Dienstag, 3. April 2012

Privatwirtschaft ist besser als Staatskrücken

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es um die Weiacher Kies AG vor 50 Jahren zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Den Verstaatlichungsvorstellungen der Linken konnte bereits der nächste Redner (Nummer 13) in der Kantonsratsdebatte vom 16. Oktober 1961 rein gar nichts abgewinnen. Im Gegenteil, er zerpflückte das Vorgehen der Kantonsverwaltung und die Argumentation der Regierung nach Noten:

«A. Heimann (Kilchberg) weist die Vorwürfe von Regierungsrat Meierhans [Holderbank wollte ein Kies-Monopol. WeiachBlog, 5. August 2011] und M. Winiger [Wollte man Kies zu Wucherpreisen verkaufen? WeiachBlog, 27. Juli 2011], den Gegnern dieser Vorlage gehe es um Profitstreben, zurück. Der heutige Wohlstand ist allein der Initiative der Privatwirtschaft zu verdanken. Ein Staatsbetrieb wäre nicht in der Lage, eine aktive Preispolitik zu führen. Übrigens beweist gerade der mit der Haniel AG abgeschlossene Vertrag, dass die Unterhändler des Kantons jenen der Privatwirtschaft unterlegen waren. Warum werden Kieslieferungen ausgeschrieben, wenn der Kanton eine Abnahmeverpflichtung eingegangen ist? Im Vertrag fehlt übrigens eine Entschädigungspflicht des Unternehmens, falls die vereinbarten Lieferungen nicht ausgeführt werden können. Der Kanton wird sowohl in der Generalversammlung als auch im Verwaltungsrat stets in der Minderheit bleiben. Heimann hat nichts gegen Lieferungen der Haniel AG an den Staat einzuwenden, aber diese Firma soll ihre Leistungsfähigkeit im offenen Konkurrenzkampf beweisen, statt sich auf Staatskrücken zu verlassen. Der Kredit ist abzulehnen.»

Ob die monierten Mängel im Vertrag tatsächlich bestanden haben und wenn ja, ob sie von der Regierung nicht halbwegs bewusst eingebaut wurden, um das ungeliebte Vorhaben des sozialdemokratischen Kollegen an den kantonsrätlichen Vorbehalten scheitern zu lassen, ist nicht bekannt. Interessant ist jedenfalls, dass Heimann nicht Mitglied der vorberatenden Kommission war.

Dass der Kanton parallel zum laufenden Antrag vor dem Rat auch Ausschreibungen durchführte ist durchaus nachvollziehbar. Denn sollte das Geschäft scheitern (wofür einiges sprach), dann müsste der für die Grossprojekte der folgenden Jahre nötige Kies auf dem freien Markt beschafft werden. Der Kanton versuchte also Zeit zu gewinnen um sich die nötigen Kapazitäten sichern zu können.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1802. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG[Veröffentlicht am 10. April 2012]

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