Ebenso sicher wie das Amen in der Kirche war natürlich, dass sich die Rechtsauffassung des Gemeinderates ebenfalls um kein Iota verändert hat.
Da von einer fristgerechten Beschwerde gegen den Beleuchtenden Bericht nichts bekannt ist – und nur dieses Vorgehen auf dem Rechtsweg würde zur Klärung der Frage führen, wer von beiden denn nun tatsächlich im Recht ist – wird sich heute Abend wohl lediglich eine Neuauflage des Schaukampfes zwischen dem Gemeindepräsidenten und dem Präsidenten der RPK abspielen.
Amüsant, ärgerlich, wie auch immer man das Spektakel dann einstufen will. Nur halt nicht wirklich zielführend. Im Gegenteil. Doch dazu mehr am morgigen Samichlaustag.
Finanzunterlagen auf den letzten Drücker vorgelegt
Eine andere Beobachtung im Zusammenhang mit dieser Budgetversammlung soll hier noch Erwähnung finden.
Da hat doch die Gemeindeverwaltung die amtliche Publikation des Budgets 2025 samt Beleuchtendem Bericht erst auf den letzten Drücker hinbekommen: am 21. November um exakt 10:00 Uhr, d.h. wenige Stunden vor Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist von zwei Wochen!
Immerhin so, dass die Stimmberechtigten, die den Newsletter abonniert haben, das auch mitbekommen haben. Die Push-Benachrichtigung funktioniert. Aber man fragt sich schon, weshalb das nicht speditiver ging. Warum man dem Souverän nicht mehr Zeit lässt, um sich das Budget genauer anzusehen.
Eine Spurensuche beim Präsidenten RPK ergibt:
Der Gemeindeschreiber forderte eine Antwort per spätestens 4. November 2024 abends. Und erhielt den Beschluss von der RPK auch fristgerecht.
Dann schaute er sich das Protokoll der RPK-Sitzung aber offenbar nicht an, merkte daher erst eine Woche später, dass der RPK-Aktuar den Titel des Traktandums 2 «Beschlussfassung Budget 2024» (noch vom Vorjahr her) auf «Beschlussfassung Budget 2025» zu ändern vergessen hatte.
Am 12. November monierte jedenfalls die Gemeindeverwaltung besagten Fehler bei der RPK, den diese am 13. durch Einreichung eines korrigierten Protokolls richtigstellte.
Daraus kann man jetzt folgendes Fazit ziehen:
Die Stimmberechtigten hätten die entscheidenden Unterlagen für die Gemeindeversammlung von heute Abend also eigentlich bereits vor vier Wochen erhalten können! Oder zumindest vor drei Wochen erhalten sollen. Denn was hat bitteschön höhere Priorität als die Bedenkzeit des Souveräns?
Eigentlich möchte ich die Frage nicht stellen, ob der Finanzvorstand dem Gemeindeschreiber den Auftrag erteilt hat, dem Souverän möglichst wenig Zeit zu lassen, um die Unterlagen zu sichten. Sie drängt sich aber leider ob dieser Art von Fristenlösung mit Macht in den Vordergrund.
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