Der 15. Redner in der Kantonsratssitzung vom 16. Oktober 1961 zur Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach kam wieder auf die Grundsatzfrage zurück, ob der Staat im Kiesgeschäft mitzumischen habe:
«W. Leutenegger-Zürich lehnt es ab, die Beschaffung von Kies als staatliche Aufgabe zu bezeichnen, selbst wenn der Strassenbau ohne Zweifel in den Aufgabenbereich des Staates gehört. Es ist zu befürchten, dass durch diese Beteiligung die Submissionsverordnung umgangen wird. Die Baudirektion verhandelt schon seit Monaten mit der Haniel AG, während die anderen Kieswerke erst vor einer Woche die Unterlagen für die Kieslieferungen erhielten und sich innert Monatsfrist entscheiden müssen. Laut Vertrag wurde der Haniel AG ein ausschliessliches Lieferrecht eingeräumt, so dass die Ausführungen des Baudirektors an der letzten Sitzung nicht korrekt waren. Auch die Behauptung, es könnten für den Bau der linken Höhenstrasse 2 Millionen Franken eingespart werden, ist unbewiesen und entbehrt jeder realen rechnerischen Grundlage. Die anderen Kieswerke sind ohne weiteres bereit und auch in der Lage, dem Kanton genügend einwandfreien Kies zu liefern. Sie haben auch Anspruch darauf, berücksichtigt zu werden, um zu verhindern, dass der Haniel AG eine Monopolstellung eingeräumt werde.»
Mit der «linken Höhenstrasse» ist die Autobahn A3 von Zürich Richtung Bündnerland gemeint, die von Zürich-Brunau über den westlichen Seerücken nach Südosten führt. Vor Ort gab es da praktisch nur Moränenmaterial. Der nötige Kies für die Kofferung musste von anderswo her beschafft werden.
Dass die Lieferanten von Kleinmengen auch bei Ablehnung einer Kantonsbeteiligung am neuen Weiacher Kieswerk im Nachteil sein würden, schwante damals wohl schon einigen Beteiligten. Denn der Kanton hatte das geplante Grosskieswerk in Weiach, welches grosse Mengen liefern konnte, auch deshalb im Visier, weil der vorgesehene Bahnanschluss zur Entlastung des Strassennetzes beitragen konnte. Verkehrsstaus und Klagen über massiven Lastwagenverkehr durch Wohnsiedlungen waren schon damals ein Problem.
Quelle
- Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1802-1803. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
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