Dienstag, 10. April 2012

Gut verdienen im Schlaf?

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Als bereits 19. Redner in der langen Liste der Votanten (vgl. auch die Artikel vom 1. bis 8. April) zur Frage, ob sich der Kanton Zürich an einer durch die Franz Haniel AG in Weiach zu gründenden Kiesabbau-Gesellschaft beteiligen solle, sprach am 16. Oktober 1961 ein weiteres Ratsmitglied, das nicht in der vorberatenden Kommission Einsitz gehabt hatte:

«Prof. Dr. M. Beck - Winterthur ist erstaunt über den Vorwurf, die Kieswerke hätten bisher geschlafen, während man ihnen anderseits vorwerfe, sie verdienten zu gut. Die Regierung sollte diesen selbständigen Unternehmen die gleichen Lieferchancen bieten wie der Haniel AG.»

Eigentlich ist es doch klar: wer ohne grosse Anstrengungen gut verdient braucht sein Geschäftsmodell auch erst dann zu ändern wenn ihm existentielle Gefahr droht. Zum Beispiel durch einen deutschen Grosskonzern.

Wenn man etwas maliziös sein will, dann unterstellt man hier, dass dem Protokollführer von der professoralen Rede gerade einmal die oben abgedruckten Worte geblieben sind - jedenfalls wenn es sich um ein ebenso langes Votum gehandelt hat wie die der Vorredner. Zugunsten des Herrn Professor kann man aber auch davon ausgehen, dass er sich kurz gefasst hat.

Trotzdem bleibt die Frage: Hat er sich nun für oder gegen eine Beteiligung des Kantons ausgesprochen?

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1804. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS

Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG

Montag, 9. April 2012

Zittergruppe im Altersheim

Dass alte Menschen auch ohne Angst zittern liegt in der Natur des menschlichen Lebens. Einige tun es - nolens volens.

Um eher unfreiwilligen Humor dürfte es sich daher handeln, wenn das zur SENIOcare-Gruppe gehörende Wohn- und Pflegeheim Zur Heimat im benachbarten Stadel in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW April 2012, S. 24) und auf seinen eigenen Internetseiten ankündigt:


Ein «Konzert mit der Zittergruppe Grenzland» am heutigen Ostermontag! Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Gemeint war natürlich die «Zithergruppe Grenzland».

[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Sonntag, 8. April 2012

Ein Rafzer fordert besseren Finanzausgleich

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Bereits kommen wir zum 18. Redner einer ausufernden Debatte um die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach, welcher der Zürcher Kantonsrat am 9. Oktober 1961 aufnahm und am 16. Oktober weiterführt. Man ahnt, dass es da längst nicht nur um Weiach oder das dortige Kieswerk geht. Längst war der Streit um ordnungspolitische Grundsatzfragen und der Kampf gegen «Zementbarone und Trusthalunken» wichtiger.

Zugunsten des Standpunkts der Gemeinde Weiach sprachen nur wenige. Neben Kantonsrat Maag aus Stadel war das interessanterweise ein ebenfalls aus einem späteren Kiesabbaugebiet stammender Rafzer:

«A. Kramer-Rafz stimmt der Vorlage zu, weil damit der Gemeinde Weiach geholfen werden kann. Der Regierungsrat war ursprünglich gegen die Ausbeutung dieser Kieswerke durch die Haniel AG, weil es sich um eine deutsche Firma handelte. Als er aber einsah, dass eine Opposition unmöglich sei und das Werk auf alle Fälle erstellt würde, fasste er eine Beteiligung des Kantons ins Auge. Infolge der Initiative des Regierungsrates liegen nun plötzlich Angebote für genügende Quantitäten Kies vor, was aber nicht bedeuten soll, der Beteiligung müsse nicht mehr zugestimmt werden. Kramer ersucht den Regierungsrat, rasch für einen besseren Finanzausgleich unter den Gemeinden zu sorgen, damit diese in ihrer Bewegungsfreiheit gegenüber solchen Werken nicht eingeengt werden, wenn Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht bleiben. Bedauerlich ist, dass durch solche Landverkäufe wieder selbständige bäuerliche Existenzen eingehen, da selbst für junge Bauern die Versuchung gross ist, die schwere Landarbeit mit einem einträglicheren Einkommen zu vertauschen.»

Die Feststellung, dass die Regierung mit dem Antrag auf Beteiligung einen durchaus schlauen Schachzug gemacht hat, ist durchaus berechtigt. Erst die Aufregung über die Verhandlungen mit dem deutschen Kontrahenten haben die gewerblichen Kiesabbauer aus der Reserve gelockt. Bestand doch die Gefahr, dass viele staatliche Aufträge dann ausbleiben würden.

Kramer lässt offenbar offen, wie er zur Beteiligung steht, nutzt aber das Podium, um dem Kantonsrat die schwache Verhandlungsposition der Kiesgruben-Gemeinden und die Erosion in der bäuerlichen Landwirtschaft nahezubringen (vgl. dazu den WeiachBlog-Artikel «Verkaufssüchtige» Bauernsöhne vom 14. Januar 2011 [Nr. 965] und weitere)

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1803-1804. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Samstag, 7. April 2012

«Zementbarone und Trusthalunken»

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Mit Redner Nummer 17 der Kantonsratsdebatte zur Frage der «Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach» kam es am 16. Oktober 1961 zum offenen Angriff der Ratslinken auf den LdU (Landesring der Unabhängigen, die Partei von Migros-Gründer Duttweiler, gegründet 1936, aufgelöst 1999). Mit markigen Worten wurde deren «Fahnenflucht» an den Pranger gestellt; sogar der Protokollführer notierte sie sich:

«P. Ackermann-Zürich wendet sich an den Landesring der sonst gegen Trust und Kartelle kämpft, heute aber erstaunlicherweise in Reih und Glied hinter den «Zementbaronen und Trusthalunken» marschiert. Was wird wohl Altmeister Gottlieb Duttweiler dazu sagen? Nachdem Regierungsrat Dr. P. Meierhans den Rat über die Monopolabsichten der Holderbank AG aufgeklärt hat, ist es unverständlich, dass die Landesring-Fraktion weiterhin deren Tendenzen unterstützt.»

LdU-Übervater Duttweiler starb im Juni 1962, lebte zum Zeitpunkt dieser Debatte also noch. Der Sukkurs für den sozialdemokratischen Regierungsrat Meierhans und seine Beteiligungspläne kam ganz eindeutig aus der linken Ratsecke.

Interessanterweise lief der Grosskonzern Haniel aus Deutschland für Kantonsrat Ackermann nicht unter dem Kampfbegriff «Zementbarone und Trusthalunken». Diese Bezeichnung war für die in der Schweiz dominante Holderbank und namentlich deren Besitzer, die Familie Schmidheiny reserviert (vgl. den WeiachBlog-Artikel vom 10. Juli 2011).

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1803. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG
[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Ein Duttweilerscher Begriff. Nachtrag vom 11. April 2012

Der Begriff «Trusthalunken» wurde von Gottlieb Duttweiler selber verwendet, wie man im deutschen Magazin Der Spiegel vom 17. November 1954, S. 36 nachlesen kann:

Er habe, heisst es da, neben seinen vielfältigen Aktivitäten noch «Zeit genug, hier einen Konzerndirektor öffentlich "verbrecherischen Trusthalunken" zu schimpfen (500 Franken Strafe) oder dort von einem leitenden Trustangestellten zu behaupten, er habe sich seinen Oberstengrad in der Schweizer Armee damit erkauft, daß er seinen militärischen Vorgesetzten Verwaltungssitze in der Konzernfirma zugeschustert habe (5000 Franken Buße, zehn Tage Gefängnis).»

Die zehnseitige Titelgeschichte des Spiegel 47/1954 mit dem Aufmacher «Die verkürzte Handelskette», aus der dieses Zitat stammt, ist es auch sonst wert gelesen zu werden. Die Wurzeln des Phänomens Migros werden dadurch wesentlich greifbarer.

Freitag, 6. April 2012

Bei Privatbahnen und der Swissair geht es doch auch

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

In der Kantonsratssitzung vom 16. Oktober 1961 äusserte sich der 16. Redner zur Frage der Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach (Fortsetzung der Beratungen vom 9. Oktober). Er findet den Begriff der Verstaatlichung völlig übertrieben:

«H. Fuchs-Zürich würdigt die Beteiligung des Kantons an dieser Gesellschaft nicht als eine Verstaatlichung, sondern als eine weitere gemischtwirtschaftliche Zusammenarbeit, wie dies bei Kraftwerkbauten, Privatbahnen, aber auch bei der Swissair usw. üblich ist. Unterhalt und Reparatur der Nationalstrassen sind Sache des Kantons. Es ist deshalb wichtig, dass deren Kosten verbilligt werden können. Es gibt kein zwingendes Argument gegen eine Beteiligung des Kantons an dieser Aktiengesellschaft. Die Initiative der Baudirektion ist verdienstlich; dem Kredit sollte zugestimmt werden.»

Über die Frage, ob der Staat sich an Post-, Bahn- und Telekommunikations-Unternehmen beteiligen soll, wird schon viele Jahrzehnte (um nicht zu sagen: Jahrhunderte) debattiert. Leider ist es so, dass weder die eine noch die andere Form nur Vorteile bieten.

Beim Untergang der Swissair agierten staatliche Akteure ja nicht unbedingt glücklich. Und auch über den Nutzen der Aufteilung der Stromwirtschaft in eine Monopol-Netzgesellschaft und viele halbstaatliche Produktionsunternehmen kann man geteilter Meinung sein. Gemeinwesen tendieren nun einmal - je nach Blickwinkel und gerade vorherrschender wirtschafts- und ordnungspolitischer Strömung - eher zum Modell Nachtwächterstaat oder aber zu staatlicher Monopolisierung.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1803. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Donnerstag, 5. April 2012

Umgehung der Submissionsverordnung?

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Der 15. Redner in der Kantonsratssitzung vom 16. Oktober 1961 zur Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach kam wieder auf die Grundsatzfrage zurück, ob der Staat im Kiesgeschäft mitzumischen habe:

«W. Leutenegger-Zürich lehnt es ab, die Beschaffung von Kies als staatliche Aufgabe zu bezeichnen, selbst wenn der Strassenbau ohne Zweifel in den Aufgabenbereich des Staates gehört. Es ist zu befürchten, dass durch diese Beteiligung die Submissionsverordnung umgangen wird. Die Baudirektion verhandelt schon seit Monaten mit der Haniel AG, während die anderen Kieswerke erst vor einer Woche die Unterlagen für die Kieslieferungen erhielten und sich innert Monatsfrist entscheiden müssen. Laut Vertrag wurde der Haniel AG ein ausschliessliches Lieferrecht eingeräumt, so dass die Ausführungen des Baudirektors an der letzten Sitzung nicht korrekt waren. Auch die Behauptung, es könnten für den Bau der linken Höhenstrasse 2 Millionen Franken eingespart werden, ist unbewiesen und entbehrt jeder realen rechnerischen Grundlage. Die anderen Kieswerke sind ohne weiteres bereit und auch in der Lage, dem Kanton genügend einwandfreien Kies zu liefern. Sie haben auch Anspruch darauf, berücksichtigt zu werden, um zu verhindern, dass der Haniel AG eine Monopolstellung eingeräumt werde.»

Mit der «linken Höhenstrasse» ist die Autobahn A3 von Zürich Richtung Bündnerland gemeint, die von Zürich-Brunau über den westlichen Seerücken nach Südosten führt. Vor Ort gab es da praktisch nur Moränenmaterial. Der nötige Kies für die Kofferung musste von anderswo her beschafft werden.

Dass die Lieferanten von Kleinmengen auch bei Ablehnung einer Kantonsbeteiligung am neuen Weiacher Kieswerk im Nachteil sein würden, schwante damals wohl schon einigen Beteiligten. Denn der Kanton hatte das geplante Grosskieswerk in Weiach, welches grosse Mengen liefern konnte, auch deshalb im Visier, weil der vorgesehene Bahnanschluss zur Entlastung des Strassennetzes beitragen konnte. Verkehrsstaus und Klagen über massiven Lastwagenverkehr durch Wohnsiedlungen waren schon damals ein Problem.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1802-1803. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Mittwoch, 4. April 2012

Gewerbler hauen wo möglich den Staat übers Ohr

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Im Gegensatz zu den Vorrednern der Kantonsrats-Debatte am Vormittag des 16. Oktober 1961 (vgl. WeiachBlog vom 2. und 3. April), fand der 14. Redner, der Streit um Verstaatlichung oder Privatwirtschaft verfehle das Ziel völlig. Die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach müsse unter einem anderen Aspekt betrachtet werden:

«Für H. Gerteis-Winterthur handelt es sich nicht um die grundsätzliche Frage: Privat- oder Staatswirtschaft. Für ihn geht es darum, dass der Kanton ohne Übervorteilung genug Kies erhält, um die Nationalstrassen bauen zu können. Der Vertrag mit der Haniel AG bietet dazu eine geeignete Grundlage, um so mehr, als in gewissen Kreisen des Gewerbes die Tendenz besteht, wenn immer möglich den Staat zu übervorteilen. Neben dem direkten Einblick in die Kalkulationsgrundlagen erhält der Kanton 40% des Reingewinns des Unternehmens.»

Der genannte Reingewinn ist auf den angestrebten Anteil von 40% am Aktienkapital bezogen. Unabhängig davon, ob der Kanton ebenfalls die hohen Preise der gewerblichen Kiesunternehmer knacken oder ganz einfach die grossen Mengen sichern wollte: Gerteis ist klar für eine Beteiligung.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1802. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Dienstag, 3. April 2012

Privatwirtschaft ist besser als Staatskrücken

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Den Verstaatlichungsvorstellungen der Linken konnte bereits der nächste Redner (Nummer 13) in der Kantonsratsdebatte vom 16. Oktober 1961 rein gar nichts abgewinnen. Im Gegenteil, er zerpflückte das Vorgehen der Kantonsverwaltung und die Argumentation der Regierung nach Noten:

«A. Heimann (Kilchberg) weist die Vorwürfe von Regierungsrat Meierhans [Holderbank wollte ein Kies-Monopol. WeiachBlog, 5. August 2011] und M. Winiger [Wollte man Kies zu Wucherpreisen verkaufen? WeiachBlog, 27. Juli 2011], den Gegnern dieser Vorlage gehe es um Profitstreben, zurück. Der heutige Wohlstand ist allein der Initiative der Privatwirtschaft zu verdanken. Ein Staatsbetrieb wäre nicht in der Lage, eine aktive Preispolitik zu führen. Übrigens beweist gerade der mit der Haniel AG abgeschlossene Vertrag, dass die Unterhändler des Kantons jenen der Privatwirtschaft unterlegen waren. Warum werden Kieslieferungen ausgeschrieben, wenn der Kanton eine Abnahmeverpflichtung eingegangen ist? Im Vertrag fehlt übrigens eine Entschädigungspflicht des Unternehmens, falls die vereinbarten Lieferungen nicht ausgeführt werden können. Der Kanton wird sowohl in der Generalversammlung als auch im Verwaltungsrat stets in der Minderheit bleiben. Heimann hat nichts gegen Lieferungen der Haniel AG an den Staat einzuwenden, aber diese Firma soll ihre Leistungsfähigkeit im offenen Konkurrenzkampf beweisen, statt sich auf Staatskrücken zu verlassen. Der Kredit ist abzulehnen.»

Ob die monierten Mängel im Vertrag tatsächlich bestanden haben und wenn ja, ob sie von der Regierung nicht halbwegs bewusst eingebaut wurden, um das ungeliebte Vorhaben des sozialdemokratischen Kollegen an den kantonsrätlichen Vorbehalten scheitern zu lassen, ist nicht bekannt. Interessant ist jedenfalls, dass Heimann nicht Mitglied der vorberatenden Kommission war.

Dass der Kanton parallel zum laufenden Antrag vor dem Rat auch Ausschreibungen durchführte ist durchaus nachvollziehbar. Denn sollte das Geschäft scheitern (wofür einiges sprach), dann müsste der für die Grossprojekte der folgenden Jahre nötige Kies auf dem freien Markt beschafft werden. Der Kanton versuchte also Zeit zu gewinnen um sich die nötigen Kapazitäten sichern zu können.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1802. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Montag, 2. April 2012

Linke Ratsminderheit verlangt staatliches Kieswerk

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Anders als sein bürgerlicher Vorredner Maag aus Stadel votierte am 16. Oktober 1961 im Zürcher Kantonsrat der 12. Redner in der Debatte um die «Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach». Privatwirtschaftliche Lösungen seien abzulehnen:

«E. Burlet (Zürich) erinnert daran, dass man anlässlich der Beratung der Taxrevision sehr vom Sparen gesprochen habe; heute aber, wo sich für den Kanton die Möglichkeit grosser Einsparungen böte, will die bürgerliche Mehrheit des Rates nichts davon wissen. Burlet hätte ein staatliches Werk vorgezogen und beantragt deshalb, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen, damit dieser ein Projekt für ein eigenes Werk ausarbeiten kann.»

Da war sie also, die Verstaatlichungsforderung. Und weil im Votum auch gleich Antrag auf Zurückweisung gestellt wurde bestand für den Rat nun Handlungsbedarf. Als kleiner Nebenschauplatz wollte ein Ratsmitglied auch der seiner Ansicht nach ausufernden Debatte den Riegel schieben:

«E. Schellenberg-Zürich ersucht, den Rückweisungsantrag Burlet abzulehnen; gleichzeitig erkundigt er sich nach der Zahl der eingeschriebenen Votanten.

Der Vorsitzende teilt mit, dass noch vier Redner eingeschrieben seien.

E. Schellenberg-Zürich beantragt, die Rednerliste zu schliessen.

Der Rat lehnt den Rückweisungsantrag Burlet mit grosser Mehrheit ab.

Dr. M. Kuhn-Zürich empfiehlt, die Rednerliste nicht zu schliessen.

Der Rat lehnt den Antrag Schellenberg mehrheitlich ab.
»

Ein halbes Jahrhundert danach können wir deshalb bis zum Abschluss der Beratung des Geschäfts noch weitere 13 Voten nachlesen.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1801-1802. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

Sonntag, 1. April 2012

Stadler Kantonsrat legt sich für Weiach ins Zeug

Im gestrigen Artikel wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Heute fahren wir mit dem nächsten Votum der Kantonsratssitzung vom 16. Oktober 1961 fort.

Als Redner Nummer 11 meldete sich zur Frage der «Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach» ein mit der lokalen Situation vertrauter Parlamentarier zu Wort:

«H. Maag-Stadel bestätigt, dass die Kiesgruben von Weiach sehr ergiebig und qualitativ einwandfrei seien. Die Verstaatlichungsgefahr wird durch die Beteiligung des Kantons an diesem Werk nicht grösser. Es ist zwar ein Schönheitsfehler, dass eine ausländische Gesellschaft mit dem Kanton zusammenarbeiten soll, aber trotzdem sollte der Vorlage auch im Interesse der Gemeinde Weiach zugestimmt werden.»

Hört, hört! Da warf uns also ein Nachbar einen freundschaftlichen Stein in den Garten. Besonders die Windlacher haben ja auch Kies ähnlicher Qualität unter den Füssen. Trotz Unbehagen über den deutschen Grossinvestor war Maag aber für eine Beteiligung des Kantons.

Der Verweis auf die Verstaatlichungsgefahr ist besonders auf das Votum von Kommissionsmitglied Krafft gemünzt.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1801. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG
[Veröffentlicht am 10. April 2012]