Dass es damals im Oberdorf einen Kirchhof gegeben habe, musste man bisher aufgrund einer zitatartigen Passage in Zollingers «Chronik Weiach. 1271-1971» annehmen: Da ist nämlich die Rede von einem «hof ze Wijach in oberndorf, nebent dem Kilchhof und über der Landstrass, den mann nennet der Brannthof» (Zollinger 1972, S. 18)
Nun ist bekannt, dass Zollinger sich nicht so streng an wissenschaftliche Zitierrichtlinien gehalten hat (vgl. Zitate sind nicht immer wortwörtliche Zitate, WeiachBlog, 14. Juni 2006). Gewisse Anpassungen, wie z.B. die Ausschreibung von Abkürzungen etc. liegen durchaus im Rahmen des Zulässigen. Äusserst problematisch wird es aber, wenn der Eindruck erweckt wird, ein bestimmter Sachverhalt stehe so in einem zitierten Original oder dessen Regest (d.h. der wissenschaftlichen Zusammenfassung in einem Urkundenbuch).
Verfälschtes Zitat?
Und dieser Verdacht kam hier auf. Denn weder im Regest der Aargauer Urkunden XIII von Paul Kläui noch in einer Abschrift der Urkunde aus dem 16. Jahrhundert ist auch nur ein Wort von einem Kilchhof oder einer Landstrasse erwähnt. Wer hat nun Recht? Zollinger oder Kläui? Es blieb nur die Überprüfung anhand des Originals.
Am 19. April war der Autor der Weiacher Geschichte(n) im Stadtarchiv Kaiserstuhl und hatte dort Gelegenheit, die Verkaufs-Urkunde von 1381 (StAK Urk 13), aus der Zollinger angeblich zitiert, im Original einzusehen. Die spätere Transkription hat die Befürchtung bestätigt: in dieser Urkunde findet sich KEINE Spur von einem Weiacher «Kilchhof».
Quelle Urbar Oetenbach 1560?
Woher der ominöse Satzteil stammt, ist nicht sicher. Es ist möglich, dass er durch einen Eintrag im Urbar des Klosters Oetenbach von 1560 (Staatsarchiv Zürich F II a 318) inspiriert wurde. Dort heisst es über «Des Brandhofs hüßer und gueter»:
«Erstlichs hat dißer hof ein huß, Hofstatt, Schüren, schwÿnstal unnd ein Krutgarten. Im Dorff Wÿach. Zur einen sidten nebent dem kilchhoff und zur anderen nebent der Landtstraß gelegen.» (StAZH F II a 318, Bl. 246r)
Von da könnte diese Ortsangabe irgendwie Eingang in Zollingers Büchlein gefunden haben. Nur wie, das liegt im Dunkeln.
In den Urkunden-Abschriften von Pfr. Ernst Wipf und Lehrer Adolf Pfister (die Zollinger für die Ausarbeitung seiner 1972 publizierten Monographie verwendet hat) findet sich die¬ser Satzteil nicht [Absatz-Korrektur vom 14.9.2017; Handschriften-Vergleich hat erge¬ben, dass die Abschriften im Ortsgeschichte-Ordner überwiegend nicht von Zollinger sondern von Pfister stammen dürften, vgl. auch Zollinger 1972, Vorwort des Verfassers].
Typoskript mit aufgepepptem Zitat
Lediglich das Typoskript Zollingers für seine Weiacher 1.-August-Rede von 1971 (anlässlich des Festaktes «700 Jahre Weiach») enthält einen ähnlichen Satzteil:
«Dess ersten der hof ze Wyach in oberndorff, nebent dem Kilchhof und über der strass, den man nennet der Brannthof - stosst an des closters Oettenbach hof, die Rudolf Specht buwet - gilt jerlichs [...]» (Zollinger 1971, S. 7a, vgl. Bild unten, zum Vergrössern anklicken)
Wenn man diese Passage mit der eingangs zitierten vergleicht, wird klar, dass Zollinger mit Schreibweisen (Wyach oder Wijach?) recht freihändig umging.
Ich vermute, dass alt Lehrer Zollinger in dieser Rede um der Anschaulichkeit willen (sozusagen aus didaktischen Gründen) den Text mit der anderswo entliehenen Ortsangabe aufgepeppt hat.
Fremder Satzteil rutscht in das Urkundenzitat
Später, bei der Redaktion der Druckfassung seiner «Chronik Weiach. 1271-1971» hat er den Satzteil dann noch einmal etwas abgeändert (vgl. Zitat zu Beginn des Beitrags).
Nun wird auch klarer, woher NZZ-Journalist Höber die story mit der 1381 im Oberdorf erbauten Kirche hatte. Er hat sie sich wohl nach dem 1. August-Vortrag von Walter Zollinger so zurechtgelegt (vgl. NZZ, 15. Oktober 1971).
Sowohl 1281 (vgl. den Beitrag 1281? Der Irrtum des Bülacher Volksfreunds im WeiachBlog vom 24. April 2007) wie auch 1381 fallen als Eckpunkte für die Baugeschichte der alten Kirche im Oberdorf weg.
Es gibt keine mir bekannte Urkunde oder sonstige Fundstelle, die eine eindeutige Bestätigung für die Existenz eines Kirchhofs im Dorf Weiach vor 1560 geben würde.
Und noch ein «mea culpa»: falsche Seitenzahl
Nach so viel Kritik an Zollinger muss hier ein Fehler des Autors der Weiacher Geschichte(n) gebeichtet werden. Das obige Zitat aus der «Chronik Weiach. 1271-1971» habe ich in der in den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» publizierten Fassung mit «S. 3o» referenziert. Das ist falsch. Und kommt davon, wenn man Zitatangaben mit Copy&Paste einfügt. Auf Seite 30 findet man ein Bild des alten Waschhauses im Oberdorf und den Hinweis auf das Kirchturmdokument Nr. 8, das dieses Häuschen als Standortreferenz für die alte Kirche nimmt. Die Zitate aus der Urkunde von 1381 findet man hingegen auf S. 18/19.
Wer sich nun noch für weitere Details dieser Detektivübung interessiert (z.B. den Weidgangstreit von 1594, bei dem auch eine alte Kapelle erwähnt wird), dem seien die Weiacher Geschichte(n) 90 (Datei mit korrigierten Seitenangaben!) zur Lektüre empfohlen.
Literaturangaben
- Kläui, P.: Die Urkunden des Stadtarchivs Kaiserstuhl. Aargauer Urkunden, Band XIII, Kaiserstuhl. Aarau 1955.
- Zollinger, W.: 1271-1971. Rede gehalten am 1. August 1971 anlässlich der Feier 700 Jahre Weiach. Typoskript, 14 S. Archiv des Ortsmuseums Weiach.
- Höber, H.: 700 Jahre Weiach. In: Neue Zürcher Zeitung, Freitag, 15. Oktober 1971, Mittagausgabe Nr. 481 – S. 21.
- Zollinger, W.: Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. (Chronik Weiach. 1271-1971). 1. Aufl. 1972 (erschienen an Ostern), 2. ergänzte Aufl. 1984.
- 1281? Der Irrtum des Bülacher Volksfreunds, WeiachBlog vom 24. April 2007
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