In der Kantonsratssitzung vom 16. Oktober 1961 äusserte sich der 16. Redner zur Frage der Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach (Fortsetzung der Beratungen vom 9. Oktober). Er findet den Begriff der Verstaatlichung völlig übertrieben:
«H. Fuchs-Zürich würdigt die Beteiligung des Kantons an dieser Gesellschaft nicht als eine Verstaatlichung, sondern als eine weitere gemischtwirtschaftliche Zusammenarbeit, wie dies bei Kraftwerkbauten, Privatbahnen, aber auch bei der Swissair usw. üblich ist. Unterhalt und Reparatur der Nationalstrassen sind Sache des Kantons. Es ist deshalb wichtig, dass deren Kosten verbilligt werden können. Es gibt kein zwingendes Argument gegen eine Beteiligung des Kantons an dieser Aktiengesellschaft. Die Initiative der Baudirektion ist verdienstlich; dem Kredit sollte zugestimmt werden.»
Über die Frage, ob der Staat sich an Post-, Bahn- und Telekommunikations-Unternehmen beteiligen soll, wird schon viele Jahrzehnte (um nicht zu sagen: Jahrhunderte) debattiert. Leider ist es so, dass weder die eine noch die andere Form nur Vorteile bieten.
Beim Untergang der Swissair agierten staatliche Akteure ja nicht unbedingt glücklich. Und auch über den Nutzen der Aufteilung der Stromwirtschaft in eine Monopol-Netzgesellschaft und viele halbstaatliche Produktionsunternehmen kann man geteilter Meinung sein. Gemeinwesen tendieren nun einmal - je nach Blickwinkel und gerade vorherrschender wirtschafts- und ordnungspolitischer Strömung - eher zum Modell Nachtwächterstaat oder aber zu staatlicher Monopolisierung.
Quelle
- Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1803. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
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