«Der Nachmittag des 1. Mai, ein Montag, verzeichnete einen abnormal starken Auto- und Motorradverkehr, grösser z.B. als der gestrige Sonntag [gemeint: der 30. April 1961]. Man ist geneigt, daraus folgende Schlüsse zu ziehen:
1. die Arbeitnehmerschaft interessiert sich wohl nicht mehr sonderlich stark um Maifeiern und Maiumzug.
2. ein ansehnlicher Teil derselben ist anscheinend immer mehr "motorisiert".»
Auf den zunehmenden Motorfahrzeugverkehr nahm Zollinger in seinen Jahreschroniken oft Bezug, vgl. z.B. WeiachBlog Nr. 921 vom 5. Oktober 2010: «Arger Motorverkehr wegen Sonntagsfahrern».
Vor allem im Kanton Zürich ein Feiertag
Bei den motorisierten Ausflüglern dürfte es sich vor allem um Zürcher gehandelt haben. Im Gegensatz zu angrenzenden Kantonen war der 1. Mai im Kanton Zürich wohl bereits damals, d.h. nach dem (1961 geltenden) «Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und über die Verkaufs- und Arbeitszeit im Detailhandel» vom 3. April 1949 ein gesetzlicher Feiertag.
Das «Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und über die Verkaufszeit im Detailhandel» vom 14. März 1971 legt jedenfalls fest:
«§ 1. Öffentliche Ruhetage sind: a) Die Sonntage; b) Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag (26. Dezember).»
So ist der 1. Mai auch im aktuellen Ruhetagsgesetz des Kantons Zürich noch festgeschrieben. Die SVP will das ändern, was die linken Parteien ärgert.
Warum in diesem Fall der kantonale Schauplatz matchentscheidend ist, sieht man u.a. im Artikel über den 1. Mai auf der deutschsprachigen Wikipedia. Die Frage, ob dieser Tag ein Ruhetag sei oder nicht, wird in der Schweiz föderalistisch gehandhabt. Jeder Kanton darf selber entscheiden.
Quelle
- Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1961 - S. 15. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1961].
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen