Der Skandal am Abend unseres Bundesfeiertages findet heute schon seine siebte Auflage. Seit 2002 werden sämtliche An- und Abflüge am Abend des 1. August von und nach Norden abgewickelt.
Mit anderen Worten: Wir im Zürcher Unterland nördlich des Flughafens haben statt 80% aller Anflüge nun sogar die ganze Last des Verkehrs zu tragen.
Und warum? Die Feuerwerke und Freudenfeuer könnten die Piloten irritieren, lässt die Propagandazentrale der Unique AG verlauten. Mit anderen Worten: Flugbetrieb nur im Norden, damit alle anderen Anwohner im Süden und Osten umso ungenierter mit ihren Feuerwerkskörper die Luft verpesten können.
Dürfen die Höremer kein Feuerwerk abbrennen?
Warum die Unique AG den Flugbetrieb nicht gleich ganz einstellt, ist schleierhaft. In die Luft gejagte pyrotechnische Erzeugnisse könnten nämlich auch bei uns im Norden den Flugverkehr gefährden. Eine einzige hoch fliegende Rakete reicht.
Denn wie die Südschneiser am Pfannenstil so lassen auch Weiacher, Stadler, Höremer, etc. ihr Feuerwerk gen Himmel steigen. Von einem Verbot, heute abend in Weiach, Stadel oder Höri Feuerwerk abzufeuern, hätte WeiachBlog jedenfalls noch nie etwas gehört.
Es riecht nach Sicherheitsgeschwafel zwecks Diskriminierung
Warum also diskriminiert man erneut die Minderheit im Norden? Das Sicherheitsgeschwafel scheint nur vorgeschoben zu sein. Über das Warum dieser «Sicherheitsmassnahme» lässt man sich bei Unique gar nicht erst aus.
Dieses Jahr lautet die Medienmitteilung vom 29.07.2008 zum Flugbetrieb am 1. August 2008 wie folgt:
«Am Abend des Schweizer Nationalfeiertages wird ausnahmsweise von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet. So wird sichergestellt, dass die traditionellen Feuerwerke und Höhenfeuer den Flugbetrieb nicht beeinträchtigen.
Am 1. August, dem schweizerischen Nationalfeiertag, werden traditionsgemäss zur Abend- und Nachtzeit schweizweit Feuerwerke gezündet. Um den Flugbetrieb durch die Feuerwerkskörper nicht zu gefährden (Irritation der Piloten durch die hoch fliegenden Feuerwerkskörper etc.), erfolgen die Landungen ab 21 Uhr bis Flugbetriebsende von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Die Starts erfolgen Richtung Norden. Dieses An- und Abflugregime am 1. August hat sich in den letzten Jahren bewährt.
Gemäss deutscher Verordnung müsste abends ab 21 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen im Sinne einer Ausnahmeregelung am Abend des schweizerischen Nationalfeiertages wie schon in den vergangenen Jahren auf diese Regelung verzichtet.»
Absprache? Was für eine Absprache?
Interessanterweise erfährt man selbst in der ersten Auflage der Medienmitteilung von 2002 über diesen fragwürdigen Deal nicht viel mehr, als dass mit «den betroffenen Gemeinden in dieser Zone» (im Unterland?) «eine Absprache» darüber bestehe.
Worin diese Absprache besteht? Das wird mit keinem Wort erwähnt. Über solche Details äussern sich die Herren des Flughafens selbstverständlich nicht. Davon müssen die Belärmten im Norden deren Ansicht nach wohl auch nichts wissen. Das ist ja nur eine kleine Minderheit. Ergo irrelevant.
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